Drohnen-Gesetze in 136 Ländern: Diese Vorschriften müssen Copter-Piloten beachten
Unsere Drohnen-Tipps | 187 Kommentare Letzte Aktualisierung am 02.10.2020
In dieser Übersicht findest du die internationale Gesetzgebung für die Verwendung von Drohnen. Wenn du mit deinem Multicopter verreisen möchtest, findest du hier zu den meisten Ländern der Erde die aktuell gültigen Drohnen-Gesetze. Bitte bedenke, dass sich die Vorschriften von Land zu Land unterscheiden.
Für eine bessere Übersicht haben wir die Bestimmungen anschaulich in zwei Weltkarten zusammengefasst: Die erste Karte ist für die private Verwendung von Drohnen und die zweite Karte stellt die Bestimmungen für kommerzielle Drohnen dar.
- Grün bedeutet, dass der Einsatz jeweils ohne vorherige Genehmigung im Rahmen der gültigen Bestimmungen erfolgen kann. Wenn du dich außerhalb der Vorschriften bewegen möchtest, kannst du i. d. R. eine Sondergenehmigung beantragen. In einigen Ländern darfst du zwar ohne Genehmigung fliegen, allerdings nur ohne eine montierte Kamera. Diese Länder sind nicht grün – sondern gelb – markiert; da die meisten Piloten sicherlich Film- und Fotoaufnahmen erstellen wollen.
- Gelb bedeutet, dass du dich bzw. deine Drohne vor dem Fliegen registrieren, eine Genehmigung beantragen oder sogar eine Prüfung bestehen musst. Die Details erfährst du weiter unten.
- Rot bedeutet, dass das Inbetriebnehmen von Multicoptern generell verboten ist. In diesen Ländern solltest du besonders vorsichtig sein, denn schon am Flughafen kann deine Drohne teilweise nach den Gesetzen beschlagnahmt oder du kannst nur wegen dem Besitz der Drohne verhaftet werden.
- Grau bedeutet, dass ich keine zuverlässigen Informationen gefunden bzw. ich die Drohnen-Gesetze nicht ausreichend verstanden habe. Falls du hier weiterhelfen kannst, würde ich mich riesig über einen Kommentar freuen!
Allgemeine Sicherheitshinweise
Bevor ich auf die einzelnen Länder eingehe, möchte ich dir gewisse Dinge ans Herz legen, die du immer beachten solltest. Je mehr Drohnen mit Kamera in den Himmel aufsteigen, desto mehr schwarze Schafe wird es geben. Halte dich bitte an folgende Spielregeln:

- Halte Abstand von Flughäfen!
- Schließe eine spezielle Drohnen-Versicherung ab
- Behalte die Drohne immer im Auge. Fliege auf keinen Fall außerhalb der Sichtweite! Falls du ein FPV-System nutzt, dann muss eine zweite Person den Copter mit bloßen Auge als Spotter beobachten.
- Fliege nur bei gutem Wetter!
- Achte die Privatsphäre anderer Menschen!
- Hole dir bei Privatgrundstücken vor dem Flug die Erlaubnis des Eigentümers ein!
- Fliege nicht über Menschenmengen (Strände, Städte, Versammlungen, …)
- Fliege nicht in der Nähe von politisch sensiblen Gebäuden, Gefängnissen, Polizei- und Militäranlagen, Gerichtshöfe, Atomkraftwerke oder an Unfallstellen
- Weiche anderen Luftverkehrsteilnehmern wie bemannten Flugzeugen aus
In vielen Ländern sind diese Regeln Bestandteil der Gesetzgebung, weshalb ich diese nicht jedes Mal erneut auflisten werde. Halte dich einfach daran; auch wenn es nicht explizit in einem Land gefordert ist. Nur so können wir verhindern, dass Drohnen einen schlechten Ruf bekommen und ggf. sogar verboten werden.
Aufgrund des Umfangs der Regeln haben wir mittlerweile für jedes Land einen eigenen Artikel geschrieben. Mit den folgenden Links springst du direkt zu den Bestimmungen der einzelnen Länder in einem anderen Artikel.
Drohnen-Gesetze in Europa
Drohnen-Gesetze in Asien
Drohnen-Gesetze in Nordamerika
Drohnen-Gesetze in Südamerika
Drohnen-Gesetze in Afrika
Drohnen-Gesetze in Ozeanien
Samoa und Tonga haben die Gesetze von Neuseeland übernommen. Möglicherweise musst du deine Drohne aber vor Ort registrieren.
Drohnen-Verbot in der Antarktis
In der Antarktis herrscht ein Drohnen-Verbot, das die sensible Natur schützen soll. Das Verbot wird jährlich überprüft. Falls du bei deiner Reise zur Antarktis trotzdem eine Drohne mitnehmen möchtest, solltest du weit im Voraus deinem Reiseveranstalter kontaktieren.
Weitere hilfreiche Infos zum Thema Reisen mit Drohne
Neben der Gesetzessammlung haben wir viele weitere Informationen für Reisende zusammengetragen, die ihren Multicopter mit ins Ausland nehmen wollen. Hier eine Übersicht:
- Richtlinien zum Transport von Drohnen und LiPo-Akkus im Flugzeug
- Auflistung von Drohnen-Versicherungen mit weltweitem Schutz
- Unsere Facebook-Gruppe Mit Drohne fotografieren, filmen und reisen zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch
- Vergleich der besten Drohnen-Rucksäcke (insbesondere für die Phantom-Reihe)
Quellen
Für die Auflistung der weltweiten Drohnen-Gesetze investiere ich viel Zeit. Wenn es entsprechende Unterlagen gibt, lese ich mich durch die Gesetzestexte und frage bei den Behörden vor Ort nach. Zudem durchforste ich das Internet nach Zeitungsartikeln und sammle Erfahrungen aus anderen Foren und unserem englischsprachigen Blog.
Viele Quellen sind in der jeweiligen Landessprache und ich habe die Texte mit Google Translate übersetzt. Ich gebe mein Bestes, um hier auch weiterhin die aktuell gültigen Multicopter-Vorschriften aufzulisten.
Natürlich kann ich nicht garantieren, dass die Übersetzungen alle zu 100% stimmen und ich die korrekten Bestimmungen herausgefunden habe. Falls du auf einen Fehler stößt, hinterlasse mir bitte einen Kommentar. So können wir die Drohnen-Bestimmungen für das entsprechende Land umgehend aktualisieren.
Welche Quellen ich genau genutzt habe, kannst du immer anhand der „Hilfreichen Links“ nachvollziehen.
Warst du auch schon mal mit deiner Drohne im Ausland? Bitte teile deine Erfahrungen mit uns in den Kommentaren! Wir sind ganz gespannt!
Spannender Beitrag! Was mich interessieren würde: Ab wann gilt ein Flug als kommerziell? Wenn ich jetzt einen YouTube Kanal hätte, den ich monetaresiere, gilt das dann schon als kommerzielle Nutzung oder nur, wenn ich z.B. einen Werbefilm drehe?
Hi Jana,
das ist eine schwierige Frage, die ich selbst noch nicht zu 100% klären konnte. Schließlich liegen die YouTube-Einnahmen wohl im Normalfall in einem Bereich, von dem man noch nicht mal eine Gewerbeanmeldung finanzieren könnte. Daher sehen wir uns eigentlich auch immer noch auf der Seite der privaten Drohnenpiloten.
Es gibt aber auch Rechtsauslegungen, nach denen jeder YouTube-Upload als kommerziell gilt – unabhängig von der Monetarisierung des Videos. Schließlich sei YouTube ein kommerzielles Unternehmen und wenn man es YouTube zur Verfügung stellt, dann sei das schon als gewerbliche Aktivität anzusehen. Ich halte von der Auslegung jedoch gar nichts.
Wir bewegen uns da wohl leider in einer Grauzone. Ich erwarte, dass Gerichtsurteile in der Zukunft darüber Aufschluss geben werden, wie wir uns zu verhalten haben. Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen möchtest, dann müsstest du wohl den Rat eines Anwalts einholen.
Falls du zu der Rechtslage neue/andere Informationen findest, dann würde ich mich über eine Nachricht von dir freuen!
Wo willst du denn fliegen? Die Auslegung wird in jedem Land sicherlich auch anders ausfallen.
Liebe Grüße aus Thailand,
Francis
Es zählt ausschließlich der Zweck des Fluges zum Zeitpunkt des Fluges.
War er hier nur “zum Spaß” und du lädst es später auf z.B. YT hoch, änder das am ursprünglichen Zweck nichts.
Wir aber bereits mit der Absicht geflogen, dass auf einen (monatarisierten) YT Kanal hochzuladen, hat das nicht mehr mit “Sport oder Freizeitgestalltung” i.S.d. Luftrechts (!) zu tun. Hier wird eine AE + entsprechende, “gewerbliche” haftpflicht benötigt
Hi, es geht ja oft auch um die Versicherung und die möchten natürlich gewerbliche Gebühren kassieren. Ich werde es so machen. Privat versichern und für die Reisezeit sagen wir einen Monat noch mal extra um da nichts anbrennen zu lassen. Facebook lade ich nicht hoch. Aber auf YouTube ist es nicht gewerblich wenn man das Video unter Creative Commons License stellt und Monetarisierung abstellt. Schwieriger wird es bei Openstreetmap oder Google Maps und Streetview. Zur Zeit mache ich es immer so daß ich einen Kommentar dazu schreibe und die Creative Commons extra erwähne.
Im Blog lade ich automatisiert ein Wasserzeichen mit CC-BY-SA dazu und die Leute mögen mich anschreiben wenn sie hohe Auflösung wollen. Natürlich ohne Wasserzeichen, damit sie das Bildmaterial und Videomaterial auch wenn es nur in Schnippsel ist verwenden können.
Kommt darauf an aus welchem rechtlichen Blickwinkel man das betrachtet.
Das Luftrecht kennt nur Flüge “zum Zwecke des Sport oder der Freizeitgestaltung” oder eben nicht. Für “oder eben nicht” brauchst du eine Aufstiegserlaubnis (§20LuftVO). Das Luftrecht kennt kein “kommerziell” oder “gewerblich”, dass kennt nur das Finanzamt.
Hi Leute,
ich komme Gerade von eine Reise in die Antarktis. Es herrscht dort absolutes Drohnen Flug verbot!
Die Leute von IAATO (www.iaato.org) meinen die haben das sagen.Also Antarktis Rot färben! Sonst auf dem Flughafen in Buenos Aires und Ushuaia keine Probleme weder mit Akkus noch mit Mavic.
Hallo Hans,
danke für deine Ergänzung. Leider kann ich die Antarktis rein technisch nicht mit in der Karte abbilden. Ich habe einen entsprechenden Hinweis schon vor einiger Zeit im Text hinzugefügt.
Weiterhin schöne Reisen, Francis
hallo
ich fliege im april nach lareunion und mauritius. leider hab ich hier nichts über die flugerlaubnis gefunden…zwischenstopp ist in dubai. darf ich hier den copter im handgepäck mitführen?
Hallo Manfred,
Auf dem Weg nach Neuseeland gab es in abu Dhabi keine Probleme mit der Drohne als Handgepäck.
Zwar musste ich ihn öffnen und wurde gefragt was das is nach lauter Erstaunen, aber es gab keine Probleme
Hallo Manfred,
der Kopter sollte im Handgepäck keine Probleme machen. Kenne einen sehr aktiven Drohnen-Piloten aus Dubai. Er reist auch viel und hat die Drohne immer im Handgepäck. Daher sollte das den Erfahrungen nach gut gehen!
super danke für die Info. hab heute auch von austrocontroll eine email erhalten. Ich darf ohne Bewilligung fliegen, Kamera darf auch fix montiert sein und eingeschaltet für die Anzeige am tablet. Sobald eine Aufnahme entsteht, benötigt man die 244 Euro teure Bewilligung.
Also in den Bergen wird man wohl kaum eine Kontrolle haben :)
Ach schön zu wissen, dass FPV-Flüge in Österreich ohne Erlaubnis möglich sind, Danke für den Hinweis!
Hallo Francis,
sehr informativ – vielen Dank! Bzgl. Flugreisen kann ich noch eine neue Information beisteuern: ab diesem Jahr darf man nur noch einen Lipo im Flugzeug mitführen.
Gruß Rainer
woher hast du diese Info? überall oder nur bestimmte airline?
Hallo Rainer,
das ist mir neu und schockiert mich gleich etwas. Wir sind immer mit drei Akkus unterwegs. Hast du da eine Quelle für mich? Ich kenne nur die IATA-Regeln hier: http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Pages/lithium-batteries.aspx
Am Ende entscheidet das ja jede Airline für sich. Die IATA-Regeln sind nur Richtlinien.
Viele Grüße, Francis
Ich hab mir die Richtlinien eben noch mal angesehen. Soweit ich die neuen IATA-Vorgaben für 2016 verstehe, bezieht sich die Einschränkung auf einen Akku nur auf den Versand von Paketen. Ich denke nicht, dass es um den Transport im Handgepäck geht. Oder was meint ihr?
Die Info bekam ich von meinem Reiseveranstalter. Aber das war wohl eine Fehlinformation.
Habe im Moment auch drei Akkus mit nach Neuseeland genommen.
Aufgeteilt auf drei Personen in Safe bags.
Wurde nur einmal geöffnet beim Zoll, und weiter nichts.
Schön, dass das so reibungslos funktioniert! Mit welcher Airline bist du geflogen?
Mit Etihad.
Aber denke mal bei anderen zB. Emirates dürfte es keine Probleme geben
Ich hab jetzt Emirates in Dubai und den Flughafen München direkt kontaktiert. Von beiden hab ich identische rueckmeldung erhalten. Limit sind 2 Stück Akkus die diese mehrfach erwähnten 100watt nicht überschreiten dürfen. weiters müssen diese einzeln verpackt und abisoliert werden. Ich hab denen noch meine 2 lipo Safe Bag mitgeschickt als Fotos und hab ein ok bekommen. Emirates hat zusätzlich noch erwähnt, dass die Handgepäck grösse halt nicht überschritten werden darf. Dieses ist dann ein anderes Thema.
Die Begrenzung von max. 100 Wh pro Akku kenne ich – aber das sollte ja kein Problem sein. Abisoliert habe ich die Akkus bisher noch nicht und Lipo Safe Bags habe ich auch keine. War bis jetzt noch kein Problem (auch nicht am Münchner Flughafen) – vielleicht besorge ich mir mal welche, um auf der sicheren Seite zu sein.
Hi Manfred, ich stelle mich gerade etwas schwer damit an, eine passende Brandschutztasche für die Phantom Akkus zu finden. Kannst du einen LiPo Safe Bag empfehlen? Hast du einen Link für mich?
Danke und viele Grüße, Francis
Empfehlen kann ich sie noch nicht, da ich meine erst abholen muss vom paketschalter. hab diese gekauft. http://www.amazon.de/gp/product/B00FY7B9BI/ref=as_li_tl?ie=UTF8&camp=1638&creative=19454&creativeASIN=B00FY7B9BI&linkCode=as2&tag=myroadde0b-21 *
das Foto hat auch Emirates und der airport bekommen.
Liebe Drohnen-Freunde,
dieser Artikel ist der umfangreichste Artikel in unserem Blog geworden. Er hat mittlerweile einen Umfang von 55 A4-Seiten erreicht – auch dank eurer lebendigen Diskussionen. Vielen Dank dafür! Damit der Artikel auch in Zukunft übersichtlich bleibt und wir den Austausch aufrecht erhalten können, habe ich diesen Artikel gerade unterteilt und zu jedem Kontinent einen eigenen Beitrag erstellt. Als nächstes werde ich auch die länderspezifischen Kommentare von hier verschieben. Ich bitte um euer Verständnis.
Beste Grüße und bis bald,
Francis
Meine Erfahrung aus Äthiopien. Man braucht eine Genehmigung vom Kommunikationsministerium für ca. 50$ zum Fotografieren mit professionellem Fotogerät und 100$ für den DJI Phantom. Auch in Äthiopien gelten die üblichen Vorschriften. Max. 150 m Höhe, Sichtflug, nicht über Menschen, keine Militäranlagen (wenn man die überhaupt erkennt!).
Vorsicht mit dem Kalibrieren! Sollte man vor jedem Flug machen. Äthiopien ist zum Grossteil vulkanischen Ursprungs und so gibt es grosse lokale Unterschiede im Magnetfeld. Dazu kommen die extremen Höhenunterschiede von -200m in der Danakilwüste und im Hochland bis zu 4000 m Höhe. Mit den Akkus in Lipopacks hatte ich mit Emirates über Dubai keine Probleme.
Viele Grüße
Tobias
P.s. Ergänzung zu Griechenland:
– Versicherungspflicht
– Kein Flug um Militäranlagen
– Eigentlich keine Aufnahmen von archäologischen Orten
Theoretisch viele Einschränkungen, aber es halten sich die Wenigsten dran.
Hallo Tobias,
besten Dank für die ausführlichen Infos zu Äthiopien. Hab ich dich richtig verstanden, dass die Genehmigung für private und kommerzielle Anwender notwendig wird?
Bin gerade dabei, den Afrika-Artikel mit deinen Fakten zu ergänzen. Gibt es eine Quelle im Internet, auf die ich verlinken könnte?
Besten Dank und sonnige Grüße,
Francis
Moinsen!
Ich weiß, dass die Einfuhr von Drohnen in Usbekistan verboten ist. Hab in Tadschikistan ein paar Russen kennengelernt, die ihre Drohne (Phantom 3) an der Grenze abgeben mussten und auch nicht wieder bekommen haben. Ich hab daraufhin meine Drohne von Tadschikistan zurück geschickt. Auch weil ich nichts Gutes von meinen folgenden Ländern Turkmenistan, Iran und Emirate gehört hatte. Jetzt reise ich aber bald nach Aserbaidschan und überlege, ob ich mir die Drohne nicht wieder zuschicken lasse. Leider hab ich nur wenige Informationen über die Länder im Kaukasus (Aserbaidschan, Georgien, Armenien). Weiß jemand von euch mehr?
Schönen Gruß!
Michael
Hallo Michael,
danke für die Infos. Zu den Kaukasus-Ländern weiß ich derzeit leider auch nicht viel mehr. Falls du etwas herausfindest, lass uns das bitte wissen.
Ich drücke die Daumen, dass es klappt! Viele Grüße,
Francis
Hey ich hätte da mal eine Frage ;) Ich habe mir jetzt hier einiges durchgelesen und ich habe vor mir eine dji phantom 2 zu holen um sie mit meiner gopro zu nutzen. Wir fliegen in den kommenden Ferien nach Boston und von da aus bis nach New York :) Wir fliegen mit Lufthansa und ich wollte wie es da so aussieht mit im Handgepäck mitführen und da extra zahlen usw :) würde mich über eine ausführliche Antwort freuen ! Lg Linus :)
Hallo Linus,
leider muss ich dich enttäuschen. In den USA darfst du einen Kopter nur nach vorheriger Registrierung aufsteigen lassen. Diese Registrierung ist jedoch nur für amerikanische Staatsbürger bzw. mit Wohnsitz in den USA möglich. Somit darfst du eine Phantom in deinem Urlaub nicht nutzen. Siehe hier: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-nordamerika/#usa
Viele Grüße,
Francis
Hallo das Auswaertige Ant sagt, dass man für Serbien eine Rinreisegenehmigung braucht. Hat jemand Erfahrung von Euch ,?
Hallo Francis, es gibt bald wieder los.. nach Georgien, hast du eventuell neue Infos zu Georgien? LG Kerstin & Micha
Hallo Kerstin,
zu Georgien habe ich nichts neues, aber ich schau mal, ob ich etwas herausfinden kann.
Viele Grüße,
Francis
Hallo Zusammen, ich habe gerade Nachricht von der georgischen Botschaft bekommen. Hier die Antwort der CAA
Unmanned aircraft weighing less than 5 kilograms do not require civil aviation authority’s approval if operated within the following limits of Open Category:
– Do not fly above 400 feet above ground level;
– Keep horizontal distance of not less than 50 meters from groups of people, public roads/railways and buildings;
– Keep horizontal distance of not less than 6 kilometers from aerodromes;
– Keep the UA always in Visual line of Sight (VLOS);
– Do not fly above the speed of 54 km/hrs;
– Do not carry any specific items with the UA;
– Do not drop or spread any liquids from the UA;
– Do not transport dangerous goods with the UA;
– Do not perform towing by the UA;
– Do not engage in Air Show with the UA;
If unmanned aircraft operation beyond the above mentioned requirements are sought a special permission shall be obtained from civil aviation authority of Georgia.
Hallo Joerg,
top, vielen Dank für diese hilfreichen Infos! Dann werde ich Georgien in den kommenden Tagen mit ergänzen. :)
LG Francis
Hallo zusammen,
ein kurzes Update: In der Vergangenheit waren manche Einfärbungen in den Landkarten nicht topaktuell, da ich die Grafiken nicht schnell genug bearbeiten/austauschen konnte. Wir haben nun eine Erweiterung für unseren Blog gekauft, mit der ich die Farben direkt im Administrationsbereich anpassen kann. Damit sind die Karten ab jetzt immer auf dem aktuellsten Stand meiner Recherche. Zudem haben wir nun interaktive Landkarten. Wenn du auf ein Land klickst, gelangst du sofort zum dazugehörigen Abschnitt.
Ich hoffe, dass dieser Schritt vielen von euch weiterhilft.
Vielen Dank an alle für die vielen Rückmeldungen und bis bald,
Francis
Hallo,
sehr informativer Beitrag. Ich persönliche fliege nicht, aber mein Bruder fliegt bei sich zu Hause. Letzte Woche bin ich dann das erste mal mit seiner Phantom 3 Standard geflogen und dann kam nach einer Weile ein Bewohner von der Nähe zu uns und meinte, dass er sich in der Privatsphäre gestört fühlt. Dann mussten wir das fliegen leider einstellen.
LG
Wladi
Hallo Wladi,
schade, dass es so gekommen ist. Aber sehr gut, dass ihr Rücksicht genommen habt!
Viele Grüße, Francis
Hallo Francis,
Ich habe soeben deine Seiten entdeckt und möchte mich für die vielen Infos bedanken. Natürlich auch für alle Beteiligungen und Updates.
Ich bin zwar absoluter Neuling, jedoch möchte ich meine Drohne ebenfalls mit auf Reisen sowie Wanderungen nehmen.
So eine Informationssammlung hilft hoffentlich die Toleranz gegenüber der zunehmenden Anzahl an “Piloten” zu pflegen und “uns” sich auch entsprechend zu benehmen. ;)
Hallo Andreas,
bitte! :) ja das wäre eine tolle Sache, wenn wir das damit erreichen könnten. Lass uns wissen, welche Erfahrungen du bei deinen Reisen sammelst. Sonnige Grüße, Francis