Drohnen-Gesetze in Papua-Neuguinea
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 29.08.2019 | 0 Kommentare
In diesem Artikel findest du die Drohnen-Gesetze in Papua-Neuguinea.
Wenn du dich im Rahmen bestimmter Vorschriften bewegst und deine Drohne weniger als 10 Kilogramm wiegt, benötigst du keine behördlichen Genehmigungen, egal ob du privat oder kommerziell unterwegs bist.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Papua-Neuguinea
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Für Drohnenpiloten sind Teil 101 und Teil 102 der Civil Aviation Rules bedeutsam. Auf die meisten Reisenden trifft wohl Teil 101 zu. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Die Drohne wiegt weniger als 25 Kilogramm (aber Achtung: Drohnen zwischen 10 und 25 Kilogramm bedürfen einer Genehmigung des Direktors der Civil Aviation Safety Authority).
- Der Flug ist ungefährlich für Menschen, Objekte und andere Fluggeräte, das heißt: nicht über Menschenmengen, Gebäuden, Bauten, Fahrzeugen, Straßen oder bei schlechter Sicht fliegen; die Funktionstüchtigkeit der Drohne sicherstellen; der Pilot ist körperlich und geistig fit und steht nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und anderen Rauschmitteln, .
- Es wird nur tagsüber geflogen (Ausnahme: In Gebäuden).
- Bemannten Fluggeräten wird Vorrang gewährt.
- Die Drohne bleibt in Sichtweite (ist ohne Hilfsmittel noch mit bloßem Auge zu sehen).
- Die Maximalhöhe von 120 Metern (400 Fuß) wird eingehalten.
- Der Pilot kennt den Luftraum und mögliche Einschränkungen, das heißt, er kann Luftfahrtkarten lesen.
- Zu Flugplätzen wird ein Abstand von mindestens 4 Kilometern eingehalten.
- Vor einem Flug in kontrolliertem Luftraum wird die Freigabe von der Flugsicherung PNG Air Services Ltd eingeholt.
- Vor Flügen in besonderem Luftraum, zum Beispiel Militärgebiet, wird vorher die Genehmigung eingeholt.
- Wenn über Menschen geflogen wird, liegt die Einwilligung aller vor.
- Wenn über Privatgelände geflogen wird, liegt die Einwilligung der Eigentümer oder Verantwortlichen vor.
Für solche Flüge benötigst du keinen Pilotenschein, außer du näherst dich Flugplätzen mehr als 4 Kilometer.
Ab einer Flughöhe von mehr als 120 Metern (400 Fuß) musst du mindestens 24 Stunden vor dem Flug dein geplantes Manöver beim NOTAM Büro mit Angaben zum Fluggerät, zu dir als Person inkl. Kontaktmöglichkeiten und Flughöhe melden.
Wenn du die Liste der Voraussetzungen nicht erfüllen kannst, gilt für dich wahrscheinlich Teil 102 der CAR. Dieser sieht vor, dass du ein Unmanned Aircraft Operator Certificate beantragst, das eine Gebühr kostet.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Papua-Neuguinea haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die zuständige Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Papua-Neuguinea gesammelt hast!
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