Drohnen-Gesetze in Papua-Neuguinea
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 31. Juli 2026 | 0 Kommentare

In diesem Artikel findest du die Drohnen-Gesetze in Papua-Neuguinea.
Deine Drohne musst du in Papua-Neuguinea registrieren lassen. Eine darüber hinausgehende Genehmigung brauchst du dagegen nicht, solange die Drohne höchstens 10 Kilogramm wiegt und du dich an die Standardbedingungen hältst. Das gilt für private wie für gewerbliche Flüge gleichermaßen.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Papua-Neuguinea
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Regel 101.5(b) der Civil Aviation Rules stellt klar, dass die Registrierungsvorschriften aus Teil 47 auch für ferngesteuerte Luftfahrzeuge gelten. Zuständig ist die Civil Aviation Safety Authority of Papua New Guinea.
Allgemeine Anfragen: info@casapng.gov.pg
Manager Flying Operations: mnawai@casapng.gov.pg
Weitere Informationen zu den Regeln
Für Drohnenpiloten sind Teil 101 und Teil 102 der Civil Aviation Rules bedeutsam. Auf die meisten Reisenden trifft wohl Teil 101 zu. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Die Drohne wiegt höchstens 10 Kilogramm. Zwischen 10 und 25 Kilogramm müssen Bau und Betrieb von einer von der Behörde anerkannten Stelle abgenommen und verantwortet werden, über 25 Kilogramm braucht es die Genehmigung des Direktors der Civil Aviation Safety Authority.
- Der Flug ist ungefährlich für Menschen, Objekte und andere Fluggeräte: nicht über besiedeltem Gebiet und nicht bei schlechter Sicht fliegen, mindestens 30 Meter (100 Fuß) Abstand zu allen Personen halten, die nicht am Flug beteiligt sind, die Funktionstüchtigkeit der Drohne sicherstellen und körperlich wie geistig fit sein, also nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln stehen.
- Es wird nur tagsüber geflogen. Nachts sind nur Flüge in Gebäuden und sogenannte „shielded operations“ erlaubt.
- Bemannten Fluggeräten wird Vorrang gewährt.
- Die Drohne bleibt in Sichtweite (ist ohne Hilfsmittel noch mit bloßem Auge zu sehen).
- Die Maximalhöhe von 120 Metern (400 Fuß) wird eingehalten.
- Der Pilot kennt den Luftraum und mögliche Einschränkungen, das heißt, er kann Luftfahrtkarten lesen.
- Zur Grenze eines Flugplatzes wird ein Abstand von mindestens 5 nautischen Meilen (rund 9 Kilometer) eingehalten.
- Vor einem Flug in kontrolliertem Luftraum wird die Freigabe von der Flugsicherung PNG Air Services Ltd eingeholt.
- Vor Flügen in besonderem Luftraum, zum Beispiel Militärgebiet, wird vorher die Genehmigung eingeholt.
- Wenn über Menschen geflogen wird, liegt die Einwilligung aller vor.
- Wenn über ein Grundstück geflogen wird, liegt die Einwilligung der Eigentümer oder der dort wohnenden Personen vor.
- Es wird immer nur eine Drohne gleichzeitig gesteuert, und nicht über Einsatzstellen von Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdiensten geflogen.
Ohne Pilotenqualifikation darfst du nur fliegen, wenn du alle diese Bedingungen einhältst und dabei mehr als 5 nautische Meilen von der nächsten Flugplatzgrenze entfernt bleibst. Näher heran brauchst du eine Qualifikation von einer anerkannten Stelle, die Aufsicht durch jemanden mit dieser Qualifikation oder eine Pilotenlizenz nach Teil 61.
Vom Abstand zum Flugplatz gibt es eine eng gefasste Ausnahme: Bei sogenannten „shielded operations“ entfällt er. Darunter versteht Teil 101 einen Flug innerhalb von 100 Metern zu einem natürlichen oder gebauten Hindernis und unterhalb von dessen Oberkante. Du musst dabei außerhalb des Flugplatzgeländes bleiben, und zwischen dir und dem Flugplatz muss ein Hindernis stehen, das die Drohne im Zweifel physisch aufhalten würde.
FPV-Flüge sind erlaubt, aber nur mit einem separaten Beobachter, der die Drohne durchgehend ohne Hilfsmittel im Blick behält und dafür entsprechend geschult ist.
Über 120 Meter (400 Fuß) hinaus wird es aufwendig. Der Flug ist dann nur zulässig, wenn ihn eine von der Behörde anerkannte Stelle durchführt oder du eine Genehmigung nach Teil 102 hast, wenn er im Luftraum der Klasse F und in einem ausgewiesenen Gefahrengebiet stattfindet und wenn mindestens 24 Stunden vorher ein NOTAM beantragt wurde. Dafür sind Name, Adresse und Telefonnummer der betreibenden Person, Ort, Datum, Uhrzeit und Dauer des Fluges sowie die geplante Maximalhöhe anzugeben.
Wenn du die Liste der Voraussetzungen nicht erfüllen kannst, gilt für dich wahrscheinlich Teil 102 der CAR. Dieser sieht vor, dass du ein Unmanned Aircraft Operator Certificate beantragst, das eine Gebühr kostet.
Warst du schon mit deiner Drohne in Papua-Neuguinea unterwegs? Teile deine Erfahrungen in den Kommentaren unter diesem Beitrag und hilf damit allen, die dasselbe vorhaben.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Papua-Neuguinea haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die zuständige Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Papua-Neuguinea gesammelt hast!
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