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Drohnen-Gesetze in Kenia

Mit Drohne in Kenia fliegen

Wer mit dem eigenen Kamera-Copter nach Kenia fliegen möchte, muss einige Hürden überwinden.

Nach langem Hin und Her hat Kenia nun ein Drohnengesetz genehmigt und das bisherige Verbot ist aufgehoben.

Es sieht aber so aus, als wäre es für Reisende nicht ganz einfach, ihre Drohne mit ins Land zu nehmen und dort zu nutzen. So kann der Import von Drohnen nur mit Genehmigung der Zivilen Luftfahrtbehörde (KCAA) erfolgen. Auch über den Export einer registrierten Drohne muss die Behörde informiert werden.

Eine Drohne besitzen dürfen in Kenia nur Staatsbürger, Einwohner, Unternehmen und die Regierung. Damit wären ausländische Touristen ausgeschlossen und es bliebe nur die Möglichkeit, eine Drohne vor Ort auszuleihen. Das Gesetz sieht aber auch ein 30-tägiges “Temporary Permit” vor, das sich eventuell für Reisende eignen könnte. Wir sind gespannt, wie die das Gesetz praktisch umgesetzt wird.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Kenia

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:400 Fuß (121,9 Meter) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Ja. Drohnen sollen laut dem Gesetz identifizierbar sein, also wahrscheinlich mit den Registrierungsdaten gekennzeichnet werden.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.

Drohnen im Land müssen bei der KCAA registriert werden.

Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen
Kontaktdaten

KCAA: info@kcaa.or.ke

Hilfreiche Links:KCAA

Weitere Regeln für Drohnenpiloten in Kenia

Kenia unterscheidet Drohnenkategorien nach dem Risiko der Flüge:

  • Kategorie A: geringes Risiko (bis 25 Kilogramm)
  • Kategorie B: mittleres, normales Risiko
  • Kategorie C: hohes Risiko

Für die Kategorien B und C sind Pilotenlizenzen (Remote Pilot Licence) notwendig, für Kategorie A reichen die Registrierung, eine einfache Genehmigung und die Einhaltung der folgenden Regeln und Sicherheitsabstände.

Zu Menschen, Tieren, Fahrzeugen, Schiffen, öffentlichen Straßen, Gebäuden und anderen Anlagen sind 50 Meter Abstand einzuhalten.

Um Flugplätze der Kategorien C, D, E und F gelten 10 Kilometer Sicherheitsabstand, zu denen der Kategorien A und B sind es 7 Kilometer.

Drohnenflüge dürfen nur innerhalb der Sichtweite und bei guten Wetterbedingungen stattfinden. Nachtflüge sind nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt.

Flüge über Privatgrundstücke sind ohne Erlaubnis nicht gestattet. Ebenso darf keine Drohne über Sicherheitseinrichtungen wie Polizeistationen und Armeestützpunkten fliegen. Auch das Überqueren von internationalen Grenzen ist untersagt.

Drohnenpiloten dürfen weniger als 8 Stunden vor dem Flug keinen Alkohol zu sich genommen haben. Das Limit liegt bei 0,04 Gramm pro 100 Milliliter. Das Fliegen ist auch nicht unter dem Einfluss von Drogen und anderen Substanzen erlaubt.

Kommerzielle Drohnennutzung in Kenia

Wer seine Drohne für kommerzielle Zwecke einsetzen möchte, braucht ein Remote Aircraft Operators Certificate, das mindestens 90 Tage vorher beantragt werden muss.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Kenia haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die kenianische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der kenianischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Kenia gesammelt hast!

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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