Drohnen-Gesetze in Europa
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 31.05.2024 | 82 Kommentare
In diesem Artikel stellen wir dir die aktuelle gültigen Regeln für Drohnen-Piloten in Europa vor. Außerdem findest du ausführliche Erklärungen zu den neuen europäischen Drohnen-Regeln, die seit 31. Dezember 2020 zu berücksichtigen sind.
Neue EU-Regeln für Drohnen seit 2021
Nach langer Vorbereitung gelten seit 2021 in der ganzen EU inklusive dem Vereinigten Königreich und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) gleiche Regeln. Somit wurde für eine Harmonisierung des Luftraums in der Europäischen Union gesorgt. Diese Regeln müssen seit dem 31. Dezember 2020 eingehalten werden.
Im Folgenden möchte ich dir eine Übersicht darüber geben, welche europäischen Vorgaben gelten.
Die neuen EU-Vorschriften verfolgen einen risikobasierten Ansatz. Je nachdem, welche Gefahr von einem Drohnen-Flug ausgeht, gelten unterschiedliche Auflagen. Dabei wird nicht zwischen privaten und kommerziellen Flügen unterschieden.
Um die EU-Verordnungen zu verstehen, müssen wir erst einmal zwei neu eingeführte Begriffe erklären:
- Klassen: Mit den Geräte-Klassen werden Drohnen zukünftig nach ihren technischen Eigenschaften unterteilt. Es gibt die Klassen C0, C1, C2, C3, C4, C5 und C6. Drohnen müssen zukünftig von den Herstellern eindeutig mit der zutreffenden Klasse markiert werden. Hier findest du eine genauere Erklärung zu den Drohnen-Klassen der EU und zu den Übergangsbestimmungen für Drohnen ohne Klassifizierung.
- Kategorien: Flugmanöver werden zukünftig anhand ihres Risikos in drei Kategorien (offen, speziell und zulassungspflichtig) untergliedert. Für die Offene Kategorie gibt es die drei Unterkategorien A1, A2 und A3.
Für die meisten Privatanwender wird die offene Kategorie die wichtigste Rolle spielen. Was du für die einzelnen Kategorien wissen musst, kannst du in diesen folgenden Artikeln nachlesen:
- Offene Kategorie
- Spezielle Kategorie
- Zulassungspflichtige Kategorie
Um zu sehen, ob du in die Offene Kategorie fällst, kannst du das nachfolgende Formular nutzen.
Die europaweite Registrierungspflicht
Drohnen-Piloten müssen sich registrieren, wenn ein bestimmtes Aufstiegsgewicht erreicht ist oder das Fluggerät mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (z.B. eine Drohne mit Kamera) ausgestattet ist und die EU-Spielzeugrichtlinie von der Drohne nicht erfüllt wird.
Weitere Infos findest du in unserem Artikel zum Registrieren einer Drohne.
Was Länder selbst entscheiden können
Einige Aspekte regelt die EU-Drohnenverordnung nicht im Detail und überlässt es den einzelnen Ländern, wie sie sie ausgestalten, darunter:
- Versicherungspflicht: Eine Versicherung für die Drohne ist ab einem Gewicht von 20 Kilogramm vorgeschrieben. Andere Regelungen obliegen den Ländern. In Deutschland müssen Betreiber auch für leichtere Geräte eine Drohnen-Versicherung haben.
- Verbotszonen: Die Staaten können festlegen, wo Drohnen geflogen werden dürfen und wo Einschränkungen bestehen (z.B. Naturschutzgebiete, Flughäfen). Jedoch ist einheitlich geregelt, dass sie solche Daten im gleichen Format zur Verfügung stellen müssen, was die Handhabung erleichtert. In Deutschland sprechen wir von geografischen Gebieten.
- Mindestalter: Das Mindestalter für die Offene Kategorie liegt normalerweise bei 16 Jahren, eine Herabsetzung ist möglich.
- Eigene Vorschriften: Es gibt Länder, in denen jetzt schon Regeln gelten, die es in anderen nicht gibt. Beispielsweise sind in Schweden und Kroatien Genehmigungen für Luftaufnahmen erforderlich. Solche Bestimmungen kann es weiterhin geben.
Da es also trotzdem in vielen Fällen Abweichungen gibt, solltest du dich vor einer Auslandsreise auch innerhalb der EU schlau machen, welche Bedingungen du berücksichtigen musst. Dafür stellen wir dir unten die Links zur Verfügung, mit denen du die einzelnen nationalen Vorschriften durchlesen und dich über Erfahrungen mit anderen Piloten austauschen kannst. Zudem findest du zwei Karten, die die Verwendung sowohl für die private als auch gewerbliche Anwender übersichtlich darstellen.
Legende:
- Grün bedeutet, dass der Einsatz jeweils ohne vorherige Genehmigung im Rahmen der gültigen Bestimmungen erfolgen kann. Wenn du dich außerhalb der Vorschriften bewegen möchtest, kannst du i. d. R. eine Sondergenehmigung beantragen. In einigen Ländern darfst du zwar ohne Genehmigung fliegen, allerdings nur ohne eine montierte Kamera. Diese Länder sind nicht grün – sondern gelb – markiert; da die meisten Piloten sicherlich Film- und Fotoaufnahmen erstellen wollen.
- Gelb bedeutet, dass du dich bzw. deine Drohne vor dem Fliegen registrieren, eine Genehmigung beantragen oder sogar eine Prüfung bestehen musst. Die Details erfährst du weiter unten.
- Rot bedeutet, dass das Inbetriebnehmen von Multicoptern generell verboten ist. In diesen Ländern solltest du besonders vorsichtig sein, denn schon am Flughafen kann deine Drohne teilweise nach den Gesetzen beschlagnahmt oder du kannst nur wegen dem Besitz der Drohne verhaftet werden.
- Grau bedeutet, dass ich keine zuverlässigen Informationen gefunden bzw. ich die Drohnen-Gesetze nicht ausreichend verstanden habe. Falls du hier weiterhelfen kannst, würde ich mich riesig über einen Kommentar freuen!
Aktuelle Gesetze der europäischen Länder
Was genau du in jedem einzelnen europäischen Land als Fernpilot beachten solltest, haben wir jeweils in einem extra Beitrag zusammengefasst. Klicke dafür einfach auf das Land, zu dem du mehr Informationen suchst:
Zusammenfassung zu neuen EU-Regeln 2020/2021
Mit den neuen Regeln musst du mindestens zwei fundamentale Dinge abklären, um für dich die anzuwendenden Regeln zu ermitteln: 1.) In welche Klasse fällt deine Drohne und 2.) wie nah möchtest du dich an unbeteiligte Personen annähern. Erst dann wird klar, welche Auflagen du zukünftig erfüllen musst. Ob diese Neuerungen zu einem besseren Verständnis der Regeln bei den Copter-Piloten führen, ist mehr als fraglich.
Zudem finde ich es schade, dass auch in Zukunft jeder Mitgliedsstaat in der EU eigene Gesetze erlassen kann. So ist z.B. jedem Mitgliedsstaat freigestellt, ein Mindestalter festzulegen. Sicherlich wird es durch die neuen EU-Regeln eine Vereinheitlichung der Bestimmungen geben, jedoch kann man nicht darauf vertrauen, dass in jedem europäischen Land zu 100% dieselben Vorschriften gelten. Eine gründliche Vorbereitung bei Auslandsreisen ist also auch in Zukunft erforderlich.
Klassen? Kategorien? A1, A3, C2? Du siehst bei den neuen EU-Regeln noch immer nicht ganz durch?
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Alle Beiträge zur neuen EU-Drohnenverordnung
Hier findest du zusammengefasst nochmal alle Beiträge, in denen wir die wichtigsten Bestandteile der neuen EU-Verordnung intensiver erklären:






Weitere hilfreiche Quellen zum Thema Reisen mit Drohne
Neben der Gesetzessammlung haben wir viele weitere Informationen für Reisende zusammengetragen, die ihren Multicopter mit ins Ausland nehmen wollen. Hier eine Übersicht:
- Richtlinien zum Transport von Drohnen und LiPo-Akkus im Flugzeug
- Auflistung von Drohnen-Versicherungen mit weltweitem Schutz
- Unsere Facebook-Gruppe Mit Drohne fotografieren, filmen und reisen zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch

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