Drohnen-Gesetze in Schweden
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 30.07.2025 | 26 Kommentare

In diesem Artikel erklären wir dir die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Drohnen in Schweden.
Seit 31.12.2020 gilt in Schweden die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.
Wenn du dich in Schweden registrieren möchtest, kannst du das über diesen Link erledigen.
Wichtig: Obwohl viele Regeln in Europa nun einheitlich sind, können die Länder eigene Vorschriften beibehalten. So bleibt in Schweden auch die Pflicht bestehen, vor der Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen eine Erlaubnis einzuholen. Mehr Informationen dazu haben wir weiter unten aufgeschrieben.
Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Schweden
In Schweden gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Schweden
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Schweden gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
Besonderheiten in Schweden: Luftaufnahmen veröffentlichen
Wenn du deine Luftaufnahmen veröffentlichen willst (dazu zählt auch YouTube oder Facebook), benötigst du dafür eine Erlaubnis von der Lantmäteriet (Spridningstillstånd). Diese Behörde ist dafür zuständig, geografische Daten zu schützen. Um die Erlaubnis zu bekommen, füllst du ein Onlineformular aus und anschließend lädst du deine Aufnahmen hoch, damit diese von der Behörde überprüft werden können. Weitere Informationen zum Ablauf findest du hier.
Die Genehmigung wird kostenlos erteilt. Du solltest mit einer Bearbeitungszeit von 65 Tagen rechnen.
Nun aber noch eine gute Nachricht: Man kann seine Aufnahmen auch so zuschneiden, dass man keine Erlaubnis benötigt.
Ausnahmen von der Luftbild‑Genehmigung
Für bestimmte Luftbild‑Motive ist in Schweden kein sogenanntes Spridningstillstånd nötig. Die schwedische Landvermessungsbehörde gibt Richtlinien (mit Beispielbildern) heraus, wann man auf das Spridningstillstånd verzichten kann. Dabei ist immer der Inhalt des Bildes ist ausschlaggebend – sobald größere Bereiche oder sensible Objekte erkennbar sind, muss trotzdem eine Genehmigung beantragt werden.
Die Ausnahmen gelten für:
- Private Wohnhäuser: Genehmigungsfrei sind Bilder, die nur ein Wohnhaus mit dem dazugehörigen Grundstück und Nebengebäuden sowie öffentliche Zufahrtsstraßen zeigen.
- Öffentliche Plätze: Straßen, Plätze, Parks, Sportplätze oder Badeanlagen dürfen ohne Genehmigung veröffentlicht werden, sofern keine umliegenden Bereiche mit aufgenommen werden.
- Öffentliche Veranstaltungen: Volksfeste, Märkte, Sportwettbewerbe und andere für die Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen können genehmigungsfrei gefilmt oder fotografiert werden, wenn das Bild ausschließlich das Veranstaltungsgelände zeigt.
- Ackerland: Aufnahmen von Feldern oder Ackerflächen sind erlaubt, solange keine angrenzenden Gebiete zu sehen sind.
- Waldflächen: Bilder, die im Auftrag des Waldeigentümers erstellt werden und nur forstwirtschaftliche Tätigkeiten zeigen, benötigen keine Genehmigung. Fahrzeuge oder andere menschliche Aktivitäten dürfen nicht zu sehen sein.
- Baustellen: Dokumentationen von Baustellen im Auftrag des Bauherrn sind genehmigungsfrei, sofern die Umgebung nicht mit aufgenommen wird.
- Weitere Beispiele: Golfplätze samt zugehörigen Anlagen, Steinbrüche und Deponien sind ebenfalls ausgenommen.
Wenn ein Foto oder Video über diese Ausnahmen hinausgeht – beispielsweise eine weitwinklige Aufnahme, bei der die Umgebung miterfasst wird – muss ein Spridningstillstånd beantragt werden. Im Zweifel sollte das Bild zugeschnitten oder eine Genehmigung beantragt werden.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Zu Start- und Landebahnen eines Flughafens müssen mindestens 5 Kilometer Abstand gewahrt werden. Diese Regel gilt für Flughäfen mit einer Kontrollzone. Um Heliports ist ein Abstand von 1 Kilometer zu wahren.
Wenn du in kontrolliertem Luftraum in der Nähe eines Flughafens fliegen möchtest, musst du die Flugsicherung um Erlaubnis fragen und dich an die von ihr vorgegebenen Regeln halten.
Sicherheitsabstände sind immer so zu wählen, dass keine anderen Personen, Tiere oder Gegenstände gestört oder gefährdet werden.
No Fly Zones können auf dieser Karte nachgesehen werden. Darüber hinaus ist es untersagt, während Rettungseinsätzen eine Drohne zu nutzen.
In Naturschutzgebieten kann die Zustimmung der Naturschutzbehörde erforderlich sein.
Gut zu wissen
Für die private Nutzung von Drohnen bis zu einer Aufstiegsmasse von 20 kg keine Haftpflichtversicherung für Drohnen erforderlich. Dennoch empfiehlt die Schwedische Luftfahrtbehörde, eine Drohnen-Versicherung abzuschließen. Für die kommerzielle Nutzung ist eine Versicherung Pflicht. Sie sollte den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 entsprechen.
Wenn du innerhalb einer Kontrollzone fliegen möchtest, dann ist das ohne Sondergenehmigung möglich, solange die Drohne nicht schneller als 90 km/h fliegt, maximal 50 Meter über Grund fliegt und einen Mindestabstand von 5 Kilometern zur Start-/Landebahn des Flughafens einhält. Rund um die nachfolgend aufgelisteten Militärflughäfen darf deine Drohne nur 10 Meter aufsteigen: Karlsborg, Linköping / Malmen, Linköping / SAAB, Luleå / Kallax, Ronneby, Såtenäs, Uppsala, Vidsel, Visby, Hagschult und Jokkmokk.

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Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Schweden haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die schwedische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der schwedischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Schweden gesammelt hast!
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