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Drohnen-Gesetze in Schweden

Drohne fliegen in Schweden

In diesem Artikel erklären wir dir die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Drohnen in Schweden.

Seit 31.12.2020 gilt in Schweden die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.

Wenn du dich in Schweden registrieren möchtest, kannst du das über diesen Link erledigen.

Wichtig: Obwohl viele Regeln in Europa nun einheitlich sind, können die Länder eigene Vorschriften beibehalten. So bleibt in Schweden auch die Pflicht bestehen, vor der Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen eine Erlaubnis einzuholen. Mehr Informationen dazu haben wir weiter unten aufgeschrieben.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Schweden

In Schweden gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Nationale Besonderheiten in Schweden

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Schweden gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Mindestalter für Fernpiloten15 Jahre

Besonderheiten in Schweden: Luftaufnahmen veröffentlichen

Wenn du deine Luftaufnahmen veröffentlichen willst (dazu zählt auch YouTube oder Facebook), benötigst du dafür eine Erlaubnis von der Lantmäteriet. Diese Behörde ist dafür zuständig, geografische Daten zu schützen. Um die Erlaubnis zu bekommen, musst du ein Formular ausfüllen und anschließend deine Aufnahmen hochladen, damit diese von der Behörde überprüft werden können. Weitere Informationen zu Ablauf findest du hier.

Sicherheitsabstände und Flugverbote

Zu Start- und Landebahnen eines Flughafens müssen mindestens 5 Kilometer Abstand gewahrt werden. Diese Regel gilt für Flughäfen mit einer Kontrollzone. Um Heliports ist ein Abstand von 1 Kilometer zu wahren.

Wenn du in kontrolliertem Luftraum in der Nähe eines Flughafens fliegen möchtest, musst du die Flugsicherung um Erlaubnis fragen und dich an die von ihr vorgegebenen Regeln halten.

Sicherheitsabstände sind immer so zu wählen, dass keine anderen Personen, Tiere oder Gegenstände gestört oder gefährdet werden.

No Fly Zones können auf dieser Karte nachgesehen werden. Darüber hinaus ist es untersagt, während Rettungseinsätzen eine Drohne zu nutzen.

In Naturschutzgebieten kann die Zustimmung der Naturschutzbehörde erforderlich sein. 

Gut zu wissen

Für die private Nutzung von Drohnen bis zu einer Aufstiegsmasse von 20 kg keine Haftpflichtversicherung für Drohnen erforderlich. Dennoch empfiehlt die Schwedische Luftfahrtbehörde, eine Drohnen-Versicherung abzuschließen. Für die kommerzielle Nutzung ist eine Versicherung Pflicht. Sie sollte den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 entsprechen.

Wenn du innerhalb einer Kontrollzone fliegen möchtest, dann ist das ohne Sondergenehmigung möglich, solange die Drohne nicht schneller als 90 km/h fliegt, maximal 50 Meter über Grund fliegt und einen Mindestabstand von 5 Kilometern zur Start-/Landebahn des Flughafens einhält. Rund um die nachfolgend aufgelisteten Militärflughäfen darf deine Drohne nur 10 Meter aufsteigen: Karlsborg, Linköping / Malmen, Linköping / SAAB, Luleå / Kallax, Ronneby, Såtenäs, Uppsala, Vidsel, Visby, Hagschult und Jokkmokk.

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Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Schweden haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die schwedische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der schwedischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Schweden gesammelt hast!

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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