Drohnen-Gesetze in Spanien
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 08.07.2025 | 104 Kommentare

In diesem Artikel haben wir für dich die Drohnen-Gesetze in Spanien zusammengefasst.
Durch die einzigartige Kultur und faszinierende Landschaft ist Spanien für viele ein beliebtes Reiseziel. Und das zurecht! Das südeuropäische Land hat von Stränden über Berge, Seen, Wäldern bis hin zu Steilküsten und Vulkanen die vielfältigsten Drohnenmotive zu bieten.
Doch leider gibt es in Spanien viele Bestimmungen zu beachten, die dem schnellen Urlaubsschnappschuss im Wege stehen.
Doch fangen wir mit den Grundlagen an: Seit 2020 gilt in Spanien die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.
Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Spanien
In Spanien gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Spanien
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Spanien gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
Ansprechpartner der AESA ist unter drones.aesa@seguridadaerea.es zu erreichen.
Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Spanien
In Spanien gelten neben den europäischen Verordnungen die Bestimmungen des Königlichen Dekrets 517/2024. Daraus ergeben sich einige Klarstellungen und Anpassungen der zuvor gültigen nationalen Bestimmungen.
Ein ganz interessanter Punkt ist die Neuregelung der Versicherungspflicht. Zwar gibt es eine allgemeine Versicherungspflicht für Drohnenflüge, jedoch gibt es spannende Ausnahmen in der Offenen Kategorie. So müssen keine Drohnen versichert werden, die
- in der Unterkategorie A1 geflogen werden oder
- in der Unterkategorie A1 geflogen werden und weniger als 20 Kilogramm wiegen.
Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, eine entsprechende Absicherung in der Tasche zu haben. Ohnehin gilt in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht und die meisten Tarife decken Spanien mit ab. Somit sollten die Ausnahmen in der Praxis keine große Rolle spielen. Möchtest du mehr dazu erfahren, informiere dich in unserem Ratgeber zur Drohnenhaftpflicht.
Darüber hinaus befasst sich das Dekret ausführlich mit der Ausweisung von geografischen UAS-Gebieten. Geografische US-Gebiete kennst du sicherlich aus Deutschland. Das sind Zonen, in denen der Betrieb von Drohnen eingeschränkt ist bzw. besondere Bedingungen eingehalten werden müssen.
Spanien hat mittlerweile sehr und viele Gebiete reglementiert.
Drohnenflüge in der Stadt und am Strand: KO-Kriterium für den Urlaub mit Drohne?
Wer mit der Drohne in städtischen Gebieten unterwegs sein möchte, muss einige wichtige Regeln beachten, denn “städtische Umgebung” ist als Geo-Zone festgelegt. Dabei ist der Begriff der “städtischen Umgebung” sehr breit gefächert:
- Wohngebiete
- Gewerbe- und Industriegebiete
- Bereiche mit Infrastruktur wie Zufahrten, Gehwegen, Beleuchtung und Wasserableitung
Zudem fallen unter den Begriff Erholungsgebiete, die öffentlich zugänglich sind und in denen sich ständige oder vorübergehende Gebäude oder Einrichtungen für Freizeit, Erholung oder Sport befinden. Das betrifft öffentliche Strände mit entsprechenden Bebauungen genauso wie Parks und Gärten, die unter der Zuständigkeit der örtlichen Behörden sind.
Damit fallen sehr viele Areale, in denen sich der Drohnenflug lohnen würde, unter den Begriff der “städtischen Umgebung”. Warum man Strände hier mit aufgenommen hat, kann ich kaum nachvollziehen.
Einschränkungen in “städtischer Umgebung”
Wenn du mit einer registrierungspflichtigen Drohne (also alle Drohnen mit einer Kamera) in einem Stadtgebiet fliegen willst, musst du das dem Innenministerium mindestens fünf Kalendertage vorher melden. Wichtig: Du musst für jeden einzelnen Einsatz genau angeben, wann und wo du fliegst. Die Behörden können Einsätze auch untersagen, wenn sie eine Gefährdung sehen.
Innerhalb einer städtischen Umgebung darfst du keine Gebäude (oder ähnliche Bebauungen) überfliegen und musst dich an die folgenden Sicherheitsabstände halten:
- C1-Drohnen (ab 250 g): mindestens 5 Meter horizontaler Abstand zu Gebäuden und Wohnbereichen – inklusive Terrassen, Gärten und Höfen.
- C2-Drohnen (unter 4 kg): mindestens 30 Meter Abstand, oder 5 Meter bei aktiven Langsamflugmodus.
Sollte dir eine Erlaubnis des Besitzers bzw. des Betreibers eines Gebäudes vorliegen, entfallen die Mindestabstände und du darfst das Gebäude überfliegen. Wichtig ist aber: Alle anderen gesetzlichen Vorgaben müssen trotzdem eingehalten werden.
Weitere geografische UAS-Gebiete in Spanien
Neben der städtischen Umgebung gibt es zahlreiche weitere Geo-Zonen. Einige wichtige Gebiete wollen wir hier noch nennnen:
- Umweltschutzgebiete (z.B. Nationalparks): Zustimmung der lokalen Parkverwaltung erforderlich
- Lineare Infrastruktur (z.B. Stromtrassen, Bahnanlagen): Seitlicher Mindestabstand von 25 Meter
- Nicht-lineare Infrastruktur (z.B. Häfen): 10 Meter seitlicher Mindestabstand
- Zonen mit Fotografieverbot (ZRVF): Antrag beim Verteidigungsministerium nötig
- Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze: Mindestabstände abhängig von Flughöhe
Gerade der erste Punkt, das Flugverbot in Naturschutzgebieten und Nationalparks, sorgt immer wieder für Probleme. Denn häufig reagieren die Ansprechpartner vor Ort nicht auf Anfragen von Reisenden.
Um herauszufinden, in welchen Gebieten Drohnen fliegen dürfen und wo es Einschränkungen oder gar Verbote gibt, ist die oben verlinkte Webseite. Den Service gibt es auch als App für das Handy (allerdings nur auf Spanisch): Enaire Drones.
In der Karte kannst du auf einzelne Positionen klicken und erhältst dann ausführliche Informationen zu dem Gebiet. Häufig bekommst du auch Kontaktdaten angezeigt, unter denen du dich melden und um eine Genehmigung bitten kannst.

Damit du die Regeln immer zur Hand hast, haben wir exklusiv für alle Plus-Mitglieder die wichtigsten Punkte zusätzlich in einem Dokument zusammengefasst. Lade es dir jetzt herunter und habe es bei deiner nächsten Spanien-Reise mit dabei.
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Solltest du in Spanien einen Drohnenführerschein erwerben wollen, findest du hier Informationen zur Offenen Kategorie und hier zur Speziellen Kategorie. Es ist jedoch am einfachsten, wenn du das in Deutschland erledigst (schon allen wegen der Sprachbarriere). Ausführliche Informationen zu den europäischen Qualifikationen findest du in unserem Artikel zu den Drohnenführerscheinen.
Unser Fazit
Leider hat es Spanien sehr kompliziert gemacht, Drohnen legal fliegen zu lassen. Trotz der europäischen Bemühungen einer rechtlichen Harmonisierung gibt es in Spanien etliche Einschränkungen.
Lohnenswert ist die Mitnahme der Drohne in den Spanienurlaub dann, wenn du kleine Strände besuchst, an denen es keine besonderen Bebauungen gibt.
Falls du weitere Tipps hast, wo sich der Einsatz einer Drohne lohnt, schreib es uns gern in die Kommentare! Auch über aktuelle Erfahrungswerte freuen wir uns!
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Spanien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die spanische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der spanischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Spanien gesammelt hast!
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