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Drohnen-Gesetze in Sri Lanka

Mit Drohne in Sri Lanka fliegen

In diesem Beitrag haben wir für dich die Drohnen-Gesetze in Sri Lanka zusammengefasst.

Möchtest du deine Drohne in Sri Lanka nutzen, musst du dafür einigen bürokratischen Aufwand betreiben und dir vor deiner Einreise Genehmigungen einholen. Allerdings wurde der Prozess für Ausländer mittlerweile vereinfacht.

Bei deiner Vorbereitung wirst du vielleicht über zwei verschiedene Genehmigungen stoßen:

  1. Sicherheitsfreigabe vom Verteidigungsministerium (Ministry of Defence): Diese Freigabe ist für Ausländer mittlerweile nicht mehr erforderlich.
  2. Registrierung bei der Luftfahrtbehörde (Civil Aviation Authority of Sri Lanka/CAASL): Diese Registrierung kann mittlerweile bequem über ein Onlineformular erfolgen.

Die einzelnen Schritte beschreiben wir im Folgenden ausführlich.

Wichtig: Ein Plus-Mitglied hat uns berichtet, dass die Dokumente zwar nicht bei der Einreise kontrolliert wurden. Dafür musste er sich einer intensiven Prüfung bei er Ausreise unterziehen, als ein Soldat die Drohne im Gepäck gefunden hatte. Es ist daher absolut ratsam, sich an den Prozess zu halten!

Sicherheitsfreigabe des Verteidigungsministeriums

Solang du nicht die Sri-lankische Staatsbürgerschaft besitzt, kannst du diesen Abschnitt überspringen. Denn Ausländer benötigen die Sicherheitsfreigabe des Verteidigungsministeriums nicht mehr.

Falls du jedoch im Land Wurzeln hast, benötigst du eine „Security Clearance“, also eine Sicherheitsfreigabe für den Luftraum des Office of the Chief of Defence Staff (OCDS). Dazu schickst du alle geplanten Flugorte mit Datum und Angaben zur verwendeten Drohne per E-Mail an modtechnical.branch@gmail.com oder per Fax (bevorzugtes Kommunikationsmittel) an +94 11 2 674507. Eine Vorlage kannst du hier herunterladen.

Die CAASL erteilt erst auf Bestätigung des Verteidigungsministeriums hin die Genehmigung für die entsprechenden Flugplätze. Je nach dem, für wie viele Locations du beim Defense Office anfragst, kann sich die Bearbeitungsdauer einige Tage hinziehen.

Möglicherweise brauchst du ebenfalls die Freigabe anderer Behörden, falls du in geschützten Gebieten starten möchtest. Dir muss bescheinigt werden, dass die Verantwortlichen keine Einwände gegen deine Drohnenflüge haben. Beispielsweise wäre für archäologische Stätten (z.B. Sigiriya, Anuradhapura etc.) das Department of Archeology zuständig, für Nationalparks das Department of Wild Life und für Wälder das Forest Department.

SLCAA: Registrieren und Erlaubnis einholen

In Sri Lanka muss man seine Kameradrohne registrieren und vor dem Start einer Drohne eine Genehmigung bei der Civil Aviation Authority (CAASL) beantragen. Die dafür notwendigen Angaben kannst du bequem in einem Onlineformular eingeben und abschicken. In dem Formular lassen sich ein Versicherungsnachweis und die Dokumente anderer Stellen hochladen. Möchtest du mehr als zwei Dokumente einreichen, musst du die Dokumente in ein bis zwei Dateien bündeln (z.B. als zusammenhängende PDF-Datei).

Laut den offiziellen Angaben erhältst du innerhalb von zehn Werktagen einen Link, mit dem du deine Registrierungsgebühr zahlen kannst. Nach dem Zahlungseingang erhältst du dann deine Dokumente, mit denen du fliegen kannst. Die letzten Erfahrungen zeigen jedoch, dass man mit einer Bearbeitungszeit von drei Wochen rechnen muss.

Im Genehmigungsverfahren musst du alle Orte inkl. Flugzeiten angeben, an denen du deine Drohne betreiben willst. Da man als Tourist jedoch in aller Regel sich vor Ort erstmal ein Bild machen muss und die genauen Flugorte- und zeiten selbst noch nicht kennt, kann das schwierig werden. Mehrere Drohnenpilot:innen haben uns jedoch übereinstimmend berichtet, dass die einfache Angabe einer Stadt sowie ein Zeitfenster von z.B. 6:30 Uhr bis 17:30 Uhr akzeptiert wird. So kann man anhand der eigenen Reiseroute den Antrag ausfüllen.

Für die Genehmigung der CAASL fallen mittlerweile Gebühren von etwa 50 Euro an, wobei es scheint, dass die Gebühr davon abhängig ist, wie viele Flugorte man beantragt.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Sri Lanka

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:150 Fuß (45,7 Meter) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Ja. Drohnen über 200 Gramm müssen mit einer Registrierungsnummer, Passnummer und Kontaktinformationen gekennzeichnet sein.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.

Alle Drohnen mit Kamera müssen registriert werden.

Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen
Kontaktdaten

Office of the Chief of Defence Staff:
Tel.: +94 11 2674503; +94 11 2674506
Fax: +94 11 2 674507 (Fax wird bevorzugt)
Email: ocds.drone@gmail.com

Civil Aviation Authority:
Tel: +94 112 358 819
Email: drone@caa.lk

Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Sri Lanka

Hast du die “Papiere” in der Tasche, musst du während deiner Zeit in Sri Lanka natürlich noch einige Regeln beachten, die wir nun beschreiben.

Sri Lanka teilt Drohnen nach Gewicht in vier Kategorien ein:

  • A: ab 25 Kilogramm
  • B: mehr als 1 Kilogramm und unter 25 Kilogramm
  • C: über 200 Gramm und unter 1 Kilogramm
  • D: bis 200 Gramm

Für Drohnen der Kategorien A,B und C gilt eine Altersbegrenzung von 18 Jahren. Für sie benötigst du auch eine Plakette, auf der Registrierungsnummer, Passnummer und Kontaktinformationen gut lesbar sind. Halter dieser Drohnen müssen zudem eine Haftpflichtversicherung für die Drohne nachweisen. Unsere Plus-Mitglieder erhalten dafür einen englischsprachigen Versicherungsnachweis.

Drohnen mit einem Gewicht unter 200 Gramm (Kategorie D), die für private Zwecke auf Privatgelände oder extra dafür vorgesehenen Orten genutzt werden und nicht mit einer Kamera ausgestattet sind, benötigen bis zu einer Flughöhe von 45 Metern (150 Fuß) keine Genehmigung. Beachte aber, dass Registrierung und Genehmigung Pflicht sind, sobald die Drohne eine Kamera hat, egal wie viel sie wiegt.

Gemäß einer erlassenen Richtlinie benötigst du für jeden Drohnenflug mit einer Kamera (unabhängig vom Gewicht) neben den oben genannten Genehmigungen zusätzlich noch die Zustimmung der lokalen Polizei, die für das überflogene Gebiete zuständig ist. Die CAASL weist jedoch nicht auf diesen Umstand hin und ich bin mir nicht sicher, ob/wie diese Bestimmung in der Praxis umgesetzt wird.

Auf Sri Lanka darf deine Drohne nur in Sichtweite betrieben werden. Drohnenflüge bei Nacht bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die CAA. Die Nacht startet per Definition 20 Minuten nach dem Sonnenuntergang und endet 20 Minuten vor dem Sonnenaufgang.

Gewerbliche Piloten benötigen eine zusätzliche Genehmigung von der CAASL.

Weitere Flugverbote gelten:

  • In den Lufträumen C, D und E
  • Ballungsgebiete
  • Menschenansammlungen
  • Flugplätzen (Mindestabstand von 8 Kilometern)
  • Straßen und Schienen
  • Nationalparks (Genehmigung kann erteilt werden)
  • Archäologischen Stätten (Genehmigung kann erteilt werden)
  • Wohngrundstücken ohne Einwilligung der Mieter/Eigentümer

Besonderheiten beim Drohne-Fliegen in Sri Lanka

In Sri Lanka gilt für Drohnen eine recht geringe maximale Flughöhe von 45 Metern (150 Fuß) und eine Höchstgeschwindigkeit von 87 Knoten (etwa 160 km/h). Selbst Flüge innerhalb von Gebäuden müssen von der CAA genehmigt werden.

Zudem ist das Steuern von Drohnen verboten, wenn du dich auf einem bewegten Objekt (Auto, Boot etc.) oder auf einer Erhebung (z.B. Dachterrasse) befindest. Fliege nicht über Straßen, Schienen, Stromtrassen oder in der Nähe von Funktürmen. Es ist verboten, die Drohne unter dem Einfluss von Rauschmitteln zu steuern. Hole dir beim Fliegen über Privatgelände die Erlaubnis des Eigentümers ein.

Beachte die Schilder, die „No Drone Zones“ kennzeichnen. Oft wird dort streng kontrolliert. Unsere Leser haben in den Kommentaren einige ihrer Erfahrungen geteilt.

Hinweis: Als wir 2015 das erste Mal in Sri Lanka waren, gab es diese Bestimmungen noch nicht. Daher mussten wir diesen bürokratischen Hürdenlauf nicht durchlaufen.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Sri Lanka haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die sri-lankische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der sri-lankischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne auf Sri Lanka gesammelt hast!

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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