Drohnen-Gesetze in Botsuana

Drohne fliegen in Botsuana

Am 14. Juni 2024 traten die Civil Aviation (Remotely Piloted Aircraft) Regulations in Kraft. In diesem Beitrag erklären wir dir die aktuelle Gesetzeslage für Drohnen-Piloten in Botsuana.

In Botsuana werden einige Genehmigungen benötigt, um mit einer Drohne fliegen zu können. So muss jede Drohne – unabhängig vom Gewicht – registriert werden und erhält daraufhin ein Zertifikat (mit Namen, Kontaktdaten und Adresse des Steuerers). Die gute Nachricht: Wenn du deine Drohne ins Land bringen, aber nicht fliegen möchtest, musst du sie nicht registrieren. Die schlechte: Ausländer, die mit ihrer Drohne im Land fliegen wollen, sollten sich mindestens 7 Tage vorher schriftlich bei der Zivilien Luftfahrtbehörde (CAAB) melden. Wie einer unserer Leser erfahren hat, scheint der Registrierungsprozess ziemlich aufwändig und für normale Urlauber wenig praktikabel zu sein, denn es werden einige Dokumente benötigt, die man erst vor Ort bekommt.

Zunächst musst du in einer Polizeidienststelle in Botsuana einen “Clearance Report”, eine Art Führungszeugnis, beantragen. Dafür werden deine Fingerabdrücke genommen.

Mit diesem Führungszeugnis geht es zum eigentlichen Antrag. Am besten gibst du diesen persönlich bei einem CAAB-Büro ab, denn dorthin musst du sowieso mit deiner Drohne. Du benötigst:

  • eine beglaubigte Passkopie
  • Zahlungsnachweis der Antragsgebühr von 1.050,00 BWP (private Drohnenpiloten – etwa 64 Euro) / 2.625,00 BWP (kommerzielle Piloten – etwa 160 Euro) – zu zahlen in einem CAAB-Büro
  • Formular für die Sicherheitsüberprüfung (Security Vetting) SV1 (sieht in etwa so aus)
  • Kopie der Bedienungsanleitung der Drohne
  • die Drohne selbst zur Inspektion
  • ggf. Einverständniserklärung des Eigentümers (bei kommerziellen Vorhaben)

Danach kann es bis zu 30 Tagen dauern, bis die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen ist.

Nach erfolgreicher Registrierung sind die folgenden Regeln zu berücksichtigen.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Botswana

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:400 Fuß (121,9 Meter) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Ja.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen
Kontaktdaten

Civil Aviation Authority Botswana (CAAB)

CAAB Hauptsitz: Directorate of Flight Safety, Plot 61920, Letsema Office Park, Fairgrounds, Gaborone

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Weitere Drohnen-Regeln in Botsuana

Drohnen-Flüge sind in Botsuana nur bei Tageslicht und innerhalb der direkten Sichtweite erlaubt, jedoch nicht weiter als 500 Meter entfernt. Falls FPV-Equipment genutzt wird, musst du einen Visual Observer (VO) an deiner Seite haben.

Drohnen mit einem Abfluggewicht über 25 kg sind nur unter besonderen Bedingungen erlaubt.

Die Gewichtsklassen werden wie folgt unterschieden:

  • Klasse 1: 0-5 kg (inkl. Nutzlast)
  • Klasse 2: 5-25 kg (inkl. Nutzlast)
  • Klasse 3: 25+ kg (inkl. Nutzlast)

Für den Betrieb von Drohnen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Das Überqueren der Landesgrenze ist nicht gestattet.

Das Führen von Logbüchern für Wartung und Pre-Flight-Checks ist Pflicht.

Die Weitergabe (Leihe, Verkauf oder Leasing) einer registrierten Drohne ist nur mit Zustimmung der Behörden gestattet.

Autonome Drohnen (ohne Pilotenintervention) sind nur für staatliche Dienste bzw. Notfalldienste erlaubt und benötigen eine spezielle Genehmigung des National Civil Aviation Security Committee (NCASC).

In 2024 wurde zudem ein umfassendes Lizenzierungssystem für Fernpiloten eingeführt (Part V, Regulations 47-63):

  • Erforderliche Kenntnistests (initial und wiederkehrend)
  • Fertigkeitsprüfungen
  • Medizinische Anforderungen
  • Englischkenntnisse für internationale BVLOS-Operationen
  • Type Ratings für bestimmte Drohnentypen

Kommerzielle Betreiber benötigen ein RPAS Operator Certificate (ROC) mit:

  • Sicherheitsmanagementsystem (SMS)
  • Qualifiziertem Personal
  • Operations Manual
  • Accountable Manager

Sicherheitsabstände und Flugverbote

In einem Umkreis von zehn Kilometern rund um einen Flughafen sowie sieben Kilometern um einen kleineren Flugplatz dürfen Drohnen nicht genutzt werden.

Halte mindestens 50 Meter Abstand zu Personen, Fahrzeugen und Gebäuden.

Darüber hinaus ist ein Abstand von 200 Metern zu Stromleitungen einzuhalten.

Du darfst du in vielen Gebieten nicht fliegen (z.B. über wilden Tieren, Tourismuseinrichtungen wie Hotels, Nationalparks, bebauten Areal), wenn du keine spezielle Erlaubnis dafür eingeholt hast. Das Überfliegen von Hauptverkehrsstraßen, Gefängnissen, Polizeistationen, Gerichten, Unfallorten, Sicherheitseinrichtungen, Regierungsgebäuden, Verkehr und Militäreinrichtungen ist verboten.

Verstöße werden mit bis zu 50.000 BWP Geldstrafe und in schweren Fällen sogar mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Botsuana haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die botsuanische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der botsuanischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Botsuana gesammelt hast!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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