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Drohnen-Gesetze in Luxemburg

In diesem Artikel geht es um die rechtliche Lage für die Nutzung von Drohnen in Luxemburg.

Seit 31.12.2020 gilt in Luxemburg die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.

Wenn du dich in Luxemburg registrieren möchtest, kannst du das über diesen Link erledigen.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Luxemburg

In Luxemburg gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Nationale Besonderheiten in Luxemburg

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Luxemburg gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Mindestalter für Fernpiloten16 Jahre
Kontaktdaten

E-Mail: civilair@av.etat.lu

Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Luxemburg

Falls du in Luxemburg einen Drohnenführerschein erwerben möchtest, kannst du dich hier anmelden.

Sicherheitsabstände und Flugverbote

Zwei Kilometer rund um Helikopter-Landeplätze und Flugplätzen ist das Fliegen einer Drohne nicht erlaubt. Zum Internationalen Flughafen Luxemburg musst du sogar 5 Kilometer Abstand berücksichtigen.

Das Überfliegen von Personen, Autobahnen, Eisenbahnen und Tieren mit einer Drohne ist nicht gestattet.

Besonderheiten in Luxemburg

Drohnen in Luxemburg müssen über eine integrierte Landing-Funktion (Failsafe) verfügen, falls es zu einem technischen Defekt bzw. Verbindungsabbruch kommt. Für jeden Flug muss eine Fläche („Working Area Box“) definiert werden, in der geflogen wird. Die Working Area Box darf für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein. Durch Geofencing muss zudem gewährleistet sein, dass deine Drohne die Working Area Box nicht verlassen kann.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Luxemburg haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die luxemburgische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der luxemburgischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Luxemburg gesammelt hast!

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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