Drohnen-Gesetze in Luxemburg
Unsere Drohnen-Tipps | 4 Kommentare Letzte Aktualisierung am 02.10.2020

In diesem Artikel geht es um die rechtliche Lage für die Nutzung von Drohnen in Luxemburg.
Auch Luxemburg befindet sich gerade in einer Übergangszeit, bevor die EU-weite Drohnenverordnung in Kraft tritt. Die vorübergehend geltenden Bestimmungen wurden von der Direction de L’Aviation Civile (DAC) online zusammengefasst.
Demnach ist eine Genehmigung für private und kommerzielle Drohnenflüge Pflicht. Es wird in Allgemeine Genehmigung (Autorisation générique) und Spezifische Genehmigung (Autorisation spécifique) unterschieden.
Eine allgemeine Genehmigung brauchen Piloten, deren Drohne weniger als 4 Kilogramm wiegt, die bei Tag in einer Höhe bis zu 50 Metern und außerhalb der geschützten Zonen fliegen wollen. Diese Genehmigung gilt für alle Flüge, auf die diese Eigenschaften zutreffen und ist bis 18. November 2020 gültig
Für Flüge mit einer Drohne über 4 Kilogramm, nachts, in über 50 Metern Höhe oder in einer geschützten Zone ist eine spezifische Genehmigung erforderlich, die zeitlich und örtlich begrenzt ist.
Beide Genehmigungen können mit dem Formular ADM310-1 (doc-Datei, deutsche Version) beantragt werden.
Kommerzielle Piloten müssen weitere Anforderungen erfüllen, zum Beispiel eine Steuer von einmalig 619,73 € zahlen. Mehr Informationen gibt es auf der Seite der zivilen Luftfahrtbehörde.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Luxemburg
Drohnen-Plaketten können hier bestellt werden
Für jeden Flug muss eine Erlaubnis beantragt werden.
E-Mail: [email protected]
Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Luxemburg
Drohnen dürfen in Luxemburg nur mit direktem Sichtkontakt betrieben werden. Die Flüge müssen von einer Drohnen-Versicherung abgedeckt werden.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Zwei Kilometer rund um Helikopter-Landeplätze und Flugplätzen ist das Fliegen einer Drohne nicht erlaubt. Zum Internationalen Flughafen Luxemburg musst du sogar 5 Kilometer Abstand berücksichtigen.
Das Überfliegen von Personen, Autobahnen, Eisenbahnen und Tieren mit einer Drohne ist nicht gestattet.
Besonderheiten in Luxemburg
Drohnen in Luxemburg müssen über eine integrierte Landing-Funktion (Failsafe) verfügen, falls es zu einem technischen Defekt bzw. Verbindungsabbruch kommt. Für jeden Flug muss eine Fläche („Working Area Box“) definiert werden, in der geflogen wird. Die Working Area Box darf für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein. Durch Geofencing muss zudem gewährleistet sein, dass deine Drohne die Working Area Box nicht verlassen kann.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Luxemburg haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die luxemburgische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der luxemburgischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Luxemburg gesammelt hast!
Hallo,
ich wollte fragen ob man in Luxemburg auch für die DJI Spark eine Anmeldung vor jedem Flug braucht und ob diese etwas kostet
Hallo Pascal,
nach meinem Kenntnisstand musst du auch für die Spark eine Einzelgenehmigung einholen. Soweit ich weiß, fallen für private Flüge keine Gebühren an.
Viele Grüße, Francis
Hallo,
Für nichtgewerbliche Flüge bedarf es in Luxemburg keiner Genehmigung für jeden einzelnen Flug!
Man macht die “Demande générique” und dann bekommt man die “Autorisation générique”. Mit der darf man innerhalb der gesetzlichen Vorgaben fliegen ohne jedes mal eine Genehmigung einzuholen. Gültig bis November 2020.
Drohnenflieger aus Luxemburg
Hallo Alain,
vielen Dank für die Info.
Weiterhin gutes Drohnenfliegen!
Das My-Road-Team