Drohnen-Gesetze in Luxemburg
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 19.02.2021 | 5 Kommentare
In diesem Artikel geht es um die rechtliche Lage für die Nutzung von Drohnen in Luxemburg.
Seit 31.12.2020 gilt in Luxemburg die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.
Wenn du dich in Luxemburg registrieren möchtest, kannst du das über diesen Link erledigen.
Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Luxemburg
In Luxemburg gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Luxemburg
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Luxemburg gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
E-Mail: civilair@av.etat.lu
Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Luxemburg
Falls du in Luxemburg einen Drohnenführerschein erwerben möchtest, kannst du dich hier anmelden.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Zwei Kilometer rund um Helikopter-Landeplätze und Flugplätzen ist das Fliegen einer Drohne nicht erlaubt. Zum Internationalen Flughafen Luxemburg musst du sogar 5 Kilometer Abstand berücksichtigen.
Das Überfliegen von Personen, Autobahnen, Eisenbahnen und Tieren mit einer Drohne ist nicht gestattet.
Besonderheiten in Luxemburg
Drohnen in Luxemburg müssen über eine integrierte Landing-Funktion (Failsafe) verfügen, falls es zu einem technischen Defekt bzw. Verbindungsabbruch kommt. Für jeden Flug muss eine Fläche („Working Area Box“) definiert werden, in der geflogen wird. Die Working Area Box darf für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein. Durch Geofencing muss zudem gewährleistet sein, dass deine Drohne die Working Area Box nicht verlassen kann.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Luxemburg haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die luxemburgische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der luxemburgischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Luxemburg gesammelt hast!
Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren