Drohnen-Gesetze in Algerien
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 19.03.2019 | 2 Kommentare
In diesem Blog erklären wir dir die aktuelle Rechtslage für die Nutzung von Drohnen in Algerien.
Leider gibt bisher wenige Quellen, die sich mit den algerischen Drohnen-Gesetzen beschäftigen. Deswegen müssen wir an dieser Stelle auf die Erfahrungen von anderen Lesern unseres Blogs zurückgreifen.
Einem unserer Leser wurde in Algerien bei der Einreise die Drohne abgenommen. Nach Informationen der Beamten ist die Einfuhr von unbemannten Flugsystemen nur nach vorheriger Freigabe durch das Verteidigungsministerium (Ministry of National Defence) gestattet. Diese Erlaubnis erhalten Ausländer offenbar nicht. Zudem sind Drohnen in Algerien den Angaben zufolge generell verboten. Falls du erwischt wirst, drohen sogar Haftstrafen. Polizei und Gendarmerie sind offenbar vertraut mit dem Verbot, sodass du mit entsprechenden Strafen rechnen musst, falls du doch mit einer Drohne in Algerien fliegst und von den Sicherheitskräften erwischt wirst. Aus diesem Grund würde ich meinen Multicopter bei einer Algerien-Reise zuhause lassen.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Algerien
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Algerien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die algerische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der algerischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Algerien gesammelt hast!
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