Drohnen-Gesetze in Kasachstan
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 06.05.2024 | 6 Kommentare

In diesem Artikel geht es um die rechtliche Lage für die Nutzung von Drohnen in der Republik Kasachstan.
Für die Einfuhr von Drohnen nach Kasachstan gibt es – neben den allgemeinen Anforderungen für den Transport von Batterien – keine Beschränkungen.
Drohnenflüge sind bis zu einer Startmasse von maximal 1,5 Kilogramm gestattet. Hierfür benötigst du jedoch eine behördliche Registrierung. Gib zunächst mittels Formular die technischen Daten deiner Drohne an und lasse dir diese bestätigen. Daraufhin erhältst du eine örtlich ausgestellte “Individual identification number (IIN)”, die du für die Registrierung benötigst. Danach kannst du mit der Registrierung fortfahren wie wir es weiter unten beschreiben.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Kasachstan
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Alle Drohnen müssen registriert werden.
Zivile Luftfahrtbehörde: caa@miid.gov.kz oder cac.lib@miid.gov.kz
Registrierung
Für die Registrierung deiner Drohne benötigst du folgende Dokumente:
- Ausgefülltes Registrierungsformular
- Kopie des Personalausweises
- Drohnen-Eigentumsdokument (z. B. Kaufrechnung, Vertrag zur Drohnenmiete)
- Kopie der genehmigten Erklärung zu den technischen Daten deiner Drohne
- Bescheinigung über den Ausschluss eines unbemannten Luftfahrtsystems (im Falle eines in einem ausländischen Staat registrierten unbemannten Luftfahrtsystems) von der Registrierung in einem ausländischen Staat
Die Anträge können per Post an das Büro der Luftfahrtbehörde in Astana oder online über das lokale Regierungssystem “eOtinish” gestellt werden. Das “eOtinish”-System ist aktuell nur auf Kasachisch und Russisch verfügbar und nur für diejenigen nutzbar, die bereits eine INN besitzen.

(Foto: https://depositphotos.com/de/)
Flugverbote und Sicherheitsabstände
Das maximale Abfluggewicht deiner Drohne darf 1,5 kg nicht überschreiten.
Drohnenflüge sind nur tagsüber innerhalb der Sichtweite, außerhalb dicht besiedelter Gebiete und ohne Hilfsmittel (nicht im autonomen Modus) möglich. Achte darauf, dass die Wetterbedingungen gut sind, genauer gesagt, dass du horizontal 1,5 Kilometer und vertikal 300 Meter von Wolken entfernt bist.
Zu Personen, Fahrzeugen, Gebäuden und Bauten solltest du während des Starts und der Landung mindestens 50 Meter horizontalen Abstand wahren, während des Fluges 100 Meter.
Zu Menschenansammlungen und größeren Ansammlungen von Fahrzeugen gelten 150 Meter Sicherheitsabstand.
Frachttransporte oder der Abwurf von Gegenständen ist nicht gestattet. Drohnenflüge dürfen nur außerhalb von Sperr- und Gefahrenzonen, Flugbeschränkungszonen und außerhalb von speziellen UAS-Flugzonen stattfinden.
Wenn du Drohnenflüge in kontrolliertem Luftraum, in einer Höhe von mehr als 50 Metern über dem Erdboden oder näher als 8 Kilometer zu Flughäfen planst, musst du deinen Flugplan mit der Flugsicherung abstimmen. Das ist über diesen Link möglich.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Kasachstan haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kannst du die nationale Luftfahrtbehörde kontaktieren. Alternativ kannst du auch bei der nationalen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen bitten. Bitte hinterlasse uns einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Kasachstan gesammelt hast!
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