Drohnen-Gesetze in Slowenien
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 29.07.2025 | 26 Kommentare

Erfahre in diesem Beitrag alles was du wissen musst, wenn du mit einer Drohne in Slowenien fliegen möchtest.
Seit 31.12.2020 gilt in Slowenien die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.
Wenn du dich in Slowenien registrieren möchtest, kannst du das über diesen Link erledigen.
Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Slowenien
In Slowenien gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Slowenien
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Slowenien gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
Kotnikova ulica 19A
SI-1000 Ljubljana
Slovenia E-Mail: info@caa.si
Geografische UAS-Gebiete in Slowenien
In dieser Karte findest du Flugverbotszonen in Slowenien.
In der Karte siehst du rund um Flughäfen einen roten Kreis mit einem Radius von fünf Kilometern. Dort sind Drohnenflüge streng verboten. Darüber hinaus siehst du jeweils eine gelbe Fläche, die die Kontrollzone des Flughafens darstellt. In diesen Gebieten kannst du eine Drohne bis zu einer Höhe von maximal 50 Metern über Grund betreiben.
Außerdem gibt es diverse Verbotszonen bei andere Flugplätzen, Kraftwerken, Stromtrassen und beim Triglav Nationalpark.
Wichtig zu wissen: In Slowenien gelten sämtliche Gebäude als geografische UAS-Gebiete. Auch Infrastrukturen, bei der Menschen zu erwarten sind (z.B. Straßen), fallen darunter. Ein Überflug dieser Zonen ist in der Offenen Kategorie nur erlaubt, wenn alle der folgenden Bedingungen eingehalten werden:
- Das unbemannte Flugsystem übersteigt eine Masse von 1200 Gramm nicht.
- Der Betrieb erfolgt bis zu einer Höhe von 50 Metern über Grund (AGL).
- Die Operation findet ausschließlich tagsüber statt.
- Eigentümer oder Bewohnder des Grundstücks stimmt vor dem Flug zu.
- Der Betreiber der Drohne kündigt seinen Flug mindestens 12 Stunden vorher mit diesem Formular bei der Luftfahrtbehörde an (per Mail an uav@caa.si).
Können die Bedingungen nicht eingehalten werden, ist ein Manöver innerhalb der Speziellen Kategorie zu planen.
Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Slowenien
Eine Versicherungspflicht besteht für Drohnen erst ab einem Gewicht von 20 Kilogramm. Trotzdem empfehle ich dir den Abschluss einer entsprechenden Police.
Solltest du in Slowenien einen Drohnenführerschein erwerben wollen, findest du über diesen Link Informationen.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Slowenien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die slowenische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der slowenischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Slowenien gesammelt hast!
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