Drohnen-Gesetze in den Niederlanden
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 23.01.2025 | 31 Kommentare

In diesem Beitrag findest du die Vorschriften für die Nutzung von Drohnen in den Niederlanden.
Seit 31.12.2020 gilt in den Niederlanden die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.
Wenn du dich in den Niederlanden registrieren möchtest, kannst du das über die Plattform DigiD erledigen.
Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Niederlande
In Niederlande gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Niederlande
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Niederlande gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in den Niederlanden
Derzeit ist es in den Niederlanden nicht verpflichtend eine Luftfahrthaftpflicht-Police abzuschließen. Dennoch wird empfohlen, deine Drohne zu versichern.
Drohnenlizenzen kannst du bei dafür autorisierten Stellen erlangen. Sogar für den A1/A3-Nachweis sind Flugschulen zuständig. Auf dieser Seite findest du eine Liste der Schulen und weitere Informationen.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Um Flugverbotszonen zu ermitteln, bietet die oben verlinkte Karte eine gute Orientierung. Die Farben in der Karte haben folgende Bedeutung:
- Rot: Flug innerhalb der Offenen Kategorie nicht möglich
- Gelb: Bereich mit hohem Risiko, hier muss man besonders vorsichtig sein
- Lila und blau: Sperrgebiete (häufig zeitlich eingegrenzt)
- Grün: Natura2000-Gebiete
Zu Flugplätzen, die im unkontrollierten Luftraum liegen, musst du einen horizontalen Abstand von 3 Kilometern einhalten.
Über besiedeltem Gebiet, Industrieanlagen, Häfen, Schienen, Menschenansammlungen und öffentlichen Straßen dürfen Drohnen nicht geflogen werden.
Du musst anderen (Segel-) Flugzeugen und Hubschraubern immer nachgeben. Das bedeutet, dass du sofort landen musst, wenn sich ein Flugzeug nähert.
Für Flüge in Natura2000-Gebieten ist vorab die Erlaubnis der lokalen Behörden innerhalb der Provinz einzuholen.
Gut zu wissen
Drohnen-Flüge sind ausschließlich im unkontrollierten Luftraum (Luftraum G) gestattet. Das führt dazu, dass derzeit keine Flüge auf den Karibik-Inseln Bonaire, St. Eustatius und Saba möglich sind. Aufgrund der geringen Abmessungen erstreckt sich der kontrollierte Luftraum über die gesamten Inseln. Es ist also einfacher, den Copter gleich daheim zu lassen.
Sonderfall Curaçao
Auch wenn die Insel zum Königreich Niederlande gehört, hat Curaçao eigene Regeln zum Drohnenfliegen. Es wird zwischen privatem und kommerziellem Gebrauch unterschieden. Alle Drohnen müssen registriert sein, sonst werden sie bei der Einreise konfisziert.
Hobbypiloten dürfen nur im Curaçao Radio Control Club Field und auf privatem Land fliegen. Sie benötigen jeweils das Einverständnis der Eigentümer.
Kommerzielle Piloten können überall, aber nicht im eingeschränkten Luftraum fliegen. Zudem brauchen sie eine Haftpflichtversicherung.
Es gelten die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen:
- Die Drohne nur in Sichtweite steuern
- Unterhalb von 120 Metern (400 Fuß) Höhe bleiben
- Nicht über Menschen fliegen
- Einen Abstand von 50 Metern zu Gebäuden, Einrichtungen, Fahrzeugen und Personen einhalten
- Nur bei guten Wetter- und Sichtbedingungen starten
- Auf die Privatsphäre anderer achten
- Die Sicherheit und Flugbereitschaft des Equipments sicherstellen
Für die Registrierung der Drohne sind zwei Stellen zuständig: Die zivile Luftfahrtbehörde CCAA und das BTP (Bureau Telecommunicatie en Post), das die Funkfrequenzen koordiniert. Entsprechend bekommen beide auch das ausgefüllte Formular zur Registrierung. Kontakt beim CCAA: Michael Llanes, Aviation Safety Inspector Operations (michael.llanes@gobiernu.cw), Kontakt beim BTP: BTP-Import-Equipment@Burtel.cw

Damit du die Regeln immer zur Hand hast, haben wir exklusiv für alle Plus-Mitglieder die wichtigsten Punkte zusätzlich in einem Dokument zusammengefasst. Lade es dir jetzt herunter und habe es bei deiner nächsten Reise in den Niederlanden mit dabei.
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Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für die Niederlande haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die niederländische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der niederländischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in den Niederlanden gesammelt hast!
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