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Die C1-Drohnenklasse: Was du bedenken musst und aktuelle Modelle

Drohnen mit der Klasse C1 – eine Auflistung der Modelle sowie Vor- und Nachteile der Drohnenklasse

In diesem Artikel erklären wir, welche Drohnen in die Klasse C1 gehören und welche Vorteile und Beschränkungen mit dem Betrieb einer solchen Drohne verbunden sind.

Durch die EU-Drohnenverordnung, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, sollte der Umgang mit Drohnen in allen europäischen Ländern vereinheitlicht werden.

Dazu wurden Drohnen in verschiedene (Risiko-)Klassen eingeteilt. Für jede Klasse gelten andere technische Standards. Alle Drohnen, die ab 2024 auf den Markt kommen, müssen eine Kennzeichnung ihrer Klassenzugehörigkeit tragen, damit sie in der Offenen Kategorie geflogen werden können.

Welche Drohnen gibt es derzeit für die Klasse C1 auf dem Markt?

DJI hat mit der Air 3 und der Mavic 3 (in den Versionen 2.0, Cine 2.0 und Classic) die ersten mit C1 klassifizierten Drohnen im Angebot.

DJI Mavic 3 Classic Drohne

DJI Mavic 3 Classic

ab 1.499 Euro

  • C1-Klassifizierte Drohne
  • Flugzeit von 46 Minuten
  • 5,1K-Kamera (50 fps) mit 4/3″ CMOS Sensor
  • Anpassbare Blende (F/2.8 bis F/11)
  • Hinderniserkennung nach vorn, hinten, links, rechts, unten und oben
DJI Air 3

DJI Air 3

ab 1.099 €

  • Flugzeit von 46 Minuten
  • Zwei 4K-Kameras mit 1/1,7″ CMOS Sensor
  • Hinderniserkennung in alle Richtungen
  • C1 klassifizierte Drohne

Hast du die genannten Modelle bereits vor 2024 ohne Klassenkennzeichnung gekauft, kannst du die Nachklassifizierung über die Steuerungs-App der Drohne einleiten.

Voraussichtlich kann die DJI Mini 4 Pro (kommt ab Werk als C0-Drohne) ab 2024 freiwillig als C1-Drohne klassifiziert werden.

Mit einer Nachklassifizierung älterer Modelle (z.B. DJI Mavic 2 Pro) ist unserer Einschätzung nach nicht zu rechnen. Einzige Ausnahme scheint die DJI Air 2S zu sein, für die wohl ab Ende Januar 2024 eine Nachklassifizierung ermöglicht werden soll. Zumindest hat DJI diese Information über die sozialen Medien gestreut.

Voraussetzungen für den Betrieb von C1-Drohnen

Als Betreiber einer C1-Drohne musst du dich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und deine erhaltene UAS-Betreibernummer an Fluggerät anbringen sowie im System zur Fernidentifikation eintragen (siehe unten).

Dafür musst du zunächst deine Drohne versichern.

Es gibt verschiedene Drohnen-Führerscheine. Um eine C1-Drohne fliegen zu dürfen, genügt der EU Kompetenznachweis A1/A3 („Kleiner Drohnenführerschein“). Keine Angst: Diese Qualifikation ist schnell und kostengünstig beim LBA erworben.

Darüber hinaus wird von dir verlangt, dass du dich ausführlich mit dem Benutzerhandbuch vertraut machst.

Das darfst du mit einer C1-Drohne

Drohnen der Klasse C1 gelten aufgrund der verbauten Sicherheitsfunktionen (siehe unten) und des vergleichsweisen geringen Gewichtes als relativ sicher und du genießt große Freiheiten.

Sehr angenehm ist es, dass nach dem EU-Recht keine Mindestabstände eingehalten werden müssen – weder zu Infrastrukturen noch zu unbeteiligten Personen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nach nationalen Recht einige Einschränkungen (z.B. Flughäfen, Autobahnen etc.) gibt, an die man sich auch mit einer C1-Drohne halten muss. Diese Regeln findest du in unserem Artikel zu den Drohnen-Gesetzen in Deutschland ausführlich beschrieben.

An der Stelle sei noch erwähnt, dass man das Überfliegen von unbeteiligten Personen „nach vernünftigem Ermessen vermeiden“ soll. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln für die Offene Kategorie (z.B. Flugverbot über Menschenansammlungen).

Kennzeichnung von C1-Drohnen

Hast du eine Drohne in der Hand, kannst du auf dem Gehäuse (oder der Verkaufsverpackung) anhand einer Kennzeichnung die Klasse ablesen.

C1 Drohnen Kennzeichnung

Im Falle von C1-Drohnen muss ein Symbol sichtbar sein, das die Ziffer 1 in einem Kreis mit dreistrahligen Flügeln rechts und links darstellt. Das Kennzeichen ist wichtig, weil das gleiche Drohnenmodell unter Umständen in verschiedenen Drohnenklassen verkauft werden kann.

Erfreulicherweise sind die Hersteller und nicht die Nutzer der Drohne in der Pflicht, den gesamten Anforderungskatalog technisch umzusetzen. Wenn Du eine Drohne der Klasse C1 kaufst, kannst Du Dich darauf verlassen, dass Du sie entsprechend den beschriebenen Regeln benutzen darfst.

Technische Standards für die C1-Drohnenklasse

Nachfolgend findest du die wichtigsten Gemeinsamkeiten von C1-Drohnen.

Ein wesentliches Merkmal für die Klassenzugehörigkeit ist das Abfluggewicht (MTOM = Maximum Take-Off Mass), denn das Gewicht der Drohne ist der Hauptfaktor, um bei einem Unfall den angerichteten Schaden abschätzen zu können.

Um als Fluggerät in die Klasse C1 zu fallen, muss das MTOM unter 900 Gramm wiegen. Zwar kann es von dieser Gewichtsgrenze Ausnahmen geben, jedoch erscheint es mir äußerst schwierig, dass die Hersteller die Bedingungen für diese Ausnahme erfüllen können. Daher werden C1-Drohnen in aller Regel weniger als 900 Gramm wiegen.

Ebenso wie in der Klasse C0 gilt ein Höhenlimit von 120 Metern über Grund. Drohnen der Klasse C0 und C1 werden einen weiteren Aufstieg verhindern, solltest du die Flughöhe erreicht haben.

Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied zur C0-Klasse: Während bei C0-Drohnen die Höhenbeschränkung bei maximal 120 Metern liegt, kann bei C1-Drohnen das Höhenlimit in der Steuerungs-Software (App) erhöht werden. Das ist z.B. bei Inspektionen von Windkraftanlagen oder Türmen wichtig, da unter bestimmten Voraussetzungen die Flughöhe von 120 Metern überschritten werden darf. Auch bei Reisen in nichteuropäische Länder ist es mitunter möglich, höher als 120 Meter zu fliegen. Daher ist die anpassbare Höhenbeschränkung äußerst hilfreich.

Verfügt deine Drohne über einen Follow-Me Modus, mit dem die Drohne dich als Piloten automatisiert verfolgen kann, darf die Entfernung zwischen dir und der Drohne 50 Meter nicht überschreiten. Wird jedoch ein anderes Objekt als der Pilot selbst getrackt, z.B. ein Fahrzeug mittels Focus Track, gilt diese Einschränkung nicht.

Die horizontale Fluggeschwindigkeit von C1-Drohnen ist begrenzt auf maximal 19 Meter/Sekunde, das sind immerhin flotte 68,4 km/h.

Es gibt noch viele weitere Spezifikationen, die C1-Drohnen erfüllen müssen. Sie sind für dich aber weniger relevant, weshalb wir nur einige beispielhaft aufzählen. C1-Drohnen müssen…

  • Vorgaben für den Geräuschpegel während des Fluges einhalten.
  • Mit einer Seriennummer versehen sein.
  • Sicherheitsfunktionen beim Abbruch der Funkverbindung haben (z.B. Return To Home).
  • Mit elektrischem Strom betrieben werden.
  • Mit grünen Blinklichtern ausgestattet sein, die bei einem Nachtflug aktiviert sein müssen.

Für die Einhaltung all der genannten Punkte ist der Hersteller zuständig.

Weitere Sicherheitssysteme

C1-Drohnen benötigen ein System zur Fernidentifizierung. Das bedeutet, dass du vor Inbetriebnahme deine UAS-Betreibernummer (e-ID) in der Software der Drohne eintragen musst und dieser während des Flugs folgende Daten sendet: Die UAS-Betreibernummer, die Seriennummer des Geräts, die geografische Position und die aktuelle Flughöhe, den geflogenen Streckenverlauf und den Standort des Piloten bzw. des Startpunktes. Diese Daten müssen während des Fluges mit fremden Mobilgeräten empfangen werden können. Dein Name wird jedoch nicht ausgestrahlt und nur die Strafverfolgungsbehörden sind in der Lage, die UAS-Betreibernummer mit deiner Person in Verbindung zu bringen. Deine Privatsphäre ist als gewahrt.  

Schließlich muss das Fluggerät noch mit einer Geo-Sensibilisierung ausgestattet sein, die Informationen zu Luftraumbeschränkungen zur Verfügung stellt und dich vor möglichen Verstößen warnt. Derzeit gibt es jedoch noch das Problem, dass die Datenbasis nicht optimal ist. Verlasse dich als bitte nicht ausschließlich auf die Angaben in der Drohnen-App und nutze auch andere Quellen, wie unsere Drohnen-Karte für Deutschland.

Fazit zur Nutzung von C1-Drohnen

Zur besseren Vergleichbarkeit haben wir dir noch einmal die wichtigsten Anforderungen von C0- und C1-Drohnen in einer Tabelle gegenübergestellt.

AnforderungC0C1
Registrierung beim LBAErforderlichErforderlich
EU-Kompetenznachweis A1/A3EmpfohlenErforderlich
DrohnenversicherungErforderlichErforderlich
Überflug von UnbeteiligtenErlaubtSoll „nach vernünftigem Ermessen“ vermieden werden
Höhenlimit120 Meter (nicht verstellbar)120 Meter (über Einstellungen anpassbar)
MTOM< 250 Gramm< 900 Gramm

Wie du siehst, sind die Unterschiede zwischen den beiden Klassen gar nicht so groß, was damit zusammenhängt, dass beide Drohnenklassen in der Unterkategorie A1 betrieben werden (mehr dazu lernst du in unserem Videokurs zur EU-Drohnenverordnung).

Der große Vorteil von Drohnen der Klasse C1 besteht darin, dass die Geräte schwerer sein dürfen und damit bessere Kameras heben können. Mit einer C1-Drohne bekommst du in der Regel leistungsstärkere Kamerasensoren. Gerade wenn du Aufnahmen später ausdrucken oder großformatig darstellen möchtest, bist du mit einer C1-Drohne in der Regel besser bedient als mit einer C0-Drohne.

Am Beispiel der DJI Air 3 sehen wir auch, dass C1-Drohnen mitunter mehrere Kameras haben. Solltest du dich für dieses Modell entscheiden, kannst du neben einer Weitwinkel- auch eine Zoom-Kamera verwenden.

Die DJI Air 3 mit 2 Kameras
Die DJI Air 3 ist mit zwei Kameras ausgestattet und zählt mit zu denn ersten C1 klassifizierten Drohnen.
(Foto: https://depositphotos.com/de/)

Ein weiteres Argument für eine C1-Drohne ist die Möglichkeit, das Höhenlimit so anzupassen, dass deine Drohne auch in Höhen über 120 Meter fliegen kann. Das ist z.B. bei industriellen Anwendungen wichtig oder wenn man im Ausland mit einer Drohne unterwegs ist. Denn in einigen anderen Ländern sind Drohnenflüge bis zu einer Höhe von 150 Metern erlaubt.

Drohnen der Klasse C1 bieten sich also immer dann an, wenn die Fluggeräte der Klasse C0 zu wenig Möglichkeiten insbesondere hinsichtlich der Kamerafunktionen bieten. Da das Fluggewicht höher sein darf, gibt es bei C1-Drohnen einfach mehr Möglichkeiten. Dabei sind die Einsatzmöglichkeiten im Vergleich zu den leichteren Modellen der C0-Klasse kaum eingeschränkt.

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Foto von Francis
Über den Autor

Seit 2014 lässt mich die Begeisterung für Kamera-Drohnen nicht mehr los. Als Fotograf und Filmemacher bieten sie mir eine unglaubliche Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten. Dank Drohnen konnte ich überall auf der Welt ganz besondere Perspektiven einfangen, die ohne die neue Technik undenkbar wären. Doch in all den Jahren hat sich viel geändert und es stellt eine gewisse Herausforderung dar, als Drohnen-Pilot die technischen und rechtlichen Entwicklungen zu verfolgen. Deswegen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, dir hier im Drohnen-Camp alles Wichtige für den Umgang mit deinen Drohnen verständlich zu erklären. Falls noch Fragen zu diesem Artikel offengeblieben sein sollten oder du Erfahrungen mit uns teilen willst, dann schreibt uns gern einen Kommentar und wir versuchen dir so schnell wie möglich zu helfen!

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