Drohnen-Gesetze in Großbritannien (Vereinigtes Königreich)

Drohnen Regeln in Großbritannien, dem Vereinigten Königreich, England

In diesem Beitrag möchte ich dir die aktuellen Regeln für den Betrieb von Drohnen im Vereinigten Königreich vorstellen.

Seit 2019 gibt es zwei Arten, sich mit einer Drohne in Großbritannien zu registrieren.

Zum einen gibt es die Registrierung als Operator. Wenn deine Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist und du sie im Land nutzen möchtest, musst du dich als Operator registrieren. Ein Operator ist die Person oder Firma, die für die Drohne verantwortlich ist. Der- oder diejenige muss volljährig (mindestens 18 Jahre alt) sein. Die Registrierung ist online möglich und kostet 12,34 Pfund. Du kannst dich auch nur als Operator registrieren, wenn du die Drohne selbst nicht fliegst, zum Beispiel weil der Pilot dein minderjähriges Kind ist. Die Operator ID ist ein Jahr lang gültig und muss gut sichtbar an der Drohne angebracht sein. Wir empfehlen daher eine Drohnen-Plakette anzubringen.

Zudem gibt es die Möglichkeit, dich als Flyer zu registrieren. Die Registrierung als Flyer ist erforderlich, wenn deine Drohne 100 Gramm oder mehr wiegt. Um deine Flyer ID zu bekommen, musst du mindestens 13 Jahre alt sein und einen Online-Test absolvieren. Dieser ist kostenlos und prüft dich in deinem Wissen über die Sicherheitsregeln. Er besteht aus 40 Multiple Choice-Fragen, aus denen du 30 richtig beantworten musst. Du kannst den Test aber so oft wie nötig wiederholen, wenn du nicht auf Anhieb 75% der Fragen richtig beantwortest. Die Flyer ID bleibt fünf Jahre lang gültig.

Für Kinder unter 13 Jahren gibt es einen eigenen Prozess, um die Operator- bzw. Flyer-ID zu erhalten.

Wenn deine Drohne weniger als 100 Gramm wiegt und sie keine Kamera besitzt, brauchst du weder eine Operator ID noch eine Flyer ID. Die gleiche Ausnahme gilt für Spielzeug-Drohnen und für Drohnenflüge, die indoor stattfinden.

Wann welche ID vorliegen muss, kannst du auch in der folgenden Tabelle einsehen.

KriterienFlyer IDOperator ID
Drohnen ab 250 Gramm (UK1, UK2, UK3, UK4)erforderlicherforderlich
Kameradrohnen zwischen 100-250 Gramm (UK0 mit Kamera)erforderlicherforderlich
Drohnen ohne Kamera zwischen 100-250 Gramm (UK0 ohne Kamera)erforderlichoptional
Spielzeugdrohnen unter 100 Grammempfohlenoptional
Wann man eine Flyer ID bzw. Operator ID benötigt
Nach dem Brexit ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA). Eigentlich sollte Großbritannien die EU-Drohnenverordnung übernehmen, die Ende 2020 in Kraft trat. Doch bisher sieht es nicht danach aus, als würde es noch zu einer Angleichung kommen. Somit sind die europäischen Registrierungen und Lizenzen nicht in UK gültig.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Großbritannien

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:400 Fuß (121,9 Meter) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Ja. Drohnen müssen mit der Operator ID gekennzeichnet sein. Diese muss ohne Aufwand erkennbar sein. Die Schrift muss in Großbuchstaben und mindestens 3 Millimeter groß sein, die Kennzeichnung soll geschützt vor Schäden bleiben. Am besten sollte sich die Kennzeichnung leicht wieder ablösen lassen, da sich die Operator ID bei der Erneuerung ändern kann.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.

Registrierungspflicht ab 100 Gramm (siehe Tabelle)

Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen
Kontaktdaten

Drone and Model Aircraft Registration Team: drone.registration@caa.co.uk

Kontakt für gewerbliche Piloten und bei Fragen zu Verbotszonen: uavenquiries@caa.co.uk 

Weitere Auflagen für den Betrieb von Drohnen in Großbritannien

Drohnen sind in Großbritannien immer in Sichtweite zu betreiben. Drohnen-Flüge bei Nacht sind in der Open Category nur erlaubt, wenn deine Drohne mit einem grün blinkenden Licht ausgestattet ist. Eine vorherige Autorisierung durch die CAA ist dafür seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr nötig.

Der erlaubte Abstand zu Flugplätzen ist genau geregelt. Dabei wird die jeweilige Kontrollzone zugrundegelegt, die du auf dieser Seite findest.

Zwischen deiner Drohne und einzelnen Personen sowie Gebäuden ist eine Distanz von 50 Meter einzuhalten. Bei Menschenansammlungen und bebauten Gebieten (Siedlungen) ist eine Entfernung von 150 Metern zu gewährleisten. Drohnen der UK0/UK1-Klassen dürfen näher als 50 Meter an Personen heranfliegen und über sie fliegen.

Für die Fernsteuerung gelten die üblichen Funkfrequenzen: 2,4 GHz ist mit digitalem Funk ohne Leistungsbeschränkung nutzbar, 5,8 GHz im Bereich von 5.725 bis 5.875 MHz.

Eine Versicherungspflicht besteht für private Drohnen-Flüge erst ab einem Abfluggewicht von 20 Kilogramm.

Neue UK-Klassenmarkierungen

Seit 1. Januar 2026 müssen alle neuen Drohnen auf dem UK-Markt UK-Klassenmarkierungen (UK0 bis UK6) tragen. EU C-Klassenmarkierungen (C0-C6) werden jedoch bis 31. Dezember 2027 als gleichwertig anerkannt. Legacy-Drohnen, die vor dem 1. Januar 2026 gekauft wurden, können weiterhin nach Gewicht geflogen werden. Ab dem 1. Januar 2028 werden EU-C-Klassen nicht mehr wie UK-Klassen behandelt, sondern als Legacy Aircraft nach Gewicht eingeordnet.

Remote ID

Die Remote ID sendet Identifikations- und Standortdaten während des Drohnen-Fluges. Seit 1. Januar 2026 gibt es hierfür eine neue Regelung: UK1, UK2, UK3, UK5, UK6 Klassen-Drohnen müssen Remote ID aktiviert haben!

Ab 1. Januar 2028:

  • Legacy-Drohnen ohne Klassenmarkierung mit Kamera benötigen Remote ID
  • Alle Drohnen mit Kamera ab 100g müssen Remote ID aktiviert haben

Gewerbliche Drohnennutzung

Um deine Drohne in Großbritannien gewerblich einzusetzen, ist entscheidend, ob der Flug noch in die Open Category fällt oder bereits zur Specific Category zählt. Für die Specific Category brauchst du eine Operational Authorisation, typischerweise über PDRA01 oder, bei komplexeren Vorhaben, über UK SORA.

Besondere Regelungen für die Kanalinseln

Während die oben beschriebenen Regeln für England, Schottland und Wales gelten, haben die Kanalinseln eigene Bestimmungen. Maßgeblich sind die Vorschriften des Office of the Director of Civil Aviation / Channel Islands Director of Civil Aviation (ODCA/CIDCA). Erforderliche Genehmigungen musst du also separat bei der ODCA beantragen. Das aktuelle Regelwerk findest du in der Drones Guidance der ODCA.

Jersey

  • Maximale Flughöhe 400 Fuß (120 Meter)
  • Halte 2 nautische Meilen (ca. 3,7 km) Abstand zum Jersey Airport, wenn du keine Genehmigung von Ports of Jersey ATC hast
  • Halte ohne Genehmigung 150 Meter Abstand zu „congested areas“ bzw. großen Menschenansammlungen
  • Häfen und Marinas gelten als „congested areas“
  • Für Les Écréhous und Les Minquiers gelten in der Brutzeit vom 1. Februar bis 31. August zusätzliche Wildlife-Schutzregeln: In dieser Zeit sind Drohnenflüge ohne schriftliche Genehmigung des Umweltministers von Jersey verboten

Guernsey

  • Maximale Flughöhe 400 Fuß (120 Meter)
  • Halte 2 nautische Meilen (ca. 3,7 km) Abstand zum Guernsey- oder Alderney-Airport. Näher heran darfst du nur mit Genehmigung der ODCA und der zuständigen ATC
  • Halte 150 Meter Abstand zu Häfen und Marinas
  • Es gibt zusätzliche lokale Verbots- bzw. Erlaubnisbereiche, etwa Vale Commons und der Bereich um das Gefängnis

Sark

Die Insel Sark verfügt über eigene Gesetze, deren Einhaltung vom Chief Pleas überwacht wird. Wer auf Sark eine Drohne betreiben möchte, wendet sich zunächst an den Chief Pleas, um die Genehmigung für den geplanten Einsatz zu erhalten. Liegt sie vor, beantragst du bei der ODCA zusätzlich ein Aerial Work Permit. Es wird nur für den jeweiligen Einsatz erteilt.

Bei Fragen wende dich direkt an drones@cidca.aero.

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Warst du schon mit deiner Drohne in Großbritannien oder auf den Kanalinseln unterwegs? Teile deine Erfahrungen in den Kommentaren unter diesem Beitrag und hilf damit allen, die dasselbe vorhaben.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für das Vereinigte Königreich haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die britische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der britischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Großbritannien gesammelt hast!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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