Drohnen-Gesetze in der Slowakei
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 20.06.2022 | 8 Kommentare
Erfahre in diesem Beitrag alles was du wissen musst, wenn du mit einer Drohne in der Slowakei fliegen möchtest.
Unberührte Naturlandschaften mit hohen Bergen und geheimnisvollen Schluchten, historische Burgen und eleganten Schlössern – die Slowakei hat grandiose Drohnenmotive zu bieten!
Mittlerweile wurden auch in der Slowakei Drohnen-Regeln übernommen, die den europäischen Verordnungen sehr ähnlich sind. Dennoch gibt es einige Besonderheiten und Abweichungen von den europäischen Verordnungen.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Slowakei
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Du benötigst eine Genehmigung vom Verteidigungsministerium, wenn du Luftaufnahmen anfertigen möchtest. Für kommerzielle Flüge benötigst du zudem die Erlaubnis der Verkehrsbehörde.
Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in der Slowakei
In der Slowakei sind Flüge nur in Sichtweite möglich. Die maximal erlaubte Distanz zwischen Piloten und Drohne darf 1000 Meter nicht übersteigen.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Der erforderliche Abstand zu Flughäfen im kontrollierten Luftraum ist abhängig von der Unterkategorie, in der ein Drohnenflug stattfindet. Für Flüge in der Unterkategorie A1 und A2 gelten 3,7 Kilometer Abstand. Innerhalb der Unterkategorie müssen 5,6 Kilometer Abstand eingehalten werden. In allen drei
In der Slowakei dürfen Drohnen ohne weitere Genehmigung nur bei Tageslicht eingesetzt werden.
Besonderheiten in der Slowakei
Wenn du Luftaufnahmen anfertigen willst, brauchst du dafür die Genehmigung vom Verteidigungsministerium und je nach Anwendungsbereich kann dein Flug zur gewerblichen Nutzung zählen.
Vorschriften für gewerbliche Piloten
Kommerzielle Drohnen-Steuerer brauchen eine Erlaubnis von der Verkehrsbehörde (Erlaubnis zur Durchführung von Luftarbeiten, § 44 slowakisches Luftverkehrsgesetz). Dafür ist eine Registrierung des Copters erforderlich und du musst eine theoretische und eine praktische Prüfung in slowakischer Sprache in der Verkehrsbehörde bestehen. Für die Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr von 600 Euro verlangt.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für die Slowakei haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die slowakische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der slowakischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in der Slowakei gesammelt hast!
Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren