Drohnen-Gesetze in Italien
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 09.07.2025 | 249 Kommentare
In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Regeln aktuell für die Drohnennutzung in Italien gelten.

Italien war eines der ersten Länder, das bereits im Juli 2020 ein zentrales Online-Portal für Drohnenpiloten eingeführt hat – in Vorbereitung auf die EU-Drohnenverordnung, die seit dem 31. Dezember 2020 europaweit gilt. Durch diese Verordnung wurden die Vorschriften in der EU weitgehend vereinheitlicht: Du musst dich nur in einem EU-Land registrieren – in der Regel in dem Land, in dem du wohnst – und deine e-ID wird dann in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt.
Für Italien ist das Portal D-Flight für die Verwaltung von Drohnenpiloten und UAS-Betreiber zuständig. Wenn du bereits in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Land registriert bist, brauchst du dich in Italien nicht erneut registrieren – deine bestehende e-ID ist ausreichend.
Dennoch empfehlen wir eine Anmeldung in dem Portal. Denn wenn du die interaktive Karte mit den Flugverbotszonen auf D-Flight nutzen möchtest, brauchst du ein aktives Benutzerkonto. Die Kartenansicht ist nur im eingeloggten Zustand verfügbar. Die gute Nachricht: Das Anlegen des Nutzerkontos ist kostenfrei.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Italien
In Italien gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Italien
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Italien gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
In Italien musst du deine Drohnenflüge gegenüber Ansprüchen Dritter versichern, die durch den Flugbetrieb entstehen können. Die Mindestdeckungssumme für die Haftpflichtversicherung muss wie in vielen europäischen Staaten bei 750.000 Sonderziehungsrechten (umgerechnet etwa 920.000 Euro, Stand Ende Sommer 2025) liegen. Mit einer Deckungssumme von 1.000.000 Euro ist man also gut abgesichert.

Geografische UAS-Gebiete: Besonderheiten in Italien
Wie viele andere Länder hat auch Italien die Möglichkeit genutzt, nationale geografische UAS-Gebiete zu definieren. Das sind Zonen, in denen der Drohnenbetrieb nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Was mir in Italien sehr gut gefällt, ist der Fakt, dass man bei vielen Geo-Zonen eine Begrenzung der Flughöhe vorgenommen und kein allgemeines Flugverbot ausgesprochen hat. So gibt es verschiedene Abstufungen für die erlaubte Flughöhe, abhängig vom Risiko im jeweiligen Gebiet. Die zulässige Maximalflughöhe ist intuitiv im Kartenmaterial des d-flight-Portals ablesbar. In der Legende gibt es unter anderem folgende Abstufungen:
- Orange Flächen: 25 Meter
- Gelbe Flächen: 45 Meter
- Türkise Flächen: 60 Meter
Zu den geografischen UAS-Gebieten in Italien zählen Kontrollzonen, bestimmte Flugplätze, Naturschutzgebiete und militärische Anlagen und Einsatzorte.
Keine direkten Einschränkungen gibt es in Bezug auf Verkehrswege. Zugleich betont die Zivile Luftfahrtbehörde Italiens (ENAC), dass sich auf Bahntrassen und Autobahnen unbeteiligte Personen befinden und somit die allgemeinen Abstandsregeln einzuhalten sind. Zudem könne es sich z.B. bei einer Autobahn um eine Menschenansammlung handeln, deren Überflug nach EU-Recht generell verboten ist.
Nach dieser Auslegung kann ich also nur in der Unterkategorie A1 in unmittelbarer Umgebung von vielbefahrenen Straßen und Schienen eine Drohne steuern.

Damit du die Regeln immer zur Hand hast, haben wir exklusiv für alle Plus-Mitglieder die wichtigsten Punkte zusätzlich in einem Dokument zusammengefasst. Lade es dir jetzt herunter und habe es bei deiner nächsten Italien-Reise mit dabei.
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Fazit: Der Italienurlaub mit Drohne wird entspannt
Auch wenn es großflächige Einschränkungen z.B. rund um Flughäfen gibt, ist es doch im Vergleich zu anderen Urlaubsregionen am Mittelmeer sehr einfach, eine Drohne in Italien in die Luft zu bekommen. Es gibt kaum Papierkram zu erledigen und die Geozonen sind gut einsehbar. Damit ist Italien eines der Länder, dass wir für eine Reise mit einer Drohne empfehlen können.

Warst du schon selbst mit Drohne in Italien und kannst von deinen Erfahrungen berichten? Wir freuen uns auf dein Kommentar!
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Italien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die italienische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der italienischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Italien gesammelt hast!
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