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Drohnen-Gesetze in Italien

In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Regeln aktuell für die Drohnennutzung in Italien gelten.

Drohnen-Gesetze in Italien – Reisen mit Drohne

Italien war eines der ersten Länder, das bereits im Juli 2020 ein zentrales Online-Portal für Drohnenpiloten eingeführt hat – in Vorbereitung auf die EU-Drohnenverordnung, die seit dem 31. Dezember 2020 europaweit gilt. Durch diese Verordnung wurden die Vorschriften in der EU weitgehend vereinheitlicht: Du musst dich nur in einem EU-Land registrieren – in der Regel in dem Land, in dem du wohnst – und deine e-ID wird dann in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt.

Für Italien ist das Portal D-Flight für die Verwaltung von Drohnenpiloten und UAS-Betreiber zuständig. Wenn du bereits in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Land registriert bist, brauchst du dich in Italien nicht erneut registrieren – deine bestehende e-ID ist ausreichend.

Dennoch empfehlen wir eine Anmeldung in dem Portal. Denn wenn du die interaktive Karte mit den Flugverbotszonen auf D-Flight nutzen möchtest, brauchst du ein aktives Benutzerkonto. Die Kartenansicht ist nur im eingeloggten Zustand verfügbar. Die gute Nachricht: Das Anlegen des Nutzerkontos ist kostenfrei.

Während einer Segelreise in Italien konnten wir mit unserer Drohne diesen schönen Regenbogen über unserem Boot einfangen.
Während einer Segelreise in Italien konnten wir mit unserer Drohne diesen schönen Regenbogen über unserem Boot einfangen.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Italien

In Italien gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Nationale Besonderheiten in Italien

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Italien gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Mindestalter für Fernpiloten16 Jahre

In Italien musst du deine Drohnenflüge gegenüber Ansprüchen Dritter versichern, die durch den Flugbetrieb entstehen können. Die Mindestdeckungssumme für die Haftpflichtversicherung muss wie in vielen europäischen Staaten bei 750.000 Sonderziehungsrechten (umgerechnet etwa 920.000 Euro, Stand Ende Sommer 2025) liegen. Mit einer Deckungssumme von 1.000.000 Euro ist man also gut abgesichert.

In Italien kannst du fantastische Drohnen-Aufnahmen von den felsige Küsten und dem türkisblauen Wasser machen.
In Italien kannst du fantastische Drohnen-Aufnahmen von den felsige Küsten und dem türkisblauen Wasser machen.

Geografische UAS-Gebiete: Besonderheiten in Italien

Wie viele andere Länder hat auch Italien die Möglichkeit genutzt, nationale geografische UAS-Gebiete zu definieren. Das sind Zonen, in denen der Drohnenbetrieb nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Was mir in Italien sehr gut gefällt, ist der Fakt, dass man bei vielen Geo-Zonen eine Begrenzung der Flughöhe vorgenommen und kein allgemeines Flugverbot ausgesprochen hat. So gibt es verschiedene Abstufungen für die erlaubte Flughöhe, abhängig vom Risiko im jeweiligen Gebiet. Die zulässige Maximalflughöhe ist intuitiv im Kartenmaterial des d-flight-Portals ablesbar. In der Legende gibt es unter anderem folgende Abstufungen:

  • Orange Flächen: 25 Meter
  • Gelbe Flächen: 45 Meter
  • Türkise Flächen: 60 Meter

Zu den geografischen UAS-Gebieten in Italien zählen Kontrollzonen, bestimmte Flugplätze, Naturschutzgebiete und militärische Anlagen und Einsatzorte.

Keine direkten Einschränkungen gibt es in Bezug auf Verkehrswege. Zugleich betont die Zivile Luftfahrtbehörde Italiens (ENAC), dass sich auf Bahntrassen und Autobahnen unbeteiligte Personen befinden und somit die allgemeinen Abstandsregeln einzuhalten sind. Zudem könne es sich z.B. bei einer Autobahn um eine Menschenansammlung handeln, deren Überflug nach EU-Recht generell verboten ist.

Nach dieser Auslegung kann ich also nur in der Unterkategorie A1 in unmittelbarer Umgebung von vielbefahrenen Straßen und Schienen eine Drohne steuern.

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Fazit: Der Italienurlaub mit Drohne wird entspannt

Auch wenn es großflächige Einschränkungen z.B. rund um Flughäfen gibt, ist es doch im Vergleich zu anderen Urlaubsregionen am Mittelmeer sehr einfach, eine Drohne in Italien in die Luft zu bekommen. Es gibt kaum Papierkram zu erledigen und die Geozonen sind gut einsehbar. Damit ist Italien eines der Länder, dass wir für eine Reise mit einer Drohne empfehlen können.

Die paradiesische Küste Sardiniens in Italien aus der Drohnen-Perspektive
Die paradiesische Küste Sardiniens aus der Drohnen-Perspektive

Warst du schon selbst mit Drohne in Italien und kannst von deinen Erfahrungen berichten? Wir freuen uns auf dein Kommentar!

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Italien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die italienische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der italienischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Italien gesammelt hast!

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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