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Drohnen-Gesetze in Italien

Drohne fliegen in Italien

In diesem Beitrag erklären wir dir die Regeln für die Nutzung von Drohnen in Italien.

Italien hat bereits im Juli 2020 sein Online-Portal in Betrieb genommen, das sich auf die Bestimmungen der europäischen Drohnenverordnung bezog. Seit 31. Dezember 2020 sind diese nun in vielen Ländern Europas in Kraft und vereinheitlichen die Regeln weitestgehend. So musst du dich nur in einem europäischen Land registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst), alle anderen erkennen deine Registrierung an.

Für die Registrierung in Italien steht das Portal D-Flight zur Verfügung. Wenn du bereits in einem Land mit der EU-Verordnung registriert bist (also z.B. in Deutschland oder Österreich), musst du dich nicht noch mal in Italien registrieren, deine (deutsche oder österreichische) e-ID gilt in allen EU-Ländern. Um die Karte mit den Verbotszonen auf D-Flight sehen zu können, musst du dort ein Nutzerkonto anlegen, da sie leider nur angezeigt wird, wenn du eingeloggt bist. Das Anlegen des Nutzerkontos ist kostenfrei.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Italien

In Italien gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Nationale Besonderheiten in Italien

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Italien gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Mindestalter für Fernpiloten16 Jahre

Die Mindestdeckungssumme für die Haftpflichtversicherung muss in Italien bei 750.000 SZR (umgerechnet etwa 891.000 Euro, Stand Ende April 2021) liegen.

Fernidentifikation

In Italien war ab 1. Januar 2021 bei Drohnen über 250 Gramm ein Gerät zur Fernidentifikation, also ein elektronischer Funksender, vorgesehen. Nach unseren Informationen wurde die Einführung dieser Pflicht wieder nach hinten verschoben.

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Damit du die Regeln immer zur Hand hast, haben wir exklusiv für alle Plus-Mitglieder die wichtigsten Punkte zusätzlich in einem Dokument zusammengefasst. Lade es dir jetzt herunter und habe es bei deiner nächsten Italien-Reise mit dabei.
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Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Italien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die italienische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der italienischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Italien gesammelt hast!

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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