Drohnen-Gesetze in Italien
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 8. Oktober 2026 | 263 Kommentare
In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Regeln aktuell für die Drohnennutzung in Italien gelten.

Italien war eines der ersten Länder, das bereits im Juli 2020 ein zentrales Online-Portal für Drohnenpiloten eingeführt hat – in Vorbereitung auf die EU-Drohnenverordnung, die seit dem 31. Dezember 2020 europaweit gilt. Durch diese Verordnung wurden die Vorschriften in der EU weitgehend vereinheitlicht: Du musst dich nur in einem EU-Land registrieren – in der Regel in dem Land, in dem du wohnst – und deine e-ID wird dann in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt.
Für Italien ist das Portal D-Flight für die Verwaltung von Drohnenpiloten und UAS-Betreiber zuständig. Wenn du bereits in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Land registriert bist, brauchst du dich in Italien nicht erneut registrieren – deine bestehende e-ID ist ausreichend.
Dennoch empfehlen wir eine Anmeldung in dem Portal. Denn wenn du die interaktive Karte mit den Flugverbotszonen auf D-Flight nutzen möchtest, brauchst du ein aktives Benutzerkonto. Die Kartenansicht ist nur im eingeloggten Zustand verfügbar. Die gute Nachricht: Das Anlegen des Nutzerkontos ist kostenfrei.
Kostenpflichtig wird es erst mit dem Basis-Abo für 7 Euro im Jahr. Es enthält die italienische Betreiberregistrierung und einen QR-Code für die Drohne. Das brauchst du nicht, wenn du schon in einem anderen EU-Land registriert bist. Leser haben uns berichtet, dass sie die 7 Euro bezahlt und einen QR-Code zum Aufkleben bekommen haben, obwohl ihre deutsche Registrierung gereicht hätte. Für die Karte genügt das kostenlose Konto.
Bei der Erstellung des Benutzerkontos sind die meisten Felder selbsterklärend. Es gibt nur zwei Abfragen, die immer wieder für Verunsicherung sorgen:
- PEC: Dahinter verbirgt sich ein zertifizierter Emaildienst (Posta Elettronica Certificata). Wenn du PEC nicht nutzt, kannst du die Checkbox deaktiviert lassen.
- C.F./CIF/T.I.N.: In diesem Feld fragt d-flight nach einer italienischen Steuernummer (Codice Fiscale). Früher kam man mit Platzhaltern wie „N/A“ oder einer ausgedachten Buchstaben-Ziffern-Folge durch. Das klappt laut mehreren Lesern nicht mehr. Seit September 2026 akzeptiert das Feld nach ihren Berichten nur noch 16 Zeichen im Aufbau einer Codice Fiscale. Im Juli 2026 hat ein Leser noch seine deutsche Steuer-Identifikationsnummer angegeben. Eine offizielle Anleitung von d-flight für Nutzer ohne italienische Steuernummer liegt uns noch nicht vor. Wenn du einen Weg gefunden hast, schreib ihn uns gern in die Kommentare.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Italien
In Italien gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Italien
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Italien gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
In Italien musst du deine Drohnenflüge gegenüber Ansprüchen Dritter versichern, die durch den Flugbetrieb entstehen können. Die Mindestdeckungssumme für die Haftpflichtversicherung muss wie in vielen europäischen Staaten bei 750.000 Sonderziehungsrechten (umgerechnet etwa 920.000 Euro, Stand Ende Sommer 2025) liegen. Mit einer Deckungssumme von 1.000.000 Euro ist man also gut abgesichert.

Geografische UAS-Gebiete: Besonderheiten in Italien
Wie viele andere Länder hat auch Italien die Möglichkeit genutzt, nationale geografische UAS-Gebiete zu definieren. Das sind Zonen, in denen der Drohnenbetrieb nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Was mir in Italien sehr gut gefällt, ist der Fakt, dass man bei vielen Geo-Zonen eine Begrenzung der Flughöhe vorgenommen und kein allgemeines Flugverbot ausgesprochen hat. So gibt es verschiedene Abstufungen für die erlaubte Flughöhe, abhängig vom Risiko im jeweiligen Gebiet. Die zulässige Maximalflughöhe ist intuitiv im Kartenmaterial des d-flight-Portals ablesbar. In der Legende gibt es unter anderem folgende Abstufungen:
- Orange Flächen: 25 Meter
- Gelbe Flächen: 45 Meter
- Türkise Flächen: 60 Meter
Zu den geografischen UAS-Gebieten in Italien zählen Kontrollzonen, bestimmte Flugplätze, Naturschutzgebiete und militärische Anlagen und Einsatzorte.
Rote Zonen mit Aktivierungszeiten
Nicht jede rote Fläche in der d-flight-Karte ist ein dauerhaftes Flugverbot. Bei manchen Zonen steht im Hinweis, dass Drohnenflüge nur während der Aktivierungszeiten untersagt sind, mit Verweis auf das AIP Italia, etwa „ENR 5.5.2“. Hinter ENR 5.5 stecken Gebiete für Ultraleicht- und Sportflug, hinter ENR 5.6.1 Naturparks und Wildschutzgebiete. Für einige dieser Zonen gibt es Tage und Uhrzeiten, zu denen Flüge erlaubt sind.
Die d-flight-Karte zeigt diese Zeiten bisher nicht an, das räumt d-flight selbst ein. Du findest sie im AIP Italia, das die Flugsicherung ENAV nach einer kostenlosen Registrierung unter „Services“ › „AIP“ bereitstellt. Ohne diesen Blick ins AIP solltest du eine solche Zone wie ein Flugverbot behandeln.
Wie streng es in Nationalparks werden kann, zeigt ein Leserbericht aus dem Sommer 2026: Auf Elba, das zum Nationalpark Toskanischer Archipel gehört, war laut d-flight-Karte kaum ein Flug möglich. In den Cinque Terre galt nach seiner Erfahrung ein komplettes Flugverbot, und es wurde kontrolliert. Eine offizielle Bestätigung für beide Gebiete liegt uns noch nicht vor. Prüfe die Karte deshalb vor der Reise und nicht erst vor Ort.
Keine direkten Einschränkungen gibt es in Bezug auf Verkehrswege. Zugleich betont die Zivile Luftfahrtbehörde Italiens (ENAC), dass sich auf Bahntrassen und Autobahnen unbeteiligte Personen befinden und somit die allgemeinen Abstandsregeln einzuhalten sind. Zudem könne es sich z.B. bei einer Autobahn um eine Menschenansammlung handeln, deren Überflug nach EU-Recht generell verboten ist.
Nach dieser Auslegung kann ich also nur in der Unterkategorie A1 in unmittelbarer Umgebung von vielbefahrenen Straßen und Schienen eine Drohne steuern.

Damit du die Regeln immer zur Hand hast, haben wir exklusiv für alle Plus-Mitglieder die wichtigsten Punkte zusätzlich in einem Dokument zusammengefasst. Lade es dir jetzt herunter und habe es bei deiner nächsten Italien-Reise mit dabei.
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Fazit: Der Italienurlaub mit Drohne wird entspannt
Auch wenn es großflächige Einschränkungen z.B. rund um Flughäfen gibt, ist es doch im Vergleich zu anderen Urlaubsregionen am Mittelmeer sehr einfach, eine Drohne in Italien in die Luft zu bekommen. Es gibt kaum Papierkram zu erledigen und die Geozonen sind gut einsehbar. Damit ist Italien eines der Länder, dass wir für eine Reise mit einer Drohne empfehlen können.

Warst du schon mit einer Drohne in Italien? Schreib uns in die Kommentare unter diesem Beitrag, wie es gelaufen ist und welche Geo-Zonen dich überrascht haben. Damit hilfst du allen, die eine Reise nach Italien planen.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Italien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die italienische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der italienischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Italien gesammelt hast!

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