Drohnen-Gesetze in Ruanda
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 01.12.2025 | 0 Kommentare

Erfahre in diesem Beitrag, welche Gesetze für Drohnen-Piloten in Ruanda gelten.
Alle Drohnen, die ins Land gebracht werden, müssen mit dem Formular RCAA-Form-UAS001 registriert werden. Diese Registrierung kann aber nur von Staatsbürgern mit einem Mindestalter von 18 Jahren vorgenommen werden. Für die Registrierung fällt eine Gebühr von 110.000 RWF (rund 125 Euro) an. Erfahrungsberichten zufolge benötigt die Bearbeitung der Registrierung etwa 3 Monate.
Falls du also vorhast, in Ruanda mit deiner Drohne zu fliegen, dann benötigst du einen lokalen Ansprechpartner, auf dessen Namen die Drohne registriert wird.
Zusätzlich zur Registrierung müssen auch die Flüge von der Luftfahrtbehörde genehmigt werden. Der Antrag geschieht über das Formular RCAA-Form-RPAS002, die Bearbeitungszeit kann zwei bis vier Wochen betragen.
Alle weiteren Bestimmungen sind sehr transparent auf der Website der Rwanda Civil Aviation Authority (RCAA) erläutert.
Nutzung für Freizeitzwecke und Gewerbe
Es wird zwischen Basic und Specific Operations unterschieden:
- Basic Operations
- Freizeitflüge bis max. 1 Kilogramm
- Meldepflicht aber keine vorherige Genehmigung
- Registrierung in einem von der RCAA genehmigten UAS Recreational Club erforderlich
- Specific Operations
- Gewerbliche Nutzung bis max. 25 Kilogramm
- Genehmigungspflicht
- Pilotenlizenz ist erforderlich und muss separat beantragt werden
Seit 2024 gibt es ein offizielles Online-Registrierungsportal, das den Registrierungsprozess erheblich erleichtert.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Ruanda
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Registrierung kann nur von Staatsbürgern durchgeführt werden.
RCAA: d.fss@caa.gov.rw oder AUS.SSP@caa.gov.rw oder info@caa.gov.rw
Weitere Drohnen-Regeln in Ruanda
Zu den Auflagen zählen die maximale Entfernung zwischen Piloten und Drohne von 300 Metern, solang der direkte Sichtkontakt gewährleistet ist. Außerdem können Drohnen nur tagsüber geflogen werden.
Drohnen dürfen in Ruanda bis zu 25 Kilogramm wiegen.
Freizeitdrohnen dürfen nicht schneller als 160 Kilometer pro Stunde (87 Knoten) fliegen.
Unterschiedliche Anforderungen an Hobby-Piloten und professionelle Anwender werden nicht gestellt.
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes wird ausdrücklich davor gewarnt, dass die Einfuhr von Drohnen verboten ist. Inwieweit diese Aussage, wenn man eine Registrierung vorweisen kann, gilt, können wir nicht sagen.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Ohne Luftraumfreigabe sind Flüge in einem Radius von 10 Kilometern (6 Meilen) rund um einen Flughafen nicht erlaubt.
Verboten ist ein Flug in seitlichem Abstand von weniger als 100 Metern zu Personen, Gebäuden, Fahrzeugen, Schiffen und Tieren, sofern sie nicht direkt am Flug beteiligt sind. Für Flüge über unbeteiligte Personen benötigst du eine besondere Genehmigung von der RCAA.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Ruanda haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die ruandische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der ruandischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Ruanda gesammelt hast!
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