Drohnen-Gesetze auf den Bahamas
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 11.03.2024 | 52 Kommentare
In diesem Beitrag findest du die aktuellen Regeln für die Nutzung von Drohnen auf den Bahamas.
Damit du mit einer Drohne auf die Bahamas einreisen darfst, musst du vorher eine Genehmigung von der Civil Aviation Authority einholen – unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich fliegst.
Die Registrierung ist online möglich, nutze dazu dieses Formular. Dort gibst du neben deinen Kontaktdaten auch Angaben zu deiner Drohne ein (Hersteller, Modell, Seriennummer, Gewicht). Danach wirst du per E-Mail kontaktiert und nach weiteren Angaben gefragt:
- Sind die Flüge privat oder kommerziell?
- Daten deines Aufenthalts
- Ort(e) deiner geplanten Drohnenflüge
- Kopie deiner Registrierung im Heimatland (wenn Drohne mehr als 249 Gramm wiegt)
Wenn du alle nötigen Daten eingereicht hast, erhältst du deine Genehmigung per E-Mail. Die Bearbeitungszeit wird mit bis zu fünf Werktagen angegeben. Du solltest die Genehmigung immer bei dir haben. Sie ist ab Ausstelldatum 30 Tage gültig und enthält möglicherweise Vorgaben zu Sicherheitsabständen, die von denen im Gesetz (unten beschrieben) etwas abweichen.
Als gewerblicher Pilot musst du ein weiteres Formular ausfüllen und bei der Einreise eine Gebühr zahlen. Diese entfällt für Privatpiloten, jedoch kann der Zoll als eigenständige Behörde zusätzliche Gebühren erheben. So kann es bei der Einreise dazu kommen, dass du 50% des Warenwertes als Pfand (Bargeld) hinterlegen musst. Bei der Ausreise erhältst du den vollständigen Betrag zurück.
Ab einem Abfluggewicht von 15 Kilogramm muss eine Kennzeichnung des Copters erfolgen. Die Bahamas Civil Aviation (BCAA) weist eine Plakette für derartige Fluggeräte zu.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Bahamas
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Um einreisen zu können, musst du deine Drohne vorher beim Civil Aviation Department registrieren lassen.
Für alle Anfragen: dronesupport@bcaa.gov.bs
Weitere Regeln für Drohnen-Piloten auf den Bahamas
Während der Flüge muss immer gewährleistet sein, dass eine Person direkten Sichtkontakt zur Drohne hält. Bei FPV-Flügen kann diese Aufgabe eine zweite Person übernehmen, die im direkten Kontakt zum Piloten steht.
Drohnen bis zu einem Gewicht von 15 Kilogramm können privat geflogen werden. Schwerere unbemannte Flugmodelle (bis maximal 25 Kilogramm) müssen von der CAA bestätigt werden. Dazu muss ein Nachweis der Flugtüchtigkeit (Certificate of Airworthiness) eingereicht werden. Zudem muss ein theoretischer und ein praktischer Test absolviert werden.
Bei deinen Copter-Einsätzen musst du immer deinen Reisepass bzw. einen Personalausweis vorzeigen können.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Fliegende Drohnen dürfen sich nicht näher als 8 Kilometer an Flughäfen annähern.
Zu Personen ist ein horizontaler Abstand von 50 Fuß (15 Meter) und ein vertikaler Abstand von 100 Fuß (30 Meter) zu gewährleisten.
Das Überfliegen von Personen ist nur gestattet, wenn vorher ihr Einverständnis dafür gegeben haben. Menschenansammlungen können generell nicht überflogen werden. Von Grundstückseigentümern ist eine Erlaubnis einzuholen, wenn das Areal überflogen werden soll.
Der Einsatz von Drohnen in Naturschutzgebieten ist grundsätzlich untersagt. Somit musst du für diese Gebiete entsprechende Fluggenehmigungen beantragen.
Drohnen-Einsätze bei Nacht unter freiem Himmel sind grundsätzlich nicht gestattet. Es gilt jedoch eine Ausnahme, wenn die Drohne innerhalb von 100 Metern von Strukturen (Gebäuden, Bäume etc.) und tiefer als der höchste Punkt dieser Strukturen fliegt. Die Behörden gehen dann davon aus, dass ein Zusammenstoß mit anderen Flugobjekten ausgeschlossen werden kann.
Nicht erlaubt sind Flüge bei schlechten Wetterverhältnissen. Konkretisiert heißt das, dass die Sichtweite mehr als eine Meile (1,6 Kilometer) betragen muss und dass sich die Wolkenkante höher als 500 Fuß (152 Meter) über dem Boden befinden muss. Bei Nebel ist der Betrieb von Drohnen nicht erlaubt.
Vorschriften für gewerbliche Piloten auf den Bahamas
Auf den Bahamas brauchen gewerbliche Piloten ein „RPA Operator Certificate“. Uns wurde in Aussicht gestellt, dass unsere deutsche Aufstiegsgenehmigung akzeptiert wird. Versucht haben wir das allerdings noch nicht, da wir noch keinen festen Reisetermin für die Bahamas haben. Neben der Aufstiegsgenehmigung musst du Angaben zu deiner Copter-Ausrüstung, zu den Flugzeiten und Aufstiegsorten machen.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für die Bahamas haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die Bahamas Civil Aviation. Alternativ kannst du auch bei der Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter auf den Bahamas gesammelt hast!
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