Drohnen-Gesetze in Liechtenstein
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 04.12.2023 | 4 Kommentare
In diesem Artikel geht es um die rechtliche Lage für die Nutzung von Drohnen in Liechtenstein.
Der Umgang mit Drohnen ist in Liechtenstein sehr liberal. Flüge sind grundsätzlich erlaubt und bedürfen nur der Genehmigung, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Drohne schwerer als 30 Kilogramm
- FPV-Flüge ohne einen Spotter, der direkten Sichtkontakt hat
- Drohnen-Einsätze im Umkreis von 100 Metern rund um Menschenansammlungen (als Menschenansammlung zählen Gruppen mit mehr als 24 Personen auf engem Raum)
- Flugmanöver, die innerhalb von 5 Kilometern rund um einen Flugplatz stattfinden sollen
- Flüge im öffentlich zugänglichen Raum, die nicht ausschließlich für private Zwecke durchgeführt werden
Überblick: Drohnen-Gesetze in Liechtenstein
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Liechtenstein
In Einzelfällen benötigst du eine Erlaubnis zur Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen, falls Personen identifizierbar aufgenommen werden. Schau dir dazu bitte auch den Link zu den Datenschutzbestimmungen an.
Du musst deine Drohne immer mit bloßem Auge erkennen können. Der Betrieb von Drohnen außerhalb der Sichtweite muss von den Behörden bewilligt werden. Der Einsatz von Videobrillen ist mit einem Spotter, der direkt neben dem Piloten steht und direkt eingreifen kann, erlaubt.
Eine Versicherung für deinen Multicopter ist ab einem Abfluggewicht von 500 Gramm vorgeschrieben. Die Police muss Schäden von mindestens 1 Million Franken abdecken.
Das maximale Abfluggewicht für private Flüge liegt bei 30 Kilogramm. Schwere Drohnen dürfen nur mit einer Bewilligung betrieben werden.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
In Liechtenstein musst du mit deinem Copter 5 Kilometer Abstand zu Flughäfen wahren.
Ein Abstand von 100 Metern ist zu Menschenansammlungen (ab 24 Personen) einzuhalten. Weitere Sicherheitsabstände sind mir nicht bekannt. Achte immer darauf, dass du niemanden durch deine Flugmanöver gefährdest.
Die Gemeinde Balzers sowie das Gebiet ‘Regierungsgebäude – Landtag – Schloss Vaduz’ gilt als Flugverbotszone. Eine detaillierte Ansicht aller Flugverbotszonen findest du auf der Drohnenkarte des Schweizer Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL, welche auch in Liechtenstein Anwendung findet.
Gut zu wissen: Besonderheiten in Liechtenstein
Der Betrieb ohne Bewilligung ist nur in der freien Natur gestattet, wenn sich dort keine Menschenansammlungen (ab 24 Personen) aufhalten.
Eine Erlaubnis ist zudem notwendig, sobald die entstandenen Aufnahmen veröffentlicht werden sollen. Auch kommerzielle Piloten müssen eine Bewilligung einholen. Anfragen zu Bewilligungsverfahren und allgemein Fragen zu Drohnen sind direkt an den Bereich Zivilluftfahrt des Amtes für Hochbau und Raumplanung zu richten.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Liechtenstein haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die liechtensteinische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der liechtensteinischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Liechtenstein gesammelt hast!
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