Drohnen-Gesetze in Chile

Drohne in Chile fliegen

Auf dieser Seite erfährst du, welche Regeln für Drohnen-Piloten in Chile gelten.

Chile trennt scharf nach dem Ort des Fluges. Für Flüge über unbesiedeltem Gebiet gilt die Luftfahrtnorm DAN 91 „Reglas del Aire“, für Flüge über besiedeltem Gebiet die DAN 151. Zuständig ist in beiden Fällen die Dirección General de Aeronáutica Civil (DGAC).

Wichtig für die Reiseplanung: Die DAN 151 gilt seit dem 27. Mai 2024 in ihrer dritten Ausgabe, die die Fassung von 2015 vollständig ersetzt hat. Und beide Normen verlangen, dass du vor jedem Flug eine Genehmigung der DGAC einholst. Einen erlaubnisfreien Freizeitflug wie in Europa gibt es in Chile nicht.

Besiedeltes Gebiet: für Reisende praktisch verschlossen

Über besiedeltem Gebiet, also über Städten, Wohn- und Arbeitssiedlungen und überall dort, wo Menschen im Freien zusammenkommen, darf nach der DAN 151 nur fliegen, wer entweder ein Certificado de Operador Aéreo (AOC) für gewerbliche Flüge oder ein Certificado Especial de Operación (CEO) für Flüge ohne Gewinnabsicht besitzt. Diese Zertifikate erhalten Unternehmen und Behörden, keine einzelnen Urlauber.

Für einen Reisenden heißt das: Aufnahmen über Santiago, Valparaíso oder einer belebten Strandpromenade sind kein Fall für ein Formular, sondern brauchen einen chilenischen Partner mit AOC oder CEO. Wer die Voraussetzungen erfüllt, braucht zusätzlich die Registrierung der Drohne, eine Fernpiloten-Credencial und für jeden Einsatz eine Betriebsgenehmigung.

Unbesiedeltes Gebiet: Registrierung plus Einzelgenehmigung

Außerhalb besiedelter Gebiete gilt die DAN 91. Auch sie verlangt für jeden einzelnen Flug vorab eine Genehmigung des Subdepartamento Operaciones (SDO) der DGAC. Dazu reichst du das Formular aus Anhang „D“ der DAN 91 ein; die Behörde prüft von Fall zu Fall, ob der geplante Flug Menschen oder andere Luftfahrzeuge gefährdet. Fällt ein bereits genehmigter Flug aus, musst du das dem SDO so früh wie möglich mitteilen.

Die Drohne selbst muss vor der ersten Genehmigung bei der DGAC registriert sein.

Die einzige Ausnahme: Schaumstoff-Drohnen bis 750 Gramm

Ohne Genehmigung der DGAC darfst du nach der DAN 91 nur fliegen, wenn alle diese Punkte zutreffen:

  • Die Drohne ist aus expandiertem Polyethylen oder einem gleichwertigen Material gebaut, also aus Schaumstoff.
  • Sie wiegt höchstens 750 Gramm.
  • Du fliegst privat oder zur Erholung, nicht gewerblich.
  • Du fliegst auf privatem Gelände.
  • Du steigst nicht höher als 50 Meter über das höchste Hindernis oder Gebäude des überflogenen Bereichs.

Für Schäden an Dritten haftest du in diesem Fall persönlich. Die Materialbedingung ist der Haken: Sie ist auf leichte Schaumstoffmodelle zugeschnitten. Eine handelsübliche Reisedrohne aus Kunststoff und Magnesium fällt nicht darunter, auch wenn sie deutlich unter 750 Gramm bleibt.

Die Drohne bei der DGAC registrieren

Registriert wird über Anhang „B“ der DAN 151. Anzugeben sind:

  • Name, Adresse, Steuernummer (RUT), Telefon und E-Mail des Eigentümers
  • Art des Luftfahrzeugs (Flächenflugzeug, Multirotor oder sonstiges)
  • Marke, Modell und Seriennummer
  • Hersteller und Herstellungsland
  • das Werksgewicht, nachgewiesen über die Handbuchseite oder das technische Datenblatt

Den Antrag unterschreibst du handschriftlich und setzt deinen Fingerabdruck darunter, alternativ nutzt du eine chilenische qualifizierte elektronische Signatur (FEA). Dazu kommt eine Kopie deines Ausweisdokuments. Eine notarielle Beurkundung und eine körperliche Prüfung der Drohne verlangt die DGAC seit 2023 nicht mehr. Das Antragsformular und die Verfahrensbeschreibung stellt die DGAC bereit. Den unterschriebenen Antrag schickst du an registratura@dgac.gob.cl, in Kopie an pplasser@dgac.gob.cl.

Danach überweist du die Eintragungsgebühr auf das Konto der DGAC bei der Banco de Chile. Die aktuellen Sätze stehen im Tarifverzeichnis der DGAC unter „Registro RPA“. Für die Auslandsüberweisung empfehlen wir den Dienstleister Wise.

Sind Antrag, Zahlungsnachweis und Gewichtsnachweis eingegangen, schickt die DGAC dir die Registrierungskarte per E-Mail. Sie ist nicht befristet und gilt, bis du die Drohne abmeldest. Führe sie in Chile immer mit, digital oder auf Papier.

Die Registrierung allein ist keine Flugerlaubnis. Das schreibt die DGAC in ihre Verfahrensbeschreibung ausdrücklich hinein: Die Flugerlaubnis beantragst du getrennt beim Subdepartamento de Operaciones.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Chile

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:400 Fuß (121,9 Meter) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Nein.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.

Jede Drohne, die nicht unter die Ausnahme für Schaumstoffmodelle bis 750 Gramm fällt, muss vor dem ersten Flug bei der DGAC registriert werden. Die Registrierungskarte ist unbefristet und gilt, bis die Drohne abgemeldet wird. Sie ist aber keine Flugerlaubnis: Die beantragst du getrennt und für jeden Flug beim Subdepartamento de Operaciones. Über besiedeltem Gebiet kommen eine Fernpiloten-Credencial und eine Betriebsgenehmigung dazu, die nur Betriebe mit AOC oder CEO erhalten.

Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen
Kontaktdaten

Dirección General de Aeronáutica Civil (DGAC)
Miguel Claro 1314, Providencia, Santiago de Chile
Telefon: +56 2 2439 2000

Registrierung von Drohnen: Patricio Plasser, Subdepartamento Aeronavegabilidad
Telefon: +56 2 2439 2692, E-Mail: pplasser@dgac.gob.cl
Antragseingang: registratura@dgac.gob.cl

Regionale Inspektoren für Registrierungsfragen: Iquique agutierrezg@dgac.gob.cl, Concepción furrutia@dgac.gob.cl, Puerto Montt lneirar@dgac.gob.cl

Buch Drohnen – Die große Fotoschule, 2. Auflage 2026

Du kennst die Regeln – doch wie werden deine Bilder richtig gut?

In unserem Buch „Drohnen – Die große Fotoschule" zeigen wir dir auf 322 Seiten, wie du die Reise vorbereitest, die Drohne sicher im Flugzeug transportierst und vor Ort mehr aus jedem Flug herausholst.

Jetzt bestellen – 49,90 €

Die Fernpiloten-Credencial

Für Flüge über besiedeltem Gebiet braucht jeder Pilot eine Credencial der DGAC. Nach der DAN 151 musst du dafür

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • eine einfache eidesstattliche Erklärung mit Unterschrift und Fingerabdruck oder mit FEA vorlegen, dass du theoretisch und praktisch auf dem zu fliegenden Modell eingewiesen wurdest, bestätigt durch ein Zertifikat des AOC- oder CEO-Betriebs, der die Einweisung durchgeführt hat,
  • eine schriftliche Prüfung über die DAN 151, die DAN 91, NOTAM, Flugwetter (METAR) und Aerodynamik mit mindestens 75 Prozent bestehen,
  • Antrag und Gebühr über das Behördenportal SIPA abwickeln.

Die Credencial gilt 36 Monate. Zur Verlängerung ist die Prüfung erneut mit 75 Prozent zu bestehen. Sie berechtigt ausdrücklich nur zu Flügen in Sichtweite und nur auf den Modellen, die in ihr eingetragen sind. Für ein weiteres Modell brauchst du eine neue Einweisungserklärung.

Die Betriebsgenehmigung nach DAN 151

Den Antrag nach Anhang „A“ der DAN 151 schickst du sieben Werktage vorher als Word-Datei an die DGAC. Dazu gehören:

  • die Registrierungskarte der Drohne,
  • die Credencial aller eingesetzten Fernpiloten,
  • eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten am Boden, bei CEO-Betrieben als Police, bei AOC-Betrieben als Resolution der Junta de Aeronáutica Civil, jeweils mit Ablaufdatum,
  • eine KMZ-Datei für Google Earth mit den Koordinaten des Einsatzgebiets, für jedes Gebiet einzeln,
  • die Entfernung zum nächsten Flugplatz,
  • die schriftliche Zustimmung des Eigentümers, Verwalters oder der zuständigen Behörde des überflogenen Ortes.

Die Genehmigung gilt höchstens sechs Monate. Kommen Drohnen oder Piloten hinzu oder fallen weg, musst du sie aktualisieren lassen. Eine passende Drohnen-Versicherung solltest du also vor der Reise abschließen.

Anforderungen an die Drohne

Für Flüge nach der DAN 151 gilt:

  • höchstens neun Kilogramm Startgewicht einschließlich Zubehör, der Rettungsfallschirm zählt nicht mit,
  • Serienfertigung oder Aufbau aus einem Werksbausatz, mit technischer Betriebsanleitung,
  • Seriennummer des Herstellers; fehlt sie, gravierst du die Registriernummer der DGAC ein,
  • ein Rettungsfallschirm ist im Betrieb Pflicht,
  • die Drohne muss sich manuell steuern lassen.

Weitere Regeln in Chile

Der Betrieb ist nur in direkter Sichtweite zulässig. Untersagt ist es nach DAN 151 außerdem,

  • Leben oder öffentliches und privates Eigentum zu gefährden,
  • die Privatsphäre anderer zu verletzen,
  • unachtsam oder waghalsig zu fliegen und dadurch andere Luftfahrzeuge zu gefährden,
  • näher als zwei Kilometer zur verlängerten Pistenmittellinie ab der Schwelle und näher als ein Kilometer seitlich zur Pistenachse eines Flugplatzes zu fliegen,
  • in Sperr- und Gefahrengebieten zu fliegen, die die DGAC veröffentlicht,
  • in Beschränkungsgebieten ohne Genehmigung der DGAC zu fliegen,
  • zu fliegen, ohne die geltenden NOTAM der DGAC gelesen zu haben,
  • mehr als eine Drohne gleichzeitig zu steuern,
  • nachts zu fliegen; die Sondergenehmigung dafür ist in der dritten Ausgabe der DAN 151 auf staatliche Stellen beschränkt,
  • weiter als 500 Meter entfernt und höher als 400 Fuß über Grund zu fliegen,
  • Gegenstände ohne Sondergenehmigung abzuwerfen,
  • unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu steuern,
  • in Gebieten zu fliegen, in denen ein Brand aus der Luft bekämpft wird.

Die DAN 91 verbietet für unbesiedeltes Gebiet fast dasselbe. Nicht aufgeführt sind dort das Nachtflugverbot, die 500-Meter-Grenze und das Abwurfverbot.

Bei der Höhengrenze lohnt ein Blick auf die Umrechnung: Beide Normen nennen 400 Fuß, die DAN 151 setzt dahinter 120 Meter, die DAN 91 noch 130 Meter. Maßgeblich ist der Fußwert, und wer sich an 120 Meter hält, liegt in jedem Fall richtig.

Beim Start und bei der Landung musst du zu Personen, die nicht am Flug beteiligt sind, 20 Meter senkrecht und 30 Meter waagerecht Abstand halten und die Flugbahn so wählen, dass sie jedes Hindernis überwindet.

Ein Flug darf höchstens 80 Prozent der Akkukapazität ausnutzen und nie länger als 60 Minuten dauern. Die Steuerung an einen anderen Piloten zu übergeben, während die Drohne fliegt, ist verboten.

Mit zwei geschulten Beobachtern in Funkkontakt darfst du bis 1.500 Meter entfernt fliegen. Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) bis fünf Kilometer und 1.200 Fuß sind ausschließlich staatlichen Stellen im öffentlichen Auftrag erlaubt.

In Stadtgebieten kommt eine eigene Regel dazu: Weniger als 150 Meter von städtischer Bebauung entfernt darfst du dich unbeteiligten Personen nur bis auf 30 Meter waagerecht nähern, brauchst über 120 Metern eine gesonderte Freigabe der DGAC, darfst nur in Sichtweite fliegen und keine Grundstücke ohne Zustimmung überfliegen. Flüge in geschlossenen Räumen gelten nicht als Luftfahrtbetrieb.

Absolut verboten sind Flüge über Militäranlagen, Flottenverbänden und Luftwaffenbasen des Heeres, der Marine und der Luftwaffe sowie über Gefängnissen und den vom chilenischen Staat festgelegten strategischen Anlagen. Dieses Verbot gilt unabhängig vom Startgewicht, also auch für die Schaumstoff-Drohne bis 750 Gramm. Verstöße verfolgt die DGAC nach dem Bußgeldverfahren DAR 51, bei Straftaten zusätzlich über die Staatsanwaltschaft.

Bei der Einreise musst du deine Drohne im Zollformular deklarieren.

Gut zu wissen: Die Pflicht, sich vor dem Start mit den aktuellen NOTAM zu befassen, steht ausdrücklich in der Norm. Die DGAC veröffentlicht sie über ihren Flugberatungsdienst IFIS. Und es bewegt sich etwas: Seit März 2026 liegt eine vierte Ausgabe der DAN 151 als Entwurf zur Stellungnahme vor, die besiedeltes und unbesiedeltes Gebiet in einer Norm zusammenführen würde. Ein Beschluss und ein Datum des Inkrafttretens fehlen noch, in Kraft ist sie also nicht.

Warst du mit deiner Drohne in Chile? Schreib uns in die Kommentare unter diesem Beitrag, wie lange die Registrierung bei der DGAC gedauert hat und was sie gekostet hat. Damit hilfst du allen, die als Nächstes dorthin reisen.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Chile haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die chilenische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der chilenischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Chile gesammelt hast!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
19 Kommentare
0