Drohnen-Gesetze in Chile
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 20.11.2024 | 15 Kommentare
Auf dieser Seite erfährst du, welche Regeln für Drohnen-Piloten in Chile gelten.
In Chile darfst du eine Drohne nur dann ohne eine Registrierung betreiben, wenn du ausschließlich in unbewohnten Gebieten fliegst. Für andere Flüge musst du deine Drohne bei der DGAC registrieren lassen. Bei der Registrierung müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Produktionsland
- Marke, Modell und die Seriennummer
- Antriebstyp/Anzahl der Rotoren
- Das maximale Startgewicht von 9 Kilogramm
- Details zur technischen Ausrüstung (z.B. Kamera)
- Autonome Flugfunktionen
- Farbiges Foto der Drohne in der Bildgröße 10 x 15 cm im jpg-Format
- Kopie des Personalausweises des Antragsstellers/der Antragsstellerin
Den Antrag für die Registrierung deiner Drohne findest du hier. Der schriftlich unterschriebene Antrag, eine Kopie deines Personalausweises sowie eine Bescheinigung zum Gewicht deiner Drohne (Kopie technischer Daten) müssen per E-Mail an registratura@dgac.gob.cl und CC: an pplasser@dgac.gob.cl gesendet werden.
Anschließend musst du die Eintragungsgebühr für die Registrierung deiner Drohne überweisen. Die aktuellen Tarife findest du hier. Für Auslandsüberweisungen empfehlen wir den Dienstleister Wise.
Nach der Registrierung erhältst du eine Registrierungskarte, die du in Chile immer bei dir führen solltest. Die Registrierung ist für zwölf Monate gültig und muss danach erneuert werden.
Bei Flügen in besiedelten Gebieten benötigst du zusätzlich eine Remote Pilot Lizenz, für die du zum Beispiel einen Test ablegen musst. Außerdem musst du für jeden Flug eine Genehmigung beantragen.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Chile
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Für Flüge in unbesiedelten Gebieten ist aber keine Registrierung erforderlich.
Edgardo Flores (eflores@dgac.gob.cl / Tel.: 22439 2682)
Joaquin Olivares (joaquin.olivares@dgac.gob.cl / Tel. 22439 2692)
Patricio Plasser (pplasser@dgac.gob.cl / Tel. 22439 2672)
Weitere Regeln in Chile
Die Verwendung von unbemannten Fluggeräten ist in Chile nur innerhalb der Sichtweite möglich.
Bis zu einem Abfluggewicht von 750 Gramm ist zu privaten Zwecken keine Registrierung bei der DGAC notwendig, solange du nicht in der Öffentlichkeit fliegst/niemanden gefährdest und nicht höher als alle Hindernisse in einem Umkreis von 50 Metern fliegst.
Deine Drohne darf sich im Flug nicht näher als zwei Kilometer an einen Flughafen annähern.
Zu unbeteiligten Personen ist jederzeit ein vertikaler Abstand von 20 Metern und ein horizontaler Abstand von 30 Metern einzuhalten.
Der Betrieb von Drohnen ist verboten, wenn an dieser Stelle bemannte Flugzeuge zur Brandbekämpfung im Einsatz sind.
Bei der Einreise in Chile müssen im Zollformular Drohnen deklariert werden.
Gut zu wissen: In Chile bist du dazu verpflichtet, dich vor dem Start deiner Drohne mit dem aktuellen NOTAM zu beschäftigen.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Chile haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die chilenische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der chilenischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Chile gesammelt hast!
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