Drohnen-Gesetze in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 20.08.2024 | 52 Kommentare
In diesem Beitrag erklären wir dir, welche Gesetze in den Vereinigten Arabischen Emiraten für die Nutzung von Drohnen gelten.
Die Rechtslage unterscheidet sich innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate, was es schwer macht, den Überblick zu behalten.
Generell musst du deine Drohne unabhängig vom Zweck des Fluges bei der General Civil Aviation Authority (GCAA) registrieren lassen.
Nach einem tödlichen Drohnenangriff der Houthi-Miliz gilt seit Februar 2022 in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Flugverbot für private Drohnen und leichte Sportflugzeuge. Daher funktioniert die Online-Registrierung aktuell nicht!
Gewerbliche Nutzer müssen sich mit der General Civil Aviation Authority (GCAA) in Verbindung setzen, um die erforderlichen Ausnahmen und Genehmigungen für die Durchführung ihrer Arbeiten und Projekte zu erhalten. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen geahndet.
Drohnenregistrierung in Dubai
In Dubai gibt es einen eigenen Registrierungsprozess. Hier musst du deine Drohne unter www.dcaa.gov.ae registrieren. Für die Registrierung benötigst du eine lokale Handynummer, an die per SMS ein Bestätigungscode gesendet wird. Am besten kaufst du dir vor Ort eine Prepaid-Karte. Für die Registrierung legst du dir zunächst einen Benutzer an. Nach der Registrierung musst du dich einloggen und dann unter dem Icon „UAV/UAS/RPAS Registration“ deine Drohne anmelden. Ob darüber hinaus auch eine weitere Registrierung bei der GCAA erforderlich ist, weiß ich leider nicht.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Vereinigte Arabische Emirate
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Deine Drohne musst du bei der General Civil Aviation Authority (GCAA) registrieren.
GCAA Aircraft Registry Unit per E-Mail an drones@gcaa.gov.ae oder telefonisch unter 8004466 (7:30 bis 15:30 Uhr (Mo bis Do), 7:30 bis 12:00 Uhr (Fr))
Vorschriften für die private Nutzung deiner Drohne in den VAE (nicht-kommerziell)
Als Nutzer musst du dich und deine Drohne vor dem Flug bei der GCAA registrieren.
Alle Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 5 kg dürfen nur in der genehmigten Flugzone fliegen, die in der mobilen Anwendung „My drone hub“ angegeben ist (d. h. die grüne Zone).
Die Verwendung von Kameras ist nur in den Flugzonen erlaubt. Drohnenbenutzer dürfen bei der Verwendung der Kamera nicht gegen die einschlägigen Gesetze der VAE verstoßen.
Zudem darf deine Drohne nicht mit Abwurf- oder Auslösevorrichtungen ausgestattet sein.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten sind Drohnen-Flüge nur innerhalb der Sichtweite statthaft.
Ab einem Gewicht von 5 Kilogramm darf eine Drohne nur noch auf dem Gelände von einem Modellflug-Club betrieben werden.
Für FPV-Flüge sind die Frequenzbestimmungen 29.7-47.0 MHz mit max. 10 mW und 2400-2500 MHz mit max. 100 mW erlaubt.
Wenn ein Unfall mit einer Drohne eingetreten ist oder du die Kontrolle über deine Drohne verloren hast, musst du den Vorfall/Unfall unverzüglich der GCAA über die Hotline melden: +971506414667 und per E-Mail: aai@gcaa.gov.ae.
Wir empfehlen dir, nur mit einer gültigen Drohnenversicherung in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu fliegen.
Vorschriften für die kommerzielle Nutzung in den VAE
Wenn du beabsichtigst, deine Drohne in den VAE für professionelle Zwecke oder spezielle Einsätze zu betreiben, musst du folgende Schritte beachten:
Schritt 1: Registrierung der Organisation und Erhalt der Unmanned Aircraft Operator Authorisation (UOA)
Alle Organisationen/Betreiber, die beabsichtigen, UAS in den VAE für professionelle Zwecke oder spezielle Einsätze zu betreiben, müssen die folgenden Dokumente vorlegen:
- Eine von der GCAA ausgestellte Sicherheitsfreigabe (für weitere Unterstützung bezüglich der Sicherheitsfreigabe kontaktiere das AVSEC-Team unter Tel: +97124054492 oder E-Mail: ITA@gcaa.gov.ae)
- “UA operator registration letter” ausfüllen (das Schreiben sollte auf dem Briefkopf des Unternehmens gedruckt sein und an drones@gcaa.gov.ae geschickt werden)
- Anmeldung beim GCAA E-Publications Service und den Nachweis über die Anmeldung an drones@gcaa.gov.ae schicken (Gebühr: 1.200 AED)
Die Zeit für den Erhalt der Unmanned Aircraft Operator Authorisation (UOA) beträgt 3 Wochen, sofern die GCAA die Unterlagen genehmigt. Diese berechtigt dich jedoch noch nicht zum Fliegen deiner Drohne! Hierfür benötigst du noch eine Betriebsgenehmigung.
Schritt 2: Beantragung der Betriebsgenehmigung
Sobald du die UOA von der GCAA erhalten hast, musst du für jede Drohnenflugaktivität in der roten Zone eine Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge beantragen.
Hinweis: Unabhängig von der Flugzone (rot oder grün) musst du eine Genehmigung beantragen, wenn deine Drohnenflugaktivität den Einsatz von Aufzeichnungsgeräten (z. B. Kamera, Video-Streaming usw.) beinhaltet. Alle Flüge mit Kameradrohnen sind damit genehmigungspflichtig. Diese Beantragung dauert in der Regel 14 Arbeitstage.
Für weitere Informationen zur Betriebsgenehmigung wende dich an das ANA-Team unter Tel: +97124054257 oder E-Mail: ana.approval@gcaa.gov.ae.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Zur Außenbegrenzung von Flughäfen und Helikopter-Landeplätzen musst du jederzeit einen Abstand von 5 Kilometern gewährleisten. Du darfst mit einer Drohne nicht näher als 50 Meter an Gebäude, unbeteiligte Personen und Fahrzeuge heranfliegen. Der Betrieb von Drohnen ist nur bei Tageslicht erlaubt. Drohnen, die schwerer sind als 25 Kilogramm, dürfen nur von Piloten mit einem Mindestalter von 21 Jahren gesteuert werden.
Eine Übersicht über die erlaubten Flugzonen im Luftraum der VAE findest du in der mobilen App “My Drone Hub”. Zudem kannst du dir die KMZ-Datei hier herunterladen oder die Flugzonenkarte hier online einsehen.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für die Vereinigten Arabischen Emiraten haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die betroffene Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in den Vereinigten Arabischen Emiraten gesammelt hast!
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