Drohnen-Gesetze in Japan
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 14.03.2024 | 13 Kommentare
In diesem Artikel erfährst du, welche Drohnen-Gesetze in Japan gelten.
Nach dem japanischen Gesetz über die Zivilluftfahrt musst du jede Drohne, die 100 g oder mehr wiegt, registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt in drei Schritten.
1. Anmeldung
Die Anmeldung deiner Drohne kann direkt online erfolgen. Hierfür musst du als Eigentümer zusätzlich eine Online-Identitätsprüfung durchführen. Dafür benötigst du folgende Dokumente:
- Als natürliche Person: Personalausweis, Führerschein oder Reisepass
- Als Gesellschaft oder Organisation: gBizID
- Als Tourist, der keinen Wohnsitz in Japan besitzt: Eine Kopie des Reisepasses sowie eine Kopie eines von einer öffentlichen Institution ausgestellten Dokuments, das den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des Inhabers verifiziert
Im Falle einer Anmeldung durch einen Bevollmächtigten: Zusätzlich zu den Identifikationsdokumenten a) bis c) oben, ein Dokument, das die Vertretungsbefugnis belegt (z. B. Vollmacht).
2. Bezahlung
Nach der Genehmigung deines Anmeldeantrags wirst du aufgefordert, die Anmeldegebühr zu entrichten. Der Betrag variiert je nach der Art der Anmeldung und der Identitätsprüfung. Die Zahlung der Eintragungsgebühr kann per Kreditkarte, über Online-Banking oder per Überweisung erfolgen. Bei einer Zahlung per Überweisung gib als Verwendungszweck die Gebührenzahlungsnummer ein, die du von der Regierung erhalten hast.
Online-Anmeldung mit individueller Nummernkarte (japanische Staatsbürger) oder über gBizID (Firma):
- 900 Yen (ca. 5,57 €) für die erste Drohne
- 890 Yen (ca. 5,50 €) für jede weitere Registrierung
Online-Anmeldung mit anderen Identifikationsmittel wie Führerschein und Reisepass (Tourist):
- 1.450 Yen (ca. 8,57 €) für die erste Drohne
- 1.050 Yen (ca. 6,49 €) für jede weitere Registrierung
Schriftliche Anmeldung per Post:
- 2.400 Yen (ca. 14,84 €) für die erste Drohne
- 2.000 Yen (ca. 12,37 €) für jede weitere Registrierung
3. Erteilung einer Registrierungs-ID
Sobald du die Schritte 1 und 2 abgeschlossen hast, wird dir von der Regierung eine Registrierungs-ID für deine Drohne ausgestellt. Die Registrierungs-ID muss deutlich und dauerhaft an einem gut sichtbaren äußeren Teil deiner Drohne angebracht werden und darf nicht leicht zu entfernen sein. Für Drohnen unter 25 kg muss die Schrifthöhe mindestens 3 mm betragen. Für Drohnen über 25 kg muss die Schrifthöhe mindestens 25 mm betragen.
Zusätzlich zur Anbringung der Registrierungs-ID, muss deine Drohne mit einer Fernidentifizierungsfunktion bzw. Remote-ID-Funktion (RID) ausgestattet sein, die Identifizierungsinformationen über Funkwellen in die Ferne überträgt.
Die folgenden Flüge sind von der Installation von RID-Ausrüstungen ausgenommen:
- Flüge über ein bestimmtes Gebiet, das der Regierung im Voraus gemeldet wurde, mit allen erforderlichen Maßnahmen, wie z.B. die Beauftragung von Assistenten zur Überwachung des Drohnenfluges und die Abgrenzung des Gebietes
- Flüge, die durch Verankerung der Drohne an einer ausreichend starken Schnur o.ä. (nicht mehr als 30 m lang) durchgeführt werden
- Flüge, die von der nationalen Polizeibehörde, der Präfekturpolizei oder der japanischen Küstenwache zu Sicherheits- oder anderen Zwecken, die besondere Vertraulichkeit erfordern
Überblick: Drohnen-Gesetze in Japan
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen, die 100 Gramm und mehr wiegen müssen registriert werden
UA/Drone Counseling Service: hqt-jcab.mujin@ml.mlit.go.jp.
Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Japan
In Japan darfst du deine Drohne nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steuern. Wenn du dabei erwischt wirst, droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 300.000 Yen (etwa 2.500 Euro).
Vor jedem Flug solltest du die Flugtauglichkeit deines Geräts überprüfen. Außerdem musst du es so steuern, dass es keine Gefahr für andere Fluggeräte, Personen oder Objekte darstellt.
Im japanischen Luftraum darfst du deiner Drohne nur bei Tageslicht und in Sichtweite steuern.
Du darfst damit keine gefährlichen Materialien transportieren oder Objekte abwerfen.
Es gibt unseres Wissens keine spezielle Versicherungspflicht. Wegen der hohen Kosten, die bei einem Schaden auftreten können, solltest du aber deine Drohne versichern.
Sicherheitsabstände und Flugverbote in Japan
Es gibt drei Arten von Lufträumen, für die in Japan eine Genehmigung erforderlich ist:
- der Luftraum um Flughäfen
- der Luftraum über 150 Metern Höhe
- der Luftraum über dicht besiedelten Gebieten
Wo genau sich die Flughäfen und dicht besiedelten Gebiete befinden, kannst du dir auf dieser Karte ansehen. Zwar ist sie bisher nur auf Japanisch verfügbar, aber sie ist selbsterklärend. Rot eingefärbt sind die Gebiete, die als dicht besiedelt gelten und grün der Luftraum um Flughäfen.
Fliegende Drohnen müssen immer einen Abstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen, Fahrzeugen und Gebäuden einhalten.
Der Betrieb von Drohnen über Menschenansammlungen und Veranstaltungen ohne Genehmigung ist in Japan verboten. Nicht erlaubt sind Flüge über Straßen, in den öffentlichen Parks von Tokio und Osaka sowie über dem Palast des Kaisers, anderen Regierungsgebäuden, Atomkraftwerken und militärischen Einrichtungen. Es sollte ein Abstand von mindestens 300 Meter eingehalten werden. Eine Liste mit den Verbotszonen findest du hier.
Wenn du außerhalb dieser Regeln fliegen möchtest, also zum Beispiel eine Veranstaltung filmen oder bei Nacht fliegen möchtest, benötigst du eine Genehmigung. Diese kannst du ebenfalls online über das Web-Portal Dips beantragen.
Gut zu wissen
Wenn du die oben genannten Regeln nicht beachtest und erwischt wirst, droht eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen (etwa 4.100 Euro). Für Drohnenflüge, in denen Alkohol oder Drogen im Spiel sind, gelten weitere Strafen.
Für Funktechnik gibt es in Japan spezielle Vorgaben. Sie muss über ein Konformitätssiegel verfügen. Sollte deine Drohne selbstgebaut sein oder auf irgendeine Weise von den herkömmlichen Geräten abweichen, dann informiere dich am besten auf dieser Seite über die Vorschriften.
Unseres Wissens nach gibt es keine Unterscheidung von Drohnenflügen zu Freizeitzwecken und zu kommerziellen Zwecken in Japan.
Als Protest gegen die Politik in Fukushima hat ein Aktivist in der Vergangenheit eine Drohne mit radioaktiven Material auf dem Dach des Premierministers gelandet. Aufgrund dieses Vorkommnisses solltest du vor allem in der Nähe von Regierungsgebäuden besonders behutsam vorgehen und lieber auf den einen oder anderen Flug verzichten, um unnötigen Ärger zu vermeiden.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Japan haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die japanische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der japanischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Japan gesammelt hast!
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