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Drohnengesetze in Deutschland: Diese Vorschriften gelten in der Bundesrepublik

Wenn du in Deutschland eine Drohne nutzen möchtest, solltest du dich genau mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen. In diesem Beitrag möchten wir dir aufzeigen, welche Regeln in Deutschland für Copter-Piloten gelten.

Seit 31. Dezember 2020 gilt in Deutschland die EU-Drohnenverordnung, die die Vorschriften für Fernpiloten in Europa weitestgehend angeglichen hat und vor allem für Reisende einige Erleichterungen bedeutet. Dennoch können die teilnehmenden Länder einige Regelungen selbstständig treffen, weshalb es sich immer lohnt, sich über das geltende Recht im jeweiligen Land zu informieren. Auch in Deutschland gibt es einige Besonderheiten bei der Umsetzung der neuen Drohnengesetze.

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Jedes Land innerhalb der EU kann eigene Drohnen-Regeln festlegen

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Deutschland

In Deutschland gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Nationale Besonderheiten in Deutschland

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Deutschland gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Mindestalter für Fernpiloten16 Jahre

Aus diesem kurzen Überblick lassen sich bereits wichtige Anforderungen ableiten.
So hat sich seit der Einführung der europäischen Regeln die erlaubte Flughöhe im unkontrollierten Luftraum auf 120 Meter erhöht – zumindest in der Offenen Kategorie.

Damit fällt ein neuer Begriff, mit dem sich Drohnenpiloten auseinander setzen müssen. Flüge werden jetzt nach Gewicht der Drohne und Risiko in Kategorien unterteilt: die Offene, die Spezielle und die Zulassungspflichtige Kategorie. Um diese Zusammenhänge besser zu verstehen, empfehlen wir dir unseren Videokurs zur EU-Drohnenverordnung. Hier erklären wir dir anschaulich, welche Kategorien für dich zur Anwendung kommen, welche Beschränkungen du einhalten und welche Qualifikationen du vorweisen musst.

Zum Video-Kurs “Einführung in die EU-Drohnen-Verordnung”

Registrierung und Versicherungspflicht

Drohnenbesitzer müssen sich in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben, als Betreiber registrieren. Ausnahmen gelten bei Drohnen, die leichter als 250 Gramm sind und KEINE Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten haben. Das heißt, mit einer DJI Mavic Mini oder Mini 2 musst du dich registrieren! Bei Spielzeugdrohnen greift die Registrierungspflicht nicht.
Hier geht es zum Registrierungsportal des Luftfahrt-Bundesamts.

Sobald du dich registriert hast, bekommst du eine e-ID zugewiesen. Dies stellt die Plattform so dar:

Die Nummer ganz rechts ist die e-ID. Beachte, dass die letzten drei Zeichen, die grau hinterlegt sind, nicht mit auf der Drohne erkennbar sein dürfen. Dabei handelt es sich um ein Sicherheitsmerkmal, das für die Verifizierung in der Drohnen-Firmware vorgesehen ist.

Du musst die e-ID sichtbar an deinem Copter anbringen. In dem fiktiven Beispiel wäre das also DEUabcd12ef34ghi. Das ist alles, was vorgegeben ist. Name und Kontaktdaten fallen weg, genauso wie die Vorgaben für eine feuerfeste Plakette. Wir empfehlen trotzdem, eine haltbare Plakette zu nutzen, da diese Wind und Wetter widersteht, nicht verbleicht und auch bei einem Aufprall nicht so leicht zerstört wird wie ein Aufkleber aus Papier.

Schon gewusst?
Mit Drohnen-Camp Plus bieten wir dir einen Mitgliederbereich an, der dir alles bietet, was du als Drohnen-Pilot benötigst:
  • Kurse: Erweitere in kürzester Zeit dein Drohnen-Wissen in allen relevanten Bereichen wie Technik, Luftrecht und Flugsteuerung.
  • Versicherung: In Zusammenarbeit mit der R+V bekommst du deine Fluggeräte zu Top-Konditionen versichert.
  • Spots: Eine interaktive Karte mit dutzenden Möglichkeiten, deine Drohne zu starten und beeindruckende Perspektiven zu verewigen.
Doch das ist längst nicht alles: Als Dankeschön für die Anmeldung erhalten alle neuen Plus-Mitglieder eine Drohnen-Plakette geschenkt! Hier gibt es alle Infos zu Drohnen-Camp Plus: Jetzt mehr erfahren

Wenn deine Drohne bereits über eine Funktion zur elektronische Fernidentifizierung verfügt, solltest du die e-ID auch dort eintragen. Das hat bei Nutzern der DJI Fly App für Verwirrung gesorgt, da diese nur 10 Zeichen erlaubt, die e-ID aber länger ist. Wir gehen davon aus, dass DJI hier bald mit einem Update nachbessert. Das Eintragen in das elektronische System ist derzeit noch kein Muss, wenn diese Möglichkeit nicht vorhanden ist.

Bei der Registrierung musst du deine Versicherung angeben. Die Versicherungspflicht wird in Deutschland im Luftverkehrsgesetz geregelt und hat sich auch mit der EU-Verordnung nicht geändert. Das heißt, du musst deine Drohnenflüge mit einer Haftpflichtversicherung absichern. Die Deckungssumme bei Unfällen mit Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm, zu denen Drohnen gehören, ist auf 750.000 Sonderziehungsrechte festgesetzt, was etwa 900.000 Euro entspricht. Da sich der Umrechnungskurs ändern kann, bist du mit 1 Million Euro oder mehr auf der sicheren Seite. Passende Drohnenversicherungen haben wir in diesem separaten Artikel zusammengestellt. Wir empfehlen dir eine Absicherung im Rahmen der Drohnen-Camp Plus-Mitgliedschaft, da du so die Sicherheit einer erstklassigen Luftfahrthaftpflichtversicherung genießt.

Beachte, dass du deine Versicherungsbestätigung mitführen musst, wenn du deine Drohne einsetzt!

Führerscheine für Drohnenpiloten

Fast jeder, der eine Drohne fliegen möchte, braucht nun einen Führerschein. In der Offenen Kategorie gibt es den EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das EU-Fernpilotenzeugnis A2. In Deutschland bietet das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) das Online-Training und die Prüfung für den A1-/A3-Nachweis an. Zur deutschen Prüfungsplattform gelangst du hier. Gemäß der Kostenverordnung für die Luftfahrtverwaltung muss das LBA für die Ausstellung dieses Nachweises eine Gebühr von 25 Euro verlangen.

Für das A2-Zeugnis hat das Luftfahrt-Bundesamt Prüfstellen benannt. Es freut uns sehr, dass ich als Prüfer der Kopter-Profi GmbH (Prüfstelle DE.PStF.001) anerkannt wurde und somit selbst Prüfungen zum Fernpilotenzeugnis abnehmen darf. Wenn du den “Großen Drohnen-Führerschein” ablegen möchtest, kannst du die Prüfung samt Vorbereitungskurs hier buchen:

Prüfung zum Fernpilotenzeugnis buchen

Hast du bereits einen Kenntnisnachweis nach §21d der alten Luftverkehrs-Ordnung, kannst du diesen bis 2022 in Deutschland teilweise weiterhin nutzen. Nähere Informationen zu dieser Übergangszeit findest du in unserem Artikel zu den Drohnenführerscheinen.

Auch Flüge an Bahnbrücken sind eingeschränkt, wenn diese im Bahnverkehr genutzt werden

Vorgaben zu Flugverboten und Sicherheitsabständen

Neben den europaweit gültigen Regeln können die einzelnen Mitgliedsstaaten den Betrieb von Drohnen weiter einschränken, solang diese Regeln nicht den europäischen Vorgaben widersprechen. In Deutschland finden wir die nationalen Vorschriften v.a. in der Luftverkehrsordnung (LuftVO).

Die LuftVO regelt hauptsächlich zwei Themenkomplexe:

  1. Welche Zuständigkeiten haben die einzelnen Behörden?
  2. Welche Gebiete darf ich als UAV-Pilot mit einer Drohne unter welchen Bedingungen überfliegen?

Am spannendsten ist natürlich der zweite Themenbereich: Wo darf ich fliegen?

Und genau hier gab es im Rahmen der Neuregulierung einen schönen Paradigmenwechsel. Denn im neuen Verordnungstext heißt es nun:

Die Nutzung des Luftraums durch unbemannte Fluggeräte ist frei, soweit […]

Ausschnitt aus dem §21h Abs. 1 Luftverkehrsordnung vom Juni 2021

Es steht nun also eindeutig in einem Rechtstext, dass man als Fernpilot seine Drohne fliegen lassen darf.

Doch ganz so einfach ist es selbstverständlich nicht. Wir müssen dennoch einige Gebiete beachten, in denen wir nicht oder nur mit bestimmten Einschränkungen fliegen dürfen. Doch auch hier gab es eine Besserung, denn der Betrieb von Drohnen in sensiblen Gebieten war früher nur mit einer Genehmigung einer Landesluftfahrbehörde möglich. Diese Behörden haben dann eine Erlaubnis erteilt, die mit Nebenbestimmungen versehen war. Diese Nebenbestimmungen haben im Grunde nun direkt Eingang in die LuftVO gefunden, sodass man ab jetzt für das gleiche Manöver nicht mehr zwingend eine Genehmigung einholen (und dadurch auch keine Gebühr mehr zahlen) muss.

Doch über welche Gebiete sprechen wir hier eigentlich?

Eingeschränkter Betrieb in geografischen Gebieten

Im Kontext der europäischen Verordnungen sprechen wir von geografischen Gebieten. Das sind also Areale, in denen der Betrieb einer Drohne nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.

Landeplätze und Segelfluggelände

Drohnen können innerhalb von 1,5 km zur Außenbegrenzung von Landeplätzen und Segelfluggeländen betrieben werden, wenn eine Erlaubnis von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde in der speziellen Kategorie ausgestellt wurde oder die Zustimmung der Luftaufsicht, der Flugleitung bzw. des Flugplatzbetreibers vorliegt.

Flughäfen

In der Nähe von Flughäfen bedarf es einer Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde für die spezielle Kategorie, um hier mit einer Drohne fliegen zu dürfen. Diese Regelung gilt in einem seitlichen Abstand von einem Kilometer zur Außenbegrenzung des Flughafens und zur – gedanklich um je 5 km verlängerten – Mittellinie der Start-/Landebahn.

Kontrollzonen rund um Flughäfen

Rund um Flughäfen gibt es sogenannte Kontrollzonen. In diesem Bereich wird sämtlicher Luftverkehr vom Tower kontrolliert. Wer hier eine Drohne starten möchte, benötigt eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Achtung: Diese Regelung gilt zusätzlich zu den oben genannten Regeln für Flughäfen!

Wohngrundstücke

Wohngrundstücke sind Rückzugsorte und genießen deshalb einen besonderen Schutz durch den Gesetzgeber. Dennoch ist die Nutzung von Drohnen hier erlaubt, wenn einer der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  1. Eigentümer oder Nutzungsberechtigte haben Überflug zugestimmt
  2. Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und verfügt über keine Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten
  3. Überflug findet in mindestens 100 Metern Höhe statt und:
    • Der Überflug ist für einen berechtigten Zweck erforderlich,
    • andere öffentliche Flächen stehen nicht zur Verfügung
    • die Zustimmung der Betroffenen kann nicht in zumutbarer Weise eingeholt werden
    • alle Vorkehrungen werden getroffen, um Eingriffe in die Privatsphäre zu vermeiden
    • Betrieb findet zwischen 6:00 Uhr und 22 Uhr statt
    • Lärmschutzrichtlinien werden eingehalten
Unbedingt beachten!
Die deutsche Regelung zu Wohngrundstücken hebt nicht die Anforderungen auf, die durch die europäischen Verordnungen für Wohngrundstücke in der Offenen Kategorie gelten. Damit ist der Betrieb einer Drohne über Wohngrundstücken nur möglich, wenn du in der Unterkategorie A1 oder A2 unterwegs bist – und das unabhängig von der Zustimmung der Nutzungsberechtigten/Eigentümer.

Bahnanlagen, Bundesfern- und Bundeswasserstraßen

Willst du in der Nähe von großen Verkehrswegen mit deiner Drohne starten, hast du drei Möglichkeiten:

  1. Du holst dir eine Genehmigung für die Spezielle Kategorie bei der Landesluftfahrtbehörde ein. In der erforderlichen Risikobewertung lässt du die Gefahr des Überflugs dieser Verkehrswege mit einfließen.
  2. Die zuständige Stelle bzw. der Betreiber der Einrichtung stimmt dem Überflug zu.
  3. Du wahrst einen horizontalen Mindestabstand von zehn Metern und fliegst nicht höher als der horizontale Abstand zum Verkehrsweg (1:1 Regel).

Unabhängig von den drei genannten Punkten darfst du auch Bundeswasserstraßen auf kürzestem Weg überqueren, wenn du in einer Höhe von mindestens 100 Metern fliegst und keine Schiffe und Schiffsanlagen wie Schleusen überfliegst.

Was sind Bundesfernstraßen?
Der Oberbegriff Bundesfernstraßen steht für die großen Verkehrswege: Autobahnen und Bundesstraßen.

Naturschutzrechtliche Schutzgebiete

Um die Natur zu schützen, gibt es verschiedene Schutzgebiete, in denen du eine Drohne nur unter bestimmten Voraussetzungen fliegen darfst. Zu diesen Gebieten zählen Naturschutzgebiete, Nationalparks, FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete. Hier darfst du fliegen, wenn du die Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt hast oder das örtliche Landesrecht andere Regeln zum Betrieb von Drohnen vorsieht.

Zudem ist ein Überflug (kein Start!) von Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten möglich, wenn …

  • der Überflug nicht dem Sport oder der Freizeitgestaltung dient.
  • eine Mindestflughöhe von 100 Metern eingehalten wird.
  • du als Pilot den Schutzzweck des Gebietes kennst und diesen angemessen bei deinem Einsatz berücksichtigst.
  • der Überflug für den Betriebszweck unumgänglich ist.

Diese Regelung zielt also eindeutig auf kommerzielle Zwecke (z.B. Inspektionsflüge) ab und gilt nicht für Nationalparks!

Freibäder und Badestrände

Der Überflug von Freibädern und Badestränden ist nur außerhalb der Betriebs- bzw. Badezeiten erlaubt. Bitte beachte auch die Einschränkungen der europäischen Regeln, die einen Mindestabstand von 150 Metern zu Erholungsgebieten in der Unterkategorie A3 vorsehen.

Weitere geografische Gebiete

Es gibt noch eine ganze Reihe anderer geografischer Gebiete, bei denen du nur mit Zustimmung durch den jeweiligen Betreiber bzw. die verantwortliche Stelle fliegen darfst. Zu diesen geografischen Gebieten gehören:

  • Unfallorte, Einsatzorte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Streitkräfte. Ansprechpartner ist hier der Einsatzleiter
  • Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten/Gefängnisse und Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  • Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr sowie andere militärische Anlagen und Organisationen
  • Anlagen der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung (Kraftwerke, Windräder, Umspannwerke etc.)
  • Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 gemäß Biostoffverordnung (Institute in Hamburg, Berlin, Marburg und auf der Insel Riems) durchgeführt werden
  • Grundstücken von Verfassungsorganen des Bundes und der Länder sowie obere und oberste Bundes- und Landesbehörden
  • Diplomatischen und konsularischen Vertretungen (Botschaften)
  • Internationalen Organisationen im Sinne des Völkerrechts (UN, EU, NATO etc.)
  • Grundstücken der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden
  • Krankenhäuser

Liegt die entsprechende Erlaubnis nicht vor, musst du einen horizontalen Abstand von 100 Metern berücksichtigen.

Um herauszufinden, wo sich entsprechende geografische Gebiete befinden, kannst du unsere Drohnen-Karte für Deutschland nutzen. In dieser Karte werden die offiziellen Daten der Deutschen Flugsicherung angezeigt. Eine eigenständige Smartphone-App steht ihm Rahmen unserer Plus-Mitgliedschaft zur Verfügung.

Wo darf ich mit einer Drohne fliegen?

Bei all den Regeln glauben viele Piloten, dass die Möglichkeiten stark begrenzt sind, überhaupt noch legal mit einer Drohne fliegen zu können. Und in der Tat: Die oben genannten geografischen Gebiete schränken die Möglichkeiten insbesondere in urbanen Gebieten stark ein.

Doch das ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Wir sammeln mögliche Flugorte in einer Karte, in der schon mehr als 100 Plätze aufgelistet sind, an denen du mit deiner Drohne starten kannst und spannende Fotomotive vorfindest. Diese Karte mit Drohnen-Spots stellen wir unseren Plus-Mitgliedern exklusiv zur Verfügung!

Da es unser Ziel ist, dass jeder Fernpilot in seiner unmittelbaren Umgebung ausreichend Drohnen-Spots findet, ergänzen wir die Karte jede Woche mit neuen Flugorten.

Möchtest auch du Zugriff auf die Drohnen-Spots bekommen, um unkompliziert neue Aufstiegsorte zu entdecken, schaue dir jetzt gern unsere Plus-Mitgliedschaft an:

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Von wem bekomme ich eine Erlaubnis?

Solltest du aus irgendwelchen Gründen mit den oben beschriebenen Einschränkungen nicht zurecht kommen, kann dir die für das geplante Einsatzgebiet zuständige Landesluftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilen. Auch für die Erteilung von Erlaubnissen für die Spezielle Kategorie sind die Landesluftfahrtbehörden zuständig. An welche Behörde du dich richten musst, ist abhängig von dem Grund, weshalb du eine Erlaubnis benötigst.

Erlaubnis für den Betrieb in einem geografischen Gebiet:

Luftfahrtbehörde, in dem sich das Gebiet befindet

Erlaubnis für den Betrieb in der Speziellen Kategorie:

Luftfahrtbehörde in dem Bundesland, in dem du deinen Wohnsitz/Hauptgeschäftssitz hast.

Schon gewusst?
Als Fernpilot bist du dazu verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.

Foto- und Videoaufnahmen

Bisher haben wir uns in erster Linie das Luftrecht angesehen und geklärt, wo und unter welchen Umständen du überhaupt fliegen darfst. Doch da hört der Spaß nicht auf und wir schauen uns nun an, welche Aufnahmen du mit deiner Kameradrohne anfertigen und veröffentlichen darfst.

Datenschutz und Persönlichkeitsrecht

Mit einer Kameradrohne sammelst du (mitunter personenbezogene) Daten und damit berühren deine Aktivitäten die Bestimmungen zum Datenschutz. Die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes haben ihre Einschätzung in einem Positionspapier zusammengetragen und kommen zu dem Schluss, dass „insbesondere in urbanen Umgebungen […] das Betreiben von Drohnen mit Film- und Videotechnik im Einklang mit den geltenden Gesetzen in der Regel nicht möglich“ sei.

Warum ist das so?

In Deutschland gelten mehrere Gesetze und Verordnungen, die den Daten- und Persönlichkeitsschutz betreffen. Außerdem schränken schon die Drohnengesetze ein, wo geflogen werden darf. Dazu zählen die bereits erwähnten Wohngrundstücke, für die keine Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.

Von der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hast du bestimmt schon gehört. Ergänzt wird sie durch das Bundesdatenschutzgesetz. Diese Gesetze beziehen sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und gelten nicht für die Ausübung ausschließlich persönlicher und familiärer Tätigkeiten.

Allerdings kann dein Drohnenflug schnell in den Bereich der nichtpersönlichen Tätigkeiten fallen, wenn du im öffentlichen Raum fliegst oder zum Beispiel vorhast, deine Aufnahmen zu veröffentlichen oder verbreiten. Dies kann schon der Fall sein, wenn du sie in sozialen Netzwerken zugänglich machst.

Damit entstehen für dich Pflichten, die in der Praxis schwer umsetzbar sind. Zum Beispiel müsstest du den Betroffenen mitteilen, wer du bist, wie sie dich kontaktieren können, was du mit den Aufnahmen machst usw.

Deshalb musst du darauf achten, welche Daten du mit deinen Aufnahmen erhebst. Personenbezogene Daten können ganz klassisch Name, Adresse oder das Aussehen eines Menschen sein, aber auch KFZ-Kennzeichen fallen darunter. Diese solltest du also nicht ohne vorherige Einwilligung filmen oder fotografieren.

Francis fliegt mit seiner Drohne

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ermöglicht die freie Entfaltung aller Menschen. Jeder hat das Recht, sich zurückzuziehen und abzuschirmen. Du darfst mit einem Copter niemanden in diesem Recht beeinträchtigen. Ganz praktisch bedeutet das, dass du keine Bereiche überfliegen solltest, die nicht öffentlich einsehbar sind (siehe dazu auch das Urteil vom Amtsgericht Potsdam).

Dieses Recht auf Abschirmung gilt auch in der Natur. Deswegen solltest du z.B. an Seen und in Parks besonders sensibel gegenüber anderen Personen sein, damit du deren Ruhe nicht unzulässig beeinträchtigst.

Auf der anderen Seite steht dir als Drohnen-Pilot ebenso das Recht zur freien Entfaltung zu. Es gilt immer im Einzelfall abzuwägen, welches Recht höher wiegt. Damit Juristen sich nicht mit deinem Fall beschäftigen müssen, empfehle ich dir, vor jedem Flug die Personen in der Umgebung aufzuklären und freundlich um eine Zustimmung zu bitten. Das kann böse Überraschungen vermeiden.

Gut zu wissen: Es ist unerheblich, ob du mit der Kamera an deiner Drohne tatsächlich Aufnahmen machst. Selbst dann, wenn nur der Eindruck entstehen könnte, dass du Aufnahmen erstellst und damit personenbezogene Daten sammelst, gelten die Vorschriften. Entsprechende Gerichtsurteile gingen meistens zugunsten der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen aus.

Neben den in den Gesetzen vorgeschriebenen Strafen oder Bußgeldern kann es auch sein, dass Betroffene ihre Rechte selbst mit drastischen Mitteln einfordern. Es gab einen Fall, bei dem ein Mann mit dem Luftgewehr eine Drohne abgeschossen hat, die über seinem Grundstück flog. Der Drohnenbesitzer verklagte den Schützen, schließlich war die Drohne 1500 Euro wert. Doch der Schütze bekam Recht! Er hatte sich gegen die Verletzung seiner Rechte und der seiner Familie gewehrt.

Achtung auch, falls deine Kamera-Drohne Tonaufnahmen macht. In Deutschland ist es strafbar, nichtöffentliche Gespräche ohne Zustimmung aufzuzeichnen oder öffentlich zu machen (§201 StGB).

In Wohngebieten müssen die Betroffenen einem Drohnen-Flug zustimmen

Welche Luftaufnahmen darfst du veröffentlichen?

Hast du dich an all diese Bestimmungen gehalten, solltest du nun herausfinden, ob du die Luftaufnahmen auch ohne Weiteres veröffentlichen darfst.

Dazu werfen wir einen Blick ins Kunsturhebergesetz. In §22 KunstUrhG ist festgeschrieben, dass eine abgebildete Person der Verbreitung von Bildnissen zustimmen muss. Grundsätzlich solltest du dir eine (schriftliche) Genehmigung der abgebildeten Personen einholen, bevor du dein Material veröffentlichst.

Es gibt jedoch Ausnahmen, die durch §23 KunstUrhG geregelt werden. Demnach benötigst du keine Genehmigung der abgebildeten Personen, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  1. Abgebildete/r ist eine Person der Zeitgeschichte
  2. Personen sind als Beiwerk neben einer Landschaft oder einem anderen Motiv zu sehen
  3. Abbildung ist von einer Veranstaltung, an der die Betroffenen teilgenommen haben
  4. Abbildungen dient einem höheren Interesse der Kunst

Insbesondere Punkt 2 sollte für viele Drohnen-Piloten interessant sein und bürokratischen Aufwand minimieren.

Noch scheint nicht abschließend geklärt, ob die 2018 in Kraft getretene DSGVO etwas an der Anwendbarkeit des Kunsturhebergesetzes ändert. Zumindest für journalistische Aufnahmen gibt es bereits Gerichtsurteile, wonach das Gesetz weiterhin gilt.

Das Urheberrecht und die Panoramafreiheit

Dass du einen urheberrechtlichen Anspruch auf deine Luftaufnahmen hast, ist dir vermutlich klar. Aber ist dir auch bewusst, dass du mit deinem Drohnen-Video eventuell Urheberrechte anderer Personen verletzt hast?

Neben Landschaften sind Gebäude beliebte Motive für Drohnen-Flüge. Gebäude können jedoch unter Umständen einen urheberrechtlichen Schutz genießen. Zwar dürfen Gebäude ohne Einwilligung von öffentlichen Plätzen aus aufgenommen werden und du benötigst keine Genehmigung des Urhebers für die Verbreitung des aufgenommenen Materials (§59 UrhG). Doch die Rechtsprechung ist bezüglich der sogenannten Panoramafreiheit nicht eindeutig. So wurden Bilder bisher von dieser Freiheit ausgeschlossen, wenn sie mit technischen Hilfsmitteln entstanden sind, die einen anderen Blickwinkel ermöglichen, beispielsweise hohe Stative und Drohnen. Ein aktuelles Urteil macht Hoffnung und lässt die Panoramafreiheit auch bei Luftbildaufnahmen zu.

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Damit du die Regeln immer zur Hand hast, haben wir exklusiv für alle Plus-Mitglieder die wichtigsten Punkte zusätzlich in einem Dokument zusammengefasst. Lade es dir jetzt herunter und habe es beim Drohnefliegen in Deutschland immer mit dabei.
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Nun hast du schon einen sehr umfangreichen Einblick davon bekommen, welche Regeln in Deutschland für Fernpiloten gelten. Dennoch gibt es noch wesentlich mehr zu beachten. Um einen vollständigen Einblick zu erhalten, empfehlen wir dir unseren Onlinekurs mit zahlreichen Videolektionen, die sich mit dem Luftrecht beschäftigen. Dieser Kurs ist Bestandteil der Plus-Mitgliedschaft und macht dich wirklich fit für den Betrieb von Kamera-Drohnen in Deutschland!

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Foto von Francis
Über den Autor

Seit 2014 lässt mich die Begeisterung für Kamera-Drohnen nicht mehr los. Als Fotograf und Filmemacher bieten sie mir eine unglaubliche Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten. Dank Drohnen konnte ich überall auf der Welt ganz besondere Perspektiven einfangen, die ohne die neue Technik undenkbar wären. Doch in all den Jahren hat sich viel geändert und es stellt eine gewisse Herausforderung dar, als Drohnen-Pilot die technischen und rechtlichen Entwicklungen zu verfolgen. Deswegen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, dir hier im Drohnen-Camp alles Wichtige für den Umgang mit deinen Drohnen verständlich zu erklären. Falls noch Fragen zu diesem Artikel offengeblieben sein sollten oder du Erfahrungen mit uns teilen willst, dann schreibt uns gern einen Kommentar und wir versuchen dir so schnell wie möglich zu helfen!

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