Drohnen-Gesetze in Serbien
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 11.07.2025 | 12 Kommentare

In diesem Artikel erfährst du, welche Drohnengesetze seit 2020 in Serbien gelten.
Aktuell dürfen Drohnen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.
Im September 2023 beriet die Direktion für Zivilluftfahrt der Republik Serbien über die Übernahme der geltenden EU-Drohnenverordnung in die nationale Gesetzgebung Serbiens. Die Regeln orientieren sich stark an den europäischen Vorgaben, jedoch gibt es wichtige Besonderheiten, die du kennen musst!
Überblick: Drohnen-Gesetze in Serbien
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Registrieren müssen sich nur serbische Staatsbürger
Civil Aviation Directorate of the Republic of Serbia
Skadarska 23
11000 Belgrade, Serbia
Allgemeine Anfragen bzgl. Drohnenflügen: drones@cad.gov.rs
Erlaubnis für Luftaufnahmen: gt.ckkt@vs.rs – tel: +381 11 2063-897, fax: +381 11 3005-160
Allgemeine Drohnenvorschriften in Serbien
Serbien unterscheidet Drohnen nach Gewicht. Drohnen unter 250 Gramm und einer Höchstgeschwindigkeit unter 19 m/s sind von den Regeln ausgenommen. Ansonsten gibt es vier Kategorien:
- weniger als 900 Gramm, maximale Höhe 100 Meter
- 900 Gramm bis weniger als 4 Kilogramm, maximale Höhe 100 Meter
- 4 Kilogramm bis weniger als 25 Kilogramm, maximale Höhe 500 Meter
- 25 Kilogramm bis 150 Kilogramm (keine weiteren Einschränkungen zur Höhe)
Drohnen der Kategorie 1 dürfen auch von Minderjährigen unter 15 Jahren unter Aufsicht eines Erwachsenen betrieben werden. Ein Wissenstest ist hier nicht verpflichtend.
Folgende allgemeine Sicherheitshinweise gelten generell:
- Halte 5 Kilometer Abstand zu Flughäfen
- Fliege nur tagsüber
- Habe die Drohne immer in Sichtweite
- Fliege in maximal 100 Metern Höhe (vertikaler Abstand)
- Lasse die Drohne maximal 500 Meter von dir wegfliegen (horizontaler Abstand)
- Bediene nicht mehrere Drohnen gleichzeitig
- Steuere die Drohne nicht von einem beweglichem Objekt aus
- Halte mindestens 500 Meter Abstand zu wichtiger Infrastruktur (Kraftwerke, Hochspannungsanlagen, Regierungsgebäude, Militäranlagen, Wasseraufbereitungsanlagen, Autobahnen, Gefängnisse etc.), außer du hast die Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers
- Halte 30 Meter Abstand zu Unbeteiligten
- Steuere die Drohne nicht unter Einfluss von Rauschmitteln
Bei Verstößen gegen die Regeln drohen in Serbien hohe Geldstrafen.
Vorschriften für ausländische Drohnen-Piloten in Serbien
Derzeit musst du dir die Einführung deiner ausländischen Drohne unabhängig vom Gewicht von der Zivilluftfahrtdirektion (CAD) genehmigen lassen. Für das Erstellen von Luftaufnahmen benötigst du zusätzlich eine Genehmigung vom Verteidigungsministerium.
Genehmigung bei der CAD
Für den CAD-Genehmigungsprozess für Drohnen mit einem Gewicht von über 249 Gramm benötigst du folgende Dokumente:
- Genehmigungsformular für Drohnenflüge (Gib hier deine Drohne als Kategorie 1 an, solang das Startgewicht 900 Gramm nicht übersteigt, und verwende genaue Daten: Koordinaten, Zeit und Datum der Flüge, Höhe)
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten in Serbien abdeckt
- Kopie des Personalausweises
Die Dokumente kannst du per Mail an flight-permissions@cad.gov.rs senden.
Genehmigung für Luftaufnahmen
Für Luftaufnahmen musst du dich an das Verteidigungsministerium unter gt.ckkt@vs.rs (Telefon: +381 11 2063-897, Fax: +381 11 3005-160) wenden. Der Antrag muss wohl über eine in der Republik Serbien gegründete juristische (geschäftliche) Einheit eingereicht werden.
Der Genehmigungsprozess kann mehr als 20 Tage dauern. Daher wird empfohlen, die erforderlichen Dokumente mindestens 25 Tage vorab einzureichen.
UK- und EU-Kompetenzzertifikate für UAS-Operationen in der Kategorie A1, A3 und A2 werden in der Republik Serbien nicht anerkannt. Je nach Ihrer UAS-Kategorie musst du hier bei der CAA eine Prüfung über die allgemeinen UAS-Vorschriften ablegen (eine englische Version der Prüfung ist verfügbar). Alle Informationen und Formulare zu den Prüfungen findest du hier. Alle Prüfungen sind für die letzte Woche des Monats geplant.
Wenn du selbst die Prozedur in Serbien durchgemacht hast, kannst du deine Erfahrungen gern mit uns teilen.
Registrierung deiner Drohne als serbischer Staatsbürger
Drohnen der Kategorie 3 und 4 musst du generell registrieren lassen, wenn du die serbische Staatsbürgerschaft besitzt. Drohnen, die unter die Kategorien 1 und 2 fallen und demnach weniger als 4 Kilogramm wiegen, müssen nur registriert werden für
- Flüge in Höhen über 100 Meter
- Flüge in der Nähe von Flughäfen
- Flüge in einer horizontalen Entfernung von mehr als 500 Metern
- Flüge über Personen bzw. in der Nähe von Personen
- Flüge innerhalb eines Sperrgebiets
- Nachtflüge
Neben dem Antragsformular musst du folgende weitere Unterlagen einreichen:
- Nachweis über die entrichteten Zölle, wenn das Luftfahrzeug in einem ausländischen Staat hergestellt wurde, oder eine beglaubigte schriftliche Erklärung des Eigentümers, wenn das Luftfahrzeug in der Republik Serbien hergestellt wurde (wenn der Nachweis der entrichteten Zölle nicht verfügbar ist, kannst du ein Dokument vorlegen, das das Eigentumsrecht belegt)
- Bedienungsanleitung des Herstellers in serbischer oder englischer Sprache
- Haftpflichtversicherungsvertrag für Schäden an Dritten
Daraufhin stellt dir die CAD eine Bescheinigung über die Registrierung deiner Drohne aus.
Für Drohnenflüge benötigst du ebenfalls eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Reiche hierfür das Formular spätestens 15 Tage vor dem Datum des Fluges ein. Zusätzlich zu dem Antrag musst du eine Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsvertrages gegen Schäden an Dritten vorlegen.
Demnächst soll es wohl auch eine Online-Plattform geben, über die du deine Drohne registrieren lassen kannst.
Als Drohnenbetreiber mit einer Drohne der Kategorie 2, 3 und 4 musst du mindestens 18 Jahre alt sein und eine erforderliche Befähigungsprüfung bestehen.
Drohnen der Kategorie 1 dürfen auch von Minderjährigen unter 15 Jahren unter Aufsicht eines Erwachsenen betrieben werden. Ein Wissenstest ist hier nicht verpflichtend.
Folgende Unterlagen sind beim Drohnenflug mitzuführen:
- eine Bescheinigung über die bestandene Kenntnisprüfung, wenn du verpflichtet bist, die Kenntnisprüfung abzulegen;
- deine Genehmigung
- die Betriebsanleitung des Herstellers für das jeweilige unbemannte Luftfahrzeug in Papierform oder in elektronischer Form;
- ein Dokument zum Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
Wie du siehst: Es ist nicht ganz einfach, in Serbien die nötigen Voraussetzungen für einen Drohnenflug zu erlangen. Bitte teile deine Erfahrungen mit uns in den Kommentaren!
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Serbien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kannst du die nationale Luftfahrtbehörde kontaktieren. Alternativ kannst du auch bei der nationalen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen bitten. Bitte hinterlasse uns einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Serbien gesammelt hast!
Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren