Drohnenführerschein: Diese Qualifikationen müssen Drohnen-Piloten ab sofort vorweisen
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 13.10.2025 | 67 Kommentare

Mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung werden auch die Anforderungen an die Piloten vereinheitlicht. Ab sofort gibt es u.a. einen EU-Kompetenznachweis und ein Fernpilotenzeugnis. In diesem Artikel lernst du, welchen EU-Drohnenführerschein du in welcher Situation benötigst.
Die europäische Drohnenverordnung regelt die Anforderungen an Drohnenpiloten neu und vereinheitlicht die Qualifizierungsnachweise, die umgangssprachlich auch gern als „Drohnenführerscheine“ bezeichnet werden. Seit dem 31.12.2020 gelten die Vorgaben in allen Ländern der EU. Dennoch bleiben einige Aspekte den nationalen Luftfahrtbehörden überlassen. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Bestimmungen in Deutschland.
Ob und welchen EU-Drohnenführerschein du benötigst, hängt von zwei Faktoren ab:
- Wie möchtest du deine Drohnen nutzen?
- Welche Klasse hat deine Drohne?
Deshalb solltest du dich bereits mit den neuen Regelungen zur Klassifizierung und den Kategorien vertraut gemacht haben. Den optimalen Einstieg in das Thema bekommst du mit unserem Video-Kurs zur EU-Drohnenverordnung.
Zum Video-Kurs “Einführung in die EU-Drohnen-Verordnung”
Im Artikel werden wir häufiger von Altgeräten bzw. Bestandsdrohnen sprechen. Damit sind alle Fluggeräte gemeint, die industriell hergestellt sind und noch nicht über ein Klassen-Kennzeichen verfügen.
Wer braucht einen Drohnenführerschein?
Pauschal gesagt brauchen die meisten Drohnenpiloten mittlerweile einen EU-Drohnenführerschein.
Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Die erste Ausnahme betrifft Piloten, die eine Drohne mit C0-Zertifizierung (z.B. DJI Mini 5 Pro) betreiben.
Eine zweite Ausnahme gibt es für Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung, die weniger als 250 Gramm wiegen. Da es für Bestandsdrohnen in der Regel keine Angabe zum MTOM gibt, kannst du vor dem Flug deine Bestandsdrohne einfach wiegen. Für Eigenbauten kommt zudem die Beschränkung dazu, dass sie im horizontalen Flug eine Geschwindigkeit von 19 m/s nicht erreichen dürfen.
Trotz der bestehenden Ausnahmen empfehlen wir allen, mindestens den kleinen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) zu absolvieren!
Zusammengefasst kann man also sagen, dass sich alle Piloten einer Prüfung unterziehen müssen. Nur für die folgenden Drohnen können Ausnahmen gemacht werden:
- Drohnen mit einer C0-Klasse
- Selbstbauten mit weniger als 250 Gramm Aufstiegsgewicht und einer Maximalgeschwindigkeit unter 19 m/s
- Altgeräte mit weniger als 250 Gramm Aufstiegsgewicht
Welche Drohnenführerscheine gibt es in der Offenen Kategorie?
In der Offenen Kategorie gibt es zwei Drohnenführerscheine, die in allen beteiligten Ländern anerkannt werden: Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 („Kleiner Drohnenführerschein“) und das Fernpilotenzeugnis A2 („Großer Drohnenführerschein“).
EU-Kompetenznachweis A1/A3 („Kleiner EU-Drohnenführerschein“)
Für den EU-Kompetenznachweis musst du ein Online-Training absolvieren und eine Online-Prüfung bestehen. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten:

- Flugsicherheit
- Luftraumbeschränkungen
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen und dessen Grenzen
- Betriebsverfahren
- Allgemeine Kenntnisse zu UAS
- Schutz der Privatsphäre und der Daten
- Versicherung von Drohnen
- Luftsicherheit
Zum Bestehen musst du 75 Prozent der Fragen innerhalb von 40 Minuten richtig beantworten. Du kannst die Prüfung mehrfach wiederholen, falls du durchfällst. In Deutschland bietet das Luftfahrtbundesamt (LBA) das Online-Training und die Prüfung an. Dafür fällt eine Gebühr von 25 Euro an.
Nach Bestehen erhältst du per E-Mail dein Zertifikat. Der kleine Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig. Du kannst ihn durch eine Wiederholungsprüfung jederzeit verlängern.
Linkliste:
- Deutsche Prüfungsplattform vom LBA: https://lba-openuav.de/
- Österreichische Prüfungsplattform der Austro Control: https://online-pruefung.dronespace.at/
- Prüfungsplattform Schweiz: https://www.dlis.bazl.admin.ch/
EU-Fernpilotenzeugnis A2 („Großer EU-Drohnenführerschein“)
Der Große Führerschein baut auf dem Kleinen auf. Du musst also vorher die oben beschriebene Online-Prüfung bestanden haben, bevor du das A2 Fernpilotenzeugnis antreten kannst.

Die theoretische Prüfung für das Fernpilotenzeugnis besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten:
- Meteorologie
- UAS-Flugleistung
- Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden
Die Prüfung wird von Stellen angeboten, die vom Luftfahrtbundesamt benannt sind. Es freut uns sehr, dass wir als Prüfer der Kopter-Profi GmbH (Prüfstelle DE.PStF.001) anerkannt wurden und somit selbst Prüfungen zum Fernpilotenzeugnis abnehmen dürfen. Wenn du den “Großen Drohnenführerschein” ablegen möchtest, kannst du die Prüfung samt Vorbereitungskurs hier buchen:
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Die Prüfung kann bei einem Termin vor Ort oder online erfolgen. In den letzten Jahren haben sich jedoch die Onlineprüfungen durchgesetzt.
Teil der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung ist ein praktisches Selbsttraining unter den Bedingungen der Unterkategorie A3, also mit genug Abstand zu Menschen und Gebäuden. Wir können bei der Durchführung des Selbsttrainings im Rahmen einer praktischen Einzelschulung unterstützen.
Unsere Plus-Mitglieder erhalten nicht nur Zugriff auf zahlreichen Inhalte auf unserer Seite, sonder profitieren zusätzlich von exklusiven Mitgliederrabatten bei unseren Partnern. So bekommst du beispielsweise satte 40 Euro Rabatt auf deine Prüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis bei der Kopter-Profi GmbH. Klingt spannend? Dann informiere dich gleich über die weiteren Vorteile von Drohnen-Camp Plus:
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Auch bei der Prüfung zum Fernpilotenzeugnis musst du mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantworten, um zu bestehen. Der Große Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig. Auch das Fernpilotenzeugnis lässt sich durch eine Wiederholungsprüfung oder einen Auffrischungskurs verlängern. Wichtig zu wissen: Die Auffrischungsschulung muss vor Ablauf des eigenen Nachweises absolviert werden; sonst muss man die komplette Prüfung neu ablegen.
Jede Prüfstelle erhebt eine eigene Gebühr (etwa 300 Euro) für die Schulung und die Prüfungsabnahme. Zusätzlich muss noch eine Gebühr von 30 Euro an das LBA für die Ausstellung des Fernpilotenzeugnisses gezahlt werden.
Welchen EU-Drohnenführerschein brauche ich?
Wie bereits erwähnt, hängt die Art des Nachweises von deinem Fluggerät und deinem Flugmanöver ab. Die Klassifizierung deiner Drohne lässt bereits Rückschlüsse zu, unter welchen Bedingungen du die Drohne einsetzen darfst.
Die folgenden Bestimmungen gibt es für die Fluggeräte in Deutschland. Achtung! Jedes Land macht eigene Regeln für die Drohnen ohne EU-Klassenkennzeichen.
Kosten für den Drohnenführerschein
Je nach Qualifikation gibt es verschiedene Kosten, die auf dich zukommen. Das ist zum einen die Gebühr für die Ausstellung/Verlängerung des Nachweises durch das LBA. Welche Gebühren du einplanen musst, ergibt sich aus der folgenden Tabelle.
| Position | Gebühr |
|---|---|
| Ausstellung Kompetenznachweis A1/A3 | 25 Euro |
| Ausstellung Fernpilotenzeugnis A2 | 30 Euro |
| Ausstellung Fernpilotenzeugnis STS | 30 Euro |
| Verlängerung Kompetenznachweis oder Fernpilotenzeugnis | 15 Euro |
Die Gebühren gelten seit dem 18. Juni 2021.
Der zweite Kostenpunkt, mit dem du u.U. rechnen musst, ist die Gebühr für die Lernmaterialien und die Prüfungsdurchführung:
- Komptenznachweis A1/A3: Da die Prüfung online ohne weitere Kontrolle stattfindet, fallen keine weiteren Kosten an.
- Fernpilotenzeungis A2: Da diese Prüfung von unterschiedlichen Prüfstellen angeboten wird, gibt es hier verschiedene Preismodelle. Bei uns kannst du das A2-Fernpilotenzeugnis für 299 Euro brutto buchen.
- Fernpilotenzeungis STS-T: Wir bieten das Fernpilotenzeugnis STS-T (inkl. A2) für 399 Euro an.
Die Kosten sind abhängig davon, welchen Schein du machen möchtest.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhältst du innerhalb weniger Tage eine PDF-Datei mit deinem Drohnenführerschein. Viele Fernpiloten wollen diesen Schein gern als physischen Nachweis im Scheckkartenformat haben. Für wenige Euro bekommst du dein Kärtchen unter diesem Link.
Was gilt in der Speziellen Kategorie (Standardszenarien)?
In die Spezielle Kategorie werden Manöver eingeordnet, die gefährlicher sind als die in der Offenen Kategorie. Dennoch gibt es auch hier Flüge, die als weniger riskant eingeschätzt werden und deshalb durch so genannte Standardszenarien beschrieben sind. Die nationalen Luftfahrtbehörden stellen dafür Zertifikate aus.
Eine Voraussetzung für die Nutzung von Standardszenarien ist, dass du als Fernpilot sowohl theoretische (Fernpilotenzeugnis STS-T) als auch praktische Prüfungen (Akkreditierung über den Abschluss der praktischen Prüfung für Standardszenarien) bestehst.
Wenn du an solchen Prüfungen interessiert bist, melde dich gern bei uns. Wir führen solche Prüfungen durch und helfen dir gern weiter.
Derzeit sind die Lern- und Prüfungsinhalte für die Standardszenarien die einzige offizielle Ausbildung für die Spezielle Kategorie. Deswegen ist es ratsam, diese Qualifikation auch dann zu erwerben, wenn du einen eigenen Antrag auf eine Betriebserlaubnis mit individueller Risikobewertung einreichen möchtest.
Häufige Fragen zum Drohnenführerschein
Einen Drohnenführerschein benötigt man, wenn man eine Drohne der Klasse C1, C2, C3, C4, C5 oder C6 fliegen möchte. Für Drohnen der Klasse C0 ist kein Drohnenführerschein nötig. Willst du eine Drohne steuern, die über keine Klassenkennzeichnung verfügt und mehr als 249 Gramm wiegt, ist ebenfalls ein Drohnenführerschein erforderlich.
Fast alle Angebote sind mittlerweile online. Während bei der Prüfung beim Luftfahrtbundesamt keine Überwachung stattfindet, wirst du bei Prüfungen zum Fernpilotenzeugnis (A2 oder STS) aus der Ferne im Proctoringverfahren überwacht. Durch die Überwachung mit der Webcam, einer Handykamera sowie einer Bildschirmübertragung des Computers können Betrug- und Täuschungsversuche zuverlässig erkannt werden.
Das Ablegen der Prüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 ist grundsätzlich kostenlos. Es gibt also keine Prüfungsgebühr. Jedoch wird für das Ausstellen des Nachweises eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Die Gebühr gilt seit dem 18.06.2021. Hast du deinen Kenntnisnachweis vor diesem Tag abgelegt, war auch die Ausstellung noch kostenlos für dich.
Alte Kenntnisnachweise nach § 21d der alten Luftverkehrs-Ordnung werden nicht mehr anerkannt.Auch eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist seit dem 31.12.2020 nicht mehr für Drohnenflüge gültig.
Alle Drohnenführerscheine haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Erlangt man eine höhere Qualifikation oder verlängert diese, verlängern sich auch automatisch alle “geringerwertigen” Lizenzen.
Solang dein Drohnenführerschein noch nicht abgelaufen ist, kannst du mit einer einfachen Auffrischungsschulung dein A2 Fernpilotenzeugnis verlängern. Dabei wird auch automatisch dein Kompetenznachweis A1/A3 mit verlängert. Du sparst also Gebühren beim Luftfahrtbundesamt.
Zusammenfassung zum EU-Drohnenführerschein
Es gibt v.a. zwei Qualifikationen für Fernpiloten, die mit der europäischen Drohnenverordnung eingeführt wurden. Am wichtigsten ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das Fernpilotenzeugnis A2. Mit diesen Drohnenführerscheinen kannst du unter bestimmten Einschränkungen ohne eine Genehmigung von den Luftfahrtbehörden deine Drohne nutzen.
Kompetenznachweis A1/A3
- Oft als “kleiner EU-Drohnenführerschein” bezeichnet
- Wird von vielen Drohnen-Piloten benötigt. Empfehlen wir allen als Mindestqualifikation.
Fernpilotenzeugnis A2
- Umgangssprachlich der “große EU-Drohnenführerschein”
- Erforderlich für C2-Drohnen, wenn Mindestabstände1 nicht eingehalten werden können
1 Ohne Fernpilotenzeugnis muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Industrie-, Erholungs- und Gewerbegebieten eingehalten werden. Außerdem dürfen Unbeteiligte nicht gefährdet werden
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