Drohnenführerschein: Diese Qualifikationen müssen Drohnen-Piloten ab sofort vorweisen

EU-Drohnen-Führerscheine, EU-Kompetenznachweis, Fernpilotenzeugnis A2

Mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung werden auch die Anforderungen an die Piloten vereinheitlicht. Ab sofort gibt es u.a. einen EU-Kompetenznachweis und ein Fernpilotenzeugnis. In diesem Artikel lernst du, welchen EU-Drohnenführerschein du in welcher Situation benötigst.

Die europäische Drohnenverordnung regelt die Anforderungen an Drohnenpiloten neu und vereinheitlicht die Qualifizierungsnachweise, die umgangssprachlich auch gern als „Drohnenführerscheine“ bezeichnet werden. Seit dem 31.12.2020 gelten die Vorgaben in allen Ländern der EU. Dennoch bleiben einige Aspekte den nationalen Luftfahrtbehörden überlassen. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Bestimmungen in Deutschland.

Ob und welchen EU-Drohnenführerschein du benötigst, hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Wie möchtest du deine Drohnen nutzen?
  2. Welche Klasse hat deine Drohne?

Deshalb solltest du dich bereits mit den neuen Regelungen zur Klassifizierung und den Kategorien vertraut gemacht haben. Den optimalen Einstieg in das Thema bekommst du mit unserem Video-Kurs zur EU-Drohnenverordnung.

Zum Video-Kurs “Einführung in die EU-Drohnen-Verordnung”

Im Artikel werden wir häufiger von Altgeräten bzw. Bestandsdrohnen sprechen. Damit sind alle Fluggeräte gemeint, die industriell hergestellt sind und noch nicht über ein Klassen-Kennzeichen verfügen.

Wer braucht einen Drohnenführerschein?

Pauschal gesagt brauchen die meisten Drohnenpiloten mittlerweile einen EU-Drohnenführerschein.

Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Identifikationszeichen für C0 Drohnen Klasse

Die erste Ausnahme betrifft Piloten, die eine Drohne mit C0-Zertifizierung (z.B. DJI Mini 5 Pro) betreiben.

Eine zweite Ausnahme gibt es für Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung, die weniger als 250 Gramm wiegen. Da es für Bestandsdrohnen in der Regel keine Angabe zum MTOM gibt, kannst du vor dem Flug deine Bestandsdrohne einfach wiegen. Für Eigenbauten kommt zudem die Beschränkung dazu, dass sie im horizontalen Flug eine Geschwindigkeit von 19 m/s nicht erreichen dürfen.

Trotz der bestehenden Ausnahmen empfehlen wir allen, mindestens den kleinen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) zu absolvieren!

Zusammengefasst kann man also sagen, dass sich alle Piloten einer Prüfung unterziehen müssen. Nur für die folgenden Drohnen können Ausnahmen gemacht werden:

  • Drohnen mit einer C0-Klasse
  • Selbstbauten mit weniger als 250 Gramm Aufstiegsgewicht und einer Maximalgeschwindigkeit unter 19 m/s
  • Altgeräte mit weniger als 250 Gramm Aufstiegsgewicht

Welche Drohnenführerscheine gibt es in der Offenen Kategorie?

In der Offenen Kategorie gibt es zwei Drohnenführerscheine, die in allen beteiligten Ländern anerkannt werden: Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 („Kleiner Drohnenführerschein“) und das Fernpilotenzeugnis A2 („Großer Drohnenführerschein“).

EU-Kompetenznachweis A1/A3 („Kleiner EU-Drohnenführerschein“)

Für den EU-Kompetenznachweis musst du ein Online-Training absolvieren und eine Online-Prüfung bestehen. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten:

Der kleine EU-Drohnen-Führerschein / EU-Kompetenznachweis als Muster
Mustervorlage für den EU-Kompetenznachweis
  1. Flugsicherheit
  2. Luftraumbeschränkungen
  3. Luftrecht
  4. Menschliches Leistungsvermögen und dessen Grenzen
  5. Betriebsverfahren
  6. Allgemeine Kenntnisse zu UAS
  7. Schutz der Privatsphäre und der Daten
  8. Versicherung von Drohnen
  9. Luftsicherheit

Zum Bestehen musst du 75 Prozent der Fragen innerhalb von 40 Minuten richtig beantworten. Du kannst die Prüfung mehrfach wiederholen, falls du durchfällst. In Deutschland bietet das Luftfahrtbundesamt (LBA) das Online-Training und die Prüfung an. Dafür fällt eine Gebühr von 25 Euro an.

Nach Bestehen erhältst du per E-Mail dein Zertifikat. Der kleine Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig. Du kannst ihn durch eine Wiederholungsprüfung jederzeit verlängern.

Linkliste:

EU-Fernpilotenzeugnis A2 („Großer EU-Drohnenführerschein“)

Der Große Führerschein baut auf dem Kleinen auf. Du musst also vorher die oben beschriebene Online-Prüfung bestanden haben, bevor du das A2 Fernpilotenzeugnis antreten kannst.

Muster des Großen Drohnen-Führerscheins
Das A2 Fernpilotenzeugnis als Muster

Die theoretische Prüfung für das Fernpilotenzeugnis besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten:

  1. Meteorologie
  2. UAS-Flugleistung
  3. Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden

Die Prüfung wird von Stellen angeboten, die vom Luftfahrtbundesamt benannt sind. Es freut uns sehr, dass wir als Prüfer der Kopter-Profi GmbH (Prüfstelle DE.PStF.001) anerkannt wurden und somit selbst Prüfungen zum Fernpilotenzeugnis abnehmen dürfen. Wenn du den “Großen Drohnenführerschein” ablegen möchtest, kannst du die Prüfung samt Vorbereitungskurs hier buchen:

Prüfung zum Fernpilotenzeugnis buchen

Die Prüfung kann bei einem Termin vor Ort oder online erfolgen. In den letzten Jahren haben sich jedoch die Onlineprüfungen durchgesetzt.

Teil der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung ist ein praktisches Selbsttraining unter den Bedingungen der Unterkategorie A3, also mit genug Abstand zu Menschen und Gebäuden. Wir können bei der Durchführung des Selbsttrainings im Rahmen einer praktischen Einzelschulung unterstützen.

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Auch bei der Prüfung zum Fernpilotenzeugnis musst du mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantworten, um zu bestehen. Der Große Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig. Auch das Fernpilotenzeugnis lässt sich durch eine Wiederholungsprüfung oder einen Auffrischungskurs verlängern. Wichtig zu wissen: Die Auffrischungsschulung muss vor Ablauf des eigenen Nachweises absolviert werden; sonst muss man die komplette Prüfung neu ablegen.

Jede Prüfstelle erhebt eine eigene Gebühr (etwa 300 Euro) für die Schulung und die Prüfungsabnahme. Zusätzlich muss noch eine Gebühr von 30 Euro an das LBA für die Ausstellung des Fernpilotenzeugnisses gezahlt werden.

Welchen EU-Drohnenführerschein brauche ich?

Wie bereits erwähnt, hängt die Art des Nachweises von deinem Fluggerät und deinem Flugmanöver ab. Die Klassifizierung deiner Drohne lässt bereits Rückschlüsse zu, unter welchen Bedingungen du die Drohne einsetzen darfst.

Die folgenden Bestimmungen gibt es für die Fluggeräte in Deutschland. Achtung! Jedes Land macht eigene Regeln für die Drohnen ohne EU-Klassenkennzeichen.

Drohnen mit EU-Klasse

Drohnen mit EU-Klassenkennzeichen (aktuell nicht erhältlich):

  • C0 in Unterkategorie A1: kein Nachweis, Onlinetraining empfohlen
  • C1 in Unterkategorie A1: EU-Kompetenznachweis (Kleiner Führerschein)
  • C2 in Unterkategorie A2: EU-Fernpilotenzeugnis A2 (Großer Führerschein)
  • C2, C3 oder C4 in Unterkategorie A3:
    • EU-Kompetenznachweis (Kleiner Führerschein)
  • C5, C6: Siehe Standardszenarien/Spezielle Kategorie

Privat hergestellte Drohnen

Privat hergestellte Drohnen (Selbstbauten):

  • Unter 250 Gramm, Höchstgeschwindigkeit <19 m/s, in Unterkategorie A1: kein Nachweis, Onlinetraining empfohlen
  • 250 Gramm bis unter 25 Kilogramm in Unterkategorie A3:
    • EU-Kompetenznachweis

Bestandsdrohnen

Bestandsdrohnen (ohne EU-Klasse, vor dem 01.01.2024 in Verkehr gebracht, nicht privat hergestellt):

  • Unter 250 Gramm, Höchstgeschwindigkeit <19 m/s: kein Nachweis, Onlinetraining empfohlen oder mindestens Kenntnis der Bedienungsanleitung
  • 250 Gramm bis unter 25 kg in Unterkategorie A3:
    • EU-Kompetenznachweis (Kleiner Führerschein)

Kosten für den Drohnenführerschein

Je nach Qualifikation gibt es verschiedene Kosten, die auf dich zukommen. Das ist zum einen die Gebühr für die Ausstellung/Verlängerung des Nachweises durch das LBA. Welche Gebühren du einplanen musst, ergibt sich aus der folgenden Tabelle.

PositionGebühr
Ausstellung Kompetenznachweis A1/A325 Euro
Ausstellung Fernpilotenzeugnis A230 Euro
Ausstellung Fernpilotenzeugnis STS30 Euro
Verlängerung Kompetenznachweis oder Fernpilotenzeugnis15 Euro
Gebühren des LBA gemäß Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Die Gebühren gelten seit dem 18. Juni 2021.

Wer nach dem 18. Juni 2021 seinen Drohnenführerschein abgelegt und noch keinen Gebührenbescheid erhalten hat, sollte im Laufe des Jahres mit der Zustellung des Bescheides rechnen. Das LBA hat im Sommer 2025 damit begonnen, die Bescheide nachträglich per Mail zu verschicken. Zuvor mangelte es an einer technischen Lösung, um die Vielzahl der Vorgänge bearbeiten zu können.

Der zweite Kostenpunkt, mit dem du u.U. rechnen musst, ist die Gebühr für die Lernmaterialien und die Prüfungsdurchführung:

  • Komptenznachweis A1/A3: Da die Prüfung online ohne weitere Kontrolle stattfindet, fallen keine weiteren Kosten an.
  • Fernpilotenzeungis A2: Da diese Prüfung von unterschiedlichen Prüfstellen angeboten wird, gibt es hier verschiedene Preismodelle. Bei uns kannst du das A2-Fernpilotenzeugnis für 299 Euro brutto buchen.
  • Fernpilotenzeungis STS-T: Wir bieten das Fernpilotenzeugnis STS-T (inkl. A2) für 399 Euro an.

Die Kosten sind abhängig davon, welchen Schein du machen möchtest.

Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhältst du innerhalb weniger Tage eine PDF-Datei mit deinem Drohnenführerschein. Viele Fernpiloten wollen diesen Schein gern als physischen Nachweis im Scheckkartenformat haben. Für wenige Euro bekommst du dein Kärtchen unter diesem Link.

Was gilt in der Speziellen Kategorie (Standardszenarien)?

In die Spezielle Kategorie werden Manöver eingeordnet, die gefährlicher sind als die in der Offenen Kategorie. Dennoch gibt es auch hier Flüge, die als weniger riskant eingeschätzt werden und deshalb durch so genannte Standardszenarien beschrieben sind. Die nationalen Luftfahrtbehörden stellen dafür Zertifikate aus.

Eine Voraussetzung für die Nutzung von Standardszenarien ist, dass du als Fernpilot sowohl theoretische (Fernpilotenzeugnis STS-T) als auch praktische Prüfungen (Akkreditierung über den Abschluss der praktischen Prüfung für Standardszenarien) bestehst.

Wenn du an solchen Prüfungen interessiert bist, melde dich gern bei uns. Wir führen solche Prüfungen durch und helfen dir gern weiter.

Derzeit sind die Lern- und Prüfungsinhalte für die Standardszenarien die einzige offizielle Ausbildung für die Spezielle Kategorie. Deswegen ist es ratsam, diese Qualifikation auch dann zu erwerben, wenn du einen eigenen Antrag auf eine Betriebserlaubnis mit individueller Risikobewertung einreichen möchtest.

Häufige Fragen zum Drohnenführerschein

Ab wann braucht man einen Drohnenführerschein?

Einen Drohnenführerschein benötigt man, wenn man eine Drohne der Klasse C1, C2, C3, C4, C5 oder C6 fliegen möchte. Für Drohnen der Klasse C0 ist kein Drohnenführerschein nötig. Willst du eine Drohne steuern, die über keine Klassenkennzeichnung verfügt und mehr als 249 Gramm wiegt, ist ebenfalls ein Drohnenführerschein erforderlich.

Kann ich den Drohnenführerschein online machen?

Fast alle Angebote sind mittlerweile online. Während bei der Prüfung beim Luftfahrtbundesamt keine Überwachung stattfindet, wirst du bei Prüfungen zum Fernpilotenzeugnis (A2 oder STS) aus der Ferne im Proctoringverfahren überwacht. Durch die Überwachung mit der Webcam, einer Handykamera sowie einer Bildschirmübertragung des Computers können Betrug- und Täuschungsversuche zuverlässig erkannt werden.

Ist der kleine Drohnenführerschein kostenlos?

Das Ablegen der Prüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 ist grundsätzlich kostenlos. Es gibt also keine Prüfungsgebühr. Jedoch wird für das Ausstellen des Nachweises eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Die Gebühr gilt seit dem 18.06.2021. Hast du deinen Kenntnisnachweis vor diesem Tag abgelegt, war auch die Ausstellung noch kostenlos für dich.

Werden bestehende Kenntnisnachweise anerkannt?


Alte Kenntnisnachweise nach § 21d der alten Luftverkehrs-Ordnung werden nicht mehr anerkannt.Auch eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist seit dem 31.12.2020 nicht mehr für Drohnenflüge gültig.Kenntnisnachweis nach altem Recht

Wie lang ist der Drohnenführerschein gültig?

Alle Drohnenführerscheine haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Erlangt man eine höhere Qualifikation oder verlängert diese, verlängern sich auch automatisch alle “geringerwertigen” Lizenzen.

Wie kann ich meinen großen Drohnenführerschein (A2) verlängern?

Solang dein Drohnenführerschein noch nicht abgelaufen ist, kannst du mit einer einfachen Auffrischungsschulung dein A2 Fernpilotenzeugnis verlängern. Dabei wird auch automatisch dein Kompetenznachweis A1/A3 mit verlängert. Du sparst also Gebühren beim Luftfahrtbundesamt.

Zusammenfassung zum EU-Drohnenführerschein

Es gibt v.a. zwei Qualifikationen für Fernpiloten, die mit der europäischen Drohnenverordnung eingeführt wurden. Am wichtigsten ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das Fernpilotenzeugnis A2. Mit diesen Drohnenführerscheinen kannst du unter bestimmten Einschränkungen ohne eine Genehmigung von den Luftfahrtbehörden deine Drohne nutzen.

Kompetenznachweis A1/A3

  • Oft als “kleiner EU-Drohnenführerschein” bezeichnet
  • Wird von vielen Drohnen-Piloten benötigt. Empfehlen wir allen als Mindestqualifikation.

Kompetenznachweis ablegen

Fernpilotenzeugnis A2

  • Umgangssprachlich der “große EU-Drohnenführerschein”
  • Erforderlich für C2-Drohnen, wenn Mindestabstände1 nicht eingehalten werden können

Prüfung zum Fernpilotenzeugnis

1 Ohne Fernpilotenzeugnis muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Industrie-, Erholungs- und Gewerbegebieten eingehalten werden. Außerdem dürfen Unbeteiligte nicht gefährdet werden

Sind noch Fragen offen geblieben? Dann hinterlasse uns gern unterhalb des Artikels einen Kommentar!

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Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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