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Drohnenführerschein: Diese Qualifikationen müssen Drohnen-Piloten ab sofort vorweisen

EU-Drohnen-Führerscheine, EU-Kompetenznachweis, Fernpilotenzeugnis A2

Mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung werden auch die Anforderungen an die Piloten vereinheitlicht. Ab sofort gibt es u.a. einen EU-Kompetenznachweis und ein Fernpilotenzeugnis. In diesem Artikel lernst du, welchen EU-Drohnenführerschein du in welcher Situation benötigst.

Die europäische Drohnenverordnung regelt die Anforderungen an Drohnenpiloten neu und vereinheitlicht die Qualifizierungsnachweise, die umgangssprachlich auch gern als „Drohnenführerscheine“ bezeichnet werden. Seit dem 31.12.2020 gelten die Vorgaben in allen Ländern der EU. Dennoch bleiben einige Aspekte den nationalen Luftfahrtbehörden überlassen. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Bestimmungen in Deutschland.

Ob und welchen EU-Drohnenführerschein du benötigst, hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Wie möchtest du deine Drohnen nutzen?
  2. Welche Klasse hat deine Drohne?

Deshalb solltest du dich bereits mit den neuen Regelungen zur Klassifizierung und den Kategorien vertraut gemacht haben. Den optimalen Einstieg in das Thema bekommst du mit unserem Video-Kurs zur EU-Drohnenverordnung.

Zum Video-Kurs “Einführung in die EU-Drohnen-Verordnung”

Im Artikel werden wir häufiger von Altgeräten bzw. Bestandsdrohnen sprechen. Damit sind alle Fluggeräte gemeint, die industriell hergestellt sind und noch nicht über ein Klassen-Kennzeichen verfügen.

Wer braucht einen Drohnenführerschein?

Pauschal gesagt brauchen die meisten Drohnenpiloten mittlerweile einen EU-Drohnenführerschein.

Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Identifikationszeichen für C0 Drohnen Klasse

Die erste Ausnahme betrifft Piloten, die eine Drohne mit C0-Zertifizierung (z.B. DJI Mini 4 Pro) betreiben.

Eine zweite Ausnahme gibt es für Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung, die weniger als 250 Gramm wiegen. Da es für Bestandsdrohnen in der Regel keine Angabe zum MTOM gibt, kannst du vor dem Flug deine Bestandsdrohne einfach wiegen. Für Eigenbauten kommt zudem die Beschränkung dazu, dass sie im horizontalen Flug eine Geschwindigkeit von 19 m/s nicht erreichen dürfen.

Trotz der bestehenden Ausnahmen empfehlen wir allen, mindestens den kleinen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis zu absolvieren!

Zusammengefasst kann man also sagen, dass sich alle Piloten einer Prüfung unterziehen müssen. Nur für die folgenden Drohnen können Ausnahmen gemacht werden:

  • Drohnen mit einer C0-Klasse
  • Selbstbauten mit weniger als 250 Gramm Aufstiegsgewicht und einer Maximalgeschwindigkeit unter 19 m/s
  • Altgeräte mit weniger als 250 Gramm Aufstiegsgewicht

Welche Drohnenführerscheine gibt es in der Offenen Kategorie?

In der Offenen Kategorie gibt es zwei Drohnen-Führerscheine, die in allen beteiligten Ländern anerkannt werden: Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 („Kleiner Drohnen-Führerschein“) und das Fernpilotenzeugnis A2 („Großer Drohnen-Führerschein“).

EU-Kompetenznachweis A1/A3 („Kleiner EU-Drohnenführerschein“)

Für den EU-Kompetenznachweis musst du ein Online-Training absolvieren und eine Online-Prüfung bestehen. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten:

Der kleine EU-Drohnen-Führerschein / EU-Kompetenznachweis als Muster
Mustervorlage für den EU-Kompetenznachweis
  1. Flugsicherheit
  2. Luftraumbeschränkungen
  3. Luftrecht
  4. Menschliches Leistungsvermögen und dessen Grenzen
  5. Betriebsverfahren
  6. Allgemeine Kenntnisse zu UAS
  7. Schutz der Privatsphäre und der Daten
  8. Versicherung von Drohnen
  9. Luftsicherheit

Zum Bestehen musst du 75 Prozent der Fragen richtig beantworten. Du kannst die Prüfung mehrfach wiederholen, falls du durchfällst. In Deutschland bietet das Luftfahrtbundesamt (LBA) das Online-Training und die Prüfung an. Dafür fällt eine Gebühr von 25 Euro an.

Nach Bestehen erhältst du per E-Mail dein Zertifikat. Der kleine Drohnen-Führerschein ist fünf Jahre gültig. Du kannst ihn durch eine Wiederholungsprüfung oder einen Auffrischungskurs verlängern.

Linkliste:

EU-Fernpilotenzeugnis A2 („Großer EU-Drohnenführerschein“)

Der Große Führerschein baut auf dem Kleinen auf. Du musst also vorher die oben beschriebene Online-Prüfung bestanden haben.

Muster des Großen Drohnen-Führerscheins
Das A2 Fernpilotenzeugnis als Muster

Die theoretische Prüfung für das Fernpilotenzeugnis besteht aus 30 Multiple Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten:

  1. Meteorologie
  2. UAS-Flugleistung
  3. Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden

Die Prüfung wird von Stellen angeboten, die vom Luftfahrtbundesamt benannt sind. Es freut uns sehr, dass wir als Prüfer der Kopter-Profi GmbH (Prüfstelle DE.PStF.001) anerkannt wurden und somit selbst Prüfungen zum Fernpilotenzeugnis abnehmen dürfen. Wenn du den “Großen Drohnen-Führerschein” ablegen möchtest, kannst du die Prüfung samt Vorbereitungskurs hier buchen:

Prüfung zum Fernpilotenzeugnis buchen

Die Prüfung kann bei einem Termin vor Ort oder online erfolgen. In den letzten Jahren haben sich jedoch die Onlineprüfungen durchgesetzt.

Teil der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung ist ein praktisches Selbsttraining unter den Bedingungen der Unterkategorie A3, also mit genug Abstand zu Menschen und Gebäuden. Wir können bei der Durchführung des Selbsttrainings im Rahmen einer praktischen Einzelschulung unterstützen.

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Auch bei der Prüfung zum Fernpilotenzeugnis musst du mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantworten, um zu bestehen. Der Große Drohnen-Führerschein ist fünf Jahre gültig. Auch das Fernpilotenzeugnis lässt sich durch eine Wiederholungsprüfung oder einen Auffrischungskurs verlängern.

Jede Prüfstelle erhebt eine eigene Gebühr (etwa 350 Euro) für die Schulung und die Prüfungsabnahme. Zusätzlich muss noch eine Gebühr von 30 Euro an das LBA für die Ausstellung des Fernpilotenzeugnisses gezahlt werden.

Welchen EU-Drohnenführerschein brauche ich?

Wie bereits erwähnt, hängt die Art des Nachweises von deinem Fluggerät und deinem Flugmanöver ab. Die Klassifizierung deiner Drohne lässt bereits Rückschlüsse zu, unter welchen Bedingungen du die Drohne einsetzen darfst.

Die folgenden Bestimmungen gibt es für die Fluggeräte in Deutschland. Achtung! Jedes Land macht eigene Regeln für die Drohnen ohne EU-Klassenkennzeichen.

Privat hergestellte Drohnen

Privat hergestellte Drohnen (Selbstbauten):

  • Unter 250 Gramm, Höchstgeschwindigkeit <19 m/s, in Unterkategorie A1: kein Nachweis, Onlinetraining empfohlen
  • 250 Gramm bis unter 25 Kilogramm in Unterkategorie A3:
    • EU-Kompetenznachweis

Bestandsdrohnen

Bestandsdrohnen (ohne EU-Klasse, vor dem 01.01.2024 in Verkehr gebracht, nicht privat hergestellt):

  • Unter 250 Gramm, Höchstgeschwindigkeit <19 m/s: kein Nachweis, Onlinetraining empfohlen oder mindestens Kenntnis der Bedienungsanleitung
  • 250 Gramm bis unter 25 kg in Unterkategorie A3:
    • EU-Kompetenznachweis (Kleiner Führerschein)

Drohnen mit EU-Klasse

Drohnen mit EU-Klassenkennzeichen (aktuell nicht erhältlich):

  • C0 in Unterkategorie A1: kein Nachweis, Onlinetraining empfohlen
  • C1 in Unterkategorie A1: EU-Kompetenznachweis (Kleiner Führerschein)
  • C2 in Unterkategorie A2: EU-Fernpilotenzeugnis A2 (Großer Führerschein)
  • C2, C3 oder C4 in Unterkategorie A3:
    • EU-Kompetenznachweis (Kleiner Führerschein)
  • C5, C6: Siehe Standardszenarios/Spezielle Kategorie

Werden bestehende Kenntnisnachweise anerkannt?

Alte Kenntnisnachweise nach § 21d der alten Luftverkehrs-Ordnung werden nicht mehr anerkannt.

Auch eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist seit dem 31.12.2020 nicht mehr für Drohnenflüge gültig.

Erleichterung nach dem Bestehen der Drohnenführerschein-Prüfung
Alte Kenntnisnachweise können nicht mehr genutzt werden, da die Übergangsfristen abgelaufen sind.
Wichtig zu wissen: Auch wenn dein bisheriger Kenntnisnachweis noch deutlich länger gültig ist, verliert er durch die neuen Rechtsgrundlagen nach den genannten Übergangsfristen seine Gültigkeit.

Was gilt in der Speziellen Kategorie (Standardszenarios)?

In die Spezielle Kategorie werden Manöver eingeordnet, die gefährlicher sind als die in der Offenen Kategorie. Dennoch gibt es auch hier Flüge, die als weniger riskant eingeschätzt werden und deshalb durch so genannte Standardszenarien beschrieben sind. Die nationalen Luftfahrtbehörden stellen dafür Zertifikate aus.

Eine Voraussetzung für die Nutzung von Standardszenarien ist, dass du als Fernpilot sowohl theoretische (Fernpilotenzeugnis STS) als auch praktische Prüfungen bestehst (“Akkreditierung über den Abschluss der praktischen Prüfung für Standardszenarien).

Wenn du an solchen Prüfungen interessiert bist, melde dich gern bei uns. Wir dürfen solche Prüfungen durchführen und helfen dir gern weiter. Gern führen wir die theoretische und praktische Ausbildung vor Ort durch.

Derzeit sind die Lern- und Prüfungsinhalte für die Standardszenarien die einzige offizielle Ausbildung für die Spezielle Kategorie. Deswegen ist es ratsam, diese Qualifikation auch dann zu erwerben, wenn du einen eigenen Antrag auf eine Betriebserlaubnis mit individueller Risikobewertung einreichen möchtest.

Was ist das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC)?

Juristische Personen (z.B. GmbHs und Aktiengesellschaften) können ein LUC beantragen. Dieser Antrag ist sehr ausführlich, beinhaltet zum Beispiel eine Beschreibung des Managementsystems mit der Organisationsstruktur und dem Sicherheitsmanagement sowie die Namen der Verantwortlichen.

Mit dem LUC können die Organisationen eigenverantwortlich Manöver durchführen, ohne z.B. eine Betriebsgenehmigung beantragen zu müssen. Da dieses Zertifikat für die meisten Fernpiloten keine Rolle spielt, verzichten wir an dieser Stelle auf eine ausführliche Darstellung.

Zusammenfassung zum EU-Drohnenführerschein

Es gibt zahlreiche neue Qualifikationen für Fernpiloten, die mit der europäischen Drohnenverordnung eingeführt werden. Am wichtigsten ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das Fernpilotenzeugnis A2. Mit diesen Drohnen-Führerscheinen kannst du unter bestimmten Einschränkungen ohne eine Genehmigung von den Luftfahrtbehörden deine Drohne nutzen.

Kompetenznachweis A1/A3

  • Oft als “kleiner EU-Drohnenführerschein” bezeichnet
  • Wird von vielen Drohnen-Piloten benötigt. Empfehlen wir allen als Mindestqualifikation.

Kompetenznachweis ablegen

Fernpilotenzeugnis A2

  • Umgangssprachlich der “große EU-Drohnenführerschein”
  • Notwendig, wenn Drohne mehr als 249 Gramm wiegt und Mindestabstände1 nicht eingehalten werden können

Prüfung zum Fernpilotenzeugnis

1 Ohne Fernpilotenzeugnis muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Industrie-, Erholungs- und Gewerbegebieten eingehalten werden. Außerdem dürfen Unbeteiligte nicht gefährdet werden

Sind noch Fragen offen geblieben? Dann hinterlasse uns gern unterhalb des Artikels einen Kommentar!

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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