Drohnen-Gesetze in Neuseeland

Drohnen in Neuseeland fliegen

In diesem Beitrag findest du die aktuelle Gesetzgebung für den Einsatz von Drohnen in Neuseeland.

Am anderen Ende der Welt warten Panoramen auf dich, die dir den Atem rauben können. Die faszinierenden Landschaften dienten schon vielen bekannten Filmen als Kulisse. Mit Sicherheit findest auch du beeindruckende Motive für Drohnenflüge in Neuseeland. Hier erfährst du alles, was du dazu wissen musst.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Neuseeland

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, ohne weitere Anforderungen
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, ohne weitere Anforderungen
Maximale Flughöhe:120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Nein. Wir empfehlen dir dennoch, in diesem Land deine Drohne zu versichern.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Nein.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Nein.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen
Kontaktdaten

permissions@doc.govt.nz

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Drohnenverbot rund um Flughäfen

Weitere Drohnen-Bestimmungen in Neuseeland

Du musst deine Drohne während des Fluges immer mit bloßem Auge sehen können. Falls du FPV-Flüge durchführen möchtest, kann auch ein Observer den Copter beobachten.

Private Drohnen dürfen in Neuseeland nicht mehr als 25 Kilogramm wiegen.

Um die bemannte Luftfahrt nicht zu gefährden, darf eine Drohne in einem Umkreis von vier Kilometern rund um einen Flughafen nicht genutzt werden.

Für Drohnenflüge innerhalb von 4 km zu Flugplätzen benötigst du:

  1. Zustimmung des Flugplatzbetreibers
  2. Pilotenlizenz (Part 61, Segelflug, Microlight ODER Drohnenpilotenzertifikat)
  3. Observer (Beobachter) während des Fluges
  4. Alternativ: Shielded Operation mit physischer Barriere zwischen Drohne und Flugplatz

In Neuseeland dürfen Drohnen nur bei Tageslicht genutzt werden. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn du im Umkreis von 100 Metern um eine Erhebung (z.B. ein Turm, eine Kirche) fliegst und nicht höher als die Erhebung selbst aufsteigst. Dann kann davon ausgegangen werden, dass kein anderes Flugzeug so nah an die Erhebung heran fliegt. In Neuseeland spricht man dann von einer Shielded Operation, für die keine weiteren Auflagen zu erfüllen sind.

In Neuseeland werden Drohnen-Einsätze nicht nach privaten und geschäftlichen Absichten unterschieden.

AirShare ist die offizielle neuseeländische Drohnen-App. Sie ermöglicht Flugplanung, Genehmigungen für kontrollierten Luftraum, zeigt Sperrgebiete, NOTAMs, Flugplätze und benachrichtigt über anderen Luftverkehr. Die erforderliche Registrierung ist kostenlos.

In öffentlichen Gebieten brauchst du die Erlaubnis vom City bzw. District Council. Links mit weiteren Infos findest du weiter oben im Beitrag.

Drohnenverbot im Aoraki/Mount Cook National Park

Drohnenflüge in Nationalparks – Zonen für Drohnengenehmigungen

Drohnen-Manöver innerhalb von Nationalparks sind nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt. Öffentliche Naturschutzgebiete sind hierfür in drei Zonen unterteilt – Grün, Orange und Rot.

ZoneGenehmigung von AnträgenBearbeitungsgebühr inkl. SteuernBearbeitungszeit
GrünAutomatisch genehmigt207 $Sofort online
OrangePrüfung im EinzelfallMindestgebühr 2.450 $Variiert
RotSelten genehmigt207 $5 Werktage

Um herauszufinden, in welcher Zone deine Drohnenflüge stattfinden werden, nutze die DOC Drone Zone Map.

Beachte, dass sich die Zonen ändern können, je nachdem, ob du eine Genehmigung für Freizeit-, Forschungs- oder gewerbliche Zwecke beantragst.

Wenn dem öffentlichen Naturschutzgebiet, über das du fliegen möchtest, keine Farbe zugewiesen ist, schreibe am besten eine E-Mail an permissions@doc.govt.nz.

Genehmigungen für die grüne Zone können online beantragt werden und sind 1 Jahr gültig.

Die Antragsformulare für die orangene und rote Zone findest du hier. Das ausgefüllte Formular sendest du per E-Mail an permissions@doc.govt.nz. Daraufhin erhältst du zunächst einen Kostenvoranschlag für die Bearbeitungsgebühr. Nach der Bearbeitung erhältst du das Ergebnis bzw. die Genehmigung sowie die Rechnung über die Bearbeitungsgebühr per E-Mail.

Deine Genehmigung solltest du bei Drohnenflügen immer bei dir haben, entweder in elektronischer oder in Papierform.

Drohnenverbot im Aoraki/Mount Cook National Park

Für Nationalparks, die sich in roten Zonen befinden, lohnt es sich meist nicht, einen Antrag zu stellen, weil dieser höchstwahrscheinlich sowieso abgelehnt wird. Die nicht empfohlenen Nationalparks sind:

  • Abel Tasman National Park
  • Arthur’s Pass National Park
  • Egmont National Park
  • Fiordland National Park
  • Mount Aspiring National Park
  • Nelson Lakes National Park
  • Paparoa National Park
  • Tongariro National Park

Diese Liste kann sich ständig ändern. So wurde zum Beispiel für den Fiordland National Park im August 2019 die maximal mögliche Anzahl an Genehmigungen erreicht, weswegen vorübergehend keine mehr ausgestellt werden.

Beachte auch, dass die anderen Nationalparks möglicherweise Bestimmungen haben, die normale Drohnenflüge erschweren. Beispielsweise gibt es im Aoraki/Mt. Cook National Park laut einem Aushang spezielle Landeplätze auch für Drohnen und die meisten befinden sich auf dem Tasman Gletscher, zu dem man nicht so einfach kommt.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Neuseeland haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die neuseeländische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der neuseeländischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Neuseeland gesammelt hast!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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