Drohnen-Gesetze in Kroatien

Drohne fliegen in Kroatien

In diesem Beitrag erklären wir dir, welche Auflagen du als Drohnenpilot in Kroatien beachten musst.

Seit 31.12.2020 gilt in Kroatien die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.

Wenn du dich in Kroatien registrieren möchtest, kannst du das über diesen Link erledigen.

Wichtig: Obwohl viele Regeln in Europa nun einheitlich sind, können die Länder eigene Vorschriften beibehalten. So bleibt in Kroatien auch die Pflicht bestehen, eine Erlaubnis für Luftaufnahmen einzuholen. Informationen dazu haben wir weiter unten zusammengestellt.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Kroatien

In Kroatien gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen
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Nationale Besonderheiten in Kroatien

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Kroatien gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Mindestalter für Fernpiloten16 Jahre
Kontaktdaten

State Geodetic Administration: info@dgu.hr

Flughöhen und Mindestabstände in Kroatien

Im unkontrollierten Luftraum dürfen Drohnen bis zu 120 Meter über Grund fliegen. Im kontrollierten Luftraum (i.d.R. rund um Flughäfen) darf deine Drohne bis zu 50 Meter aufsteigen, solang du einen Mindestabstand von fünf Kilometern zum Flughafen berücksichtigst. Die in der Vergangenheit angewandte 79-Joule-Regel spielt keine Rolle mehr.

Sonstige Auflagen für Drohnen-Piloten in Kroatien

In aller erster Linie zählt dazu, dass du eine in Kroatien gültige Drohnen-Versicherung abschließen musst, die für eventuell auftretende Schäden Dritter aufkommt. Einen Nachweis dieser Versicherung solltest du (möglichst in englischer Sprache) immer bei dir führen.

Möchtest du in einem Naturschutzgebiet eine Drohne aufsteigen lassen wollen, brauchst du von der zuständigen Behörde die Zustimmung.

Solltest du in Kroatien einen Drohnenführerschein erwerben wollen, ist dies über diesen Link bei der CAA möglich.

Sind Luftaufnahmen in Kroatien erlaubt?

Die bisher beschriebenen Regeln beziehen sich allein auf das Fliegen einer Drohne in Kroatien. Willst du jedoch Luftaufnahmen mit deiner Drohne erstellen, benötigst du zusätzlich eine Genehmigung von der State Geodetic Administration (SGA, Kontakt über info@dgu.hr).

Hierfür muss ein ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag mit allen erforderlichen Anlagen eingereicht werden. Das Online-Portal ist aktuell aber nur auf Kroatisch verfügbar.

Alternativ können die erforderlichen Dokumente auch schriftlich per Post oder E-Mail an die folgende Adresse geschickt werden: snimanjeizzraka@dgu.hr. Diese sind jedoch ebenfalls nur auf Kroatisch verfügbar.

Die Anträge wurden in der Vergangenheit sehr unterschiedlich behandelt und es war bisher nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Zustimmung der Behörde erfolgte.

Zunächst gab es 2019 einen leichten Hoffnungsschimmer, als ein neuer Erlass zu Luftaufnahmen beschlossen wurde, der Aufnahmen auf dem eigenen Grundstück erlaubte. Dieser wurde im Juli 2020 durch einen neuen Erlass ersetzt, der das etwas anders formuliert (automatische Übersetzung):

(1) Gezielte Luftvermessungen an isolierten Orten und Gebäuden, die ausschließlich für die Bedürfnisse des Eigentümers oder Benutzers durchgeführt werden, können von unbemannten Luftfahrzeugsystemen ohne Genehmigung der Luftvermessung durchgeführt werden.

Damit ist es Urlaubern in Kroatien verboten, Aufnahmen mit einer Kamera-Drohne zu erstellen. Mehrere Leser unseres Blogs haben in den Kommentaren bereits über entsprechende Antworten der SGA berichtet.

Erfahrungsbericht: Polizeikontrolle in Senj

Aus den Kommentaren: Leser Ante ist im Frühjahr 2026 in Senj geflogen. Kaum war die Drohne in der Luft, kam die Polizei. Die Beamten kontrollierten Drohne, Registrierung, Kompetenznachweis und Versicherung und sahen sich die Aufnahmen vor Ort an, die er anschließend an die Polizei weiterleiten musste. Ihm fehlte nach Aussage der Beamten nur eine örtliche Genehmigung. Drei Tage später lag ein Einschreiben der kroatischen Luftfahrtbehörde bei ihm zu Hause in Deutschland, und es blieb bei einer schriftlichen Verwarnung. Ante spricht Kroatisch und hatte alle übrigen Unterlagen dabei, was nach seiner Einschätzung geholfen hat. Eine offizielle Bestätigung zur Kontrollpraxis liegt uns nicht vor, und die Höhe möglicher Bußgelder konnten wir bisher nicht in einer amtlichen Quelle prüfen.

Der Bericht zeigt: Kontrolliert wird auch abseits der bekannten Touristenorte, und die Polizei sieht sich die Aufnahmen an. Hab deine Nachweise deshalb immer dabei.

Berechtigte Anträge zu gewerblichen Zwecken bei der SGA werden z.T. mit dem Verteidigungsministerium und der Flugsicherung abgesprochen. Die Bearbeitungszeit kann daher bei deutlich mehr als vier Wochen liegen. Ich empfehle dir also, die gesamten Genehmigungen bereits ein Vierteljahr im Voraus einzuholen. Für den Antrag bei der SGA musst du nachweisen, dass du in deinem Heimatland bereits als Fotograf tätig bist. Die entstandenen Aufnahmen müssen zudem vor einer Veröffentlichung von der SGA freigegeben werden.

Warst du schon mit deiner Drohne in Kroatien unterwegs? Bist du kontrolliert worden oder hast du eine Genehmigung für Luftaufnahmen bekommen? Teile deine Erfahrungen gern in den Kommentaren unter diesem Beitrag, davon profitieren alle, die nach dir fliegen.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Kroatien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die kroatische Luftfahrtagentur. Alternativ kannst du auch bei der kroatischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Kroatien gesammelt hast!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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