Drohnen-Gesetze in Kroatien
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 27.08.2024 | 405 Kommentare

In diesem Beitrag erklären wir dir, welche Auflagen du als Drohnenpilot in Kroatien beachten musst.
Seit 31.12.2020 gilt in Kroatien die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.
Wenn du dich in Kroatien registrieren möchtest, kannst du das über diesen Link erledigen.
Wichtig: Obwohl viele Regeln in Europa nun einheitlich sind, können die Länder eigene Vorschriften beibehalten. So bleibt in Kroatien auch die Pflicht bestehen, eine Erlaubnis für Luftaufnahmen einzuholen. Informationen dazu haben wir weiter unten zusammengestellt.
Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Kroatien
In Kroatien gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Kroatien
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Kroatien gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
State Geodetic Administration: info@dgu.hr
Flughöhen und Mindestabstände in Kroatien
Im unkontrollierten Luftraum dürfen Drohnen bis zu 120 Meter über Grund fliegen. Im kontrollierten Luftraum (i.d.R. rund um Flughäfen) darf deine Drohne bis zu 50 Meter aufsteigen, solang du einen Mindestabstand von fünf Kilometern zum Flughafen berücksichtigst. Die in der Vergangenheit angewandte 79-Joule-Regel spielt keine Rolle mehr.
Sonstige Auflagen für Drohnen-Piloten in Kroatien
In aller erster Linie zählt dazu, dass du eine in Kroatien gültige Drohnen-Versicherung abschließen musst, die für eventuell auftretende Schäden Dritter aufkommt. Einen Nachweis dieser Versicherung solltest du (möglichst in englischer Sprache) immer bei dir führen.
Möchtest du in einem Naturschutzgebiet eine Drohne aufsteigen lassen wollen, brauchst du von der zuständigen Behörde die Zustimmung.
Solltest du in Kroatien einen Drohnenführerschein erwerben wollen, ist dies über diesen Link bei der CAA möglich.
Sind Luftaufnahmen in Kroatien erlaubt?
Die bisher beschriebenen Regeln beziehen sich allein auf das Fliegen einer Drohne in Kroatien. Willst du jedoch Luftaufnahmen mit deiner Drohne erstellen, benötigst du zusätzlich eine Genehmigung von der State Geodetic Administration (SGA, Kontakt über info@dgu.hr).
Hierfür muss ein ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag mit allen erforderlichen Anlagen eingereicht werden. Das Online-Portal ist aktuell aber nur auf Kroatisch verfügbar.
Alternativ können die erforderlichen Dokumente auch schriftlich per Post oder E-Mail an die folgende Adresse geschickt werden: snimanjeizzraka@dgu.hr. Diese sind jedoch ebenfalls nur auf Kroatisch verfügbar.
Die Anträge wurden in der Vergangenheit sehr unterschiedlich behandelt und es war bisher nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Zustimmung der Behörde erfolgte.
Zunächst gab es 2019 einen leichten Hoffnungsschimmer, als ein neuer Erlass zu Luftaufnahmen beschlossen wurde, der Aufnahmen auf dem eigenen Grundstück erlaubte. Dieser wurde im Juli 2020 durch einen neuen Erlass ersetzt, der das etwas anders formuliert (automatische Übersetzung):
(1) Gezielte Luftvermessungen an isolierten Orten und Gebäuden, die ausschließlich für die Bedürfnisse des Eigentümers oder Benutzers durchgeführt werden, können von unbemannten Luftfahrzeugsystemen ohne Genehmigung der Luftvermessung durchgeführt werden.
Damit ist es Urlaubern in Kroatien verboten, Aufnahmen mit einer Kamera-Drohne zu erstellen. Mehrere Leser unseres Blogs haben in den Kommentaren bereits über entsprechende Antworten der SGA berichtet.
Berechtigte Anträge zu gewerblichen Zwecken bei der SGA werden z.T. mit dem Verteidigungsministerium und der Flugsicherung abgesprochen. Die Bearbeitungszeit kann daher bei deutlich mehr als vier Wochen liegen. Ich empfehle dir also, die gesamten Genehmigungen bereits ein Vierteljahr im Voraus einzuholen. Für den Antrag bei der SGA musst du nachweisen, dass du in deinem Heimatland bereits als Fotograf tätig bist. Die entstandenen Aufnahmen müssen zudem vor einer Veröffentlichung von der SGA freigegeben werden.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Kroatien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die kroatische Luftfahrtagentur. Alternativ kannst du auch bei der kroatischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Kroatien gesammelt hast!
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