Drohnen-Gesetze in Usbekistan
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 25.06.2025 | 4 Kommentare

Du planst eine Reise nach Usbekistan und möchtest deine Drohne mitnehmen? Dann solltest du gut informiert sein, denn das Land hat sehr strenge Regelungen rund um den Einsatz von Drohnen. Allerdings gibt es eine Ausnahme, die Fragen aufwirft: sogenannte „Aircraft Models“, also Flugmodelle für Freizeit und Hobby.
Drohnenverbot – aber nicht für alle?
Laut der Civil Aviation Agency of Uzbekistan (UzCAA) ist die Einfuhr, der Verkauf, Besitz und Betrieb von Drohnen grundsätzlich verboten, sofern keine Genehmigung vorliegt. Diese Regelung gilt insbesondere für Behörden, Unternehmen oder kommerzielle Projekte – Privatpersonen sind nicht explizit genannt.
Gleichzeitig steht auf der offiziellen Website, dass Spielzeugdrohnen und „aircraft models“, die für Sport, Bildung oder Freizeit genutzt werden, von den Beschränkungen ausgenommen sind. In vielen Ländern versteht man darunter auch privat genutzte Drohnen mit Kameras – etwa die üblichen DJI-Modelle oder FPV-Drohnen, die rein hobbymäßig geflogen werden.
Bedeutet das, dass Touristen und Hobby-Piloten solche Drohnen legal in Usbekistan einsetzen dürfen?
Für uns ist das aktuell nicht eindeutig geklärt! Denn laut den Angaben dürfen Flugmodelle nur in bestimmten Zonen betrieben werden.
Anfrage an die Behörden läuft
Wir haben diese Frage direkt an die usbekische Luftfahrtbehörde (UzCAA) gestellt und um eine verbindliche Auskunft gebeten. Sobald uns eine Antwort vorliegt, aktualisieren wir diesen Beitrag entsprechend.
Unser Ziel: Dir eine rechtssichere Einschätzung zu geben, ob der Betrieb privater Drohnen unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist oder weiterhin als verboten gilt.
Was ist aktuell klar geregelt?
- Kommerzielle und behördliche Drohnennutzung ist nur mit mehreren Genehmigungen möglich:
- Freigabe durch das Ministerkabinett
- Frequenznutzungslizenz (Mininfocom)
- Registrierung bei der Luftfahrtbehörde
- Modellflugzeuge und „Aircraft Models“ sind laut Webseite ausgenommen. Ob dies auch moderne Hobbydrohnen umfasst, ist aktuell offen.
- Flughöhe, Sichtweite und Abstand: Auch für erlaubte Modelle gelten Auflagen:
- Maximalhöhe von 50 Metern über Grund
- Abstand von 150 Metern zu Flugplätzen und den An- und Abflugrouten
- Betrieb nur in direkter Sichtweite
Auf der Seite der usbekischen Luftfahrtbehörde gibt es eine Liste, in der die Organisationen und Firmen aufgelistet sind, die im Land eine Erlaubnis erhalten haben. Uns ist aufgefallen, dass die Liste recht kurz ist. Das bringt uns zu dem Schluss, dass der Prozess recht mühsam sein muss.
Unser vorläufiges Fazit
Aktuell sieht es so aus, als könnten privat genutzte Drohnen unter die Ausnahmeregelung für „Aircraft Models“ fallen. Doch ohne klare Bestätigung durch die Behörden raten wir zur Vorsicht. Sobald wir eine offizielle Antwort erhalten haben, findest du hier ein Update.
Hilfreiche Links: UZCAA, Eurasianet
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Usbekistan haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die zuständige Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Usbekistan gesammelt hast!
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