Drohnen-Gesetze in Usbekistan

Drohne fliegen in Usbekistan

Du planst eine Reise nach Usbekistan und möchtest deine Drohne mitnehmen? Lass sie besser zu Hause. In Usbekistan sind Einfuhr, Besitz und Nutzung von Drohnen für Privatpersonen verboten. Die einzige Ausnahme gilt für Spielzeugdrohnen ohne Kamera.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Usbekistan

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Nein
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:50 Meter (164,0 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Unbekannt.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.

Nur für genehmigte Stellen und Firmen bei der Luftfahrtbehörde. Privatpersonen können keine Drohne registrieren, Ausnahme sind Spielzeugdrohnen bis 250 Gramm ohne Kamera, die keine Registrierung brauchen.

Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen
Buch Drohnen – Die große Fotoschule, 2. Auflage 2026

Du kennst die Regeln – doch wie werden deine Bilder richtig gut?

In unserem Buch „Drohnen – Die große Fotoschule" zeigen wir dir auf 322 Seiten, wie du die Reise vorbereitest, die Drohne sicher im Flugzeug transportierst und vor Ort mehr aus jedem Flug herausholst.

Jetzt bestellen – 49,90 €

Drohnenverbot in Usbekistan

Rechtsgrundlage ist der Kabinettsbeschluss Nr. 658 vom 15. November 2022. Danach ist es verboten, Drohnen sowie deren Bauteile und Ersatzteile ohne Erlaubnis einzuführen, zu verkaufen, zu kaufen, aufzubewahren oder zu nutzen. Das Verbot gilt allgemein, also auch für Touristen und Hobbypilot:innen. Erlaubt ist das nur einigen ausdrücklich genannten staatlichen Stellen, zum Beispiel dem Ministerium für Tourismus und Kulturerbe, sowie Behörden und Firmen, denen das Ministerkabinett eine eigene Genehmigung erteilt.

Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert die Beschlagnahme der Drohne. Seit 2024 wird ein erster Verstoß laut Presseberichten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet statt als Straftat. Wiederholungstätern droht weiterhin ein Strafverfahren.

Ausnahme: Spielzeugdrohnen ohne Kamera

Vom Verbot ausgenommen sind Spielzeugdrohnen. Der Beschluss definiert sie eng. Eine Spielzeugdrohne:

  • wiegt höchstens 250 Gramm,
  • hat keine Foto- oder Videokamera,
  • hat keine autonome Flugsteuerung und keine Navigation (zum Beispiel GPS)
  • und dient nur dem persönlichen Gebrauch.

Damit fällt jede übliche Kameradrohne unter das Verbot, auch die leichten Modelle unter 250 Gramm wie die DJI Mini-Serie. Auch FPV-Drohnen mit Kamera sind nicht ausgenommen.

Für Spielzeugdrohnen brauchst du keine Luftraumfreigabe. Du darfst damit höchstens 50 Meter hoch fliegen, musst mindestens 150 Meter Abstand zu den An- und Abflugwegen von Flugplätzen und einen sicheren Abstand zu Menschen halten und die Drohne immer in Sichtweite haben.

Durchreise mit Drohne

Vom Einfuhrverbot ausgenommen ist der Transit, also die Durchreise durch Usbekistan. Dafür musst du die Drohne aber beim Zoll anmelden. Ob das auch für eine Drohne im Gepäck gilt, wenn du nur in Taschkent umsteigst, ist nicht eindeutig geregelt. Wir raten dazu, die Drohne in diesem Fall nicht mitzunehmen oder vorab beim Zoll nachzufragen.

Genehmigung für Film- und Fotoprojekte

Einen legalen Weg gibt es für ausländische Kreativteams, die Foto- und Videomaterial über Usbekistan als Reiseziel produzieren. Sie können eine Erlaubnis bekommen, eine Drohne vorübergehend einzuführen und zu nutzen. Der Antrag läuft über das Ministerium für Tourismus und Kulturerbe, die Erlaubnis stellt dann die Luftfahrtbehörde aus. Für einen privaten Urlaub ist dieser Weg nicht gedacht.

Für Behörden und Firmen mit Kabinettsgenehmigung beschreibt die Luftfahrtbehörde vier Schritte:

  1. Genehmigung durch das Ministerkabinett
  2. Frequenzfreigabe durch das Ministerium für Digitale Technologien
  3. Registrierung und Betriebsfreigabe bei der Luftfahrtbehörde
  4. Luftraumfreigabe für jeden einzelnen Flug durch die Flugsicherung

Lockerung angekündigt, aber noch nicht in Kraft

Im Februar 2026 hat Usbekistan angekündigt, die Regeln zu lockern. Firmen sollen Drohnen künftig einführen, herstellen und nutzen dürfen, und der Luftraum soll in grüne, gelbe und rote Zonen eingeteilt werden. Ein Entwurf war bis Juni 2026 geplant. Beschlossen ist bisher nichts (Stand Oktober 2026), und für Privatpersonen ist laut den bisherigen Berichten keine Lockerung vorgesehen. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich etwas ändert.

Hilfreiche Links: Drohnenseite der usbekischen Luftfahrtbehörde (auf Englisch), Kabinettsbeschluss Nr. 658 (auf Usbekisch)

Warst du schon in Usbekistan und hattest eine Drohne im Gepäck? Erzähl uns in den Kommentaren, wie der Zoll bei der Einreise oder beim Umsteigen reagiert hat. Damit hilfst du allen, die eine Reise nach Usbekistan planen.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Usbekistan haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die zuständige Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der usbekischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Usbekistan gesammelt hast!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
4 Kommentare
0