Drohnen-Versicherung im Check: Das müssen Fernpiloten 2025 wissen
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 13.06.2025 | 170 Kommentare
Wusstest du, dass dir ein Bußgeld droht, wenn du beim Abschluss deiner Drohnenversicherung nicht genau hinschaust? Hier räumen wir mit üblichen Irrtümern auf und du erfährst, woran du denken musst!

Wenn du eine Drohne fliegen möchtest, bist du gesetzlich verpflichtet, sie zu versichern. Die Haftpflichtversicherung kommt für mögliche Schäden Dritter auf, die durch die Nutzung deiner Drohne entstehen können. Da der Markt für Drohnen-Versicherungen sehr unübersichtlich ist, möchten wir dir hier alle wichtigen Informationen an die Hand geben.
Drohnenversicherung für Haftpflichtansprüche gesetzlich vorgeschrieben
Nehmen wir einmal an, du fliegst mit einer Drohne und verursachst bei einer anderen Person einen Schaden. Für diese Fälle gibt es klare gesetzliche Regelungen. Die Gesetze schreiben zum einen vor, wer in diesem Fall haften muss. Zum anderen gibt es einige Anforderungen an eine Versicherung.
Schauen wir uns jedoch zuerst an, welche Drohnen überhaupt versichert sein müssen. Denn manche Leute glauben, dass es für leichte Drohnen keine Versicherungspflicht gibt. Besonders bei Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm halten sich einige Mythen, mit denen wir aufräumen müssen. Denn in Paragraf 43 Luftverkehrsgesetz ist eindeutig geregelt, dass alle Drohnen versichert sein müssen:
Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz (…) eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.
§ 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz
Es gibt weder Ausnahmen für leichte Fluggeräte noch für private Anwender. Sobald eine Drohne unter freiem Himmel betrieben wird, unterliegt sie der Versicherungspflicht.
Also halten wir fest: Alle im Freien betriebenen Drohnen müssen versichert sein!
Ausnahmen gibt es lediglich für Drohnen, die vom Bund, den Bundesländern oder von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben betrieben werden.
Wer muss Schäden begleichen?
Nun schauen wir uns noch ein paar Besonderheiten bei der Haftung im Luftrecht an.
Verändern wir unser Szenario von oben ein wenig. Stell dir vor, du hast deine Drohne an einen Kollegen ausgeliehen und bei ihm kommt es zu einem Schadenereignis. Was glaubst du, wer die entstandenen Kosten begleichen muss? Das regelt das LuftVG in folgendem Paragrafen:
Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
§ 33 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz
Du siehst: Du als Halter musst mit Haftungsansprüchen gegen dich rechnen. Die Person, die die Drohne gesteuert hat, muss grundsätzlich nicht für Schäden Dritter aufkommen. Ausgenommen davon sind nur Fälle, bei denen die Drohne ohne dein Wissen und deine Zustimmung von jemanden gesteuert wird. Du hast jedoch eine Verantwortung dafür, die Drohne so zu verwahren, dass sie nicht von anderen ohne weiteres genutzt werden kann.
Keine Schuld und trotzdem zahlungspflichtig
Aus dem gleichen Paragrafen ergibt sich noch ein wesentlicher Unterschied zum gewohnten Haftungsrecht. In der Regel kennt man es so: Ruiniert man durch einen Patzer als Hochzeitsgast das Brautkleid, muss ich für die Wiedergutmachung leisten. In einem solchen Fall ist klar, dass ich z.B. gestolpert bin und den Schaden verursacht habe. Die Situation ist eindeutig und eine Privathaftpflicht würde den Schaden sicherlich begleichen. Denn in solchen Fällen greift die sogenannte Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB.
Im Luftrecht sieht die Sache jedoch ganz anders aus. Im oben genannten § 33 LuftVG ist ein eigenes Verschulden keine Voraussetzung dafür, dass ich in die Haftung genommen werden kann. Als Halter muss ich immer Ansprüche anderer begleichen, wenn meine Drohne in der Luft ist. Man spricht von der Gefährdungshaftung.
Es gibt einige Szenarien in der Praxis, bei denen eine Drohne abstürzen könnte, ohne dass mich eine persönliche Schuld trifft:
- Ein Vogel attackiert unerwartet die Drohne
- Material ermüdet und ein Propellerarm bricht während des Fluges
- Ein Softwarefehler macht die Drohne unkontrollierbar
- Plötzlich auftretender Wind lässt die Drohne vom Flugpfad abkommen
Es gibt sicherlich noch einige andere Auslöser für einen Absturz bzw. eine Kollision, die unerwartet auftreten und bei denen mich keine direkte Schuld trifft.
Wichtig zu wissen: Verlasse dich nur auf eine Versicherung, die auch Ereignisse abdeckt, bei denen dir keine Schuld nachgewiesen werden kann. Halte in den Versicherungsbedingungen zum Beispiel Ausschau nach Schlagworten wie Gefährdungshaftung oder Erfolgshaftung.
Oft übersehen: Die Versicherungsbestätigung
Ein weiterer Fallstrick, der immer wieder für Ärger mit Versicherungsgesellschaften sorgt, ist die Bestätigung des Versicherungsschutzes. Gerade viele Privathaftpflichtversicherer sehen sich nicht in der Lage, eine vernünftige Bestätigung für den Versicherungsschutz der Drohne auszustellen. Dabei ist in § 106 Luftverkehrszulassungsordnung klar festgelegt, dass eine solche Bestätigung ausgestellt werden muss. Dabei sollten die folgenden Daten auf der Bestätigung zu finden sein:
- Versicherte Person
- Modellbezeichnung des Fluggerätes
- Seriennummer
- Deckungshöhe pro Fluggerät
- Gültigkeitsdauer
Kann eine Versicherung diese Bestätigung nicht ausstellen, so ist das ein klares Warnsignal dafür, dass sich die Versicherung nicht ausreichend mit dem Luftrecht auseinandergesetzt hat und entsprechende Expertise fehlt. Es ist fraglich, ob man sich im Schadensfall auf so einen Anbieter verlassen kann.
Eine Bestätigung über eine Drohnenversicherung mit allen Pflichtangaben muss während des Fluges immer mitgeführt werden. Verstößt du gegen diese Vorgabe, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die bei einer Kontrolle zu einem erheblichen Bußgeld führen kann.
Diese Arten an Drohnenversicherungen gibt es
Es gibt folgende Möglichkeiten, sich gegen Haftpflichtansprüche anderer abzusichern:
- Einschluss der Drohne in eine bestehende Privathaftpflicht / Betriebshaftpflicht
Diese Option ist zwar in der Regel günstiger, jedoch gibt es häufig Probleme (meist kann keine Versicherungsbestätigung für die Drohne ausgestellt werden) und Unklarheiten bzw. kritische Ausschlüsse in den Vertragsbedingungen. Ausführliche Informationen und einen Vergleich von Tarifen findest du in unserem Artikel Privathaftpflichtversicherung für Drohnenpiloten. - Abschluss einer speziellen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
Diese Tarife werden von Versicherern angeboten, die sich auf das Luftrecht spezialisiert haben und damit alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Eine Übersicht der Anbieter sowie weitere wichtige Infos findest du in unserem Beitrag Drohnen-Haftpflicht: Tipps für die Auswahl des richtigen Tarifs
Bei der Auswahl der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes unterstützen wir dich mit folgendem Flussdiagramm.

Darüber hinaus kann man noch sein eigenes Equipment mit einer Kaskoversicherung abdecken. Diese Versicherung ist jedoch optional und kommt für Reparaturkosten bzw. einen Ersatz auf, wenn meine Ausrüstung beschädigt wurde.
Reine Drohnenversicherung oder Privathaftpflicht mit Einschluss der Drohne?

In Deutschland sollte jede Person eine Haftpflichtversicherung besitzen. Daher ist es (zumindest auf den ersten Blick) optimal, wenn du eine Privathaftpflicht findest, bei der die Nutzung von Drohnen mit eingeschlossen ist. Dies erspart den Aufwand, mehrere Verträge zu verwalten, und ist zudem finanziell attraktiver. Ein dritter Vorteil von Privathaftpflichtversicherungen ist, dass der Versicherungsschutz i.d.R. weltweit gilt. Das schließt auch die USA, US-Territorien und Kanada mit ein. Diese Gebiete werden aufgrund der hohen Schadenssummen in diesen Ländern von anderen Versicherungsformen (siehe unten) oft ausgespart.
Leider übersehen viele Piloten durch den günstigeren Preis, dass das Luftrecht spezielle Anforderungen mit sich bringt. Diese Anforderungen werden häufig nicht durch eine Privathaftpflicht erfüllt. Deswegen fährst du in der Regel besser, wenn du eine spezialisierte Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (“echte Drohnen-Versicherung”) buchst. Zwar ist sie ein wenig teurer, dafür bietet sie volle Rechtssicherheit. Eine Versicherung, die im Schadensfall nicht zahlt, ist nutzlos. Deswegen solltest du eine Luftfahrthaftpflicht bevorzugen.
Entscheidest du dich trotzdem für einen Einschluss in die Privathaftpflicht, achte bitte darauf, dass zumindest die Gefährdungshaftung eingeschlossen ist (Details dazu weiter unten).
Drohnen-Versicherungen im Vergleich
Für dich haben wir die interessantesten Drohnen-Versicherungen in einer Übersicht zusammengetragen, damit du die Tarife direkt miteinander vergleichen kannst.
Bei den jährlichen Kosten gehen wir für eine bessere Vergleichbarkeit von einem Haushalt mit zwei Personen sowie einer Selbstbeteiligung von 0 Euro aus (sofern das angeboten wird). Preise verstehen sich inklusive Versicherungssteuer.
Fußnoten:
- Veröffentlichung von Aufnahmen im privaten Ausmaß ohne Gewinnerzielungsabsicht gestattet.
- Weltweiter Versicherungsschutz mit Ausnahme der USA, US-Territorien und Kanada.
- Preisangabe ohne Mehrwertsteuer.
Wie haben wir die einzelnen Angebote untersucht? Zum einen haben wir uns die Vertragsbedingungen der einzelnen Angebote angeschaut und die Konditionen genau miteinander verglichen. Zum anderen haben wir zu mehreren Versicherungsvermittlern sehr gute Kontakte. Dadurch bekommen wir immer wieder spannende Einblicke zu den Entwicklungen bei den Versicherungsgesellschaften.
Die Gefährdungshaftung
Aber nicht nur wegen den Beschränkungen in den Vertragsbedingungen sind die Privathaftpflichtversicherer unter Drohnen-Piloten umstritten. Es gibt auch noch weitere Kritik, denn die meisten Anbieter decken nicht die Gefährdungshaftung mit ab, die laut Luftverkehrsgesetz notwendig ist.
Private Haftpflichtversicherungen kommen im Regelfall nur für Schäden Dritter auf, die du nachweislich verursacht hast. Falls ein Unfall jedoch durch äußere Umstände zustande kommt, die du nicht beeinflussen kannst (z.B. technischer Defekt, ein Greifvogel, plötzliche Windböen), dann könnte die Versicherung die Regulierung des Schadens theoretisch ablehnen und auf den Verursacher verweisen. Du bist dem Geschädigten trotzdem zur Zahlung der entstandenen Schäden verpflichtet, weil im Luftrecht die sogenannte Gefährdungshaftung Anwendung findet. Danach ist immer derjenige für die Regulierung des Schadens verantwortlich, der ein Risiko (in unserem Fall die Drohne) in die Luft gebracht hat – unabhängig vom Verschulden des Steuerers.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte unbedingt auf den Einschluss der Gefährdungshaftung achten bzw. gleich eine echte Luftfahrthaftpflicht abschließen.

Drohnen-Kasko-Versicherung
Neben der Drohnen-Haftpflichtversicherung kannst du auch noch eine Drohnen-Kasko-Versicherung abschließen. Um den Unterschied besser zu verdeutlichen, möchten wir erst noch mal erklären, was die klassische Drohnen-Haftpflicht beinhaltet.
Wenn du durch einen Bedienungsfehler oder einen technischen Defekt einer anderen Person einen Schaden zufügst, dann deckt diese Versicherung die Kosten dafür ab.
Die Drohnen-Haftpflichtversicherung bezahlt zwar die Kosten für die Schäden, die beim Nachbarn entstanden sind. Falls deine Drohne bei dem Zwischenfall aber auch kaputtgeht, bleibst du auf den Kosten für Reparatur bzw. für eine Neuanschaffung sitzen. Für diesen Fall kannst du zusätzlich eine Drohnen-Kasko-Versicherung abschließen, die für deine Ausgaben aufkommt.
In Deutschland bist du nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Es kann darüber hinaus aber durchaus sinnvoll sein, freiwillig eine Drohnen-Kasko abzuschließen, denn die jährlichen Kosten sind deutlich geringer als zum Beispiel der Preis für eine neue DJI Mavic 4 Pro.
Leider ist der Markt für Kasko-Versicherungen sehr unübersichtlich. Ein attraktives Angebot bekommst du auf dieser Seite. Eine andere Option sind die Care Refresh Pakete von DJI, mit denen man innerhalb der Laufzeit kostengünstig und innerhalb kürzester Zeit ein Ersatzgerät bekommt. Care Refresh muss unmittelbar nach der Aktivierung einer neuen Drohne für das Gerät freigeschalten werden.
Welche Angaben brauchst du für den Versicherungsabschluss?
Wenn du eine Versicherung für deine Drohne beantragst, werden nicht nur Daten von dir abgefragt. Du musst auch einige Informationen zur Drohne selbst angeben, damit eine Versicherungsbestätigung genau für dieses Gerät ausgestellt werden kann.
Zum einen benötigst du die Seriennummer der Drohne. Die Seriennummer (häufig mit S/N abgekürzt) findest du oft schon auf der Verpackung. Wenn du da nicht fündig wirst, ist die Seriennummer in aller Regel im Batteriefach der Drohne zu finden. Die Seriennummer bei neueren Drohnen besteht aus Zahlen und Buchstaben und beginnt mit der Zeichenkombination “1581F…..”. Oft ist die Seriennummer als QR-Code scannbar.
Neben der Seriennummer benötigst du noch ein weiteres Merkmal der Drohne, nämlich das Gewicht des Fluggerätes. Um dir das Ausfüllen des Versicherungsantrages so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir für die beliebtesten Modelle die Gewichtsangaben des Herstellers zusammengetragen:
- DJI Mini 4 Pro: 249 Gramm
- DJI Mini 3 Pro: 249 Gramm
- DJI Air 3: 720 Gramm
- DJI Mavic 3 Classic: 895 Gramm
- DJI Mavic 3 Pro: 958 Gramm
- DJI Mavic 3 Pro Cine: 963 Gramm
- DJI Mavic 4 Pro: ca. 1063 Gramm
Gib das Gewicht im Zweifel etwas höher an. Gibt der Hersteller deiner Drohne in den technischen Daten eine Maximum Takeoff Mass (MTOM) an, solltest du diesen Wert wählen.
Hast du sowohl das Gewicht als auch die Seriennummer, kannst du den Antrag für deine Drohnenversicherung abschicken.
Antworten auf häufige Fragen zur Drohnenversicherung
Immer wieder erreichen uns diverse Fragen zur Versicherungspflicht von Drohnen und es gibt nach wie vor Missverständnisse. Daher möchten wir nochmal die häufigsten Fragen in aller Kürze beantworten.
Ja. Zwar genießen die leichten Drohnen einige Vorteile. Solang du die Drohnen jedoch unter freiem Himmel betreiben möchtest, ist eine Drohnenhaftpflichtversicherung notwendig.
Wahrscheinlich nicht. Zwar werben einige Versicherungsgesellschaften damit, Drohnen abzusichern. Doch ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen offenbart sehr schnell, dass der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist bzw. die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Auf der sicheren Seite bist du mit einer speziellen Luftfahrthaftpflichtversicherung für Drohnen.
Sobald du dein Fluggerät unter freiem Himmel fliegen willst, musst du die Drohne versichern. Die Drohnenversicherung muss bereits bei deiner Registrierung beim Luftfahrtbundesamt vorliegen, denn die Behörde fragt bei der Anmeldung die Nummer deines Versicherungsvertrages ab. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind nur Drohnen, die ausschließlich in Innenräumen betrieben werden. Eine Ausnahme für sehr leichte Drohnen gibt es hingegen nicht!
In diesem Fall verstößt du gegen das Luftrecht. Die Behörden können hohe Strafen verhängen. Zudem musst du im Schadensfall hohe Kosten selbst finanzieren, was dich in die Privatinsolvenz treiben kann. An der Stelle sei nochmal erwähnt, dass Drohnen keine Spielzeuge sind und hohe Schäden verursachen können – sei es durch menschliches Versagen oder technische Fehler. Deshalb ist es riskant, bei der Versicherung zu sparen.
Die Mindestdeckung ist mit 750.000 Sonderziehungsrechten gesetzlich vorgeschrieben, was in etwa 900.000 Euro entspricht. Wir empfehlen daher einen Garantiebetrag von mindestens einer Million Euro.
Fazit zum Thema Drohnen-Haftpflichtversicherung
Wie du siehst, es gibt mittlerweile viele Möglichkeiten, eine Drohne zu versichern. Rechtlich am sichersten ist immer eine Drohnen-Versicherung mit Gefährdungshaftung.
Egal für welche Form der Absicherung du dich entscheidest: Nach Abschluss der Police erhältst du eine Versicherungsbestätigung. Diesen Nachweis solltest du dir umgehend ausdrucken und in deinem Drohnen-Rucksack bzw. Koffer verstauen. Denn während des Flugbetriebes musst du einen Versicherungsnachweis (siehe § 106 LuftVZO) mit dir führen.
Wir haben alle Informationen nach besten Wissen recherchiert. Trotzdem kann es zu Änderungen kommen. Deswegen übernehmen wir keine Haftung für die hier angegebenen Informationen.
Hast du noch Fragen zu den Drohnen-Versicherungen? Hast du selbst schon Erfahrungen mit der Regulierung eines Schadens, der durch einen Drohnenflug entstanden ist? Wir freuen uns über einen Kommentar von dir!
Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren