Spielzeug-Drohne bzw. Drohne für Kinder – was ist zu beachten?

Welche Spielzeug-Drohnen gibt es am Markt und welche rechtlichen Vorgaben musst du beachten, wenn du deinem Kind eine Drohne schenken möchtest? In diesem Artikel lernst du alle relevanten Infos kennen und wir stellen dir am Ende passende Modelle vor, mit denen du für leuchtende Kinderaugen sorgst!

Im Drohnenmarkt sind die Übergänge mittlerweile fließend. Es gibt kleine, leicht zu bedienende Drohnen mit professioneller Ausstattung, die in jede Kinderhand passen, aber auch solche, die nur zum Spielen gedacht sind. Ob es sich bei einer Drohne um Spielzeug oder ein professionelles Gerät handelt, ist entscheidend bei der Anwendung der Drohnengesetze. Zunächst erklären wir, woran du Spielzeug-Drohnen erkennst.

Mini- und Spielzeug-Drohnen für Kinder und Jugendliche

In der EU ist ausführlich geregelt, welche Gegenstände als Spielzeug verkauft werden dürfen. In der sogenannten EU-Spielzeugrichtlinie findet sich die folgende Definition:

Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.

Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Darin sind schon einige Merkmale enthalten, aus denen wir ableiten können, ob eine Drohne als Spielzeug gilt oder nicht. Darüber hinaus gibt es Vorgaben für Hersteller, was beispielsweise die Sicherheit und das Material betrifft. Sie müssen drei Schritte absolvieren, bevor sie ein Spielzeug auf den Markt bringen können:

  1. Regelkonforme, technische Unterlagen erstellen
  2. Ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und anschließend eine EG-Konformitätserklärung ausfüllen
  3. Eine CE-Kennzeichnung am Spielzeug anbringen

Wir Verbraucher können also davon ausgehen, dass Gegenstände, die bei uns als Spielzeug verkauft werden, den Regeln entsprechen.

Wie erkennt man also, ob eine Drohne als Spielzeug zugelassen ist? Wenn wir noch einmal auf die Definition oben schauen, findet sich bereits ein entscheidendes Merkmal: die Altersangabe. Spielzeuge müssen für Kinder unter 14 Jahren geeignet sein, alles andere ist kein Spielzeug. Dabei ist entscheidend, was auf der Verkaufsverpackung steht. Leider wird in Werbetexten und Produktbezeichnungen (insbesondere auf Marktplätzen) mit irreführenden Angaben geworben. Wenn du dich also für ein bestimmtes Produkt interessierst, achte darauf, dass du dir die Angaben auf dem Karton der Drohne anschaust.

Ein weiterer Hinweis ist die CE-Kennzeichnung. Sie muss deutlich sichtbar auf dem Spielzeug, einem Etikett oder der Verpackung angebracht sein. Fehlt diese Kennzeichnung, kann das Gerät nicht als Spielzeug verkauft werden.

Auch ein Blick ins Handbuch oder die Sicherheitshinweise ist oft nützlich. Dort weisen die Hersteller darauf hin, ob es sich um ein Spielzeug handelt oder nicht.

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Dürfen Kinder mit Mini-Drohnen spielen?

Oft werden leichte Drohnen, sogenannte Mini-Drohnen, mit Spielzeug gleichgesetzt. Aus Sicht des Gesetzgebers und der Produktsicherheit kann man diese zwei Dinge aber nicht gleichsetzen.

Obwohl sie nicht als Spielzeug gelten, sind manche Mini-Drohnen für Kinder geeignet und werden sogar für sie vermarktet, denn die Drohnen sind z.T. leicht und günstig, ihre Nutzung birgt also nur ein geringes Risiko. Trotzdem sind bei diesen Geräten die Drohnen-Gesetze zu beachten, während Spielzeug-Drohnen von vielen Regeln befreit sind. Die neue EU-Drohnenverordnung beispielsweise behandelt Spielzeug anders als normale Copter.

Einzelne Bestimmungen der EU-Verordnung auf einen Blick

Welche Regeln für Spielzeug- und Mini-Drohnen gelten, stellt die folgende Tabelle gegenüber.

BetreiberpflichtenSpielzeugMini-Drohne
Haftpflichtversicherung Erforderlich, weitere Tipps gibt es hierErforderlich, weitere Tipps gibt es hier
RegistrierungNein, auch nicht, wenn Drohne eine Kamera hatJa, unabhängig vom Gewicht, wenn die Drohne einen Sensor hat (z.B. Kamera), ansonsten ab 250 Gramm. Mehr zur Registrierungspflicht für Drohnen
DrohnenführerscheinNein, aber Lesen des Handbuchs ist empfohlenAnforderungen richten sich nach Einsatzgebiet. Mehr zum Drohnenführerschein erfahren
MindestalterKein Mindestalter für Spielzeug mit C0-Klassifizierung, das unter den Flugbedingungen der Unterkategorie A1 genutzt wird, und für Selbstbauten mit weniger als 250 Gramm16 Jahre (außer C0-Drohnen und Selbstbauen unter 250 Gramm), Nutzung durch jüngere unter Aufsicht, entsprechende Qualifizierungsnachweise müssen vorhanden sein

Alle Fluggeräte, auch Spielzeuge, dürfen nur in Sichtweite, nicht über 120 Metern Höhe und nicht über Menschenansammlungen geflogen werden. Außerdem sollte eine Gefährdung anderer Personen oder deren Besitz ausgeschlossen sein.

Die hier genannten rechtlichen Anforderungen beziehen sich nur auf das Luftrecht, das beim Fliegen unter freiem Himmel Anwendung findet. Solltest du die Spielzeug-Drohne nur in geschlossenen Räumen nutzen, entfallen die oben beschriebenen Gesetze

Flüge unter freiem Himmel:
Soll dein Kind die Drohne auch unter freiem Himmel fliegen, braucht dir Drohne dringend eine C0-Klasse. Andernfalls darf die Drohne nur innerhalb der eigenen vier Wände abheben!

Was ist bei der Auswahl einer Drohne für Kinder zu beachten?

Bei der Auswahl eines Drohnenmodells ist immer die Reife des Kindes entscheidend. Generell sind Drohnen mit geringem Gewicht (unter 250 Gramm) zu bevorzugen, da sie weniger Verletzungsgefahr mit sich bringen. Um die Sicherheit zu erhöhen, können Propellerschützer ungewollte Verletzungen verhindern. Sollte die Drohne draußen genutzt werden, hilft eine GPS-Verbindung, den Flug stabil zu halten.

Für jüngere Kinder sind sehr leichte Spielzeug-Drohnen am besten geeignet. Ältere Kinder können schon mit höherklassigen Drohnen zurechtkommen, dann jedoch bis zu einem Alter von 16 Jahren unter Aufsicht.

Flüge draußen sollten auf freiem Feld oder großen Wiesen stattfinden, auf denen sich keine Hindernisse oder andere Menschen befinden.

Drohnenmodelle für Kinder und Jugendliche

Beim Drohnenkauf gilt es die Altersempfehlungen der Hersteller zu beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Häufig werden die Geräte zwar für jüngere Kinder wie Spielzeuge vermarktet, auf der Verpackung findet sich aber die Angabe 14+, wodurch die Drohnen nicht mehr als Spielzeug anzusehen sind.

Um dich bei deiner Kaufentscheidung zu unterstützen, haben wir zwei Geräte herausgesucht, die als Spielzeug eingestuft werden können:

Mini-Drohnen AMEWI-FightStar mit Kampf-Modus für Innenflüge als Geschenk-Idee

AMEWI FightStar Battle Drone

Die kleinen Drohnen verfügen über drei verschiedene Geschwindigkeits-Modi und können sogar 360°-Flips machen. Zudem können im Battle Modus zwei Drohnen gegeneinander antreten. Falls du auf der Suche nach einem spaßigen Geschenk bist, dann könnte dieses womöglich das Richtige sein!

Wir nutzen solche Drohnen gern, wenn wir bei Ferienlagern oder an Schulen als Referenten eingeladen sind. Bei Kindern und Jugendlichen kommen diese Drohnen super an!

Zudem ist diese Drohne C0-klassifiziert, sodass sie auch unter freiem Himmel geflogen werden darf.

Altersempfehlung laut Hersteller: 8+

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Revell Quadcopter “Magic Mover”

Soll die Drohne nur in der Wohnung für Spaß sorgen, ist diese kleine Drohne ein echter Bringer! Der Magic Mover lässt sich einfach in die Luft werfen und mit Handbewegungen steuern. Er kommt in drei verschiedenen Farben. Altersempfehlung laut Hersteller: 8+

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Antworten auf häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zu Spielzeug-Drohnen für Kinder beantworten wir zum Abschluss in einer kompakten Übersicht.

Wie erkennt man eine Spielzeug-Drohne?

Achte auf die Altersangaben des Herstellers auf der Produktverpackung. Dort muss eindeutig angegeben sein, dass die Drohne für Kinder unter 14 Jahren geeignet ist. Ein Warnhinweis, dass Kinder unter drei Jahren Kleinteile verschlucken können, reicht in dem Fall nicht aus.

Warum muss ich darauf achten, dass eine Drohne für mein Kind als Spielzeug eingestuft werden kann?

In erster Linie geht es darum, dass das Produkt Sicherheitsstandards einhält und dein Kind nicht durch mangelnde Verarbeitung gefährdet wird. Darüber hinaus ergeben sich bürokratische Erleichterungen, wenn die Drohne auch im Freien genutzt werden soll. So entfallen die Registrierungs- und AUfsichtspflichten bei Spielzeug-Drohnen.

Wo darf ich Spielzeug-Drohnen fliegen lassen?

Spielzeug-Drohnen sind i.d.R. darauf ausgelegt, in einem Gebäude geflogen zu werden. Möchtest du die Drohne auch unter freiem Himmel fliegen lassen, achte unbedingt darauf, dass die Drohne mit einer C0-Kennzeichnung ausgestattet ist.

Wo darf man mit einer Spielzeug-Drohne fliegen? Eine Übersichtstabelle

Darf mein Kind allein eine Drohne steuern?

Echte Spielzeug-Drohnen, die die oben beschriebenen Kriterien erfüllen dürfen Kinder im Freien selbstständig aufsteigen lassen. Voraussetzung dafür ist eine C0-Klassifizierung der Drohne, ein Versicherungsschutz und die Einhaltung von Geo-Zonen.

In welchen Fällen muss ich mich als Drohnenbetreiber registrieren?

Eine Registrierung ist notwendig, wenn die Drohne kein Spielzeug und mit einer Kamera ausgestattet ist.

Ab wann brauche ich eine Versicherung?

Eine Versicherung für die Drohne ist immer dann vorgeschrieben, wenn die Drohne im Freien geflogen werden soll. Eine Versicherungspflicht für Flüge in Gebäuden existiert nicht.

Braucht man einen Drohnenführerschein, um eine Spielzeug-Drohne fliegen zu dürfen?

Nein, solang die Drohne über eine C0-Klasse verfügt oder nur in Innenräumen geflogen wird. Weitere Infos zum Drohnenführerschein gibt es hier.

Hast du noch Fragen zum Einsatz von Spielzeug-Drohnen? Oder kannst du andere Modelle empfehlen, die wir hier nicht auf der Liste haben? Dann hinterlasse uns gern unterhalb des Beitrages einen Kommentar!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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