Über uns – die Gesichter dahinter
Wir freuen uns riesig, dass du den Weg in unser Drohnen-Camp gefunden hast. Im Drohnen-Camp helfen wir dir mit unserem Wissen dabei, das Beste aus deiner Drohne herauszuholen. Doch wer steckt hinter dem Blog und was kannst du hier erwarten? Diese Fragen beantworten wir dir auf dieser Seite.
Die Geschichte hinter dem Drohnen Camp
Unsere ersten Drohnen-Flüge absolvierten wir bereits 2014 mit einer DJI Phantom 2. Die damalige Technik lässt sich mit den modernen Hochleistungsdrohnen von heute kaum vergleichen und auch die damaligen Herausforderungen waren noch ganz andere. Trotz der Schwierigkeiten ließ uns die Faszination für die Technologie nicht mehr los. Es war unglaublich, welches kreative Potential wir durch Luftaufnahmen plötzlich nutzen konnten.
Kurze Zeit später starteten wir eine Weltreise. Und selbstverständlich musste da eine Drohne mit ins Gepäck. So kam es, dass wir viele Orte unserer schönen Welt als erste mit einer Kamera-Drohne verewigt haben. Unsere Aufnahmen waren schon im Fernsehen zu sehen und werden gern bei Touristik-Messen vorgeführt.
Bereits im Frühjahr 2015 begannen wir in unserem Reiseblog My-Road.de über all die Erfahrungen zu schreiben, die wir während der Reise mit der Drohne gesammelt hatten. Wie transportiert man die Drohne im Flugzeug? Darf ich sie überhaupt mit in den Urlaub nehmen? Muss ich mich irgendwo registrieren?
All diese und viele weitere Fragen haben wir beantwortet und uns eine treue Stammleserschaft unter den Drohnen-Piloten aufgebaut. Mittlerweile sind wir die feste Anlaufstelle für alle Drohnen-Nutzer, die ins Ausland reisen wollen. Zudem haben dutzende Medien über uns berichtet und unsere Arbeit weiterempfohlen.
Im Frühsommer 2020 haben wir jedoch festgestellt, dass wir mit all unseren Artikeln schon einen großen Beitrag geleistet haben für die korrekte Verwendung von Drohnen. Jedoch haben uns viele Leser von weiteren Herausforderungen berichtet. Und genau da wollen wir ansetzen und weitere Hilfestellungen anbieten. Dabei mussten wir einsehen, dass ein Reiseblog dafür nicht mehr das richtige Medium ist. Schließlich haben wir beschlossen, alle Drohnen-Artikel umzuziehen und einen neuen Blog zu gründen: Damit war das Drohnen-Camp geboren.
Was dich im Drohnen-Camp erwartet
Wir haben es uns zu unserer Aufgabe gemacht, dir das Fliegen mit einer Drohne so einfach wie möglich zu gestalten. Darüber hinaus wollen wir dir auch beibringen, wie du deine Fluggeräte optimal einsetzt. Du sollst nicht nur ein besserer Pilot werden, sondern deine Fähigkeiten als Luftbild-Fotograf und -Videograf verbessern.
Dazu arbeiten wir permanent an neuen Fachartikeln, Kauf-Ratgebern und Video-Anleitungen. Unser Anspruch ist es, alle deine Probleme zu lösen und deine Fähigkeiten auszubauen. Als Drohnen-Pilot muss man schließlich viele Dinge beherrschen. Neben technischem Know-How musst du dich in rechtlichen Dingen auskennen, wissen, wie man Fotos und Videos optimal aufnimmt, und die Nachbearbeitung deiner Aufnahmen ist ebenfalls kein Kinderspiel.
Zu all diesen Themen findest du bereits Informationen im Drohnen-Camp, oder wir arbeiten gerade an entsprechenden Artikeln. Falls dir eine Frage momentan unter den Fingern brennt, die wir hier noch nicht beantwortet haben, schreibe uns gern eine Mail an [email protected] mit deinem Anliegen und wir versuchen dir so gut wie möglich weiterzuhelfen.
Die Macher des Drohnen-Camp
Zum Schluss wollen wir noch kurz verraten, wer wir eigentlich sind. Wir sind Sabrina und Francis aus Leipzig.

Sabrina ist Mediendesignerin und bei uns der kreative Kopf. Sie ist immer auf der Suche nach neuen Motivideen und die Spezialistin, wenn es um Bildbearbeitung und den Videoschnitt geht.
Francis ist der Profi für die Technik und die rechtlichen Fragestellungen. Meistens steuert er unsere Drohnen und scheut auch nicht vor anspruchsvollen Einsätzen bei schwierigen Wetterbedingungen zurück.
Gemeinsam ergänzen wir uns wunderbar als Team und können dir somit die besten Tipps liefern.
Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren
Hallo zusammen,
wir haben, wahrscheinlich wie so viele, zu Weihnachten eine kleine Drone mit Kammera, eigentlich als Spielzeug, für unseren Sohn erworben. Bei genauerer Betrachtung der Betriebsanleitung hat sich nun eben herausgestellt, dass sie zwar der Klasse C0 entspricht, aber nicht als Spielzeug qualifiziert ist. Für den Sohn (13) ist sie optimal, er benutzt sie auch gewissenhaft. Gerne geben wir uns auch als “Aufsicht” aus.
Nach Onlinerecherche haben wir auch gecheckt, dass sie versichert und angemeldet werden muss. Der Versicherungsmakler hat die Deckung durch die Familienhaftpflicht auch bestätigt.
Davon abgesehen, dass jetzt beim LBA die Versicherungsnummer angegeben werden soll, habe ich ein “kleines” Problem ein Foto/Scan meines Ausweises einfach online zu stellen. Auch wenn versichert wird diese nach der Prüfung zu löschen, macht man sowas normalerweise nicht. Selbst in Arztpraxen sind Kopien zur Personenidentifizierung verboten. Nur zeigen lassen und ggf.Notizen sind erlaubt.
Muss das für so ein Spielzeug jetzt wirklich sein? Reicht nicht einfach die IDNummer und ein Aufkleber an der Drone?
Viele Grüße,
Angelika
Hallo Angelika,
deine “Kopfschmerzen” kann ich durchaus nachvollziehen. Doch leider sind die Regeln so und wir alle müssen uns daran halten. Wir können dir daher leider auch nichts anderes sagen. Die e-ID ist ja dafür da, eine Drohne zweifelsfrei einem Betreiber zuzuordnen. Um das gewährleisten zu können, will das LBA eben einen Personalausweis sehen.
Ich kann dir nur empfehlen, deine Sorgen mal dem LBA mitzuteilen.
Tut mir leid, wenn ich dir nichts anderes schreiben kann!
Beste Grüße und viel Spaß mit dem Flieger,
Francis
Hallo zusammen,
Finde die Website sehr gelungen, übersichtlich und informativ.
Lediglich der Punkt “Haftpflichtversicherung” im Spanien-Teil hat ein Manko..
Es sind meines Wissens nach bei allen vorgestellten Agenturen eine deutsche Postanschrift nötig.
Wie ist es mit Residenten, welche ausschliesslich in Spanien leben?
Die können all diese Angebote gar nicht nutzen.
Hallo Patrik,
vielen Dank für deine positiven Rückmeldungen!
Tatsächlich gibt es das Problem, dass deutsche Versicherungen nur Produkte anbieten dürfen, wenn auch der Wohnsitz in Deutschland ist. Wir versuchen schon seit vielen Jahren da eine Lösung zu finden, weil das natürlich noch viele andere Piloten betrifft. Wir haben da schon mit verschiedenen Maklern und Versicherungsgesellschaften gesprochen, doch leider konnte uns niemand bisher eine Lösung empfehlen. Daher kann ich dir leider nur empfehlen, dich selbst auf dem spanischen Markt nach einer Versicherung umzusehen. Ich wünschte, ich könnte dir in diesem Punkt weiterhelfen. Doch die gesetzlichen Bestimmungen in dieser Branche sind da sehr strikt.
Beste Grüße nach Spanien,
Francis
Hallo, Ihr beiden,
Mit großem Interesse habe ich Euer Tutorial zur neuen EU-Verordnung gesehen.
Es ist ja offensichtlich vorgsehen vereinfachte Genehmigungsverfahren für Ausnahmen einzuführen.
Was immer wieder eine zu klärende Frage bei Aufstiegen und Flügen ist, ist das Thema Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiete sowie Nationalparks.
Es gibt ja kaum einen Ort, an dem nicht mindestens ein Landschaftsschutzgebiet existiert.
So muss man gem. Luftfahrtverordnung fast stets Kontakt mit den unteren Naturschutzbehörden aufnehmen, um dann langwierig und meist zeitraubend Klärungen herbeizuführen, dass ein Überflug möglich ist, da z.B. “nur” die Flora schützenswert ist.
Wisst Ihr, was da genau geplant ist bzgl. eines vereinfachten Verfahrens? Oder habt Tipps für eine Vorgehensweise, die ggf. schneller zum Ziel kommt. Man kann ja schließlich nicht bei jedem Flug wochenlang im Voraus genau den Flugtermin planen, alleine schon hinsichtlich der Wetterlage.
Wäre klasse, wenn Ihr da Hinweise hättet.
Hallo Jörg,
oh, das tut mir leid, wenn du so schlechte Erfahrungen mit den Naturschutzbehörden machen musstest. Bei unseren Anträgen ging das bisher meist recht flüssig und schnell durch. Aber das ist natürlich auch immer vom Sachbearbeiter abhängig.
Aber um auf deine Frage einzugehen: Wie der Umgang mit Naturschutzgebieten in Zukunft aussehen wird, hängt maßgeblich von der Ausgestaltung der neuen LuftVO ab. Diese befindet sich momentan im Gesetzgebungsprozess und ich weiß, dass viele Bundesländer mit dem Entwurf aus dem BMVI nicht zufrieden sind und Änderungsanträge im Bundesrat durchsetzen wollen. Daher kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös vorhersagen, wie die Prozedur zukünftig sein wird. Vor Mai haben wir da keine Klarheit.
Die mittelfristige Vision ist jedoch, solche Gebiete in die GeoAwareness-Zonen zu überführen und dann direkt auf einer zentralen Karte abrufbar zu machen, unter welchen Bedingungen man in einem Naturschutzgebiet fliegen darf. Dadurch sollte es in der Theorie künftig einfacher werden. Ob es aber nun wirklich soweit kommt, bleibt abzuwarten.
Es tut mir leid, dass ich an der Stelle nicht konkreter werden kann. Vielleicht hilft dir der Ausblick trotzdem ein wenig.
Beste Grüße,
Francis
Hi Francis,
danke für die Antwort – den Hinweis mit Ende Januar hab ich wohl übersehen ;-) Aber klar, kann ich gut verstehen. Hat sicherlich auch einige Besucher auf eure Seite gelockt – bin ja schon lang als “stiller” Leser dabei.
Grüße
Jan
Hi Jan,
danke für das Verständnis! :) Allein durch die neuen Verordnungen war sehr viel los in den letzten Wochen. Mittlerweile hat es sich aber wieder normalisiert und wir können wieder an anderen Themen arbeiten. Freut mich, wenn du uns schon länger verfolgst!
Lass es dir gut gehen und bis bald mal wieder!
Viele Grüße,
Francis
Hi,
danke für euren Onlinekurs “”EU-Drohnen-Verordnung 2021” Hatte diesen kostenlos über den Newsletter gebucht und auch durchgearbeitet. Jetzt wollte ich mir nochmal ein paar Punkte anschauen, jedoch komme ich nicht mehr rein. Finde in meinem Account zwar die 0€ Rechnung jedoch kann ich nicht mehr auf den Kurs zugreifen – war der Zugriff zeitlich beschränkt?
Grüße
Jan
Hallo Jan,
den kostenlosen Zugriff auf den Kurs hatten wir bis Ende Januar beschränkt, weil es für uns sehr viel Aufwand ist, auf die ganzen Rückfragen zu antworten. Das können wir auf Dauer leider nicht kostenlos leisten. Uns war es vor allem wichtig, dass zur Einführung der neuen Verordnungen alle die Möglichkeit haben, sich gut mit der Thematik auseinander zu setzen. Deswegen hatten wir uns dazu entschlossen, den Kurs eine Zeit lang gratis anzubieten.
Vielen Dank für dein Verständnis! Ein Kauf des Kurses mit unbegrenztem Zugang ist natürlich weiterhin möglich.
Beste Grüße,
Francis
Hallo Francis,
plant ihr in absehbarer Zeit auch einen Kurs mit Online-Prüfung für den grossen EU-Drohnenschein anzubieten?
Viele Grüsse,
Ingolf
P.S. Habe den kleinen EU-Schein und den alten Drohnenführerschein.
Hallo Ingolf,
tatsächlich nimmt Francis immer mittwochs Prüfungen für den A2-Schein ab. Das geschieht in Kooperation mit der Kopter-Profi GmbH. Dort kannst du Kurs und Prüfung online machen.
Viele Grüße
Tina vom Drohnen-Camp-Team
Hallo Francis
Danke für die Info. so wie du beschrieben, so werde ich das auch machen.
Schönen Tag wünsche ich Euch, bleibt Gesund
Gruß Gerd
Hallo
Für mich heute eine Freude….
Habe beim 1.Versuch die Prüfung für den Fernpilotenschein A1/A3 bestanden!
Francis meine fehlende Antwort, bin ich dir noch schuldig: Möchte mit der DJI Mavic 2 in unseren National-Park,
natürlich wenn die Freigabe vorhanden ist, geile Video Aufnahmen machen. Bin ja auch nebenbei Angler mit Boot und so…..
Die HS 720E ich kann bis jetzt wirklich nicht meckern.
Gruß Gerd
Hallo Gerd.
sehr gut, herzlichen Glückwunsch zum Kompetenznachweis! :)
Wenn du so zufrieden mit der Holy Stone 720E bist, dann würde ich mir (zumindest aktuell) an deiner Stelle wohl keine Mavic 2 leisten. Falls du doch mal an Genzen kommst mit deiner Holy Stone Drohne, dann kannst du ja das nochmal überdenken. Aber du brauchst ja keine weitere Drohne, wenn die aktuelle gute Dienste erweist. In dem Fall würde ich zumindest abwarten, bis es Drohnen mit einer Klassifizierung gibt.
Beste Grüße,
Francis
Hallo ihr zwei,
habe heute euren EU-Drohnen-Kurs absolviert und bin direkt weiter gezogen zum LBA dort die “Hürden” durchlaufen und das zur Antwort bekommen:
Sehr geehrte/r Kandidat/in,
Glückwunsch zum Bestehen der Prüfung zum Nachweis für Fernpiloten.
Anbei finden Sie im Anhang dieser E-Mail Ihr Zertifikat.
Mit freundlichen Grüßen
OpenUAV – LBA.
Nochmals vielen Dank, und das die Zukunft viel Gutes für euch bereithält.
Ralf
Klasse, schön das zu hören und herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung! Lass es dir gut gehen und viel Spaß mit deinem Flieger!
Hallo Ihr zwei.
Erst mal ein erfolgreiches neues Jahr – und bitte bleibt gesund.
Frage. Muss ich schon eine Piloten-ID Nummer haben ehe ich den A1/A3 Schein machen kann?
Das kann ja noch dauern.
MfG
Günther
Hallo Günther,
dir auch noch ein frohes neues Jahr!
Nein, die Registrierung und der Kompetenznachweis können parallel laufen. Das eine ist nicht vom anderen abhängig.
Beste Grüße und viel Erfolg bei der Prüfung,
Francis
Halllo ihr Beiden,
erst einmal ein gutes Neues Jahr und viel Erfolg bei Euren diesjährigen Unternehmungen. Danke für das umfangreiche Tutorial zu der neuen Drohnengesetzgebung im europäischem Raum. Da ich Euren Newsletter aboniert habe, hatte ich anfänglich den kostenfreien Zugang. Nun nicht mehr. War der Zugang zeitlich begrenzt?
Danke für Eure Rückantwort.
Viel Grüße Rainer
Hallo Rainer,
entschuldige bitte meine späte Rückmeldung.
Der Zugriff ist bis Ende Januar beschränkt. Du müsstest also aktuell noch Zugriff haben. Kannst du dich denn einloggen?
Beste Grüße,
Francis
Hallo Ihr Zwei,
danke für die aussagekräftigen Informationen zu Thailand, ich bin kompletter Anfänger beim gesamten Thema, aber habe Lust es NUR in Thailand auszuprobieren.
Die Versicherungsbescheinigung muß ja in englischer Sparche vorgelegt werden und genau auf den Aspekt der Sprache für die Bescheinigung bezieht sich meine Frage: Gibt es Versicherungen aus Deiner Empfehlungsliste, wo die Bescheinigung automatisch in englsicher Sprache erstellt wrid, denn ich habe schlechte Erfahrung bei einer Auslandskrankenversicherung gemacht.
Oder kannst Du evtl. sogar eine in Thailand ansässige Versicherung empfehlen?
Gruss aus Thailand
Uwe
Sawadee krap, Uwe,
sehr gern! :)
Bei den Versicherungen von R+V sowie bei den Helden bekommt man eine englischsprachige Version der Versicherungsbestätigung zugeschickt. Bei diese zwei Anbietern weiß ich aus Erfahrung, dass das klappt.
Es gibt auch thailändische Anbieter, aber da habe ich keine Erfahrungen und kann auch die Versicherungen nicht beurteilen.
Beste Grüße ins warme Thailand,
Francis
Hallo
Wünsche Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021.
Habe in Euren Beiträgen noch nichts über die Drohne Holy Stone 720E gefunden.
Mein Fazit: Ich bin begeistert Preis/Leistung für das was sie kann, ist doch voll O.K. ?
Bin immer noch am überlegen, ob ich mir Event. noch eine DJI Zoom oder Pro zulegen sollte ?
Was sagt Ihr ?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Möbius
Hallo Gerd,
vielen Dank, das wünschen wir dir auch :)
Ich muss gestehen, dass wir mit dieser Drohne noch nicht geflogen sind und ich daher nicht viel dazu sagen kann. Grundsätzlich finde ich es aber immer toll, wenn es neben dem Marktführer noch gute Produkte gibt!
Um zu beurteilen, ob sich eine DJI Mavic 2 lohnt, wäre es gut zu wissen, wofür du die Drohne einsetzen möchtest bzw. was du damit vorhast. Dann kann ich dir vielleicht etwas besser helfen.
Liebe Grüße,
Francis
Hallo, liebes Team,
Für die bereits erteilten nationalen Drohnenführerscheine wird eine Übergangsfrist von einem Jahr gelten. Bis zum 31.12.21 ist es möglich, den alten Kenntnisnachweis in einen EU-Kompetenznachweis umschreiben zu lassen.
Ich bin bei der Lufthansa als SafeDrone-Pilot registriert.
Meine Drohne ist eine DJI Phantom 4 Pro die unter 2 kg wiegt.
Benötige ich hierfür den EU Kompetenznachweis , bzw. Kann mein Zertifikat als SafeDrone-Pilot in einen EU-Kompetenznachweis umgeschrieben werden ?
Würde mich sehr freuen, wenn ihr weiterhelfen könntet.
Hallo Walter,
hast du zufällig mehr Informationen zu deinem Zertifikat? Laut der SafeDrone-Website soll es nicht dasselbe sein wie der Kenntnisnachweis, aber wir wissen natürlich nicht, welches Zertifikat du genau hast.
Generell ist es so, dass der alte Kenntnisnachweis nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO noch in der Übergangsfrist gelten wird und umgeschrieben werden kann. Die Erlaubnis z.B. als Luftfahrzeugführer ist ab 31. Dezember aber nicht mehr gültig und kann auch nicht umgeschrieben werden. Falls dein Zertifikat also nicht mehr gilt, bräuchtest du einen neuen EU-Kompetenznachweis oder ein Fernpilotenzeugnis. Das kommt auf die Kategorie an, in der du fliegen möchtest.
Viele Grüße
Tina
Zum fliegen in Dänemark…
…hallo, ich möchte noch darauf verweisen, das auch Flugmodelle jeglicher Art in Dänemark amtlich als Drohnen geführt und bezeichnet werden. Abzulegen war der Kenntnisnachweis in Englisch und die Beantragung einer personenbezogenen Registrierungsnummer. Die Registrierungsnummer gilt für alle Modelle eines registrierten “Drohnenpiloten” (Modellfliegers) und hat sich gut sichtbar an jedem zumindest an den in Dänemark geflogenen Modellen zu befinden. Da ich in meinem Falle die Metallplakette (nach EU Recht mit Name, Adresse, Telefonnummer ) unter dem Höhenleitwerk am Seitenleitwerk angebracht habe setzte ich meine dänische Drohnenregistrierungsnummer in Form eines Brother p-touch Aufklebestreifens darüber. Das ist zumindest bis zum einheitlichen EU Recht als ausreichend angesehen. Manchmal ist das schon einschränkend wenn man von drei Seiten eines Flugfeldes Restriktionen bzw. Beschränkungen hat. z.B. SW die Kontrollzone eines Flugplatzes NE ein Naturschutzgebiet und SE eine öffentliche Straße/Weg zu der man auch den nötigen Abstand zu halten hat, so daß man auf der Hälfte des Flugfeldes schon nach rechts oder links abdrehen muss und hier wiederum aufpassen muss, nicht das Nachbargrundstück des Flugfeldes zu überfliegen. In diesem speziellen Fall ist das Überschreiten der Flughöhe von 100m ein klares no go. Ich hoffe jedoch bezüglich der Flughöhe und der “Wildfliegerei” dass sich das noch dem EU Recht angleicht. (Kenntnisnachweis, Versicherung, mtow bis max. 25kg > Flughöhe im unkontrollierten Luftraum bis Obergrenze dieses Luftraumes, bei mir zuhause z.B. 800m was aber bezüglich der geforderten Sichtbarkeit und Kontrollierbarkeit des Modells sicher auch nicht immer ausgereizt werden kann). Ich befürchte jedoch, dass sich diesen unkontrollierten Luftraum noch die kommerzielle Drohnenfliegerei (Volocopter und Co.und die neue “Airmobility”) unter den Nagel reissen wird und damit die Möglichkeiten der Modellflieger noch mehr einschränkt.. Das versenden eines Kommentars an Euch ist tricky…ich habe keine aktive Webseite. Aerodynamische Grüsse R.B.
Hallo Roberto,
vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar und das Schildern deiner Erfahrungen. Wir haben schon auf dem Schirm, dass wir unseren Kommentarbereich überarbeiten müssen, damit die Handhabung einfacher wird. Das steht schon auf der Liste.
Ansonsten bleibt abzuwarten, wie sich die Luftraumnutzung ändern wird.
Beste Grüße,
Francis
hey ihr beiden ich hatte vor mir eine upair 2 zu kaufen
da jetzt aber das thema gesetzte sind weis ich nichts mehr
btw. bin 12
also gelten für mich Drohnen gesetzte?
Ich interessiere mich für die Mavic Mini, will Sie aber erst kaufen wenn sie direkt mit der neuen Einteilung gekennzeichnet ist.
Könnt ihr mir sagen wann das der Fall sein wird oder es auf diesem Kanal publik machen?
Hallo
Ich möchte eine Drohne Kaufen (Neuling) die 100% 40K 50Bilder in 10Bit mit minim 120 Bit verarbeiten kann. Alle Hilfssensoren müssen auch bei 4K einsatzfähig sein.
Wollte eine DJI kaufen da gibt es um die 2000 Euro nichts.
Ich denke an die Autel Evo 2 Pro 6K mit 1Zoll Kamera.
Was mich noch zum Kauf hinter, darf ich die EVO2 Pro 6K im oder ab 2021 auch noch fliegen?
Da das Gesetz ist vorschreibt und zum teil gar nicht nachrüstbar ist.
wenn mir jemand helfen kann, wäre ich froh.
danke
Gruss Sepp
Hallo Sepp,
zu dem ganzen Themenkomplex “Zukünftige Regeln” findest du unter den folgenden zwei Links alle relevanten Infos:
https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-europa/
https://drohnen-camp.de/eu-drohnen-klassen/
Zusammenfassend kann man sagen, dass es derzeit nach meinem Kenntnisstand noch keine Drohnen mit entsprechender EU-Klassen auf dem Markt gibt und es daher momentan im Bezug auf die zukünftige Nutzbarkeit keinen Unterschied macht, ob man sich jetzt eine Mavic 2 Pro oder eine EVO2 zulegt. Ich hoffe ja, dass sich das zeitnah ändern wird.
Beste Grüße,
Francis
Hallo Bina und Francis! Zuerst mal vielen Dank für eure Seite und die vielen tollen und wertvollen Infos!
Meine Bitte: Nachdem es ja seit kurzem mit der Mavic Mini eine Drohne gibt, die unter 250 g wiegt, wäre es toll, wenn ihr mal zusammenfassen könntet, was in welchen Ländern mit dieser Drohne mehr erlaubt ist als mit schwereren Drohnen!
Viele Grüße
Kai
Hallo Kai,
wie schon an anderer Stelle geschrieben, haben wir dafür hier einen Beitrag zusammengestellt: https://drohnen-camp.de/drohnen-250-gramm-regel/
Sicherlich auch für andere Leser interessant :)
Beste Grüße,
Francis
Hi,
Auch ich bin aktuell bei der Suche nach Informationen auf Euro Seite gestoßen. Vor allem wegen der Versicherungen.
Dabei gleich ein Hinweis: Auf die Versicherung / Mitgliedschaft bei der DMFV hat eine Gefährdungshaftung dabei. Ich hatte dort extra angefragt und die schriftliche Aussage bekommen, das diese ausdrücklich mit dabei ist, so wie es die LuftVO vorschreibt.
So könnt ihr eure List ggf. erweitern :)
Viele Grüße
Hallo Bastian,
vielen Dank für den Hinweis. Eine ganze Weile habe ich auch den DMFV empfohlen, weil der Umfang auf den ersten Blick sehr überzeugend aussah. Die Empfehlung kann ich mittlerweile allerdings nicht mehr aussprechen, da der Verband in meinen Augen nicht im Interesse der Drohnen-Nutzer agiert – um es vorsichtig auszudrücken.
Beste Grüße,
Francis