Drohnen-Gesetze in Frankreich
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 08.08.2023 | 146 Kommentare

Frankreich ist leicht zu erreichen und stellt damit ein interessantes Reiseziel dar. In diesem Beitrag erfährst du, welche Gesetze du als Drohnen-Pilot in unserem Nachbarland berücksichtigen musst.
Seit 31.12.2020 gilt in Frankreich die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt. Schon ein paar Monate früher hatte Frankreich neue Regeln eingeführt und damit die Weichen Richtung Umsetzung der EU-Vorschriften gestellt.
So wurde bereits das Portal AlphaTango eingeführt, wo sich Drohnenbetreiber registrieren können.
Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Frankreich
In Frankreich gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Frankreich
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Frankreich gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
Fernidentifikation
Seit dem 29. Juni 2020 müssen in Frankreich Drohnen, die 800 Gramm und mehr wiegen, mit einem Funksender ausgestattet sein. Dieser überträgt per Funksignal (WLAN) in regelmäßigen Abständen die Kennung der Drohne sowie Informationen zum aktuellen Flug (Koordinaten, Geschwindigkeit, Kurs). Die Kennung wird bei AlphaTango hinterlegt, sodass die Behörden Zugriff darauf haben. Die Strafe für das Nichtvorhandensein eines Funksenders geht bei 135 Euro los. Ausnahmen gelten für Modell- und Sportflieger sowie unbemannte Flugsysteme, die nur in Innenräumen genutzt werden.
Mittlerweile hat DJI für einige Drohnenmodelle ein Update herausgebracht, das die mit dem Gesetz kompatible Fernidentifikation ermöglicht. Folgende Drohnen verfügen über die notwendige Funktion:
- Mavic 3 /DJI Mavic 3 Cine
- Mavic 2 Series ab der Firmware-Version V01.00.0670
- Mavic 2 Enterprise Series ab der Firmware-Version V01.01.0720
- Matrice 200 V2 Series ab der Firmware-Version V01.00.0710
- Phantom 4 Pro V 2.0 ab der Firmware-Version V01.00.5200
- Matrice 300 RTK ab der Firmware-Version V01.00.02.11
Leider ist es etwas umständlich (und teilweise nicht logisch), die Funktion der Fernidentifikation einzurichten. Auch im intensiven Austausch mit den französischen Behörden hatte ich das Gefühl, dass das System nicht ganz ausgeklügelt ist. Eine Anleitung dazu findest du unter diesem Link. Trotz der Anleitung gibt es einige Verwirrungen, denn die französischen IDs werden nicht von der DJI-App akzeptiert. Stattdessen wird nur die reguläre UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) angenommen. Ich empfehle daher, diese Nummer in das entsprechende Feld einzutragen, so wie du es ohnehin machen solltest. Im AlphaTango-Portal muss jedoch die Seriennummer hinterlegt werden, wie es in der Anleitung beschrieben ist.
Mir ist nicht ganz begreiflich, warum Frankreich auf dieses parallele System besteht. Hoffentlich wird es auf absehbare Zeit eine europaweit einheitliche Lösung geben.
Genehmigung für die Erstellung von Luftaufnahmen
Seit dem 01.01.2023 muss keine Genehmigung mehr eingeholt werden, um Luftaufnahmen zu erstellen.
Weitere Regeln für den Betrieb von Drohnen in Frankreich
Ein Flugverbot für Drohnen gilt im gesamten Stadtgebiet von Paris. Auch in anderen Städten darfst du deine Drohne nur auf Privatgrundstücken fliegen lassen. Darüber hinaus dürfen Drohnen nicht in der Nähe von Atomkraftwerken, militärischen Einrichtungen, an historischen Denkmälern und in Nationalparks genutzt werden. Flugverbotszonen kannst du in der oben verlinkten Karte einsehen. Die farbigen Flächen haben folgende Bedeutung:
- Rot: Flugverbot für Drohnen
- Pink: Maximale Flughöhe von 30 Metern
- Orange: Maximale Flughöhe von 50 Metern (bei hellerem Orange-Ton 60 Meter)
- Gelb: Maximale Flughöhe von 100 Metern
In allen anderen Bereichen dürfen Drohnen im Rahmen der Offenen Kategorie wie gewohnt fliegen.
Gut zu wissen
Die hier aufgelisteten Regeln gelten auch für das Überseegebiet Französisch Polynesien.
Frequenzbestimmungen: 100 mW für die 2,4 GHz-Frequenz

Damit du die Regeln immer zur Hand hast, haben wir exklusiv für alle Plus-Mitglieder die wichtigsten Punkte zusätzlich in einem Dokument zusammengefasst. Lade es dir jetzt herunter und habe es bei deiner nächsten Frankreich-Reise mit dabei.
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Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Frankreich haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die französische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der französischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Frankreich gesammelt hast!
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