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Drohnen-Gesetze in Frankreich

Drohne in Frankreich fliegen

Frankreich ist leicht zu erreichen und stellt damit ein interessantes Reiseziel dar. In diesem Beitrag erfährst du, welche Gesetze du als Drohnen-Pilot in unserem Nachbarland berücksichtigen musst.

Seit 31.12.2020 gilt in Frankreich die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt. Schon ein paar Monate früher hatte Frankreich neue Regeln eingeführt und damit die Weichen Richtung Umsetzung der EU-Vorschriften gestellt.

So wurde bereits das Portal AlphaTango eingeführt, wo sich Drohnenbetreiber registrieren können.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Frankreich

In Frankreich gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Nationale Besonderheiten in Frankreich

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Frankreich gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Nein, aber empfohlen. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Mindestalter für Fernpiloten14 Jahre

Fernidentifikation

Seit dem 29. Juni 2020 müssen in Frankreich Drohnen, die 800 Gramm und mehr wiegen, mit einem Funksender ausgestattet sein. Dieser überträgt per Funksignal (WLAN) in regelmäßigen Abständen die Kennung der Drohne sowie Informationen zum aktuellen Flug (Koordinaten, Geschwindigkeit, Kurs). Die Kennung wird bei AlphaTango hinterlegt, sodass die Behörden Zugriff darauf haben. Die Strafe für das Nichtvorhandensein eines Funksenders geht bei 135 Euro los. Ausnahmen gelten für Modell- und Sportflieger sowie unbemannte Flugsysteme, die nur in Innenräumen genutzt werden.

Mittlerweile hat DJI für einige Drohnenmodelle ein Update herausgebracht, das die mit dem Gesetz kompatible Fernidentifikation ermöglicht. Folgende Drohnen verfügen über die notwendige Funktion:

  • Mavic 3 /DJI Mavic 3 Cine
  • Mavic 2 Series  ab der Firmware-Version V01.00.0670
  • Mavic 2 Enterprise Series ab der Firmware-Version V01.01.0720
  • Matrice 200 V2 Series ab der Firmware-Version V01.00.0710
  • Phantom 4 Pro V 2.0 ab der Firmware-Version V01.00.5200
  • Matrice 300 RTK ab der Firmware-Version V01.00.02.11

Leider ist es etwas umständlich (und teilweise nicht logisch), die Funktion der Fernidentifikation einzurichten. Auch im intensiven Austausch mit den französischen Behörden hatte ich das Gefühl, dass das System nicht ganz ausgeklügelt ist. Eine Anleitung dazu findest du unter diesem Link. Trotz der Anleitung gibt es einige Verwirrungen, denn die französischen IDs werden nicht von der DJI-App akzeptiert. Stattdessen wird nur die reguläre UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) angenommen. Ich empfehle daher, diese Nummer in das entsprechende Feld einzutragen, so wie du es ohnehin machen solltest. Im AlphaTango-Portal muss jedoch die Seriennummer hinterlegt werden, wie es in der Anleitung beschrieben ist.

Mir ist nicht ganz begreiflich, warum Frankreich auf dieses parallele System besteht. Hoffentlich wird es auf absehbare Zeit eine europaweit einheitliche Lösung geben.

Genehmigung für die Erstellung von Luftaufnahmen

Seit dem 01.01.2023 muss keine Genehmigung mehr eingeholt werden, um Luftaufnahmen zu erstellen.

Weitere Regeln für den Betrieb von Drohnen in Frankreich

Ein Flugverbot für Drohnen gilt im gesamten Stadtgebiet von Paris. Auch in anderen Städten darfst du deine Drohne nur auf Privatgrundstücken fliegen lassen. Darüber hinaus dürfen Drohnen nicht in der Nähe von Atomkraftwerken, militärischen Einrichtungen, an historischen Denkmälern und in Nationalparks genutzt werden. Flugverbotszonen kannst du in der oben verlinkten Karte einsehen. Die farbigen Flächen haben folgende Bedeutung:

  • Rot: Flugverbot für Drohnen
  • Pink: Maximale Flughöhe von 30 Metern
  • Orange: Maximale Flughöhe von 50 Metern (bei hellerem Orange-Ton 60 Meter)
  • Gelb: Maximale Flughöhe von 100 Metern

In allen anderen Bereichen dürfen Drohnen im Rahmen der Offenen Kategorie wie gewohnt fliegen.

Gut zu wissen

Die hier aufgelisteten Regeln gelten auch für das Überseegebiet Französisch Polynesien.

Frequenzbestimmungen: 100 mW für die 2,4 GHz-Frequenz

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Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Frankreich haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die französische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der französischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Frankreich gesammelt hast!

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Foto von Francis
Über den Autor

Seit 2014 lässt mich die Begeisterung für Kamera-Drohnen nicht mehr los. Als Fotograf und Filmemacher bieten sie mir eine unglaubliche Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten. Dank Drohnen konnte ich überall auf der Welt ganz besondere Perspektiven einfangen, die ohne die neue Technik undenkbar wären. Doch in all den Jahren hat sich viel geändert und es stellt eine gewisse Herausforderung dar, als Drohnen-Pilot die technischen und rechtlichen Entwicklungen zu verfolgen. Deswegen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, dir hier im Drohnen-Camp alles Wichtige für den Umgang mit deinen Drohnen verständlich zu erklären. Falls noch Fragen zu diesem Artikel offengeblieben sein sollten oder du Erfahrungen mit uns teilen willst, dann schreibt uns gern einen Kommentar und wir versuchen dir so schnell wie möglich zu helfen!

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