Drohnen-Gesetze in Frankreich

Frankreich ist leicht zu erreichen und stellt damit ein interessantes Reiseziel dar. In diesem Beitrag erfährst du, welche Gesetze du als Drohnen-Pilot in unserem Nachbarland berücksichtigen musst.

Drohnen-Gesetze in Frankreich – Reisen mit Drohne

Seit Ende 2020 gilt in Frankreich die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt. Doch leider gibt es eine weitere bürokratische Hürde, die zumindest einige Drohnenpiloten vor dem Frankreichurlaub auf dem Schirm haben sollten. Alle Infos dazu findest du weiter unten.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Frankreich

In Frankreich gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Nationale Besonderheiten in Frankreich

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Frankreich gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Nein, aber empfohlen. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Mindestalter für Fernpiloten14 Jahre

Fernidentifikation und Registrierung

Neben der europäischen Pflicht zur Registrierung als Drohnenbetreiber, die beim Betrieb aller Kamera-Drohnen greift, existiert in Frankreich ein paralleles System. In Frankreich müssen nicht nur die Betreiber angemeldet sein, sondern auch die Fluggeräte selbst. Wichtig wird diese Registrierung für dich, wenn die folgenden zwei Bedingungen auf dein Fluggerät zutreffen:

  • Deine Drohne wiegt mindestens 800 Gramm.
  • Deine Drohne verfügt über eine RemoteID-Funktion (entweder integriert oder über ein Zusatzgerät).

Damit müssen alle Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 in AlphaTango eingetragen werden, da diese Drohnen über ein System zur Fernidentifizierung verfügen.

Bestandsdrohnen ab 800 Gramm Startgewicht ohne ein solches System müssen mit einem speziellen Funksender ausgestattet sein. Dieser überträgt per Funksignal (WLAN) in regelmäßigen Abständen die Kennung der Drohne sowie Informationen zum aktuellen Flug (Koordinaten, Geschwindigkeit, Kurs). Die Kennung wird bei AlphaTango hinterlegt, sodass die Behörden Zugriff darauf haben. Die Strafe für das Nichtvorhandensein eines Funksenders geht bei 750 Euro los. Ausnahmen gelten für Modell- und Sportflieger sowie unbemannte Flugsysteme, die nur in Innenräumen genutzt werden.

Mittlerweile hat DJI für einige Bestandsdrohnen ein Update herausgebracht, das die mit dem Gesetz kompatible Fernidentifikation ermöglicht. Folgende Drohnen verfügen über die notwendige Funktion:

  • Mavic 3 Reihe
  • Mavic 2 Series  ab der Firmware-Version V01.00.0670
  • Mavic 2 Enterprise Series ab der Firmware-Version V01.01.0720
  • Matrice 200 V2 Series ab der Firmware-Version V01.00.0710
  • Phantom 4 Pro V 2.0 ab der Firmware-Version V01.00.5200
  • Matrice 300 RTK ab der Firmware-Version V01.00.02.11

Leider ist es etwas umständlich (und teilweise nicht logisch), die Funktion der Fernidentifikation einzurichten. Auch im intensiven Austausch mit den französischen Behörden hatte ich das Gefühl, dass das System nicht ganz ausgeklügelt ist. Eine Anleitung dazu findest du unter diesem Link. Trotz der Anleitung gibt es einige Verwirrungen, denn die französischen IDs werden nicht von der DJI-App akzeptiert. Stattdessen wird nur die reguläre UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) angenommen. Ich empfehle daher, diese Nummer in das entsprechende Feld einzutragen, so wie du es ohnehin gemäß der EU-Verordnung 2019/947 machen solltest. Im AlphaTango-Portal hinterlegst du jedoch die Seriennummer im bekannten Format (ANSI/CTA/2063-A (PSN)), wie es in der Anleitung beschrieben ist.

Mir ist nicht ganz begreiflich, warum Frankreich auf dieses parallele System besteht. Zwar gab es schon einige Verbesserungen im Prozess (z.B. ist AlphaTango mittlerweile auf Englisch nutzbar). Trotzdem würde ich mir wünschen, dass Frankreich auf diesen Sonderweg verzichtet und nur noch auf die europäischen Vorgaben zur Registrierung und Fernidentifizierung besteht.

Die Küste Korsikas in Frankreich aus der Drohnen-Perspektive

Weitere Regeln für den Betrieb von Drohnen in Frankreich

Wie in vielen anderen europäischen Staaten nutzt Frankreich geografische UAS-Gebiete, um bestimmte Einrichtungen vor Drohnenflügen zu schützen.

Ein Flugverbot für Drohnen gilt im gesamten Stadtgebiet von Paris. Auch in anderen Städten darfst du deine Drohne nur auf Privatgrundstücken fliegen lassen. Ausnahmen für Flüge in Ballungsräumen können vom Präfekt der Stadt erteilt werden.

Darüber hinaus dürfen Drohnen nicht in der Nähe von Atomkraftwerken, militärischen Einrichtungen, an historischen Denkmälern, Naturschutzgebieten und in Nationalparks genutzt werden. Flugverbotszonen kannst du in der oben verlinkten Karte einsehen.

Die farbigen Flächen haben folgende Bedeutung:

  • Rot: Flugverbot für Drohnen
  • Pink: Maximale Flughöhe von 30 Metern
  • Orange: Maximale Flughöhe von 50 Metern (bei hellerem Orange-Ton 60 Meter)
  • Gelb: Maximale Flughöhe von 100 Metern

Klicke am besten auf eine für dich interessante Stelle. Du erhältst dann weiterführende Informationen zu den lokalen Gegebenheiten.

In allen anderen Bereichen dürfen Drohnen im Rahmen der Offenen Kategorie wie gewohnt fliegen.

Dronie vor der Steilküste von Bonifacio auf Korsika in Frankreich
Dronie vor der Steilküste von Bonifacio

Gut zu wissen

Die hier aufgelisteten Regeln gelten auch für das Überseegebiet Französisch Polynesien.

Die Strafen für die Nichteinhaltung der europäischen und französischen Drohnenregeln können sehr hart ausfallen. So sind Haftstrafen zwischen einem und sechs Monaten möglich oder Geldstrafen in Höhe von 15.000 bis zu 75.000 Euro. Auch eine Beschlagnahmung der eigenen Drohne ist möglich. Es ist also ratsam, sich gut zu informieren und insbesondere die geografischen UAS-Gebiete auf dem französischen Territorium zu berücksichtigen.

Für alle spannend, die ihre eigenen Drohnen bauen: In Frankreich ist für den Betrieb von Drohnen auf der 2,4-GHz-Frequenz eine maximale Sendeleistung von 100 Milliwatt (mW) zulässig.

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Häufige Fragen zum Drohnenbetrieb in Frankreich

Sind Nachtflüge in Frankreich erlaubt?

In Frankreich dürfen Drohnen in der Nacht nicht geflogen werden. Das Verbot gilt leider auch dann, wenn die Drohne mit zusätzlicher Beleuchtung ausgestattet ist. Ausnahmegenehmigungen können bei der Luftfahrtbehörde beantragt werden

Gelten die hier beschriebenen Regeln auch für die französischen Überseegebiete?

Nach unserem Stand gelten die hier beschriebenen Regeln auch für die Überseegebiete wie Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Neukaledonien, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und Clipperton-Insel. Für viele dieser Gebiete gibt es in der Karte der Flugverbotszonen Eintragungen.

Könnt ihr für Frankreich eine gute Drohnen-App empfehlen?

Leider kennen wir derzeit keine App, die Geo-Zonen in Frankreich darstellt. Nutze stattdessen die oben verlinkte Karte.

Muss ich eine Erlaubnis für die Erstellung von Luftaufnahmen einholen?

Früher musste man für die Erstellung von Luftaufnahmen eine eigene Erlaubnis der Luftfahrtbehörden einholen, so wie es z.B. in Portugal immer noch der Fall ist. Vielleicht ließt du an anderen Stellen noch davon. Seit 2023 muss diese pauschale Genehmigung nicht mehr eingeholt werden.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Frankreich haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die französische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der französischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Frankreich gesammelt hast!

Warst du schon selbst mit Drohne in Frankreich und kannst von deinen Erfahrungen berichten? Wir freuen uns auf deinen Kommentar!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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