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Drohnen-Gesetze in Finnland

Drohne fliegen in Finnland

In diesem Beitrag lernst du die finnischen Regeln für den Betrieb von Drohnen kennen.

Seit 31.12.2020 gilt in Finnland die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.

Falls du dich in Finnland registrieren möchtest, kannst du das über diesen Link erledigen.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Finnland

In Finnland gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Nationale Besonderheiten in Finnland

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Finnland gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? empfohlen, nicht Pflicht für Drohnen unter 20 kg. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Mindestalter für Fernpiloten16 Jahre

Besonderheiten für Luftaufnahmen von militärischen Zonen

Für das Fliegen deiner Drohne über militärischer Zonen und für das Fotografieren aus der Luft ist eine Genehmigung erforderlich. Diese ist unabhängig von der Flughöhe sowie Art und Gewicht deiner Drohne notwendig. Die Genehmigung wird vom Verteidigungskommando Finnlands erteilt und kostet 86 Euro.

Du brauchst eine Genehmigung für Luftaufnahmen und das Speichern von Informationen für:

  • Bereiche, die dauerhaft für den Flugverkehr gesperrt sind (EFR11, 35, 37, 43, 45, 54 und 100)
  • Befestigungsgebiete, Befestigungen und Garnisonen
  • Militärhäfen oder Militärflugplätze
  • Lagerhäuser oder Lagerbereiche der finnischen Streitkräfte
  • FDF-Signalstationen, Antennenstandorte und andere Verteidigungsausrüstung oder –material
  • Feldübungen des FDF oder des Grenzschutzes

Du benötigst keine Genehmigung wenn:

  • deine Aufnahmen für den privaten Gebrauch bestimmt sind
  • das, was du fotografierst, bereits bekannt und identifiziert ist und es sich nicht um Truppen, Gebäude oder Fahrzeuge handelt, die in Abschnitt 14 des Territorial Surveillance Act genannt sind
  • die Fotografie nicht flächendeckend ist und sich auf ein vorgegebenes Ziel (eine schmale Stromleitung, einen Block, ein Parkgebiet ein Industriegebiet, ein Waldgebiet) oder ein Gebiet von weniger als 500 km² beschränkt

Der Einsatz von Drohnen bzw. das Fliegen im Gelände hat nach den geltenden Luftfahrtgesetzen und -vorschriften zu erfolgen.

Solltest du dir nicht sicher sein, ob du eine Genehmigung benötigst oder den Verdacht haben, möglicherweise Ziele fotografiert zu haben, die im Gebietsüberwachungsgesetzt aufgelistet sind, kannst du dich per Mail unter permit.defcom@mil.fi an das Verteidigungskommando wenden.

So beantragst du eine Luftbildgenehmigung

Eine Genehmigung beantragst du per E-Mail an permit.defcom@mil.fi. Der Antrag muss das fotografierte Gebiet als beigefügte Karte sowie Geoinformationen (ESRI, shp, KMZ) oder Koordinatenpunkte enthalten. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag beträgt ca. 14 Tage.

Weitere Informationen findest du auf der Seite des finnischen Verteidungskommandos.

Weitere Vorschriften für Copter-Piloten in Finnland

Wenn du im Umkreis von 5 Kilometern um einen Flughafen starten möchtest, brauchst du eine Freigabe von der Flugsicherung. Außerhalb des Umkreises gilt innerhalb einer Kontrollzone eine maximale Flughöhe von 50 Metern. Mehrere Karten mit Informationen zu Verbotszonen findest du in dieser Liste.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Finnland haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die finnische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der finnischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Finnland gesammelt hast!

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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