Drohnen-Gesetze in Finnland
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 1. September 2026 | 12 Kommentare

In diesem Beitrag lernst du die finnischen Regeln für den Betrieb von Drohnen kennen.
Seit dem 31. Dezember 2020 gilt in Finnland die EU-Drohnenverordnung. Du registrierst dich als Betreiber nur einmal in einem EU-Land, in der Regel in deinem Wohnsitzland, und dein EU-Kompetenznachweis wird überall anerkannt. Zuständige Behörde in Finnland ist Traficom.
Falls du dich in Finnland registrieren möchtest, geht das über den elektronischen Drohnendienst von Traficom. Das frühere Portal skynavx.fi gibt es nicht mehr, und auch das Informationsportal droneinfo.fi ist inzwischen in die Traficom-Website übergegangen.
Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Finnland
In Finnland gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Finnland
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Finnland gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
Liikenne- ja viestintävirasto Traficom
Unmanned aviation: traficom.fi/en/unmanned-aviation
Luftbildgenehmigungen: Puolustusvoimat, Pääesikunta
E-Mail: permit.defcom@mil.fi
Die Grundregeln der offenen Kategorie
Traficom fasst die Anforderungen so zusammen:
- Wer eine Drohne über 250 Gramm oder eine Drohne mit Kamera nutzt, muss sich als Betreiber registrieren, sich einarbeiten und in den meisten Fällen eine Prüfung ablegen. Das gilt für Hobby und Beruf gleichermaßen.
- Die maximale Höhe über Grund oder Meer beträgt 120 Meter.
- Es gilt Sichtflugpflicht.
- Keine gefährlichen Güter an Bord, nichts abwerfen.
- Sicherheitsabstand zu Menschen, keine Flüge über Menschenansammlungen.
- Sperr-, Beschränkungs- und Gefahrengebiete sowie UAS-Geografiezonen sind einzuhalten.
Eine gesonderte Betriebsgenehmigung braucht die offene Kategorie nicht. Seit dem 1. Januar 2024 gelten außerdem die Anforderungen an die C-Klassen-Kennzeichnung der Geräte.
Wo du in Finnland nicht fliegen darfst
Wichtig für alle, die ältere Ratgeber gelesen haben: Die früheren nationalen Sicherheitsabstände zu Flughäfen und Flugplätzen aus der Vorschrift OPS M1-32 gelten seit dem 31. Dezember 2020 nicht mehr. An ihre Stelle sind UAS-Geografiezonen getreten. Rund um Flughäfen, Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze darfst du nur unter den Bedingungen der jeweiligen Zone fliegen. Überlappen sich zwei Zonen, gelten beide Auflagen.
In Sperrgebieten (P) und Beschränkungsgebieten (R) ist ziviler Luftverkehr untersagt. Für Sperrgebiete kann Traficom in Ausnahmefällen eine Erlaubnis erteilen, für Beschränkungsgebiete brauchst du eine Genehmigung der finnischen Streitkräfte. Dazu kommen laufend neue zeitlich befristete Beschränkungen, etwa für Veranstaltungen oder Militärübungen.
Traficom weist ausdrücklich darauf hin, dass die Geofencing-Funktionen der Hersteller dich nicht vor einer Luftraumverletzung schützen. Prüfe deshalb vor jedem Flug die aktuellen Gebiete. Amtliche Quellen sind die Verordnung über Gebiete mit eingeschränktem Luftverkehr und der Flugberatungsdienst ais.fi. Zusätzlich kannst du die Karten von Flyk und Fintraffic Sky nutzen.
Feste Sperrgebiete gibt es unter anderem in der Innenstadt von Helsinki und bei Turku, dazu Kernkraftwerke, Ölraffinerien und Bereiche der Staatsverwaltung.
Besondere Regeln an der Ostgrenze
Entlang der finnischen Ostgrenze liegt eine Luftverteidigungs-Identifikationszone (ADIZ). Dort musst du spätestens eine Stunde vor dem Flug einen Flugplan einreichen. Das Beschränkungsgebiet EFR100 direkt an der Staatsgrenze erfordert immer eine Sondergenehmigung der finnischen Streitkräfte.
Luftaufnahmen von militärischen Zonen
Für Luftaufnahmen und die Erkundung militärischer Zonen aus der Luft brauchst du eine Genehmigung. Sie ist unabhängig von Flughöhe, Bauart und Gewicht deiner Drohne nötig und wird vom finnischen Verteidigungskommando erteilt. Die Gebühr beträgt 86 Euro. In Helsinki ist das Fotografieren von Gebäuden der Streitkräfte etwa rund um Suomenlinna und das Kaartinkortteli verboten.
Genehmigungspflichtig sind Luftaufnahmen von
- Bereichen, die dauerhaft für den Flugverkehr gesperrt sind (EFR11, 35, 37, 43, 45, 54 und 100)
- Befestigungsgebieten, Befestigungen und Garnisonen
- Militärhäfen und Militärflugplätzen
- Lagerhäusern und Lagerbereichen der finnischen Streitkräfte
- Signalstationen, Antennenstandorten und anderer Verteidigungsausrüstung
- Feldübungen der Streitkräfte oder des Grenzschutzes
Keine Genehmigung brauchst du, wenn
- deine Aufnahmen für den privaten Gebrauch bestimmt sind
- das Motiv bereits bekannt und identifiziert ist und es sich nicht um Truppen, Gebäude oder Fahrzeuge nach Abschnitt 14 des Territorial Surveillance Act handelt
- die Aufnahme nicht flächendeckend ist und sich auf ein einzelnes Ziel beschränkt, etwa eine Stromleitung, einen Häuserblock, ein Park-, Industrie- oder Waldgebiet, oder auf eine Fläche unter 500 Quadratkilometern
Bist du dir nicht sicher oder hast du womöglich ein geschütztes Ziel aufgenommen, wende dich an das Verteidigungskommando unter permit.defcom@mil.fi.
Den Antrag stellst du ebenfalls per E-Mail an diese Adresse. Er muss das aufzunehmende Gebiet als Karte enthalten, dazu Geodaten (ESRI, SHP, KMZ) oder Koordinatenpunkte. Die Bearbeitung dauert etwa 14 Tage. Weitere Hinweise stehen auf der Seite des finnischen Verteidigungskommandos.
Versicherung
Eine gesetzliche Haftpflichtpflicht besteht in der EU erst ab 20 Kilogramm Abfluggewicht. Darunter ist sie in Finnland nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen dir trotzdem dringend eine Drohnen-Versicherung, die im europäischen Ausland gilt.
Warst du mit deiner Drohne in Finnland? Schreib uns in die Kommentare unter diesem Beitrag, wie die UAS-Geografiezonen vor Ort zu handhaben waren und ob du eine Genehmigung des Verteidigungskommandos gebraucht hast. Damit hilfst du allen, die als Nächstes dorthin reisen.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Finnland haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die finnische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der finnischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Finnland gesammelt hast!
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