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Drohnen-Gesetze in Aserbaidschan

Drohne fliegen im Aserbaidschan-Urlaub, Regeln und Vorschriften

Die Regeln für Drohnen-Piloten in Aserbaidschan sind sehr umfangreich. Wir klären auf, welche Regeln gelten.

In Aserbaidschan sollen unbemannte Flugsysteme grundsätzlich erst mal die gleichen Sicherheitsstandards wie bemannte Flugobjekte aufweisen. Die hier genannten Bestimmungen sind für gewerbliche Drohnen-Piloten bestimmt. Die Auflagen für private Nutzer habe ich noch nicht gefunden.

Es gibt mehrere Berichte von Lesern, dass Drohnen bei der Einreise am Flughafen den Besitzern abgenommen wurden mit der Begründung, dass dafür eine Erlaubnis nötig sei. Wie man diese Erlaubnis bekommt, konnten wir bisher leider nicht herausfinden.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Aserbaidschan

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Unbekannt.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.

Gewerbliche Piloten benötigen eine Operating Permission. Zudem musst du deine Qualifikationen als Pilot nachweisen.

Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Aserbaidschan

Grundsätzlich sollen sich Multicopter während des Fluges immer in Sichtweite zum Piloten befinden, jedoch beträgt die maximal erlaubte Entfernung 500 Meter. Flüge außerhalb dieser Limits sind möglich. Für solche Manöver benötigt deine Drohne jedoch ein Detect and Avoid System, mit dem sich Kollisionen in der Luft vermeiden lassen. Das klassische FPV-Equipment wird als solches nicht anerkannt.

Derzeit gelten in Aserbaidschan drei Gruppen von Coptern, die wie folgt klassifiziert werden:

  • Small Unmanned Aircraft bis max. 20 Kilogramm
  • Light UAS mit mehr als 20 Kilogramm und weniger als 150 Kilogramm
  • UAS mit mehr als 150 Kilogramm Startmasse

Für die Kategorien Light UAS und UAS besteht eine Registrierungspflicht bei der State Civil Aviation Administration Of The Republic Of Azerbaijan (SCAA).

Private Drohnen müssen erst ab einem Abfluggewicht von 20 Kilogramm eine Versicherung aufweisen. Die Verpflichtung, eine Luftfahrt-Haftpflichversicherung abzuschließen, besteht jedoch für alle gewerblichen Anwender.

Gewerbliche Piloten benötigen in jeder Gewichtsklasse eine Operating Permission. Zudem musst du deine Qualifikationen als Pilot nachweisen. Aktuell gibt es keine speziellen Lizenzen, sodass eine Aufschlüsselung deiner Erfahrungen ausreichen sollte.

Allgemein dürfen Drohnen nicht näher als 150 Meter an Städte und Siedlungen heran fliegen. Zu Personen, Fahrzeugen und anderen Strukturen, die nicht am Flug beteiligt sind, muss eine Distanz von 50 Metern beachtet werden. Während des Starts und der Landung darf dieser Abstand auf 30 Meter verringert werden.

Hilfreiche Links: SCAA

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Aserbaidschan haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die zuständige Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Aserbaidschan gesammelt hast!

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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