Drohnen-Gesetze im Libanon
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 16.03.2019 | 0 Kommentare

In diesem Beitrag geht es um die Gesetze für die Nutzung von Drohnen im Libanon.
Im Libanon müssen Drohnen bei der Armee registriert werden. Wer die Registrierung versäumt und trotzdem mit einer Drohne im Libanon fliegt, muss mit einer Strafverfolgung rechnen. Bei der Registrierung musst du schon genaue Angaben machen, wo und wann du fliegen willst, welchen Zweck die Flüge haben und welchen Copter (mit Seriennummer) du verwenden willst. Außerdem müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden. Kosten fallen für die Erlaubnis nicht an.
Darüber hinaus beinhaltet das libanesische Luftverkehrsgesetz leider kaum Vorschriften, die sich direkt auf Drohnen beziehen. Es gibt nur sehr wenige Regeln, die sich direkt aus dem Gesetz ergeben. So ist es nicht gestattet, Flugmodelle (darunter fallen Drohnen zur privaten Nutzung) in Wolken oder bei einem Feuerwerk zu nutzen.
Sehr viel mehr Informationen konnte ich bisher nicht finden. Ich empfehle dir aber, dich vor deiner Reise direkt beim Militär und der Luftfahrtbehörde zu informieren.
Hilfreiche Links: Filming Permit
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Libanon haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kannst du die nationale Luftfahrtbehörde kontaktieren. Alternativ kannst du auch bei der nationalen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen bitten. Bitte hinterlasse uns einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter im Libanon gesammelt hast!
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