Drohnen-Gesetze im Libanon
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 27. August 2026 | 0 Kommentare

In diesem Beitrag geht es um die Gesetze für die Nutzung von Drohnen im Libanon.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Libanon
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Es gibt kein Drohnenregister. Jeder Flug braucht eine Einzelgenehmigung des Armeekommandos. Seit 1. März 2026 sind diese Genehmigungen landesweit ausgesetzt; seit 11. Juni 2026 werden nur Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen erteilt.
Armeekommando — Directorate of Orientation
E-Mail: press@lebarmy.gov.lb
Fax: 01/424104
Erlaubnis der Armee erforderlich
Für Drohnenflüge und Luftbildaufnahmen brauchst du im Libanon überall eine vorherige Genehmigung der Armee. Zuständig ist die Directorate of Orientation im Armeekommando. Eine zivile Drohnenregistrierung wie in Europa gibt es nicht; genehmigt wird jedes Vorhaben einzeln. Wer ohne Genehmigung fliegt, muss mit Strafverfolgung rechnen.
Nach Angaben der Armee gegenüber libanesischen Medien greift die Genehmigungspflicht schon vor dem ersten Start: Sie soll auch die Einfuhr, den Betrieb und die Herstellung von Drohnen umfassen. Eine offizielle Veröffentlichung dazu liegt uns nicht vor: Auf der Website der Armee ist nur das Verfahren für die Filmgenehmigung dokumentiert. Kläre die Einfuhr deiner Drohne deshalb unbedingt vorab.
Bei der Beantragung musst du schon genaue Angaben machen, wo und wann du fliegen willst, welchen Zweck die Flüge haben und welche Drohne (mit Seriennummer) du verwenden wirst.
Außerdem müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden, durch die es zu Problemen kommen kann. Einzureichende Unterlagen sind:
- ein unterschriebener Antrag mit Zweck der Genehmigung, Typ von Fluggerät und Kamera samt jeweiliger Seriennummer, einem Plan mit Ort und Datum der Aufnahmen sowie deiner Telefonnummer.
- Pilotenlizenz der Luftwaffe. Hier würde ich versuchen, den heimischen Drohnenführerschein einzureichen.
- Fotos vom Fluggerät, auf denen auch die Seriennummer erkennbar sein muss.
- Kopie des Personalausweises der Person, die die Drohne steuert.
- Kopie des Reisepasses inklusive dem Einreisestempel. Dieser Punkt gilt ausdrücklich für ausländische Steuerer.
Aufgrund des Einreisestempels scheint es unwahrscheinlich, dass man die Erlaubnis schon im Voraus erhalten kann. Ich würde mich jedoch einige Wochen vor der Reise darum bemühen, da eine Bearbeitungsdauer von mindestens einer Woche angegeben ist.
Deine Unterlagen kannst du per E-Mail an press@lebarmy.gov.lb schicken, persönlich beim Armeekommando (Secretary of General Staff) abgeben oder an 01/424104 faxen. Kosten fallen für die Erlaubnis nicht an. Die vollständigen Anforderungen sowie eine Vorlage findest du auf der Seite der libanesischen Armee.
Unklarheit über Regeln beim Drohnenbetrieb
Neben der Erlaubnispflicht bei der Armee beinhaltet das libanesische Luftverkehrsgesetz leider kaum Vorschriften, die sich direkt auf Drohnen beziehen. Es gibt nur sehr wenige Regeln, die sich direkt aus dem Gesetz ergeben. So ist es nicht gestattet, Flugmodelle (darunter fallen Drohnen zur privaten Nutzung) in Wolken oder bei einem Feuerwerk zu nutzen.
Klar ist dagegen: Über und in der Nähe von militärischen Anlagen und Kasernen hat eine Drohne nichts zu suchen. Die Armee behält sich nach Angaben gegenüber libanesischen Medien vor, jede Drohne dort abzuschießen und zu beschlagnahmen, unabhängig davon, ob eine Genehmigung vorliegt. Aufnahmen von sicherheitsrelevanten Einrichtungen solltest du grundsätzlich unterlassen.
Besonders sensibel sind Beirut und das Umland: Dort hatte die Armee die Filmgenehmigungen schon im Februar 2025 ausgesetzt, ein Jahr vor der landesweiten Aussetzung. Ebenso heikel sind die Konfliktgebiete im Süden des Landes. Das ist weniger eine Frage der Vorschrift als der Sicherheit: Dort fliegen bewaffnete Drohnen, und eine zivile Drohne kann leicht für etwas anderes gehalten werden.
Sehr viel mehr Informationen konnte ich bisher nicht finden. Ich empfehle dir aber, dich vor deiner Reise direkt beim Militär und der Luftfahrtbehörde zu informieren.
Warst du schon selbst mit Drohne im Libanon und kannst von deinen Erfahrungen berichten? Wir freuen uns auf deinen Kommentar!
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Libanon haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kannst du die nationale Luftfahrtbehörde kontaktieren. Alternativ kannst du auch bei der nationalen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen bitten. Bitte hinterlasse uns einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne im Libanon gesammelt hast!

Die Antigravity A1: Unser ehrliches Feedback zur ersten 360-Grad-Drohne
Kitzrettung mit Drohne – Praxisleitfaden für engagierte Tierschützer
Kasko für die Drohne: Lohnt sich das?
Drohnen-Gesetze in Grönland
Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren