Drohnen-Gesetze in Uruguay
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 31.07.2026 | 2 Kommentare

In diesem Beitrag findest du die aktuellen Gesetze für die Nutzung von Drohnen in Uruguay.
In Uruguay werden Drohnen in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt: Menores (Kleine, bis 25 kg Gesamtgewicht), Medianos (Mittlere, 25 kg – 260 kg), Mayores (Große, über 260 kg). Für uns Anwender von handelsüblichen Kamera-Drohnen gilt demzufolge die Menores-Einteilung. Private Drohnen-Steuerer müssen sich in dieser Gewichtsklasse nicht registrieren. Rechtsgrundlage ist die Resolution 291/2014 der DINACIA.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Uruguay
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Die Pflicht zur Registrierung ist abhängig von der Gewichtsklasse der Drohne und dem Zweck der Drohnen-Flüge. Seit 2020 meldest du Flüge über das UTM-Portal der DINACIA an. Für Freizeitflüge ist das optional. Gewerbliche Flüge setzen einen DAOD-Betreiberschein voraus (Grundausbildung an einer autorisierten Ausbildungsstelle, theoretische und praktische Prüfung, gültiges Gesundheitszeugnis).
DAOD- und Lizenzthemen: personalaeronautico@dinacia.gub.uy
Allgemeine Verfahrensfragen: tramites@dinacia.gub.uy
Weitere Drohnen-Regeln in Uruguay
Geflogen werden darf nur in direkter Sicht und im unkontrollierten Luftraum in maximal 120 Metern Höhe. Für Freizeitflüge hat die DINACIA eigene Freizeit-Zonen ausgewiesen. Dort liegt die Höhengrenze bei 30 Metern.
Seit 2020 betreibt die DINACIA das UTM-Portal, über das du deinen Drohnenflug anmeldest. Für Freizeitflüge ist die Nutzung optional.
Wer in Uruguay gewerblich fliegen will, braucht zusätzlich einen DAOD-Betreiberschein („Permiso de Operador de Dispositivo Aéreo Operado a Distancia“) von der DINACIA.
Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Grundausbildung an einer von der DINACIA autorisierten Ausbildungsstelle, eine theoretische und praktische Prüfung sowie ein gültiges Gesundheitszeugnis („Carné de Salud“). Den Ablauf beschreibt das offizielle Antragsverfahren.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Drohnen-Flüge im kontrollierten Luftraum und in der Nähe von Flughäfen sind nur nach Freigabe der Luftaufsicht möglich.
Generell nicht erlaubt ist die Beförderung von Personen, internationaler Flugverkehr (also Grenzüberschreitungen), Flüge über besiedeltem Gebiet und Menschenansammlungen.
Bild- und Standortdaten aus Drohnenflügen gelten in Uruguay als personenbezogene Daten. Die Datenschutzbehörde URCDP hat dazu einen eigenen Datenschutz-Leitfaden veröffentlicht.
Warst du schon mit deiner Drohne in Uruguay unterwegs? Teile deine Erfahrungen in den Kommentaren unter diesem Beitrag und hilf damit allen, die dasselbe vorhaben.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Uruguay haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die uruguayische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der uruguayischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Uruguay gesammelt hast!
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