Drohnen-Gesetze in Uruguay

Drohne fliegen in Uruguay

In diesem Beitrag findest du die aktuellen Gesetze für die Nutzung von Drohnen in Uruguay.

In Uruguay werden Drohnen in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt: Menores (Kleine, bis 25 kg Gesamtgewicht), Medianos (Mittlere, 25 kg – 260 kg), Mayores (Große, über 260 kg). Für uns Anwender von handelsüblichen Kamera-Drohnen gilt demzufolge die Menores-Einteilung. Private Drohnen-Steuerer müssen sich in dieser Gewichtsklasse nicht registrieren. Rechtsgrundlage ist die Resolution 291/2014 der DINACIA.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Uruguay

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, ohne weitere Anforderungen
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Nein.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.

Die Pflicht zur Registrierung ist abhängig von der Gewichtsklasse der Drohne und dem Zweck der Drohnen-Flüge. Seit 2020 meldest du Flüge über das UTM-Portal der DINACIA an. Für Freizeitflüge ist das optional. Gewerbliche Flüge setzen einen DAOD-Betreiberschein voraus (Grundausbildung an einer autorisierten Ausbildungsstelle, theoretische und praktische Prüfung, gültiges Gesundheitszeugnis).

Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen
Kontaktdaten

DAOD- und Lizenzthemen: personalaeronautico@dinacia.gub.uy
Allgemeine Verfahrensfragen: tramites@dinacia.gub.uy

Weitere Drohnen-Regeln in Uruguay

Geflogen werden darf nur in direkter Sicht und im unkontrollierten Luftraum in maximal 120 Metern Höhe. Für Freizeitflüge hat die DINACIA eigene Freizeit-Zonen ausgewiesen. Dort liegt die Höhengrenze bei 30 Metern.

Seit 2020 betreibt die DINACIA das UTM-Portal, über das du deinen Drohnenflug anmeldest. Für Freizeitflüge ist die Nutzung optional.

Wer in Uruguay gewerblich fliegen will, braucht zusätzlich einen DAOD-Betreiberschein („Permiso de Operador de Dispositivo Aéreo Operado a Distancia“) von der DINACIA.

Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Grundausbildung an einer von der DINACIA autorisierten Ausbildungsstelle, eine theoretische und praktische Prüfung sowie ein gültiges Gesundheitszeugnis („Carné de Salud“). Den Ablauf beschreibt das offizielle Antragsverfahren.

Sicherheitsabstände und Flugverbote

Drohnen-Flüge im kontrollierten Luftraum und in der Nähe von Flughäfen sind nur nach Freigabe der Luftaufsicht möglich.

Generell nicht erlaubt ist die Beförderung von Personen, internationaler Flugverkehr (also Grenzüberschreitungen), Flüge über besiedeltem Gebiet und Menschenansammlungen.

Bild- und Standortdaten aus Drohnenflügen gelten in Uruguay als personenbezogene Daten. Die Datenschutzbehörde URCDP hat dazu einen eigenen Datenschutz-Leitfaden veröffentlicht.

Warst du schon mit deiner Drohne in Uruguay unterwegs? Teile deine Erfahrungen in den Kommentaren unter diesem Beitrag und hilf damit allen, die dasselbe vorhaben.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Uruguay haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die uruguayische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der uruguayischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Uruguay gesammelt hast!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Kommentare
0