Drohnen Gesetze in St. Lucia
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 24.03.2026 | 4 Kommentare

Erfahre in diesem Artikel, welche Gesetze für Drohnen-Piloten in St. Lucia gelten.
Das Inselparadies St. Lucia hat mit seiner phänomenalen Bergwelt und den karibischen Stränden erstklassige Motive für Drohnen zu bieten. In diesem Beitrag erfährst du, was du bei deiner Reise mit einer Drohne beachten musst.
Drohnen-Nutzer brauchen die Zustimmung der Luftfahrtbehörde (Ministry of External Affairs, International Trade, Civil Aviation and Diaspora Affairs), bevor sie in St. Lucia starten können. Zudem musst du deine Drohne beim Zoll anmelden und schriftlich erklären, dass du die Drohne auch wieder mit ausreisen wirst. Ohne diese Erklärung drohen Einfuhrzölle oder die Konfiszierung.
Überblick: Drohnen-Gesetze in St. Lucia
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
E-Mail dronerequest.stlucia@govt.lc / external@govt.lc
Telefon: 758 468-4519
So läuft der Genehmigungsprozess ab
Die Zustimmung der Luftfahrtbehörde musst du schriftlich per E-Mail an dronerequest.stlucia@govt.lc beantragen. Deine Anfrage muss folgende Angaben enthalten:
- Name
- Drohnen-Modell
- Seriennummer
- Zweck
- Ort
- Datum
- Dauer
Erfahrungsgemäß solltest du innerhalb von 2-3 Tagen eine Antwort erhalten. Schicke deine Anfrage jedoch mindestens 2 Wochen vor deiner Reise ab, um sicher zu sein. Die Genehmigung ist dann für deinen genannten Einsatzort gültig.
Sicherheitsabstände und Flugverbote
Drohnen dürfen auf St. Lucia nur innerhalb der direkten Sichtweite geflogen werden und müssen einen Mindestabstand von fünf Kilometern (3,1 Meilen) zu Flughäfen und Heliports einhalten.
Zu Gebäuden, Fahrzeugen und Booten musst du als Drohnen-Steuerer einen Abstand von 100 Fuß (30 Meter) gewährleisten.
In der Nähe von viel befahrenen Straßen und bei Brücken darf eine Drohne nicht betrieben werden, wenn dadurch der Verkehr gestört werden könnte. Zudem ist das Fliegen über Menschenansammlungen, bei Veranstaltungen, in Wäldern und bei Gefängnissen untersagt.
Der Einsatz einer Drohne darf nur bei Tageslicht und bei guten Wetterbedingungen durchgeführt werden.
Die Pitons sind seit 2004 UNESCO-Weltkulturerbe. Für Drohnenflüge hier benötigst du neben der Genehmigung von der ECCAA / Civil Aviation Authority zusätzlich eine Genehmigung von der St. Lucia National Trust.
Auch in Nationalparks benötigst du meist separate Genehmigungen. Hafen- und Kreuzfahrthafen-Bereiche (z. B. Castries Harbour) sind in der Regel Sperrzonen.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für St. Lucia haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kannst du die nationale Luftfahrtbehörde kontaktieren. Alternativ kannst du auch bei der nationalen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen bitten. Bitte hinterlasse uns einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in St. Lucia gesammelt hast!
Die Antigravity A1: Unser ehrliches Feedback zur ersten 360-Grad-Drohne
Kitzrettung mit Drohne – Praxisleitfaden für engagierte Tierschützer
Kasko für die Drohne: Lohnt sich das?
Drohnen-Gesetze in Grönland
Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren