Drohnen-Gesetze in Brasilien
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 31.10.2019 | 27 Kommentare
In diesem Beitrag findest du die aktuellen Regularien für die Nutzung von Drohnen in Brasilien.
Vorab möchte ich drei brasilianische Behörden vorstellen, die sich um die Regulierung von Drohnenflügen kümmern:
- ANAC: Die Zivilluftfahrtbehörde kümmert sich um die Registrierung von Drohnen.
- DECEA: Abteilung zur Überwachung des Luftraums
- ANATEL: Nationale Telekommunikationsagentur, die die Funkfrequenzen reguliert.
Am relevantesten für dich ist die ANAC. Du solltest aber auch die anderen beiden kennen, da sie ebenfalls wichtige Regeln zum Drohnenfliegen aufstellen.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Brasilien
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen müssen ab einem Gewicht von 250 Gramm im SISANT-Portal registriert werden.
Bei Rückfragen zu Registrierungen im SISANT: gtno.spo@anac.gov.br
Weitere brasilianische Regeln für Drohnen
In Brasilien darfst du nur unter 120 Metern (400 Fuß) Höhe und innerhalb der Sichtweite mit deiner Drohne fliegen. Zu Unbeteiligten solltest du einen Abstand von 30 Metern wahren, außer du hast ihr Einverständnis. Du darfst nicht über Menschenmengen oder kritischer Infrastruktur (z.B. Kraftwerke, Gefängnisse, militärische Einrichtungen) fliegen. Von Gebäuden musst du 30 Meter entfernt sein, auch hier mit der Ausnahme der Einverständniserklärung des Eigentümers.
Halte dich außerdem von Sicherheitsbereichen fern. Bei Flügen bis 30 Metern Höhe solltest du einen Abstand von 5,4 Kilometer zu Flughäfen einhalten, zwischen 30 und 120 Metern Höhe sollten es 9 Kilometer sein.
Du darfst deine Drohne nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steuern.
Wenn du dich nicht an die Regeln hältst und die Sicherheit anderer gefährdest, riskierst du in Brasilien Haftstrafen.
Ist deine Drohne über 250 Gramm schwer, musst du sie im Portal SISANT registrieren. Das geht nur mit einer Steuernummer (CPF/CNPJ). Als Nicht-Brasilianer hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du beauftragst jemanden mit so einer Nummer, die Registrierung deiner Drohne zu übernehmen. Dann ist diese Person aber auch dafür verantwortlich und haftet, wenn etwas passiert. Oder du versuchst, eine Steuernummer bei der Botschaft zu beantragen.
Wenn du die Registrierungsnummer hast, muss diese sichtbar und mit nicht brennbarem Material auf der Drohne angebracht sein.
Eine Drohne mit über 250 Gramm Gewicht darf nur geflogen werden, wenn folgende Dokumente vorhanden sind:
- Registrierung
- ggf. Lufttüchtigkeitszeugnis der Drohne
- Flughandbuch
- Versicherungspolice
- Fernpilotenlizenz
Für den Import nach Brasilien ist es wichtig, dass dein Copter über ein ANATEL Siegel verfügt, das bestätigt, dass die brasilianischen Funkstandards eingehalten werden. Falls deine Drohne dieses Siegel nicht besitzt, musst du dieses beantragen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 70$ und der Prozess dauert etwa 45 Tage.
Generell unterscheidet Brasilien zwischen Modellflugzeugen und RPAs (Remotely Piloted Aircraft). Als Modellflugzeuge gelten solche, die ausschließlich für Erholungszwecke genutzt werden. Sie bedürfen keiner Haftpflichtversicherung. Alle anderen sind RPAs und werden in drei Kategorien eingeteilt:
- Klasse 1: maximales Startgewicht über 150 kg
- Klasse 2: maximales Startgewicht zwischen 25 und 150 kg
- Klasse 3: maximales Startgewicht bis zu 25 kg.
Das Mindestalter für das Fliegen von RPAs liegt bei 18 Jahren und du brauchst für Drohnen ab 250 Gramm eine Haftpflichtversicherung. Weitere Infos dazu findest du in unserem Artikel zu den Drohnen-Versicherungen.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Brasilien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die brasilianische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der brasilianischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Brasilien gesammelt hast!
Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren