Drohnen-Gesetze in Lettland
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 02.05.2021 | 0 Kommentare
In diesem Beitrag findest du die aktuellen Drohnen-Gesetze für Lettland, dem mittleren der drei baltischen Staaten.
Seit 31.12.2020 gilt in Lettland die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.
Falls du dich in Lettland registrieren möchtest, kannst du das über diesen Link erledigen.
Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Lettland
In Lettland gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Lettland
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Lettland gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
CAA: caa@caa.gov.lv
Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Lettland
In Lettland musst du eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei sind die Mindesthaftungsgrenzen nach Startmasse des Copters gestaffelt:
- 250 – 1500 Gramm: 150.000 Euro
- 1501 – 5000 Gramm: 500.000 Euro
- über 5000 Gramm: 1.000.000 Euro
In der Übergangsphase 2021 wird Lettland die bestehenden Regeln überarbeiten. Bis 1. Juli 2021 sind bereits ausgestellte Fluggenehmigungen noch gültig.
Sicherheitsabstände und Flugverbote in Lettland
Zu Flugplätzen ist ein Abstand von 5 Kilometern einzuhalten.
Wenn dein Copter zwischen 250 Gramm und 1,5 Kilogramm wiegt und höchstens 19 m/s schnell ist, darfst du dich Dritten nur bis zu 30 Meter nähern. Bei einem Gewicht zwischen 1,5 und 2,5 Kilogramm und einer Geschwindigkeit bis 36 m/s gilt ein horizontaler Sicherheitsabstand von 150 Metern zu Dritten und Gebäuden.
Folgende Objekte dürfen nicht überflogen werden: Gebäude, Brücken, Eisenbahnen, Autobahnen, Autobahnkreuze, Strom- und Kommunikationsleitungen, Einrichtungen der Landesbank, Friedhöfe, Menschenansammlungen, Wallfahrtskirchen, Gefängnisse und militärische Infrastrukturen.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Lettland haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die lettische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der lettischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Lettland gesammelt hast!
Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren