Drohnen-Gesetze in Lettland

Drohne fliegen in Lettland

In diesem Beitrag findest du die aktuellen Drohnen-Gesetze für Lettland, dem mittleren der drei baltischen Staaten.

Seit 31.12.2020 gilt in Lettland die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.

Falls du dich in Lettland registrieren möchtest, kannst du das über diesen Link erledigen.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Lettland

In Lettland gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Nationale Besonderheiten in Lettland

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Lettland gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Mindestalter für Fernpiloten16 Jahre
Kontaktdaten

CAA: caa@caa.gov.lv

Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Lettland

In Lettland musst du eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei sind die Mindesthaftungsgrenzen nach Klasse und Kategorie gestaffelt:

Versicherungsbedingungen in der Offenen Kategorie:

  • C0-Drohnen: keine Versicherungspflicht
  • C1-Drohnen: Mindestdeckung 50.000 Euro
  • C2-Drohnen in Unterkategorie A2: Mindestdeckung 50.000 Euro
  • Drohnen ab 20 Kilogramm in der Unterkategorie A3: Mindestdeckung von etwa 1.000.000 Euro (750.000 Sonderziehungsrechte)

Da du in Deutschland auch eine Versicherung benötigst, die eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro abdeckt, sollten diese Vorgaben kein Problem darstellen.

Versicherungsbedingungen in der Speziellen Kategorie

In der Speziellen Kategorie gibt es eine Versicherungspflicht für Drohnen ab einer Startmasse von 250 Gramm. Diese Fluggeräte müssen mit einer Deckungssumme von etwa einer Million Euro abgesichert sein.

Sicherheitsabstände und Flugverbote in Lettland

Zu Flugplätzen ist ein Abstand von 5 Kilometern einzuhalten. Wenn du diesen Abstand nicht einhalten kannst, kannst du deine Manöver in diesem Portal anmelden und genehmigen lassen. Das Portal wird auch für Registrierungen im Land genutzt.

Kommt es in Lettland bei einem Drohnenflug zu einem Flyaway, bei dem die Drohne unkontrolliert davon fliegt, muss sofort die lettische Flugsicherung informiert werden. Dazu stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:  +371 67300645 / +371 67300642 / +371 67783761

Zusätzlich zu den auf der interaktiven Karte veröffentlichten geografischen UAS-Zonen gelten die folgenden Einschränkungen/Bedingungen:

  • Beim Überfliegen von Grundstücken Dritter sind die kürzeste Flugzeit und die
    sicherste Flugbahn so weit wie möglich zu wählen.
  • Das Überfliegen von Personen, Fahrzeugen im Verkehr, Tieren, Gebäuden und Bauwerken ist so weit wie möglich zu vermeiden.

Bist du schon in Lettland mit deiner Drohne geflogen? Hinterlasse uns gern einen Kommentar mit deinen Erfahrungswerten!

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Lettland haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die lettische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der lettischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Lettland gesammelt hast!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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