Drohnen-Gesetze in Tadschikistan

Drohne fliegen in Tadschikistan

Tadschikistan gehört zu den Ländern mit der dünnsten Informationslage. Was sich belegen lässt: Einfuhr und Nutzung sind lizenzpflichtig, und über die Lizenzen entscheidet der Staatliche Komitee für nationale Sicherheit mit. Für Reisende heißt das in der Praxis: Drohne zu Hause lassen.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Tadschikistan

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Nein. Wir empfehlen dir dennoch, in diesem Land deine Drohne zu versichern.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Unbekannt.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.

Nach dem Regierungsbeschluss Nr. 338 vom 29. Juli 2016 sind Einfuhr, Ausfuhr, Verkauf und Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge nur auf Grundlage einer Lizenz zulässig. Lizenzierung und Registrierung erfolgen in Abstimmung mit dem Staatlichen Komitee für nationale Sicherheit. Reisenden ist uns kein praktikabler Weg dorthin bekannt.

Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Was im Gesetz steht

Maßgeblich ist der Regierungsbeschluss Nr. 338 vom 29. Juli 2016 mit den „Regeln über den Umgang mit unbemannten Luftfahrzeugen”. Er wurde am 4. August 2016 unter der Nummer 436 im Justizministerium registriert und stützt sich auf Artikel 38 des tadschikischen Luftfahrtgesetzes.

Die für Reisende wichtigen Punkte daraus:

  • Die Regeln erfassen Einfuhr, Ausfuhr, Kauf und Verkauf, Registrierung und Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge, und zwar für natürliche wie juristische Personen.
  • Einfuhr, Ausfuhr, Verkauf und Nutzung sind nur auf Grundlage einer Lizenz zulässig.
  • Lizenzierung und Registrierung erfolgen in Abstimmung mit dem Staatlichen Komitee für nationale Sicherheit.
  • Für die Umsetzung sind das Verkehrsministerium und das Verteidigungsministerium zuständig.

Der Volltext der Regeln ist öffentlich nur in Auszügen zugänglich. Konkrete Betriebsgrenzen wie Flughöhe, Abstände oder ein Mindestalter sind uns deshalb nicht bekannt.

Was Reisende berichten

Ein Leser unseres Blogs erhielt im Frühjahr 2023 von seinem Reiseveranstalter die Auskunft, dass der Betrieb von Drohnen wegen der Grenzstreitigkeiten mit Kirgisistan verboten sei. Ein weiterer Leser, der 2024 im Land war, hat das bestätigt. Beide Erfahrungsberichte findest du im Kommentarbereich unter diesem Artikel.

Nach diesen Berichten und der Lizenzpflicht aus dem Beschluss von 2016 gehen wir davon aus, dass Drohnenflüge für Reisende praktisch nicht möglich sind. Wer ohne Lizenz einreist, riskiert die Beschlagnahme der Drohne.

Sobald wir belastbare Neuigkeiten aus dem Land erhalten, aktualisieren wir diesen Artikel. Wenn du einen Hinweis auf eine geänderte Rechtslage hast, freuen wir uns über deine Nachricht.

Warst du mit einer Drohne in Tadschikistan oder hast du dort eine Lizenz beantragt? Schreib uns in die Kommentare unter diesem Beitrag, wie die Behörden reagiert haben und was am Zoll passiert ist. Bei diesem Land helfen uns Erfahrungsberichte mehr als jede andere Quelle.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Tadschikistan haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die tadschikische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der tadschikischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Tadschikistan gesammelt hast!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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