Drohnen-Gesetze in Malta
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 27.06.2024 | 37 Kommentare
Erfahre in diesem Beitrag alles was du wissen musst, wenn du mit einer Drohne auf Malta fliegen möchtest.
Seit 31.12.2020 gilt in Malta die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So wird beispielsweise dein EU-Drohnenführerschein länderübergreifend anerkannt.
Eine Registrierung in Malta ist dennoch auch als Tourist Pflicht. Wenn du dich bereits in einem europäischen Land als Betreiber registriert hast und bereits eine EASA-Registrierungsnummer besitzt, kannst du dich für eine dreimonatige Registrierung für 10 Euro entscheiden. Über dieses Portal musst du auch eine Bestätigung deiner Drohnenversicherung hochladen.
Wenn du noch keine EASA-Registrierungsnummer (e-ID) besitzt, erhältst du diese für 25 Euro.
Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Malta
In Malta gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Malta
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Malta gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Malta
Da ganz Malta kontrollierter Luftraum ist, müssen alle Drohnenflüge in Malta von TM-CAD genehmigt werden. Zu diesem Zweck musst du eine Fluganfrage stellen, in der du Datum/Uhrzeit, Ort und Höhe des Fluges angibst. Bei Fluganfragen, die ein Sperrgebiet betreffen, solltest du im Abschnitt “Kommentare” eine E-Mail des Eigentümers des Sperrgebiets hochladen, in der er angibt, dass er keine Einwände gegen die Durchführung von Drohnenflügen über seinem Grundstück hat. Eine ausführliche Anleitung dazu findest du hier.
Wenn du in Malta einen Drohnenführschein erwerben möchtest, kannst du dich auf dieser Seite über die Modalitäten informieren.
Auf Malta gilt ein Sicherheitsabstand von einem Kilometer zu Flughäfen.
Zu vielen weiteren Objekten gilt ein Mindestabstand von 120 Metern. Dazu zählen Polizeiliegenschaften, Militär und Industrieanlagen, Kraftwerke, Krankenhäuser, Botschaften und Konsulate, Häfen, Gebäude von internationalen Organisationen und Menschenansammlungen (ab 12 Personen).
In maltesischen Naturschutzgebieten ist das Fliegen einer Drohne untersagt.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Malta haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die maltesische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der maltesischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen bitten. Bitte hinterlasse uns einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Malta gesammelt hast!
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