Plus-Mitgliedschaft

Drohnen-Gesetze in Malta

Drohne fliegen auf Malta

Erfahre in diesem Beitrag alles was du wissen musst, wenn du mit einer Drohne auf Malta fliegen möchtest.

Seit 31.12.2020 gilt in Malta die EU-Drohnenverordnung. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So wird beispielsweise dein EU-Drohnenführerschein länderübergreifend anerkannt.

Eine Registrierung in Malta ist dennoch auch als Tourist Pflicht. Wenn du dich bereits in einem europäischen Land als Betreiber registriert hast und bereits eine EASA-Registrierungsnummer besitzt, kannst du dich für eine dreimonatige Registrierung für 10 Euro entscheiden. Über dieses Portal musst du auch eine Bestätigung deiner Drohnenversicherung hochladen.   

Wenn du noch keine EASA-Registrierungsnummer (e-ID) besitzt, erhältst du diese für 25 Euro.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Malta

In Malta gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Nationale Besonderheiten in Malta

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Malta gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Mindestalter für Fernpiloten16 Jahre

Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Malta

Da ganz Malta kontrollierter Luftraum ist, müssen alle Drohnenflüge in Malta von TM-CAD genehmigt werden. Zu diesem Zweck musst du eine Fluganfrage stellen, in der du Datum/Uhrzeit, Ort und Höhe des Fluges angibst. Bei Fluganfragen, die ein Sperrgebiet betreffen, solltest du im Abschnitt “Kommentare” eine E-Mail des Eigentümers des Sperrgebiets hochladen, in der er angibt, dass er keine Einwände gegen die Durchführung von Drohnenflügen über seinem Grundstück hat. Eine ausführliche Anleitung dazu findest du hier.

Wenn du in Malta einen Drohnenführschein erwerben möchtest, kannst du dich auf dieser Seite über die Modalitäten informieren.

Auf Malta gilt ein Sicherheitsabstand von einem Kilometer zu Flughäfen. 

Zu vielen weiteren Objekten gilt ein Mindestabstand von 120 Metern. Dazu zählen Polizeiliegenschaften, Militär und Industrieanlagen, Kraftwerke, Krankenhäuser, Botschaften und Konsulate, Häfen, Gebäude von internationalen Organisationen und Menschenansammlungen (ab 12 Personen).

In maltesischen Naturschutzgebieten ist das Fliegen einer Drohne untersagt.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Malta haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die maltesische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der maltesischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen bitten. Bitte hinterlasse uns einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Malta gesammelt hast!

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
37 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen