Drohnen-Gesetze in Ungarn
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 27.04.2023 | 39 Kommentare
In diesem Beitrag haben wir für dich die aktuellen Gesetze für die Nutzung von Drohnen in Ungarn zusammengefasst.
In Ungarn gilt die EU-Drohnenverordnung gemeinsam mit einem nationalen Drohnengesetz. Mit der EU-Verordnung wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.
Die Registrierung als Drohnenbetreiber erfolgt in Ungarn noch über ein Formular. Dieses kannst du hier abrufen.
Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Ungarn
In Ungarn gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.
Nationale Besonderheiten in Ungarn
Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Ungarn gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.
Militärische Luftfahrtbehörde: klh@hm.gov.hu oder +36/1/474-12-74
Weitere Vorschriften für Drohnenpiloten in Ungarn
Drohnen ab 250 Gramm müssen versichert sein. Die Deckungssummen staffeln sich nach dem Drohnengewicht wie folgt:
- 250 Gramm bis 4 Kilogramm: 3.000.000 Forint (ca. 8500 Euro) pro Versicherungsereignis und 6.000.000 Forint (ca. 17.000 Euro) über den Versicherungszeitrum
- Ab 4 Kilogramm bis 20 Kilogramm: 5.000.000 Forint (ca. 14.000 Euro) pro Versicherungsereignis und 10.000.000 Forint (ca. 28.000 Euro) über den Versicherungszeitrum
- 20 bis 200 Kilogramm: 10.000.000 Forint (ca. 28.000 Euro) pro Versicherungsereignis
Luftraumfreigabe beantragen
In einem Wohngebiet dürfen Drohnen nur nach Antrag einer temporären Luftraumfreigabe genutzt werden. Auch andere Gebiete dürfen nur mit eigens zugewiesenem Luftraum überflogen werden. Die Anwendung der App mydronespace ist verpflichtend. Dort werden auch vorübergehend gesperrte Gebiete angezeigt.
Für die temporäre Luftraumfreigabe (Temporary Designated AirSpace bzw. Eseti légtér engedély) benötigst du eine Genehmigung von der Militärischen Luftfahrtbehörde. Du solltest den Antrag 30 Tage vor dem geplanten Drohneneinsatz einreichen. Die Vorgehensweise dazu hat sich im April 2020 geändert und es gibt nur noch ein elektronisches sowie ein papierbasiertes Formular, das per Post eingereicht werden kann. Das Formular per E-Mail zu versenden, scheint nur noch im Ausnahmefall möglich zu sein. Für das elektronische Formular benötigst du Java sowie ein spezielles Formularfüllprogramm. Die elektronischen Formulare und Ausfüllanweisungen auf Englisch findest du hier. Möchtest du lieber mit dem Papierformular arbeiten, kannst du es dir auf Ungarisch herunterladen. Du brauchst auf jeden Fall die genauen Koordinaten, Flughöhe, Art (gewerblich oder privat) und Daten deines geplanten Flugs. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr von 9.000 Forint (etwa 25 Euro) fällig, die du überweisen kannst. Die Behörde empfiehlt, dass du deinen Antrag 45 bis 60 Tage vor deinem geplanten Drohnenflug einreichst.
Vorsicht bei der Ausreise
Bei der Ausreise aus Ungarn mit dem Flugzeug gibt es eine Besonderheit zu beachten: In Ungarn darfst du deinen Copter nicht mit ins Handgepäck nehmen. Bei der Ausreise aus Ungarn musst du deinen Copter mit dem aufgegebenen Gepäck transportieren.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Ungarn haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die ungarische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der ungarischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Ungarn gesammelt hast!
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