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Drohnen-Gesetze in der Türkei

Drohne fliegen in der Türkei

Erfahre in diesem Beitrag, welche Regeln in der Türkei gelten, wenn du dort eine Drohne aufsteigen lassen möchtest.

Abhängig vom Gewicht deiner Drohne kann es in der Türkei schwierig sein, alle nötigen Genehmigungen zu bekommen. Neben der Registrierung für Drohnen ab 500 Gramm musst du auch die lokalen Gesetze beachten, die weitere Anträge nötig machen könnten.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Türkei

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Nein. Wir empfehlen dir dennoch, in diesem Land deine Drohne zu versichern.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Unbekannt.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.

Ab einem Gewicht von 500 Gramm benötigst du eine Genehmigung.

Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Drohnen unter 500 Gramm unterliegen nicht dem Geltungsbereich der türkischen Drohnenregulierung, sodass sie nicht registrierungspflichtig sind. Somit dürfte die Mitnahme einer DJI Mini 3 Pro keine Probleme bereiten. Private Drohnen dürfen zudem nicht mehr als 4 Kilogramm wiegen. Es kann sein, dass du deinen Flug anmelden oder genehmigen lassen musst. Versuche daher, die Bestimmungen für dein geplantes Fluggebiet zu erfahren und gegebenenfalls bei den lokalen Behörden eine Genehmigung zu beantragen.

Für Drohnen über 500 Gramm gelten strengere Regeln, die es Drohnenpiloten ohne türkische Identifikationsnummer leider nicht ermöglichen, legal zu fliegen.

Am Flughafen kann es dazu kommen, dass dir die Drohne bis zu deiner Abreise abgenommen und kostenpflichtig aufbewahrt wird. Um das zu umgehen, benötigst du ein Schreiben zur technischen Konformität. Das entsprechende Antragsformular FR-03 gibt es mittlerweile auch Englisch.

In der Türkei müssen sich alle Piloten vor dem Flug registrieren. Möglicherweise musst du dazu ein Führungszeugnis einreichen. Falls du die Registrierung nicht vornimmst und bei einem Flug erwischt wirst, drohen Strafen im vierstelligen Eurobereich.

Bei der Anmeldung wird die türkische Identitätsnummer abgefragt. Dadurch ist es für die meisten ausländischen Drohnenpiloten kaum möglich, sich in der Türkei zu registrieren. Bei der Registrierung musst du ein Foto von dir einreichen, womit nur du als registrierter Pilot deine Drohne steuern darfst. Die Bearbeitungszeit für deine Registrierung liegt bei ein bis zwei Wochen.

Wenn deine Registrierung angenommen wurde, dann musst du noch deine Drohne melden (inkl. Fotos aus drei Perspektiven), damit die Drohne eindeutig dir zugeordnet werden kann. Zu den notwendigen Angaben gehören: Gewicht, Hersteller, Modellname, Jahr der Erscheinung, Anzahl der Motoren, Motor-Modell, Farbe des Fluggerätes, Akku-Kapazität und Angaben zur Kamera. Nach 3-5 Tagen erhältst du schließlich eine Bestätigung mit Kennzeichnungsnummer zugeschickt. Diese Bestätigung musst du ausdrucken und mit auf die Reise nehmen.

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Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für die Türkei haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die türkische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der türkischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in der Türkei gesammelt hast!

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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