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Drohnen-Gesetze in Montenegro

Drohne fliegen in Montenegro

In diesem Artikel findest du die Gesetze für die Nutzung von Drohnen in Montenegro.

Grundsätzlich ist es recht kompliziert, eine Drohne in Montenegro in die Luft zu bekommen. Allerdings gibt es eine einfache Möglichkeit, sich den ganzen Aufwand zu ersparen. Doch fangen wir von vorn an.

Für einen Drohnenflug in Montenegro sind zwei Dinge unerlässlich:

  1. Eine Importgenehmigung vom Wirtschaftsministerium
  2. Eine Registrierung der Drohne bei der Zivilen Luftfahrtbehörde (CAA)

Du solltest dich unbedingt um beide Genehmigungen bemühen. Denn wenn du die notwendigen Papiere nicht vorweisen kannst, wird deine Drohne mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Einreise konfisziert.

Beide Prozedere sind aufwändig und von Deutschland aus kaum umsetzbar. Deswegen legen wir dir unbedingt ans Herz, diesen Prozess an einen deutschsprachigen Fachmann vor Ort zu delegieren. Wir empfehlen dir die Zusammenarbeit mit Michael, der sich für dich um die Antragstellung sowie die Zahlung der offiziellen Gebühren in der Landeswährung kümmert.

Und so einfach läuft es ab:

  1. Fülle das untenstehende Formular aus.
  2. Überweise den Betrag von 135 Euro (statt 150 Euro) auf das angegebene Konto. Der Betrag umfasst alle offiziellen Gebühren, die an die Behörden zu zahlen sind.
  3. Michael wird sich direkt um deinen Antrag kümmern.
  4. Innerhalb von 30 Tagen erhältst du alle erforderlichen Unterlagen von Michael zugeschickt.

Wenn du deine Drohne legal in Montenegro fliegen möchtest, führt kaum ein Weg an Michael vorbei. Warum das so ist, kannst du weiter unten nachlesen.

Montenegro: Registrierung und Einfuhrerlaubnis

Vor Einfuhr/Einreise mit einer Drohne sind die Zustimmung der montenegrinischen Flugverkehrszulassungsbehörde sowie eine Einfuhrgenehmigung des Wirtschaftsministeriums einzuholen. Diese müssen bei Einreise dem montenegrinischen Zoll vorgelegt werden. Der montenegrinische Zoll kann nicht ordnungsgemäß angemeldete Drohnen bei Einreise beschlagnahmen. Eine Auslösung erfolgt mitunter nur gegen hohe Strafzahlungen. Bitte beachte, dass die Bearbeitung beim Ministerium bis zu 30 Tage dauern kann. Mit diesem Formular beauftragst du unseren Experten in Montenegro (Michael Bader) mit der Einholung aller erforderlichen Unterlagen. Unserer Community räumt Michael aktuell einen Rabatt ein, sodass du für seine Dienste nur 135 Euro (statt 150 Euro) zahlen musst.

1Deine persönlichen Daten
2Dein geplanter Aufenthalt
3Deine Drohne
Bitte gib zunächst deine persönlichen Daten an, damit die erforderlichen Unterlagen korrekt ausgestellt und dir zugeschickt werden können.
Name(erforderlich)
Anschrift(erforderlich)
Akzeptierte Dateitypen: jpg, jpeg, png, pdf, Max. Dateigröße: 5 MB.

Einfuhr von Drohnen

Wenn du eine Drohne ins Land bringst, auch wenn es nur für ein paar Tage ist, musst du beim Wirtschaftsministerium eine Genehmigung beantragen. Andernfalls könnte die Drohne bei der Einreise konfisziert werden. Die Bearbeitungszeit des Antrags beträgt bis zu 30 Tage. Für den Antrag musst du ein aufwändiges Formular in der Landessprache ausfüllen. Jedoch ist es mit diesem Formular nicht getan, denn es ist nicht möglich, den Antrag per E-Mail zu versenden. Stattdessen musst du ihn in zweifacher Ausführung persönlich oder über einen Bevollmächtigten einreichen. Auch die Importgebühr muss vor Ort bezahlt werden. Die weiteren Dokumente, die außer dem Formular benötigt werden (u.a. den Zahlungsnachweis, die technischen Daten der Drohne, eine Erklärung über Kenntnisse der geltenden Gesetze sowie über Aufenthaltsdauer und Drohnennutzung), müssen auf Montenegrisch verfasst und notariell beglaubigt werden. Du solltest dich also gut mit der Sprache und den bürokratischen Feinheiten des Landes auskennen, um die Einfuhrgenehmigung erfolgreich zu beantragen. All der Aufwand kann dir von Michael abgenommen werden (siehe oben).

Registrierung von Drohnen

Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, müssen in Montenegro registriert werden. Die Registrierung erfolgt bei der Zivilen Luftfahrtbehörde (CAA) über das Antragsformular Declaration in accordance with Ordinance for Unmanned Aerial Systems (UAS). Dieses sollte per Post oder E-Mail an die CAA gesendet werden. Wenn du dich an Michael wendest, erledigt er diesen Schritt mit für dich.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Montenegro

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:150 Meter (492,1 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Ja. Fremde müssen dich als Eigentümer identifizieren können.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.

Du musst eine Erklärung an die Luftfahrtbehörde senden. Bei Flügen in einer höheren Kategorie benötigst du zudem ein Betriebshandbuch und gegebenenfalls die Genehmigung der CAA.

Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen
Kontaktdaten

Civil Aviation Agency
Josip Broz Tito bb
81000 Podgorica
Montenegro

E-Mail: [email protected]

Die Einteilung der Drohnenflüge in Klassen

In Montenegro gibt es drei Gewichtsklassen:

  • Klasse 5: Aufstiegsmasse unter 5 Kilogramm
  • Klasse 10: 5 Kilogramm bis 10 Kilogramm
  • Klasse 20: über 10 Kilogramm bis 20 Kilogramm

Zusätzlich werden in Montenegro potentielle Fluggebiete in vier Klassen eingeteilt:

  • Klasse I: nicht bebauter Bereich ohne errichtete Gebäudeanlagen und ohne Personen, mit Ausnahme von Piloten und Personal, die für das Fliegen benötigt werden;
  • Klasse II: entwickelt unbewohnten Bereich mit kommerziellen Einrichtungen oder Konstruktionen, die nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, wo es keine Menschen gibt, abgesehen von Pilot und Personal für das Fliegen.
  • Klasse III: bewohntes Gebiet mit Bauten oder Einrichtungen, die in erster Linie für den Aufenthalt, die Arbeit oder die Erholung bestimmt sind (Wohnhäuser, Schulen, Büros, Sportplätze, Parks usw.);
  • Klasse IV: Städtischen Zonen (Innenstadt, Siedlungen usw.).

Als privater Pilot darfst du nur in den Klassen I und II eine Drohne fliegen.

Aus den oben genannten Fluggebieten und den genannten Gewichtsklassen ergeben sich vier Kategorien, für die unterschiedliche Anforderungen gelten.

Kategorien für Drohnen-Flüge in Montenegro
Kategorien für Drohnen-Flüge in Montenegro

Um in Kategorie A fliegen zu dürfen, musst du dich bei Luftfahrtbehörde registrieren (siehe oben). Für Flüge in Kategorie B benötigst du zusätzlich ein Betriebshandbuch für deine Manöver. Drohnenflüge in Kategorie D dürfen nur nach Zustimmung der CAA erfolgen. 

Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in Montenegro

Drohnen dürfen in Montenegro nicht höher als 150 Meter über Grund fliegen.

Drohnen dürfen in Montenegro nur tagsüber und innerhalb der direkten Sichtweite und bis zu einer maximalen Distanz von 500 Metern betrieben werden. FPV-Flüge sind für Modellflieger erlaubt, wenn ein Observer die Drohne mit bloßem Auge überwacht.

In Montenegro musst du zudem deine Drohne versichern. Einen Versicherungsnachweis musst du immer bei dir führen.

Du musst vor dem Flug die Funktionsfähigkeit der Drohne überprüfen und sicherstellen, dass der Flug so durchgeführt wird, dass keine Gefahr besteht. Du darfst nicht die Gesundheit oder das Eigentum von Personen gefährden oder die öffentliche Ordnung oder den Frieden stören. Vor dem Flug musst du alle notwendigen Informationen einholen, wie zum Beispiel die meteorologischen Bedingungen checken.

Sicherheitsabstände und Flugverbote

Zu Flughäfen muss in Montenegro ein ausreichender Abstand gehalten werden. Deine Drohne muss zu Menschenmengen einen Abstand von 150 Metern und zu unbeteiligten Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und Tieren einen Abstand von 30 Metern wahren.

Drohnen-Flüge bei Nacht sind in Montenegro nicht gestattet.

Besonderheiten für Drohnenflieger in Montenegro

Drohnen müssen mit einem Kennzeichen versehen werden, mit dem Fremde den Eigentümer identifizieren können. Hier kannst du Drohnen-Plaketten bestellen

Vorschriften für gewerbliche Piloten

Gewerbliche Piloten müssen ihre Fluggeräte bei der Luftfahrtbehörde registrieren. Außerdem muss ein Flugbuch geführt werden, indem die folgenden Informationen zu jedem Flug dokumentiert werden:

  • Datum
  • Uhrzeiten vom Start- und Landezeitpunkt sowie die Gesamtdauer des Fluges
  • Vollständiger Name des Piloten
  • Flugort mit Klassifizierung
  • Aufstiegsgewicht der Drohne
  • Klassifizierung des Flugorts
  • Bemerkungen zu besonderen Vorkommnissen

Die Dokumentation muss mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Montenegro haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kannst du die nationale Luftfahrtbehörde kontaktieren. Alternativ kannst du auch bei der nationalen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen bitten. Bitte hinterlasse uns einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Montenegro gesammelt hast!

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Foto von Francis
Über den Autor

Seit 2014 lässt mich die Begeisterung für Kamera-Drohnen nicht mehr los. Als Fotograf und Filmemacher bieten sie mir eine unglaubliche Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten. Dank Drohnen konnte ich überall auf der Welt ganz besondere Perspektiven einfangen, die ohne die neue Technik undenkbar wären. Doch in all den Jahren hat sich viel geändert und es stellt eine gewisse Herausforderung dar, als Drohnen-Pilot die technischen und rechtlichen Entwicklungen zu verfolgen. Deswegen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, dir hier im Drohnen-Camp alles Wichtige für den Umgang mit deinen Drohnen verständlich zu erklären. Falls noch Fragen zu diesem Artikel offengeblieben sein sollten oder du Erfahrungen mit uns teilen willst, dann schreibt uns gern einen Kommentar und wir versuchen dir so schnell wie möglich zu helfen!

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