Drohnen-Gesetze in Estland

Drohnen fliegen in Estland

In diesem Beitrag erfährst du, welche Regeln für den Betrieb von Drohnen in Estland gelten.

Estland führte 2021 in einer sechsmonatigen Übergangsphase die EU-Drohnenverordnung ein. Dadurch wurden die Regeln für Fernpiloten weitestgehend angeglichen. So musst du dich nur in einem europäischen Land als Betreiber registrieren (in den meisten Fällen in dem Land, in dem du wohnst) und auch dein EU-Drohnenführerschein wird länderübergreifend anerkannt.

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Estland

In Estland gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Nationale Besonderheiten in Estland

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Estland gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Nein. Wir empfehlen dir dennoch, in diesem Land deine Drohne zu versichern.
Mindestalter für Fernpiloten16 Jahre
Kontaktdaten

Civil Aviation Administration: ecaa@ecaa.ee

Versicherungspflicht in Estland

Solang du deine Drohne nur innerhalb der Offenen Kategorie nutzt, besteht keine Versicherungspflicht. Jedoch empfehlen wir dir dringend, eine Drohnenhaftplicht abzuschließen! Für Flüge in der Speziellen und Zulassungspflichtigen Kategorie ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Verbotszonen

Der Überflug von Unfällen und Einsatzorten der Rettungskräfte ist untersagt. Zudem gibt es Einschränkungen u.a. bei Flugplätzen und in Naturschutzgebieten. Die oben verlinkte Karte stellt die geografischen UAS-Gebiete transparent dar. Wichtig zu erwähnen ist auch eine Flugverbotszone entlang der Grenze zum benachbarten Russland.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Estland haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die estnische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der estnischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Estland gesammelt hast!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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