Als Betreiber einer Drohne registrieren und beim LBA anmelden

Als Drohnen-Betreiber registrieren

Seit Ende 2020 müssen sich dank neuer EU-Regeln die meisten Drohnen-Betreiber in Europa registrieren. In diesem Beitrag erfährst du alle wichtigen Infos zu diesem Thema.

In ganz Europa gibt es zwei Arten der Registrierung:

  1. Registrierung des Drohnen-Betreibers
  2. Registrierung der Drohne

Da nur Drohnen, die in die zulassungspflichtige Kategorie fallen, registriert werden müssen, ist für die meisten Piloten nur die Registrierung als Drohnen-Betreiber relevant. Denn beinahe alle Drohnenflüge finden innerhalb der offenen Kategorie statt.

Registrierung als Drohnen-Betreiber

Eine Registrierung von Drohnen-Betreibern wird erforderlich, wenn du in der Offenen Kategorie fliegen willst und dein Fluggerät mindestens einer der beiden Bedingungen erfüllt:

  • Drohne besitzt eine Aufstiegsmasse von 250 Gramm oder mehr oder erreicht bei einem Aufprall mit einem Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule.
  • Drohne ist mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (z.B. Kamera) ausgerüstet und erfüllt nicht die EU-Spielzeugrichtlinie.

Damit müssen sich alle Besitzer einer Kamera-Drohne zukünftig registrieren. Zudem besteht die Registrierungspflicht für Piloten, die eine Drohne in der Speziellen Kategorie fliegen lassen wollen.

Wo registriert man sich als Drohnen-Betreiber?

Für die Registrierung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine (Online-) Plattform schaffen, in der sich die Betreiber eintragen können. Die Plattformen sollen einen Austausch der Informationen innerhalb der EU ermöglichen. In Deutschland ist das Luftfahrtbundesamt (LBA) für die Registrierung zuständig. Du kannst dich unter dem folgenden Link online beim LBA registrieren:

Registrierung als Drohnen-Betreiber beim LBA

Du kannst dich ausschließlich in dem Land registrieren, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast. Bei juristischen Personen (v.a. Unternehmen) ist das Land mit dem Hauptgeschäftssitz verantwortlich für die Registrierung. Mehrere Registrierungen in unterschiedlichen EU-Staaten sind nicht möglich.

Bei der Registrierung sind die folgenden Informationen anzugeben:

Natürliche Personen:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Nummer der Versicherungspolice, falls vorgesehen. In Deutschland muss man seine Drohne haftpflichtversichern. Alle wichtigen Informationen dazu gibt es in unserem Beitrag zur Drohnenversicherung.
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass o.Ä.)

Juristische Personen:

  • Name
  • Identifikationsnummer
  • Anschrift
  • Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Nummer der Versicherungspolice, falls vorgesehen.
  • Bestätigung über ausreichendes Kompetenzniveau der Fernpiloten
  • Betriebsgenehmigungen, LUC und Eingangsbestätigungen für Erklärungen in der Speziellen Kategorie

Deine Registrierung wird innerhalb weniger Tage bearbeitet. Nach Abschluss deiner Anmeldung erhältst du eine eindeutige Registrierungsnummer (UAS-Betreibernummer bzw. kurz e-ID) zugewiesen. Diese Nummer muss an allen Luftfahrtzeugen angebracht und in ein Fernidentifizierungssystem geladen werden, falls vorhanden. Beim physischen Anbringen entfällt die bisher in Deutschland gültige Vorschrift, feuerfestes Material zu benutzen. Dennoch empfehlen wir das Anbringen einer Drohnenplakette.

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Für die Registrierung beim LBA wird eine Gebühr von 20 Euro für natürliche Personen oder 50 Euro für juristische Personen fällig.

Zulassungspflichtige Drohne registrieren

Eine Registrierung der Drohne ist nur dann erforderlich, wenn die Drohne in der Zulassungspflichtigen Kategorie eingesetzt werden soll. Für die Registrierung der Drohne musst du die folgenden Angaben bei der Behörde einreichen:

  • Hersteller und Modellbezeichnung
  • Seriennummer der Drohne
  • Name des Betreibers
  • Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse

Nach Eingang der Informationen registriert die zuständige Behörde dann die zulassungspflichtige Drohne. Die Gebühr dafür liegt bei 100 Euro.

Fazit zur Registrierung

Die Registrierung als Drohnenbetreiber:in erfolgt ganz unkompliziert über ein Onlineportal. Innerhalb weniger Tage bekommst du deine e-ID ausgestellt. Vergiss nicht, die Anmeldung durchzuführen, um deine Drohne im Rahmen der bestehenden Regeln einsetzen zu können.

Noch gut zu wissen: Deine einmal im Heimatland durchgeführte Registrierung ist in ganz Europa gültig und kann daher in vielen Urlaubsländern mit genutzt werden.

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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