Plus-Mitgliedschaft

EU-weite Drohnen-Regeln: Als Betreiber einer Drohne registrieren

Als Drohnen-Betreiber registrieren

Seit Ende 2020 müssen sich dank neuer EU-Regeln die meisten Drohnen-Betreiber in Europa registrieren. In diesem Beitrag erfährst du alle wichtigen Infos zu diesem Thema.

Zukünftig wird es in Europa zwei Arten der Registrierung geben:

  1. Registrierung des Drohnen-Betreibers
  2. Registrierung der Drohne

Da nur Drohnen, die in die zulassungspflichtige Kategorie fallen, registriert werden müssen, ist für die meisten Piloten nur die Registrierung als Drohnen-Betreiber relevant.

Registrierung als Drohnen-Betreiber

Eine Registrierung von Drohnen-Betreibern wird erforderlich, wenn du in der Offenen Kategorie fliegen willst und dein Fluggerät mindestens einer der beiden Bedingungen erfüllt:

  • Drohne besitzt eine Aufstiegsmasse von 250 Gramm oder mehr oder erreicht bei einem Aufprall mit einem Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule.
  • Drohne ist mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (z.B. Kamera) ausgerüstet und erfüllt nicht die EU-Spielzeugrichtlinie.

Damit müssen sich alle Besitzer einer Kamera-Drohne zukünftig registrieren. Zudem besteht die Registrierungspflicht für Piloten, die eine Drohne in der Speziellen Kategorie fliegen lassen wollen.

Wo registriert man sich als Drohnen-Betreiber?

Für die Registrierung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine (Online-) Plattform schaffen, in der sich die Betreiber eintragen können. Die Plattformen sollen einen Austausch der Informationen innerhalb der EU ermöglichen. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die Online-Registrierung zuständig. Du kannst dich unter dem folgenden Link beim LBA registrieren:

Registrierung als Drohnen-Betreiber beim LBA

Du kannst dich nur in dem Land registrieren, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast. Bei juristischen Personen (v.a. Unternehmen) ist das Land mit dem Hauptgeschäftssitz verantwortlich für die Registrierung. Mehrere Registrierungen in unterschiedlichen EU-Staaten sind nicht möglich.

Bei der Registrierung sind die folgenden Informationen anzugeben:

Natürliche Personen:

Juristische Personen:

  • Name
  • Identifikationsnummer
  • Anschrift
  • Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Nummer der Versicherungspolice, falls vorgesehen.
  • Bestätigung über ausreichendes Kompetenzniveau der Fernpiloten
  • Betriebsgenehmigungen, LUC und Eingangsbestätigungen für Erklärungen in der Speziellen Kategorie

Nach Abschluss deiner Anmeldung wird dir eine eindeutige Registrierungsnummer zugewiesen. Diese Nummer muss an allen Luftfahrtzeugen angebracht und in ein Fernidentifizierungssystem geladen werden, falls vorhanden. Beim physischen Anbringen entfällt die bisher in Deutschland gültige Vorschrift, feuerfestes Material zu benutzen.

Schon gewusst?
Mit Drohnen-Camp Plus bieten wir dir einen Mitgliederbereich an, der dir alles bietet, was du als Drohnen-Pilot benötigst:
  • Kurse: Erweitere in kürzester Zeit dein Drohnen-Wissen in allen relevanten Bereichen wie Technik, Luftrecht und Flugsteuerung.
  • Versicherung (optional): In Zusammenarbeit mit der R+V bekommst du deine Fluggeräte zu Top-Konditionen versichert.
  • Spots: Eine interaktive Karte mit dutzenden Möglichkeiten, deine Drohne zu starten und beeindruckende Perspektiven zu verewigen.
Doch das ist längst nicht alles: Als Dankeschön für die Anmeldung erhalten alle neuen Plus-Mitglieder eine Drohnen-Plakette geschenkt! Hier gibt es alle Infos zu Drohnen-Camp Plus: Jetzt mehr erfahren

Für die Registrierung beim LBA wird eine Gebühr von 20 Euro für natürliche Personen oder 50 Euro für juristische Personen fällig.

Zulassungspflichtige Drohne registrieren

Eine Registrierung der Drohne ist nur dann erforderlich, wenn die Drohne in der Zulassungspflichtigen Kategorie eingesetzt werden soll. Für die Registrierung der Drohne musst du die folgenden Angaben bei der Behörde einreichen:

  • Hersteller und Modellbezeichnung
  • Seriennummer der Drohne
  • Name des Betreibers
  • Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse

Nach Eingang der Informationen registriert die zuständige Behörde dann die zulassungspflichtige Drohne. Die Gebühr dafür liegt bei 100 Euro.

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
89 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen