EU-weite Drohnen-Regeln: Als Betreiber einer Drohne registrieren
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 10.03.2022 | 91 Kommentare
Seit Ende 2020 müssen sich dank neuer EU-Regeln die meisten Drohnen-Betreiber in Europa registrieren. In diesem Beitrag erfährst du alle wichtigen Infos zu diesem Thema.
Zukünftig wird es in Europa zwei Arten der Registrierung geben:
- Registrierung des Drohnen-Betreibers
- Registrierung der Drohne
Da nur Drohnen, die in die zulassungspflichtige Kategorie fallen, registriert werden müssen, ist für die meisten Piloten nur die Registrierung als Drohnen-Betreiber relevant.
Registrierung als Drohnen-Betreiber
Eine Registrierung von Drohnen-Betreibern wird erforderlich, wenn du in der Offenen Kategorie fliegen willst und dein Fluggerät mindestens einer der beiden Bedingungen erfüllt:
- Drohne besitzt eine Aufstiegsmasse von 250 Gramm oder mehr oder erreicht bei einem Aufprall mit einem Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule.
- Drohne ist mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (z.B. Kamera) ausgerüstet und erfüllt nicht die EU-Spielzeugrichtlinie.
Damit müssen sich alle Besitzer einer Kamera-Drohne zukünftig registrieren. Zudem besteht die Registrierungspflicht für Piloten, die eine Drohne in der Speziellen Kategorie fliegen lassen wollen.
Wo registriert man sich als Drohnen-Betreiber?
Für die Registrierung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine (Online-) Plattform schaffen, in der sich die Betreiber eintragen können. Die Plattformen sollen einen Austausch der Informationen innerhalb der EU ermöglichen. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die Online-Registrierung zuständig. Du kannst dich unter dem folgenden Link beim LBA registrieren:
Registrierung als Drohnen-Betreiber beim LBA
Du kannst dich nur in dem Land registrieren, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast. Bei juristischen Personen (v.a. Unternehmen) ist das Land mit dem Hauptgeschäftssitz verantwortlich für die Registrierung. Mehrere Registrierungen in unterschiedlichen EU-Staaten sind nicht möglich.
Bei der Registrierung sind die folgenden Informationen anzugeben:
Natürliche Personen:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Mail-Adresse und Telefonnummer
- Nummer der Versicherungspolice, falls vorgesehen. Hier gibt es unsere Tipps zur Drohnen-Versicherung.
Juristische Personen:
- Name
- Identifikationsnummer
- Anschrift
- Mail-Adresse und Telefonnummer
- Nummer der Versicherungspolice, falls vorgesehen.
- Bestätigung über ausreichendes Kompetenzniveau der Fernpiloten
- Betriebsgenehmigungen, LUC und Eingangsbestätigungen für Erklärungen in der Speziellen Kategorie
Nach Abschluss deiner Anmeldung wird dir eine eindeutige Registrierungsnummer zugewiesen. Diese Nummer muss an allen Luftfahrtzeugen angebracht und in ein Fernidentifizierungssystem geladen werden, falls vorhanden. Beim physischen Anbringen entfällt die bisher in Deutschland gültige Vorschrift, feuerfestes Material zu benutzen.
Mit Drohnen-Camp Plus bieten wir dir einen Mitgliederbereich an, der dir alles bietet, was du als Drohnen-Pilot benötigst:
- Kurse: Erweitere in kürzester Zeit dein Drohnen-Wissen in allen relevanten Bereichen wie Technik, Luftrecht und Flugsteuerung.
- Versicherung (optional): In Zusammenarbeit mit der R+V bekommst du deine Fluggeräte zu Top-Konditionen versichert.
- Spots: Eine interaktive Karte mit dutzenden Möglichkeiten, deine Drohne zu starten und beeindruckende Perspektiven zu verewigen.
Für die Registrierung beim LBA wird eine Gebühr von 20 Euro für natürliche Personen oder 50 Euro für juristische Personen fällig.
Zulassungspflichtige Drohne registrieren
Eine Registrierung der Drohne ist nur dann erforderlich, wenn die Drohne in der Zulassungspflichtigen Kategorie eingesetzt werden soll. Für die Registrierung der Drohne musst du die folgenden Angaben bei der Behörde einreichen:
- Hersteller und Modellbezeichnung
- Seriennummer der Drohne
- Name des Betreibers
- Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse
Nach Eingang der Informationen registriert die zuständige Behörde dann die zulassungspflichtige Drohne. Die Gebühr dafür liegt bei 100 Euro.
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