EU-weite Drohnen-Regeln: Die Spezielle Kategorie einfach erklärt
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 11.08.2025 | 0 Kommentare

Die Europäische Union führte mit der neuen Gesetzgebung die Spezielle Kategorie von Drohnen-Flügen ein. In dieser Kategorie werden Drohnen-Einsätze mit einem erhöhten Risiko zusammengefasst.
In diesem Artikel erfährst du, welche Genehmigungen du in der Speziellen Kategorie brauchst und welche sonstigen Bestimmungen gelten.
Die Spezielle Kategorie beschreibt Drohnen-Flüge mit einem erhöhten Risiko für andere Personen oder für den Luftverkehr. Darunter fallen alle üblichen Einsätze, die nicht von der Offenen Kategorie abgedeckt werden. Typische Anwendungsfälle, die der Speziellen Kategorie zugerechnet werden, sind zum Beispiel:
- Flüge außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line of Sight, BVLOS)
- Flüge mit Drohnen ohne eine Kassifizierung (Bestandsgeräte) bei Unterschreitung von vorgegebenen Mindestabständen
- Abwurf von Objekten (z.B. Sprühflüge in der Landwirtschaft)
In der Speziellen Kategorie ist es nicht erlaubt, mit einer Drohne Menschenansammlungen zu überfliegen, Personen zu befördern oder gefährliche Güter zu transportieren. Für diese Sonderfälle wurde die Zulassungspflichtige Kategorie ins Leben gerufen.
Genehmigungsverfahren
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du eine Genehmigung für einen Flug in der Speziellen Kategorie erhalten kannst. Die nachfolgende Auflistung gibt dir einen Überblick, wobei wir mit der einfachsten Option beginnen. Den größten Aufwand musst du einplanen, wenn du eine eigene Risikobewertung durchführen musst.
Genehmigungsverfahren in der Speziellen Kategorie:
- Nationales Standardszenario
Mit einem Nationalen Standardszenario werden in Deutschland häufig vorkommende Anwendungsfälle zusammengefasst. Bisher gab es in Deutschland das nationale Standardszenario DE.STS.FARM für die Anwendung in der Forst- und Landwirtschaft. Unter den vorgegebenen Bestimmungen durften Gegenstände (z.B. zur Aussaat, Schädlingsbekämpfung etc.) abgeworfen werden. Mittlerweile ist DE.STS.FARM abgelaufen. Dazu gekommen ist jedoch STS-BOS für den Einsatz von Drohnen im Rettungswesen. Um ein nationales Standardszenario nutzen zu können, muss nur eine Erklärung ausgefüllt und an die zuständige Genehmigungsbehörde geschickt werden. - Standardszenario (STS)
Auch in den europaweit anwendbaren Standardszenarien sind bestimmte Anwendungsfälle gruppiert. Eine Risikobewertung und daraus resultierende Sicherheitsmaßnahmen sind vorgegeben. Aus den Nebenbestimmungen des Standardszenarios ergeben sich zahlreiche Auflagen. Standardszenarien ersparen sehr viel Arbeit bei der Antragstellung. Eine Voraussetzung für die Nutzung von Standardzenarien ist die Nutzung einer klassifizierten Drohne (C5, C6). - Pre Defined Risk Assessment (PDRA)
PDRAs funktionieren ähnlich wie Standardszenarien, sind jedoch mit Drohnen ohne eine Klassifizierung nutzbar. - Eigene Risikobewertung
Bei den bisherigen Optionen wurde die Risikobewertung bereits von den Behörden erledigt. Wenn jedoch keine der Möglichkeiten für dich nutzbar ist, musst du eine eigene Risikobewertung nach dem SORA-Verfahren durchführen.
Je nach gewählter Option muss ein umfangreiches Betriebshandbuch erstellt und entweder eine Erklärung oder ein Antrag abgegeben werden.
Es gibt auch noch eine fünfte Variante, das sogenannte LUC. Was es damit auf sich hat, erfährst du weiter unten. Ein LUC kann man jedoch nur erhalten, wenn man bereits eine gewisse Historie bei der Behörde voweisen kann und erfolgreich Anträge eingereicht hat.
Zuständigkeiten
Dem Grundsatz nach sind für die Genehmigungen in der Speziellen Kategorie die Landesluftfahrtbehörden zuständig. Viele Bundesländer sahen sich jedoch mit dieser Aufgabe überfordert und haben diese Aufgabe an das Luftfahrtbundesamt delegiert. Aus der folgenden Tabelle kannst du ablesen, wo die Ansprechpartner für dich sitzen:
| Zuständige Stelle | Bundesländer |
|---|---|
| Landesluftfahrtbehörde | Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg |
| Luftfahrtbundesamt (LBA) | Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
Für die Genehmigung der Flüge innerhalb der Speziellen Kategorie ist immer die Behörde in dem (Bundes-)Land zuständig, in dem du als Drohnen-Betreiber registriert bist. Bist du also in Niedersachsen registriert, möchtest aber einen Flug in Bremen genehmigen lassen, ist dennoch die niedersächsische Landesluftfahrbehörde für dich zuständig.
Erforderliche Qualifikationen
Derzeit gibt es noch keine einheitliche Ausbildung für die gesamte Spezielle Kategorie. Was es jedoch gibt, sind die Schulungsanforderungen für die Standardszenarien 1 und 2. In Deutschland werden diese Qualifikationen von den Behörden i.d.R. als Mindestanforderung vorausgesetzt. Damit gehört das Fernpilotenzeugnis STS-T (Theorie) und die Akkreditierung über den Abschluss der praktischen Prüfung für Standardszenarien (Praxis) zur faktischen Grundvoraussetzung, um in der Speziellen Kategorie fliegen zu dürfen.
Wir bieten passende Schulungen an und führen diese online und vor Ort durch. Falls du dafür Bedarf hast, melde dich gern bei uns, damit wir deine Anforderungen besprechen und eine passende Lösung finden können.
Sonderweg: Das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC)
UAS-Betreiber, die schon einige Verfahren mit der zuständigen Behörde erfolgreich durchlaufen haben und als vertrauenswürdig angesehen werden, können ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) erhalten. Einen entsprechenden Antrag können ausschließlich juristische Personen (z.B. GmbHs und Aktiengesellschaften) stellen. Dieser Antrag ist sehr ausführlich, beinhaltet zum Beispiel eine Beschreibung des Managementsystems mit der Organisationsstruktur und dem Sicherheitsmanagement sowie Namen der Verantwortlichen.
Wer ein LUC ausgestellt bekommt, kann eigenverantwortlich Manöver in der Speziellen Kategorie durchführen, ohne eine Betriebsgenehmigung bei den Behörden beantragen zu müssen. Weitgehend unabhängige Stellen innerhalb der Organisation bzw. des Unternehmens nehmen die Rolle der Behörden ein. Im ersten Moment klingt es verlockend, dass man auf eine behördliche Genehmigung verzichten kann. Jedoch stehen sehr viele Anforderungen dahinter. Hat man den Aufwand einmal gemeistert, darf sich die Organisation z.B. über schnellere Bearbeitungszeiten freuen.
Fazit
Die Spezielle Kategorie ist – nun ja – speziell. Es greifen sehr komplexe Verfahren und man muss sich schon sehr stark mit der Materie auseinander setzen. Zudem sind je nach Verfahren hohe Kosten im vierstelligen Bereich zu erwarten. Da haben wir den Arbeitsaufwand noch gar nicht angesprochen.
Dieser Artikel kann bei diesem umfangreichen Thema nur einen groben Überblick zu Orientierung bieten. Wenn es möglich für dich ist, versuche in der Offenen Kategorie zu bleiben.
Falls du weitere Unterstützung bei dem Thema wünschst, kontaktiere uns gern per Mail mit deinem konkreten Anliegen. Wir führen Schulungen für die Spezielle Kategorie durch und unterstützen bei der Erstellung von Betriebskonzepten.
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