EU-weite Drohnen-Regeln: Die Spezielle Kategorie einfach erklärt
Letzte Aktualisierung am 25.04.2021 | 0 Kommentare

Die Europäische Union führt mit der neuen Gesetzgebung die Spezielle Kategorie von Drohnen-Flügen ein. In dieser Kategorie werden Drohnen-Einsätze mit einem erhöhten Risiko zusammengefasst.
In diesem Artikel erfährst du, welche Genehmigungen du brauchen wirst und welche Bestimmungen für die Spezielle Kategorie gelten werden.
Die Spezielle Kategorie beschreibt Drohnen-Flüge mit einem erhöhten Risiko für andere Personen oder für den Luftverkehr. In die Speziellen Kategorie fallen alle üblichen Einsätze, die nicht von der Offenen Kategorie abgedeckt werden.
In der Speziellen Kategorie ist es nicht erlaubt, mit einer Drohne Menschenansammlungen zu überfliegen, Personen zu befördern oder gefährliche Güter zu transportieren. Für diese Sonderfälle wurde die Zulassungspflichtige Kategorie ins Leben gerufen.
Wenn du in der Speziellen Kategorie mit einer Drohne fliegen möchtest, dann ist das nur nach einer vorherigen Risikobewertung zulässig. Außerdem wird eine Zustimmung durch die zuständige Behörde erforderlich. Zuständig ist immer die Behörde in dem Land, in dem du als Drohnen-Betreiber registriert bist. Die Registrierung ist in der Speziellen Kategorie verpflichtend.
Die Zustimmung der Behörde kann auf drei Wegen erfolgen:
- Genehmigung im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer Flugmodell-Vereinigung.
- Erklärung über die Einhaltung von Standardszenarien: Diese Szenarien müssen von Behörden innerhalb der nächsten Monate noch definiert werden.
- Betriebsgenehmigung: Wird nach Prüfung einer Risikobewertung nach dem SORA-Verfahren durch die zuständige Behörde erteilt.
Welche genauen Auflagen zukünftig in der Speziellen Kategorie gelten werden, ergibt sich erst aus den Nebenbestimmungen, die mit den Standardszenarien bestimmt oder in den Betriebsgenehmigungen erteilt werden.
Als Drohnen-Pilot in der Speziellen Kategorie ist eine ganze Reihe an Kenntnissen erforderlich. Unbedingt auskennen muss man sich dann mit den folgenden Themengebieten:
- Anwendung von Betriebsverfahren
- Umgang mit Luftfahrtkommunikation
- Beherrschen der Flugroute und der Automatisierung
- Führung, Teamarbeit und Selbstmanagement
- Problemlösung und Entscheidungsfindung
- Lageerfassung
- Bewältigung der Arbeitsbelastung
- Koordinierung und Übergabe
- Prozedere erklären bei grenzüberschreitendem Einsatz
- Registrierungspflicht
Darüber hinaus können die Behörden aber noch weitere Kompetenzen abverlangen, die man als Drohnen-Pilot beherrschen muss.
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