EU-weite Drohnen-Regeln: Klassen der Fluggeräte einfach erklärt
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 09.01.2024 | 88 Kommentare
Mit der Harmonisierung der Drohnen-Regeln innerhalb Europas hat die EU eine Einteilung von unbemannten Fluggeräten in unterschiedliche Drohnen-Klassen vorgenommen.
Ich möchte in diesem Beitrag möglichst einfach erklären, welche Kriterien bei der Klassifizierung eine Rolle spielen und welche Auswirkungen die Klassen auf den Betrieb von Drohnen haben.
Die gute Nachricht für uns Anwender ist, dass die Hersteller verpflichtet sind, die Klasse der Drohne auf dem Fluggerät anzubringen. Somit müssen wir uns also nicht in die technischen Details einarbeiten, bevor wir uns für den Kauf einer Drohne entscheiden. Die Drohnen-Klasse ist eindeutig festgelegt und bietet keinen Spielraum für Interpretationen.
Die EU hat sieben Klassen festgelegt:
- C0
- C1
- C2
- C3
- C4
- C5
- C6
Die Anforderungen der einzelnen Klassen haben wir weiter unten im Artikel beschrieben. Damit du weißt, was du mit deiner Drohne zukünftig darfst, haben wir ein interaktives Tool entwickelt. Mit diesem Formular erfährst du, welche Regeln zukünftig für deine Drohnen gelten:
Klassen der Fluggeräte in der Übersicht
Je höher die Zahl der Klasse ist, desto größer ist das Risiko beim Betrieb der Drohne. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche technische Anforderungen (z.B. Gewicht und Lärmpegel). Eine Übersicht zu den Spezifikationen findest du in der folgenden Tabelle, wobei ich hier nur die relevantesten Bestimmungen aufgenommen habe.
Spezifikation | C0 | C1 | C2 | C3 | C4 |
Gewicht (MTOM) | < 250 g | < 900 g oder Energie < 80 J | < 4 kg | < 25 kg | < 25 kg |
Max. Geschwindigkeit | 19 m/s | 19 m/s | |||
Fernidentifizierung notwendig? | nein | ja | Ja | ja | nein |
Max. Flughöhe | 120 Meter | 120 Meter oder einstellbares Höhenlimit | 120 Meter oder einstellbares Höhenlimit | 120 Meter oder einstellbares Höhenlimit | |
Geo-Sensibilisierung notwendig? | nein | ja | ja | ja | nein |
Zulässige Manöver in der offenen Kategorie | A1 | A1 | A2, A3 | A3 | A3 |
Besonderheiten | “Langsam-Flugmodus” erforderlich | Abmessung geringer als 3 Meter | Keine automatischen Steuerungsmodi |
Die meisten Drohnen mit Kamera werden in die Klassen C0, C1 und C2 fallen. Diese Modelle sollen zukünftig mit Systemen zur Fernidentifizierung und zur Geo-Sensibilisierung ausgerüstet sein.
Die Klasse C4 ist in erster Linie für Modellflieger vorgesehen.
Neben den in der Tabelle dargestellten Klassen gibt es auch noch die Klassen C5 und C6, die sich stark an die Vorgaben der C3-Drohnen orientieren. In den Klassen C5 und C6 wird auf das Geo-Awareness-System sowie eine Höhenbegrenzung verzichtet. Dafür muss bei C5 Fluggeräten ein System integriert sein, dass die übertragene Energie bei einem Absturz minimiert (z.B. durch einen Fallschirm). C3-Drohnen dürfen mit zertifizierten Bauteilen zu einer C5-Drohne aufgerüstet werden.
Die Fernidentifizierung
Unter der Fernidentifizierung (Remote-ID) ist ein System zu verstehen, bei dem die Drohne während des Fluges regelmäßig aktuelle Flugdaten aussendet. Jeder Interessierte im Sendebereich erhält mit seinem Smartphone somit Zugriff auf die folgenden Daten:
- UAS-Betreiber-Nummer
- Seriennummer
- Positionsdaten und aktuelle Flughöhe
- Flugrichtung
- Fluggeschwindigkeit
- Position des Piloten (falls nicht möglich, wird der Startpunkt übermittelt)
Damit dürfte die Verfolgung bei Verstößen sehr viel einfacher werden.
Gut zu wissen: Persönliche Daten wie der Name oder die Anschrift des Piloten werden von der Fernidentifizierung nicht übermittelt.
Das Geo-Sensibilisierungssystem
Einen wirklich guten Vorstoß finde ich, dass die Mitgliedsstaaten zukünftig verbindliche Daten zu Flugverbotszonen und Flugbeschränkungsgebieten zur Verfügung stellen müssen. Diese Daten werden dann europaweit im gleichen Format zur Verfügung gestellt. Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 müssen diese Informationen zukünftig abrufen und dem Piloten vor dem Start ggf. Warnhinweise anzeigen. Piloten sind verpflichtet, stets die aktuellste Version der Datenbank herunterzuladen.
Ich hoffe, dass das Geo-Sensibilisierungssystem (bzw. Geo-Awareness) neben den Lufträumen auch andere Zonen wie Naturschutzgebiete berücksichtigen wird.
Welche Drohnen sind bereits klassifiziert?
Im zweiten Halbjahr 2022 erhielten einige Drohnen als erstes eine Klassifizierung. Seit dem kommen immer mehr Drohnen mit einer Klassenkennzeichnung auf den Markt.
Für die einzelnen Klassen haben wir eigene Artikel geschrieben. Darin findest du nochmal die Besonderheiten der jeweiligen Klasse und welche Modelle bereits darunter fallen:
Für Drohnen der Klasse C2 folgt in Kürze noch ein eigener Beitrag. Bis dahin findest du hier die aktuellen C2-Modelle:
- DJI Mavic 3 Pro
- DJI Mavic 3 Enterprise Serie (Mavic 3E, Mavic 3T und Mavic 3M)
- eBee X-Serie (Starrflügler für Mapping-Anwendungen)
Für alle älteren Fluggeräte, die in den Beiträgen nicht genannt sind, erwarten wir nach aktuellem Stand keine Nachklassifizierung. Das Betrifft unter anderem die noch immer verbreitete DJI Mavic 2 Pro.
Selbstgebaute Drohnen und Drohnen ohne Klassifizierung
Drohnen, die nach den Bestimmungen der EU-Verordnung zertifiziert und klassifiziert sind, tragen eine entsprechende CE-Klassen-Kennzeichnung. Doch gerade in der Zeit nach der Einführung der EU-Verordnung gab es für ältere Drohnen ohne passende Markierung Übergangsregeln. Diese Regeln sind mittlerweile alle abgelaufen!
Seit dem 1. Januar 2024 darfst du deine Bestandsdrohne ohne CE-Klassen-Zeichen nur noch begrenzt nutzen. Für Drohnen unter 250 Gramm gelten dann die Regeln der Unterkategorie A1 und für Drohnen ab 250 Gramm bis unter 25 Kilogramm die der Unterkategorie A3.
Auch wer eine Drohne selber bauen möchte, muss die oben genannten Klassen nicht erfüllen, hat jedoch andere Bestimmungen einzuhalten. Möglich sind Flüge in der Offenen und mit Genehmigung auch in der Speziellen Kategorie. In der Offenen Kategorie gelten für selbstgebaute Drohnen unter 250 Gramm und mit einer Maximalgeschwindigkeit unter 19 m/s die Regeln der Unterkategorie A1, für Drohnen unter 25 Kilogramm die der Unterkategorie A3.
Kann meine Drohne nachklassifiziert werden?
Die Frage, ob bereits gekaufte Drohnen wie die DJI Mavic 2 Pro oder die DJI Mini 2 nachträglich klassifiziert werden können, erreicht uns sehr häufig. Auch in den verschiedenen Communities wird das Thema ausgiebig diskutiert.
Leider müssen wir davon ausgehen, dass die wenigsten Drohnen eine Nachklassifizierung erhalten. Bisher wurde die Mavic 3 Reihe nachklassifiziert. Wenn es Bestrebungen gäbe, auch andere Drohnen nachträglich zu klassifizieren, wäre in diesem Bereich sicher schon etwas geschehen. Stattdessen glauben wir, dass wirtschaftliche Gründe die Hersteller dazu bringen werden, lieber neue Geräte in den Markt zu bringen. Hoffnung gibt es aktuell nur für die DJI Air 2S, die wohl eine C1-Klassifizierung im Januar 2024 erhalten soll.
Hast du noch weitere Fragen zu den Drohnen-Klassen? Dann hinterlasse uns unten gern einen Kommentar mit deinem Anliegen und wir versuchen dir so schnell wie möglich zu antworten.
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