Ratgeber Drohne im Urlaub: Die kuriosesten Fakten und Rechtslagen weltweit
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 20.02.2021 | 8 Kommentare
Drohnen werden immer beliebter. Laut Schätzungen von Experten wurden bereits mehr als eine halbe Million Hobby-Drohnen in Deutschland verkauft. Unzählige Familien wollen ihre fliegende Kamera mit in den Sommerurlaub nehmen, um unvergessliche Erinnerungen für das Familienalbum festzuhalten. Doch was ist im Ausland überhaupt erlaubt?
Wir haben die Drohnen-Gesetze in über 135 Ländern analysiert und zeigen, wo die Nutzung von Drohnen erlaubt ist und welche Strafen bei Verstößen drohen.
Weltweit sehr unterschiedliche Regeln für die Nutzung von Multicoptern
Die Vorschriften für die Nutzung von Drohnen ist weltweit unterschiedlich reguliert. Dabei wird oft nach dem Verwendungszweck unterschieden. Wer sein Fluggerät ausschließlich zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung nutzt, fällt unter die Bestimmungen für private Piloten. Für alle anderen Anwendungsfälle (z.B. Verkauf von Aufnahmen, Vermessung, Forschung) müssen die Auflagen für gewerbliche Piloten berücksichtigt werden.
Im Ausland dürfen Drohnen höher fliegen
Es ist sehr wichtig, dass die maximale Flughöhe von Drohnen reguliert wird. So können Zusammenstöße mit anderen Luftverkehrsteilnehmern vermieden werden.
In Deutschland wurde die Grenze bei 100 Metern gezogen. Im internationalen Vergleich ist dieses Limit gering: In 85 Ländern ist es erlaubt, mit einer Drohne höher zu fliegen. Die meisten Gesetzgeber erachten eine Flughöhe von bis zu 120 Metern als sicher.
Bis zu 30 Jahre Haft möglich
Gesetze bringen nur etwas, wenn bei Verstößen entsprechende Sanktionen ausgesprochen werden können. Wer in Deutschland gegen die Drohnen-Verordnung verstößt, muss bis zu 50.000 Euro zahlen. Doch wie sieht es im Ausland aus?
Die wohl am besten zu verkraftende Strafe ist, wenn einem das Spielzeug weggenommen wird. So wird eine Drohne in den meisten Ländern, in denen Drohnen verboten sind, konfisziert. In einigen Fällen bekommt man die Drohne bei der Ausreise wieder (z.B. Nicaragua, Kuba), in manchen Ländern muss das Fluggerät aber für immer im Land bleiben (z.B. Marokko, Algerien).
Noch schmerzlicher wird es, wenn Geldbußen verhangen werden. Bei Vergehen können schnell mehrere tausend Euro fällig werden. So können in Indonesien bis zu 66.000 Euro und bei unseren tschechischen Nachbarn sogar 185.000 Euro als Strafe für ein Vergehen verhängt werden.
Die wohl schlimmste Bestrafung ist jedoch die Haft. In vielen Ländern können hohe Gefängnisstrafen verhängt werden. In Thailand sind fünf Jahre und in Südafrika 10 Jahre Inhaftierung möglich. Am härtesten trifft es Copter-Piloten jedoch in Ghana: Nur das Versäumen der erforderlichen Registrierung kann schon zu einer Gefängnisstrafe von 30 Jahren führen. Daher sollte man sich vorab
mit der Rechtslage im Urlaubsland vertraut machen.
Kuriose Fakten
Die neue Technologie stellte für viele Regierungen eine ungewohnte Herausforderung dar. Drohnen haben sich durch günstige Preise und eine einfache Bedienbarkeit schnell in der Gesellschaft etabliert. Manche Gesetzgeber sind bei dieser Entwicklung nicht hinterhergekommen und es haben sich kuriose Situationen ergeben.
So hat das kleine afrikanische Swasiland im Jahr 2013 ein Gesetz erlassen, mit dem es Hexen verboten wurde, auf einem Besen höher als 150 Meter über Grund zu fliegen. Eine Regelung für Drohnen wurde erst knapp drei Jahre später getroffen. Momentan ist die Rechtslage so, dass Hexen auf einem Besen mit 150 Metern höher fliegen dürfen als Drohnen (120 Meter).
Eine ungewöhnliche Situation herrscht momentan auch in Südafrika. Die Auflagen sind dort insbesondere für gewerbliche Nutzer sehr restriktiv. Wer jedoch aus dem Ausland kommt, muss sich laut Aussagen der südafrikanischen Luftfahrtbehörde nicht an die vielen Auflagen (z.B. Schulungen) halten. Eine ähnliche Situation existierte in der Vergangenheit schon in Schweden. Dort war das Fliegen von Drohnen für Schweden nach einem Gerichtsurteil verboten. Bürger aus anderen EU-Staaten durften jedoch ihre Multicopter im Königreich nutzen. Mittlerweile konnte Stockholm diesen Widerspruch auflösen.
Drohnen werden im Urlaub oft genutzt, um schöne Erinnerungen für das Familienalbum festzuhalten. Manche Regierungen fürchten jedoch den Missbrauch der Technologie. Deswegen muss in 14 Ländern (u.a. Sri Lanka, Kroatien, Kenia) eine Genehmigung vom jeweiligen Verteidigungsministerium eingeholt werden, wenn man eine Drohne im Land starten lassen möchte.
In Deutschland muss seit Oktober 2017 jede Drohne ab einer Aufstiegsmasse von 250 Gramm mit einer feuerfesten Drohnen-Plakette gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnungspflicht besteht bisher nur in sehr wenigen Ländern. Nur in 15 weitere Staaten gibt es bisher vergleichbare Vorschriften.
Wer eine Drohne mit in den Urlaub nimmt, hat oft die Vorstellung, Luftaufnahmen einer beliebten Sehenswürdigkeit aufzunehmen. Das kann Touristen aber schnell in Schwierigkeiten bringen, denn an vielen Attraktionen ist die Nutzung von Multicoptern untersagt. Die folgende Auflistung nennt nur einige Beispiele:
- Eiffelturm (Paris, Frankreich)
- Chichén Itzá (Mexiko)
- Machu Picchu (Peru)
- Kolosseum (Rom, Italien)
- Brandenburger Tor (Berlin, Deutschland)
- Taj Mahal (Agra,Indien)
Empfohlene Verhaltensweisen
Wer im Ausland zu in einer fremden Kultur ist, sollte sich immer respektvoll verhalten. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte sich jeder Drohnen-Flieger an gängige Sicherheitsvorschriften halten, auch wenn diese nicht explizit in einem Gesetz erwähnt sind:
- Abstand zu Flughäfen halten
- Drohne landen, sobald sich ein Flugzeug oder Helicopter nähert
- Abstand halten zu sensiblen Gebäuden (z.B. Regierungsgebäude, Kraftwerke, Polizei, Armee)
- Drohne nur innerhalb der Sichtweite betreiben
- Privatsphäre anderer Personen achten
- Nur mit gültiger Drohnen-Versicherung fliegen
Datengrundlage
Für diese Auswertung haben wir die Regulierungen für unbemannte Fluggeräte in 135 Ländern analysiert. Seit 2014 verfolgen wir die rechtlichen Entwicklungen überall auf der Welt. Als Quellen dienen uns in erster Linie die Luftverkehrsgesetze der jeweiligen Länder. In manchen Fällen sind diese Quellen jedoch nicht verfügbar. Dann erfragen wir die Informationen bei den verantwortlichen Luftverkehrsbehörden. Falls diese Anfragen unbeantwortet bleiben, recherchieren wir nach Zeitungsberichten und fragen einheimische Piloten. Leider gibt es trotzdem noch eine Vielzahl an Länder, für die sich keine verlässlichen Informationen finden lassen. Dennoch haben wir mit unseren Recherchen bereits 85% der Fläche unseres Planeten erfasst.
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